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Soweit befinden wir uns auf dem Boden fester bibliographischer Aufstellung, und wenn wir eingestehen, dass wir für das Nachfolgende mit einer Hypothese beginnen, so stellen wir zugleich Jedermanns Belieben anheim, sie mit ihren Anknüpfungen anzunehmen oder zu verwerfen.

Das Manuscript der bei Zimmermann abgedruckten Ausgabe hatte die Worte: Und die uns besizen und beschirmen sollen, haben uns geschunden und geschaben." Die Mittelsperson, welcher die Besorgung der Handschrift zum Drucke anvertraut worden, konnte nicht mit dieser Concession des Besitzes an Herren und Obrigkeiten in einem Manifeste glauben, welches an die Stelle der „Eigenleute" freie Männer setzt, sondern musste an einen Irrthum oder Fehler und dessen Beseitigung denken, die sich an den folgenden Satz: „und wenn sie wenig Fug hätten gehabt, hätten sie es gar genommen" anlehnte. War hier der Herrschaft nicht für das Ganze Fug und Recht eingeräumt, so war er ihr doch für einen Theil zugesprochen und die Variante „Von dem, was sie besizen und beschirmen sollen" liess sich um so eher hinnehmen, als sie durch die Interpolation eines kleinen Wörtchens hergestellt werden konnte und im Uebrigen die Buchstabenzahl von diesem Einschiebsel sich ganz gleich und die Buchstaben selbst fast dieselben blieben. Wenn aus „sollen" „sollten" wurde, so begreift sich dieses aus der Tendenz des Aktenstückes, welches nicht die Fortdauer, sondern die Aufhebung des Todesfalles wollte. Mit dieser theilweisen vermeintlichen Berichtigung des Textes sich begnügend vernachlässigte man nun freilich die Disharmonie in beschirmen" und Schinden und Schaben", einer alliterirenden Formel, welche als nicht heimisch in Oberdeutschland und Oberschwaben, dem Ausgangspunkte der zwölf Artikel, nicht verstanden worden zu sein scheint.

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Wie aber besizen" statt beschützen" in das Manuscript gekommen? Man hat nie den Verfasser der zwölf Artikel erfahren können, und dies vielleicht aus dem einfachen Grunde, dass sie keinen haben. In der That zeigt auch schon die Verschiedenheit der Sprache hier gerundet, klar, graciös, aufwallend und voll Entrüstung, dort unbeholfen, eckig, weitschweifig, pleonastisch, kalt und theilnahmlos - darauf hin, dass sie nicht das Werk Eines Mannes, Einer Stimmung, Eines Willens sind. Wie, wenn diese zwölf Artikel in einer geheimen Versammlung der Umtriebshäupter in Oberschwaben berathen und sogleich und zwar von Mehrern vom Munde zu Papier gebracht worden wären, wenn Thomas Münzer, der zu demokratischem Werke Oberschwaben bereiste, oder einer seiner zahlreichen Sendboten ihr beigewohnt und diesen 11. Artikel der Schrift befohlen hätte, wo sich der weiche Zischlaut des Niederdeutschen dem an den harten gewöhnten Oberschwaben

leicht verkehren konnte, so dass aus „Beschützen“ „Besitzen“ wurde? Ein natürlich nicht auf Beweiskraft Anspruch machen„an vielen Orten" des Gefühl findet in der Bestimmung den Fremden unter Landes-Angehörigen; Zeitgenossen haben für die zwölf Artikel immer auf Münzer hingedeutet, und endlich predigte vorher Münzer auf dem Schlosse zu Altstedt: „Die Fürsten und Herren schinden und schaben den armen Ackersmann."

Würzburg.

Dr. Jos. Ruland.

Ueber einen angeblichen Fund von Handschriften
zu S. Daniele.

Ein hier durchreisender Arzt aus der Gegend von Udine hat ausgesagt, dass auf dem Rathhause zu S. Daniele, einem Städtchen ohngefähr eine gute Stunde von Udine, mehrere hundert Handschriften aus der Zeit vor dem 12. Jahrh. gefunden worden wären, darunter juristische und ein Paulus Diaconus. Der Fund sei so bedeutend, dass der Stadtrath sich entschlossen haben würde einen Bibliothekar darauf zu halten, wenn er die Mittel dazu besässe. Ob nun schon die Erwähnung des Paulus Diaconus mich stutzig machte, indem eine schöne, von Bethmann ausgebeutete Handschrift desselben sich in der an kostbaren Handschriften überaus reichen Kirchenbibliothek zu Cividale (s. meinen Aufsatz in den Ber. d. Kön. Sächs. Ges. d. Wiss. 1852, S. 68, Note), ebenfalls nahe bei Udine gelegen, befindet, so hielt ich es dennoch nicht für überflüssig, an meine litterarischen Freunde in Udine deshalb zu schreiben. Diese antworten mir, die ganze Erzählung sei eine Bomba, eine Millanteria gratuita, versprechen mir aber, genaue Erkundigungen einzuziehen. Ich habe geglaubt diese Berichtigung veröffentlichen zu müssen, damit nicht vorzeitige Hoffnungen erweckt werden. Sollte jedoch wider Erwarten der Fund sich bestätigen, so werde ich nicht verfehlen, es mitzutheilen.

Leipzig.

Hofrath Prof. Dr. Hänel.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

15. Januar.

Intelligenz-Blatt

zum

SERAPEUM.
Ꮧ 1.

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1856.

Bibliothekordnungen etc., neueste in und ausländische Litteratur, Anzeigen etc.

Zur Besorgung aller in nachstehenden Bibliographien verzeichneten Bücher empfehle ich mich unter Zusicherung schnellster und billigster Bedienung; denen, welche mich direct mit resp. Bestellungen beehren, sichere ich die grössten Vortheile zu. T. 0. Weigel in Leipzig.

Ein Bibliophilenverein in Deutschland. (Der Litterarische Verein in Stuttgart.)

Es ist bekannt, dass in England mehrere Vereine von Bücherfreunden bestehen, welche auf gemeinsame Kosten Schriften aus einem gewissen Kreise der Wissenschaft oder Poesie drucken und dieselben ausschliesslich an ihre Mitglieder vertheilen. Nach dem Vorbilde dieser Vereine trat im Jahre 1839 unter dem Protectorate Sr. Majestät des Königs von Württemberg eine ähnliche Gesellschaft zusammen, welche unter der Bezeichnung,,Litterarischer Verein in Stuttgart" ihre Wirksamkeit begonnen und bis heute fortgesetzt hat.

Der Litterarische Verein in Stuttgart zur Herausgabe älterer Drucke und Handschriften und ausschliesslicher Vertheilung derselben an die Vereinsmitglieder hat den ausgesprochenen Zweck, die jährlich von den Mitgliedern zu leistenden Beiträge auf die Herausgabe werthvoller, sei es handschriftlicher, sei es älterer schon gedruckter, aber bereits aus dem Buchhandel verschwuudener und sehr selten gewordener Schriften zu verwenden, und zwar solcher, die dem germanischen oder romanischen Sprachgebiete angehören und ein allgemeineres Interesse darbieten, also vorzugsweise Schriften geschichtlichen oder poetischen Inhalts.

Der Eintritt in den Verein erfolgt durch Anmeldung bei dem Präsidenten oder einem andern Mitgliede der Verwaltung. Jedes Mitglied hat zu Anfang jedes Jahres einen Beitrag von elf Gulden rheinisch (6 Thlrn. 9 Sgr. preuss.) zu entrichten und erhält dafür XVII. Jahrgang.

ein Exemplar der im Laufe des Jahres von dem Vereine herausgegebenen Werke. Mehrere Actien berechtigen zu mehreren Exemplaren. Sollte in einem Jahre keine Publication erscheinen, so gelten die Einlagen zugleich für das folgende Jahr. In diesem Falle bilden zwei Kalenderjahre Ein Verwaltungsjahr. Wer 5 Actien zeichnet und die Beiträge dafür portofrei und ohne Abzug dem Kassirer übermacht, erhält 6 Exemplare der Vereinspublicationen, bei 10 Actien 12 Exemplare, bei 20 Actien 25 Exemplare. Alle Beiträgo müssen pränumerirt werden. Später Einzahlende können bei der Vertheilung der Bücher in der Regel keine Berücksichtigung erwarten, da von einer Publication nicht mehr Exemplare gedruckt werden, als Beiträge wirklich beim Kassirer eingelaufen sind. Der Austritt aus dem Vereine ist dem Präsidenten anzuzeigen; erfolgt die Anzeige nicht vor dem 1. Februar des neuen Verwaltungsjahres, so kann der Austritt erst mit dem folgenden geschehen und ist der Beitrag für das laufende noch zu entrichten.

Die Zusendung der Beiträge wird je im Januar durch sichere. Vermittelung oder unfrankirt durch die Post erbeten. Bei Zusendung in Papiergeld wird der etwaige Ueberschuss dem Uebersender für den nächsten Jahrgang gutgeschrieben. Auf besonderes Verlangen sendet der Kassirer eine Quittung. Die Mitglieder haben dem Kassirer den Weg zu bezeichnen, auf welchem sie die Publicationen zu erhalten wünschen.

Die Schriften des Litterarischen Vereins werden nicht in den Buchhandel gegeben. Die Zahl der veranstalteten Abdrücke richtet sich nach der Zahl der Mitglieder.

Buchhändlern, welche die Zusendung einzelner Pränumerationen kostenfrei vermitteln, wird eine Provision von 10 vom Hundert bewilligt. Frühere Publicationen werden nur jahrgangweise gegen Vorausbezahlung von elf Gulden rheinisch (6 Thirn. 9 Sgr. preuss.) für den Jahrgang an neueintretende Mitglieder abgegeben. Eine einzelne Publication kostet 11 Gulden (6 Thlr. 9 Sgr. preuss.).

Die Geschäfte des Litterarischen Vereines werden von einem Präsidenten, einem Secretär und einem Kassirer, welcher letztere jährlich einmal öffentlich Rechnung ablegt, geleitet. Der Präsident wird vom Ausschusse bestellt und abberufen. Der Präsident bestellt und entlässt die Beamten des Vereines. Der ersten Publication des Jahrgangs wird ein Rechenschaftsbericht beigegeben.

Ueber die Wahl der abzudruckenden Schriften entscheidet auf den Antrag der Verwaltung ein Ausschuss von 12 Vereinsmitgliedern. Der Ausschuss wird alle Jahre neu gewählt. Jedes Mitglied, das sich an der Wahl betheiligen will, hat zu diesem Zwecke vor dem 1. Januar einen Stimmzettel portofrei an den Präsidenten zu senden.

Die Zahl der bisher erschienenen Publicationen beläuft sich auf 36 Bände, worin 8 lateinische, 1 italienisches, 1 portugie

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sisches, 1 catalonisches, 2 französische, 22 deutsche, 2 in verschiedenen Sprachen verfasste Werke gegeben sind. Dem Inhalte nach vertheilen sich dieselben so: Geschichtsdarstellungen 3, Chroniken 5, Urkundensammlungen 4, Urbarbuch 1, Rechnungsbücher 2, Biographie 1, Briefwechsel 1, Reisewerke 3, altdeutsches Kochbuch 1, Naturlehre 1. Poesie: lateinisch 1, italienisch 1, portugiesisch 1, französisch 1, deutsch 12, und zwar Sammlungen lyrischer Dichtungen 6, epische 4, Roman 1, dramatische Sammlungen 2, allegorische Poesie 1, Reimchronik 1. Prosaische Werke 21, poetische 15.

Es sind nämlich erschienen:

1. Closeners strassburgische Chronik, herausgegeben durch Strobel und Schott; Leben Georgs von Ehingen; Aeneas Sylvius de viris illustribus; Handlungsbuch des Ulmer Kaufherrn Ott Ruland; codex hirsaugiensis.

2. 3. 4. Felix Fabri's evagatorium, durch Hassler, 3 Bände. 5. Die Weingartner Liederhandschrift, durch Pfeiffer; italienische Lieder des hohenstaufischen Hofes in Sicilien.

6. Briefe der Prinzessin Elisabeth Charlotte von Orleans, durch Menzel.

7. Leo's von Rozmital Reise, durch Schmeller; die livländische Reimchronik, durch Pfeiffer.

8. Chronik des R. Muntaner, durch Lanz.

9. Bruchstücke über den Kreuzzug Friedrich's I., durch Reiffenberg; ein Buch von guter Reise; die Heidelberger Liederhandschrift, durch Pfeiffer.

10. Urkunden zur Geschichte Maximilian's I., durch Chmel. 11. Staatspapiere über Kaiser Karl V., durch Lanz.

12. Das Ambraser Liederbuch, durch Bergmann.

13. Li romans d'Alixandre, durch Michelant.

14. 31 Urkunden zur Geschichte des schwäbischen Bundes, durch Klüpfel, 2 Bände.

15. 17. 26 Resendes cancioneiro, durch Kausler, 3 Bände. 16. Carmina burana, durch Schmeller; Albert von Beham und Regesten Innocenz IV., durch Höfler.

18. Konrad's von Weinsberg Einnahmen- und Ausgabenregister, durch Albrecht.

19. Das habsburgisch-österreichische Urbarbuch, durch Pfeiffer.
20. Hadamar's von Laber Jagd, durch Schmeller.

21. Meister Altswert, durch Holland und Keller.
22. Die Meinauer Naturlehre, durch Wackernagel.

23. Der Ring von Heinrich von Wittenweiler, durch Bechstein.
24. Philipp's von Vigneule Gedenkbuch, durch Michelant.
25. Ludolf, de itinere terræ sanctæ, durch Deycks.

27. Die Krone von Heinrich von dem Türlin, durch Scholl. 28. 29. 30. Fastnachtspiele aus dem 15. Jahrhundert, durch Keller, 3 Bände.

32. K. Stolle's thüringisch-erfurtische Chronik, durch Hesse.

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