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mässig erschien, dabei nicht bloss den vierten Band, sondern auch die früheren drei Bände des Urkundenbuches zu berücksichtigen, welche zu dem Zweck genau durchgesehen werden mussten. Schon die Auswahl der aufzunehmenden Wörter war nicht leicht: die dabei zunächst leitende Idee war, wie gesagt, den der mittelalterlichen Sprache weniger kundigen Lesern das Verständniss des Textes zu erleichtern. Die Aufnahme aller Abweichungen vom heutigen Hochdeutsch hätte jedoch dem Register einen allzu grossen Umfang gegeben. Es kam daher auf eine Auswahl an, bei welcher für das Deutsche Register nur ein gewisser Tact leitete in wie weit der richtige, mögen die Leser entscheiden. In das Lateinische Wortregister sind meist nur die Abweichungen vom classischen Latein aufgenommen. Dass eine Erläuterung nicht nur der einzelnen Wörter, sondern mitunter auch ganzer Sätze und Redensarten geliefert worden, bedarf wohl keiner Rechtfertigung. Die Erläuterung selbst bot oft grosse Schwierigkeiten. Der Herausgeber ist sich des grösstmöglichen Fleisses dabei bewusst, und hat alle ihm zu Gebote stehenden Hülfsmittel gewissenhaft benutzt. Diese Hülfsmittel bestanden für das Lateinische Register in der neuesten Ausgabe des Glossars von Du Cange, für das Deutsche in den bekannten Werken von Haltaus, Wachter, Adelung, Ziemann, Dähnert und dem Bremisch-Niedersächsischen Wörterbuch, so wie den leider unvollendeten Wörterbüchern der Gebrüder Grimm für die Hochdeutsche und Kosegarten's für die Niederdeutsche Sprache. Ausserdem wurden nicht wenige Idiotiken, so wie Glossare zu einzelnen mittelalterlichen Geschichts- und Rechtsdenkmälern (namentlich zum Sachsenspiegel von Homeyer) verglichen. Dennoch ist Vieles unaufgeklärt geblieben und der Herausgeber musste sich nicht selten mit Vermuthungen begnügen, oder gar durch ein Fragezeichen seine gänzliche Unkenntniss des Wortsinnes bezeugen. Besonderer Nachsicht bedarf die Arbeit, die sich durchaus nur als den schwachen Versuch eines Laien kund giebt, und nicht einmal den Namen eines Wörterbuchs oder Glossars beansprucht, von Seiten der Sprachforscher von Fach, welche so manchen Fehlgriff zu tadeln haben werden. Aber auch sie werden hoffentlich nicht ganz unbefriedigt bleiben, wenn sie so manchen neuen Ausdruck finden, der wenigstens in keinem der bekannten Wörterbücher vorkommt. Von ihnen wird der Herausgeber mit dem wärmsten Danke jeden Beitrag zur Berichtigung und Ergänzung seiner Arbeit entgegennehmen, und bei deren Fortsetzung in den folgenden Bänden davon gewissenhaften Gebrauch machen.

Für die Fortsetzung des Urkundenbuches ist es von der höchsten und erfreulichsten Bedeutung, dass Seine Majestät der Kaiser dem Werke Allerhöchst Seine Aufmerksamkeit zugewendet, und nicht nur eine pecuniäre Unterstützung Allergnädigst zu bewilligen, sondern auch zu befehlen geruht hat, dass dem Herausgeber die unter verschiedenen Ministerien stehenden Archive für seine Zwecke geöffnet werden. Erfüllt von dem innigsten Danke für solche Kaiserliche Huld, kann und wird der Herausgeber mit freudigem Muthe alle seine Kräfte der Fortsetzung und Vervollkommnung seines Werkes weihen.

St. Petersburg, den 1. März 1859.

Dr. G. F. v. Bunge.

Regesten

Liv-, Esth- und Curländischer

Urkunden.

IV. 1394-1413. No 1634-2336.

Liv-, Esth- und Curländisches

Urkundenbuch.

IV. 1394-1413. M MCCCXLIX-MCMLIV.

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