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schen möchte; sie findet aber eine nicht unbedeutende Mehrung in den Urkunden, die nur abschriftlich in den Copialbüchern des Hochstifts und des Domkapitels Eichstätt erhalten sind.

Eine weitere Mehrung findet der Eichstätter Urkundenbestand, der in diesem und in den folgenden Bänden zur Veröffentlichung gelangen wird, dadurch, dass nach einem Beschlusse der Kommission für die Herausgabe der Mon. Boica auch die mittelalterlichen Urkunden, die in den Städten, Gemeinden und Pfarreien des Fürstentums Eichstätt liegen, bei dieser Ausgabe herangezogen werden sollen. Dagegen bleiben hier die Urkunden der Klöster in diesem Fürstentume unberücksichtigt, weil ihre Menge eine eigene Ausgabe erfordert. Auch die Urkunden, welche in neuen, guten und leicht zugänglichen Ausgaben (wie in den Mon. Germ. medii aevi usw., s. unten S. 589) schon bekanntgemacht sind oder in Bälde werden, werden hier nicht nochmals abgedruckt, es genügt, am Schlusse eines jeden Bandes der Eichstätter Urkunden ein vollständiges Verzeichnis dieser Urkunden mit Hinweis auf ihre neueste Ausgabe mitzuteilen. Abgesehen von dem ersten Bande werden in unserer Ausgabe der Eichstätter Urkunden nur die wertvollern im Wortlaute veröffentlicht, bei den andern genügen genaue Auszüge oder Regesten. Bei allen hier, sei es ganz oder auszugsweise, edierten Urkunden ist der letzte Abdruck und ebenso das jüngste Regest beigesetzt; immer aber ist, auch wenn Lefflad's Regesten der Bischöfe von Eichstätt nicht dieses jüngste Regest enthalten sollten, hier auf dieses Werk verwiesen. Zitiert ist dieses Werk gekürzt,,Lefflad"; ebenso ist auf das oft genannte Werk,,Falkenstein, Cod. diplom. antiquitatum Nordgaviensium" hier nur mit ,,Falkenstein" verwiesen.

Nach diesen allgemeinen Angaben ist noch kurz das nötige zum Verständnisse des vorliegenden Bandes zu sagen. Er ent

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hält die Urkunden bis zur Versetzung des Bischofs Johann von Eichstätt auf den Strassburger Bischofsstuhl im Februar 1306, genauer gesagt, da keine Urkunde desselben vom Januar oder Februar dieses Jahres bekannt geworden ist, bis zum Schlusse des Jahres 1305. Von diesen Urkunden ist bei den Originalen, die nicht im Münchner Reichsarchive hinterliegen, ihr heutiger Aufbewahrungsort angegeben, es sind ihrer aber nur wenige: sechs (No. 93, 140, 145, 155, 163, 219) aus dem Ordinariatsarchive zu Eichstätt, zwei aus dem dortigen Stadtarchive (No. 176, 221) und eine (No. 149) aus dem Germanischen Museum zu Nürnberg. Bei allen andern, also bei der überwiegenden Mehrheit der Originalurkunden, ist unten kein Standort angegeben; diese alle werden im Münchner Reichsarchive aufbewahrt.

Von den Eichstätter Copialbüchern kamen für diesen ersten Band in Betracht: 1. das der Bischöfe, ein Pergamentcodex von 199 Blättern, geschrieben um 1320 und im 14. und 15. Jahrhundert mehrfach fortgesetzt. Er gehört dem Reichsarchive und trägt jetzt die Bezeichnung „Eichstätt Hochstift Lit. No. 14" an Stelle der ihm im Mittelalter gegebenen „Registratura antiqua originalium". Beschrieben ist er von W. Füsslein im Neuen Archiv 32, 606-618. - Dieser Codex ist das einzige aus dem Mittelalter erhaltene Copialbuch des bischöflichen Archivs. Neben ihm besass dieses ehedem noch ein älteres, wenn wie glaubwürdig das Pergamentblatt (S. 8 steht irrig Pap.), auf dem No. 2 steht, der Rest eines Copialbuches aus dem 11. Jahrhundert ist, das der Entwicklung des Urkundenwesens dieser Zeit entsprechend neben den Copien älterer Cartae hauptsächlich Notitiae enthalten haben, also Copial- und Traditionscodex zugleich gewesen sein wird.

2. Für diesen Band hat ferner viel beigesteuert das älteste Copialbuch des Domkapitels Eichstätt, ein Pergamentcodex von

26 Bl. des Eichstätter Ordinariates, angelegt c. 1299 und bis c. 1318 fortgesetzt, hier citiert „Eichstätt, Pergamentdiplomatar“, mit jeweils beigesetzter Seitenzahl.

3. Eine Abschrift dieses Diplomatars mit dem Titel: „Hic sunt conscripta instrumenta dominorum de capitulo“ ist um 1318 entstanden und von ihrem Schreiber auf Bl. 54-66, aber nicht über das Jahr 1318 hinaus fortgeführt. Eine zweite Fortsetzung geht bis 1325 (Bl. 66-72) und eine dritte kleine bis 1353. (Bl. 73-75.) Dieser Pergamentcodex, der somit im ganzen 75 Blätter umfasst, war bis vor kurzer Zeit in drei Teile zerrissen, von denen zwei dem Reichsarchive, der dritte mittlere (Bl. 21—32) aber dem Ordinariate Eichstätt gehörten. Sie sind, nachdem letzteres sein Drittel dem Reichsarchive in entgegenkommendster Weise abgetreten hat, unter der Bezeichnung,,Eichstätt Domkapitel II 03 No. 94" jetzt wieder vereinigt.

4. Eine mit Initialen und Miniaturen geschmückte Reinschrift dieses ebengenannten Copialbuches, die auch den Titel desselben „Hic sunt conscripta instrumenta dominorum de capitulo“ wiederholt, ist der 76 Blätter starke Pergamentcodex „Eichstätt, Domkapitel II Oз No. 92" des Reichsarchivs. Sie stammt von mehreren Schreibern, deren letzter auf Bl. 64 seinen Namen mit den Worten: „Qui me scribebat, Ekardus nomen habebat" angegeben hat. Sie hat auch die zweite Fortsetzung ihrer Vorlage bis 1325 herübergenommen, ist also um dieses Jahr entstanden. Auch diese Reinschrift fand im 14. und 15. Jahrhundert Fortsetzer, die auch die dritte Fortsetzung der Vorlage No. 94 berücksichtigt haben. Diese zwei Abschriften No. 92 und 94 kommen somit nur in ihren selbständigen, nicht vom Eichstätter Pergamentdiplomatar entlehnten Teilen für unsere Ausgabe (also für den ersten Band nur wenig) in Betracht.

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5. Ein neues Copialbuch des Domkapitels mit dem Titel: „Hic sunt registrate omnes litere dominorum de capitulo ecclesie Eystetensis" entstand c. 1364 und wurde von mehreren Händen bis 1393 fortgesetzt. Es ist nach den Rubriken „Litere papales, litere regum Romanorum, litere super incorporationibus ecclesiarum ab episcopis factis, litere super donationibus iurium patronatus, litere episcoporum speciales absque sigillo capituli Eystetensis, litere episcoporum cum sigillis capituli und litere super diversis negotiis ac bonis capituli" angelegt und bildet einen Pergamentcodex von 99 Blättern, der dem Reichsarchive gehört und hier die Aufschrift „Eichstätt Domkapitel II O3 No. 90“ erhalten hat. Auch bei den vier im Reichsarchive verwahrten Eichstätter Copialbüchern ist wie bei den in diesem Archive liegenden Originalurkunden des Fürstbistums unten der Aufbewahrungsort nicht angegeben; es steht da nur die Nummer des betreffenden Copialbuches mit beigefügter Blatt- oder Seitenzahl, z. B. No. 14, 98 No. 94, 15 No. 92, 49 No. 90, 74.

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Die Anlage mehrerer Copialbücher in Eichstätt um 1299 und in den ersten drei Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts beweist, dass damals die Bischöfe und das Domkapitel ihre Urkunden sorgsam gehütet haben. Dasselbe bezeugen die Rückaufschriften auf den erhaltenen Eichstätter Originalurkunden aus dem früheren Mittelalter, dem 13. Jahrhundert und den ersten drei Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts, denn sie sind fast alle (wahrscheinlich von den Schreibern der Copialbücher) um 1325 geschrieben; älter sind nur die von No. 3, 12, 20, 21, 34, 44, 56, 57 und 65. Diese Rückaufschriften von c. 1325 entsprechen meist wortgetreu den Überschriften, die vor den einzelnen Urkunden im Eichstätter Pergamentdiplomatar und in den Copialbüchern No. 14, 92 und 94 zu lesen sind; die Register dieser Copialbücher, die gleichzeitig mit

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den Grundstöcken entstanden sind und lediglich in einer Wiederholung dieser Überschriften bestehen und deshalb auch mit den Rückaufschriften der Originalurkunden übereinstimmen, vertraten im 14. Jahrhundert die Stelle von Repertorien. Erst im 15. Jahrhundert wurden in Eichstätt wirkliche Repertorien angelegt, wenigstens stammt das einzige erhaltene Eichstätter Repertorium des Mittelalters aus diesem Jahrhundert; es ist ein Repertorium über das hochstiftische Archiv, das auf Pergament geschrieben ist und unter der Bezeichnung „Eichstätt Hochstift II N1 No. 106" jetzt im Reichsarchive hinterliegt. Die Buchstaben und Ziffern dieses Repertoriums sind auf den entsprechenden Originalurkunden neben den älteren Rückaufschriften von seinem Schreiber mit Sorgfalt nachgetragen.

Eine weitere Mehrung erfährt der Eichstätter Urkundenvorrat endlich durch den zweiten Teil des Codex No. 410 der k. k. Hofbibliothek zu Wien. Dieser Teil, der ehedem ein selbständiges Werk gewesen ist, bildet ein Eichstätter Formelbuch, das meist aus echten Briefen und Urkunden des bischöflichen Archivs zu Eichstätt aus der Zeit der Bischöfe Reimboto, Konrad, Johann und Philipp, d. i. von 1275 c. 1320 unter dem letztgenannten Bischofe, also spätestens, da dieser am 25. Februar 1322 gestorben ist, im Jahre 1321 von mehreren Händen geschrieben wurde. Wann und wie dieses Formelbuch nach Strassburg gekommen ist, wissen wir nicht; Rosenkränzer (Bischof Johann I von Strassburg, gen. von Durbheim S. 105) vermutet, ein Schreiber des Bischofs Philipp habe nach dem Tode seines Herrn das Formelbuch dem ihm vermutlich persönlich bekannten Bischofe Johann, der 1305-6 in Eichstätt Bischof gewesen war und von dem das Formelbuch auch einige Stücke aufgenommen hatte, nach Strassburg gebracht, wo es dann später mit einer gleichartigen Strassburger Sammlung vereinigt worden sei. Der Inhalt des Eich

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