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stätter Teils des Codex No. 410 ist von Chmel, Handschriften der k. k. Hofbibliothek in Wien II, 348-427 verzeichnet und zum grossen Teile wörtlich veröffentlicht.

Auffällig ist es, dass der vorliegende Band, der, wie schon gesagt, mit dem Schlusse des Jahres 1305 endet, nur so wenig Privaturkunden aus der Zeit vor 1200 bieten kann. Selbst die Copialbücher des 14. Jahrhunderts steuerten nicht viele Stücke bei. Das zeigt an, dass die sicherlich ehedem in grosser Zahl vorhandenen Eichstätter Cartae und Notitiae der alten Zeit schon um 1300 zu Grunde gegangen und dass schon damals auch das Copial- und Traditionenbuch des 11. Jahrhunderts verschollen war, sonst müsste doch wenigstens der Codex No. 14 eine Abschrift der aus ihm erhaltenen Urkunde No. 2 aufgenommen haben. Aus dem 9. und ebenso aus dem 10. Jahrhundert ist gar nur je eine Eichstätter Privaturkunde, und zwar nur in Abschrift auf uns gekommen. Die aus der Karolinger Zeit ist zudem nicht ganz erhalten, es fehlt ihr der Anfang. In ihrem jetzigen Zustande leidet sie an der Sonderbarkeit, dass sie zwei Aussteller hat. Zuerst redet in ihr in dieser Eigenschaft die Äbtissin Liubila und zwar im Singular, dann fährt ganz unvermittelt bis zum Schlusse, und zwar im Pluralis maiestaticus, ein ungenannter Bischof fort, dessen Namen uns erst die Signumsreihe mitteilt. Eine derartige Verdoppelung des Ausstellers in einer Urkunde ist nicht ursprünglich, vielmehr war Bischof Erchambold der alleinige Beurkunder, der gleich nach dem Eingange in seine Urkunde eine der Äbtissin Liubila als Grundlage für seine Anordnungen wörtlich herübergenommen hat. Dieser Eingang muss schon um 1320 verloren gewesen sein, denn sonst hätte ihn der Schreiber des Copialbuchs No. 14, dem wir allein die Kenntnis dieser Urkunde verdanken, nicht weggelassen.

B*

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Der Plan, in den Mon. Boica die Eichstätter Urkunden in dem Umfange zu veröffentlichen, in dem sie, gleichviel ob im Originale oder nur in den Copialbüchern, in den Archiven des Reichsfürstentums Eichstätt bei der Säkularisation vorhanden waren, erfuhr eine kleine Abänderung, als der Druck des vorliegenden Bandes schon weit fortgeschritten war. Es zeigte sich nämlich, dass manche Urkunden, welche die Eichstätter Archive nur abschriftlich in ihren Copialbüchern besassen und welche nach dem ursprünglichen Plane nach diesen zu edieren waren, sich in anderen Abteilungen der bayerischen Landesarchive, vornehmlich des Reichsarchivs befinden. Diese Stücke gehörten zur Zeit, als sie für die Copialbücher abgeschrieben wurden, dem hochstiftischen oder dem domkapitel'schen Archive, kamen aber später, wohl meist bei Veräusserungen der betreffenden Güter und Rechte vom Bischofe oder Domkapitel an fremde Besitzer und dann aus deren Archiven zu Anfang des 19. Jahrhunderts an den bayerischen Staat. Es wurde nun beschlossen, diese Originalurkunden aufzusuchen und sie an Stelle der Abschriften in den Eichstätter Copialbüchern zum Abdrucke zu bringen. War ihr Text aber hier schon nach den Copialbüchern abgedruckt, so blieb nur übrig, die Abweichungen der Originale von den Copialbüchern am Schlusse dieses Bandes unter den „Zusätzen und Berichtigungen“ nachzutragen. Trotz der von dem wissenschaftlichen Hilfsarbeiter für die Herausgabe der Mon. Boica Dr. Steinberger, der mit dieser schwierigen Arbeit betraut wurde, auf sie verwendeten Sorgfalt ist es nicht ausgeschlossen, dass das Original der einen oder anderen hier nach den Copialbüchern edierten Urkunde noch irgendwo stecken kann. So wird noch nach dem Originale der öfters gedruckten Urkunde über die Vorrechte der Bischöfe von Eichstätt in Mainz (Lefflad No. 480)

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gesucht; findet sich weder dasselbe, noch eine bessere Abschrift, so wird die Urkunde nach der Copie des 13. Jahrhunderts im Pontificale Gundekars in einem folgenden Bande nachträglich zum Abdrucke gelangen.

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In diesem Bande sind der ganze Anhang, die Register und die mit gekennzeichneten Urkunden von Steinberger allein bearbeitet. Für die übrigen Urkunden ist das Kommissionsmitglied Baumann verantwortlich; dass dieser Teil an Fehlern reich ist, liegt daran, dass Baumann trotz seiner vom Stare beeinträchtigten Sehkraft die Korrektur besorgt hat.

Auch in diesem Bande wurde die im Vorworte zum ersten Bande der Neuen Folge der Mon. Boica dargestellte Textbehandlung durchgeführt.

Die Siegel sind nach dem Systeme des Fürsten F.-K. von Hohenlohe beschrieben; photographische Siegeltafeln konnten dem Bande aus Mangel an gut erhaltenen Siegeln nicht beigegeben werden, die wenigen Siegel aus der Zeit vor 1306, die sich zur photographischen Wiedergabe eignen, werden auf einer Siegeltafel des folgenden Bandes zur Abbildung gelangen.

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