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den Schluss: Wenn man der Sache zu Riga gedenkt, soll man sprechen: Die Rigische Sache
mit dem Orden hat beim Hofe zu Rom mehr denn hundert Jahre gewährt und der Erzbischof
und sein Capitel haben den Orden unsäglich schwer bekümmert. Auf Geheiss des Römischen Stuhles
sind viele Tage angesetzt und Entscheidungen erlassen worden, welche Erzbischof und Capitel
muthwillig widerriefen. So wurde noch zur Zeit des Hochmeisters Wallenrod ein Tag vom
Erzbischof beliebt; allein gerade als der Tag versiegelt werden sollte, entwich der Erzbischof
etc. (Das Uebrige enthält nichts Neues, sondern nur eine Wiederholung der alten Entschul-
digungen wegen der Ernennung Johann Wallenrod's zum Erzbischof etc.) -
Wird man ge-
denken derer von Dorpat und des Ordens, so spreche man, dass sich der Orden wiederholt
zum Recht, zur Liebe und zur Freundschaft erboten, dass der Bischof von Dorpat einen Bund
mit den Litthauern und Russen geschlossen etc.

Von dieser Instruction, die sich in dem ältesten H.M. - Registranten des Königsb. O.A. (Index
Nr. 1782) findet, ist nur der Livland betreffende Schluss im U.B. Nr. MCDXXIV abgedruckt.

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1719. Der Hochmeister schreibt dem Bischof von Olmütz: Wir haben vernommen, wie Nov. 4. der Bischof von Dorpat uns höchlich beschuldigt hat beim Römischen König, dass wir sein Stift und seine Unterthanen verderben, und seine eigene und der Seinen Schuld, die viel grösser ist, verschwiegen. Was unser Gebietiger und der Orden zu Livland gethan, ist aus Nothwehr und zur Befriedung Livlands und vieler andern Christenlande geschehen; was aber obgenannter Hr. Bischof, sein Capitel und seine Unterthanen geübt, geschah aus Vorsatz und Muthwillen, wider Gott und das Recht. Solches sollt Ihr mittelst dieses Schreibens und der Botschaft, die wir an den Römischen König senden, erfahren. (Hierauf folgt ein ausführlicher Bericht über die Weigerung des Bischofs von Dorpat, den vom Pabste zum Erzbischof von Riga ernannten Johann Wallenrod anzuerkennen, und über die wiederholte, wiewohl vergebliche Correspondenz, durch welche der Orden sich gegen den Bischof von Dorpat zur gütlichen Ausgleichung der gegenseitigen Differenzen erboten.) Statt auf unsere Vorschläge einzugehen, hat sich der Bischof mit den Litthauern und Russen verbündet, die ihm helfen sollten: diese hatten sich heuer in dem Sommer versammelt und wollten ganz Livland überfallen und verheeren, und der von Dorpat wollte mit ihnen gewaltsam den von Stettin in das Erzstift einführen. Wir knüpften indess Unterhandlungen mit den Ungläubigen an, und ermahnten den Bischof von Neuem, von den Feindseligkeiten abzustehen, und Witaut selbst unterstützte durch Briefe und Boten unsere Bitte. Allein vergebens. Der Bischof, sein Capitel, die Stadt Dorpat, Ritter und Knechte, luden sogar die Vitalienbrüder ein, Seeräuber, wie man sagt wohl 500, die in der Acht aller Städte sind, und so begann der Krieg, durch den wir uns auf beiden Seiten verderbet haben; und zu dem wir gezwungen worden sind. Daher bitten wir Euch, den Römischen König zu unterweisen, dass er nicht allein denen von Dorpat glaube, indem er vielmehr von Prälaten, Städten, Rittern und Knechten erfahren soll, dass unsere Sache eine gerechte ist etc.

Aus dem Registranten Nr. 1, a ́in dems. Archiv (Index Nr. 1783) abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXV. 1720. Derselbe schreibt an den Herzog Swantibor: Wir haben durch eines Ungläubigen Nov. 21. Hand aus Litthauen einen mit zwei Siegeln versehenen offenen Brief erhalten, von dem wir eine Abschrift hier beifügen, und in dem es heisst, dass der Orden den freundlichen Verbund, in welchem er mit Euch gesessen, schwer an Euch gebrochen habe. Wir hoffen nicht, dass wir

1396.

Nov. 22.

Nov. 24.

Nov. 26.

solches gethan, und Ihr werdet dies selbst erkennen aus dem Briefe, der über den Verbund abgeschlossen worden. Wenn Ihr Euch daher den in Abschrift beigefügten Brief,,zuziehęt“, so bitten wir Euch, uns einer solchen Schuld nicht zu bezüchtigen, da wir mit Euch stets in Freundschaft gelebt etc. Wenn in gedachtem Briefe es heisst, dass wir Euern Sohn an der Gnade der Kirche zu Riga gehindert, so wisst, dass wir in dieser Sache aus Gehorsam gegen den Pabst und auf sein Gebot gehandelt etc.

-

Aus demselben Registranten (Index Nr. 1783) abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXVI. 1721. Derselbe schreibt an den Ritter Conrad von Schwerin (und in gleicher Weise an den Ritter Diedrich von Wossow, und die Knechte Hennig Vochs, Joachim Heydebreke und Ekhard von Sydow) in derselben Angelegenheit: Wir wissen nicht, ob die Herzöge (von Stettin) diesen Brief sich „, zuziehen" oder nicht, und hoffen es nicht, theils weil uns der Brief durch eines Ungläubigen Hand geworden, theils weil die Herzöge sich mit dem Orden wider den König von Polen verbündet. Da Ihr nun mit etlichen andern Edlingen auf Eures Herrn Rath den Verbund mit untersiegelt, und gelobt habt, ihn fest zu halten, so bitten wir Euch, falls Eure Herren, die Herzöge, den Brief sich zuziehen, sie zu unterweisen, dass sie den Verbund, für die Zeit seiner verabredeten Dauer, halten mögen. Wenn dies nicht geschieht, müssten wir, so ungern wir es thäten, Eure Herren und Andere, die mit versiegelt, mahnen etc.

Ebendaher (Index Nr. 1784) abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXVII.

1722. Der Ordensmeister schreibt an den Revaler Rath: Da wir bisher, namentlich in diesem Kriege, zu dem uns leider die von Dorpat gedrungen haben, grosse Gunst und Freundschaft an Euch befunden haben, so bitten wir Euch, dass Ihr Euch nicht verdriessen lassen und Euch noch eine kurze Zeit bei uns in den Sachen gütlich beweisen möget, wie Euch der Comthur von Reval wohl berichten soll. Wollte Gott, dass wir und der Orden es je verschulden mögen, so soll es Euch gedanket und gedacht werden, dass Ihr finden sollet, dass wir Wohlthat und Gunst wohl zu erkennen wissen.

Nach dem Original auf Papier im Revaler Rathsarchiv abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXVIII. Dem Schreiben fehlt zwar die Jahrzahl, indess nach dem Inhalt, wie nach den Schriftzügen, gehört es jedenfalls in diese Zeit, und höchst wahrscheinlich in dieses Jahr.

1725. Der Ritter Thorde Bonde schreibt an den Revaler Rath: Wisset, dass, während Ihr mit andern Herren und Städten für den Frieden gelobt, grosser Schaden in dem Frieden geschehen ist. Kule und Otto Gutouwe haben mir 6 Lasten Roggen genommen, 18 meiner Diener aufgefangen, ihnen alle ihre Habe und Harnisch genommen und sie nach Gothland gebracht. Ich schrieb deshalb an den Rath zu Gothland (Wisby), erhielt aber keine Antwort. Daher bitte ich Euch, da Ihr mit für den Frieden gelobet habt, an die von Gothland zu schreiben, dass sie dazu behülflich sein mögen, dass meine Diener in Freiheit gesetzt werden, und ihre Habe wieder erhalten, dass mir das Meinige werde, und dass die Friedensbrecher, die in ihrer,,Hege und Were" sind, zur Verantwortung gezogen werden, und mir meinen Schaden ersetzen mögen.

Nach dem Original auf Papier im Revaler Rathsarchiv abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXIX. Das Schreiben hat zwar keine Jahrzahl; da es aber vom 26. November, an einem Sonntage, datirt ist, und in der Zeit vom J. 1392-1412, in welche es, auch nach den Schriftzügen, gehört, der 26. November nur in den Jahren 1396 u. 1402 auf einen Sonntag fiel, so ist es um so mehr hier aufzu

nehmen gewesen, als darin offenbar auf den im J. 1395, abgeschlossenen, auch von Reval garantirten 1390, Frieden (Reg. 1664) Bezug genommen wird.

1724, Der Hochmeister schreibt an den Herzog Swantibor von Stettin: Euren letzten Dec, 13, Brief, in dem Ihr über Gewalt, und Unrecht klagt, die Euch von uns und dem Orden an Eurem Sohne erzeigt sein sollen, haben wir empfangen, So wisset, dass es uns eher ansteht. zu klagen, als Euch, da Ihr, wider eine freundliche Verbindung, um der Ihr des Ordens Gut und Geld genommen auf „nämliche" Jahre, ohne, redliche Ursache widerruft und aufsagt, daher eher Ihr dem Orden, als der Orden Euch verpflichtet ist, wie Eure Briefe ausweisen, die wir Fürsten, Herren, Rittern und Knechten werden vorweisen müssen. Es wäre billiger (mogelicher), dass Ihr vor der Aufsagung, der Verbindung dem Orden das aufgenommene Geld und Gut zurückgebt, und wenn Ihr uns dann etwas Schuld gebet, so hoffen wir uns wohl zu verantworten, Und da Ihr. berührt die zwei Stifte zu Riga, und Dorpat, so wisset etc. (Hier folgen, die bekannten. Entschuldigungen, deren Wiederholung unnöthig, erscheint.) Daher thut, Ihr dem Orden grosse Gewalt, und Unrecht, dass Ihr ihm Eure Briefe und die Verbindung aufsagt, ohne, des Ordens Schuld, etc., und seid überzeugt, dass, wenn Ihr unsere und des Ordens Gerechtigkeit beherzigt, Ihr Euch eines Bessern bedenken werdet,

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Nach dem Hochmeister - Registranten I, a im Königsb. O.A. (Index Nr. 1787) abgedr. im Livl..
U.B. Nr. MCDXXX,

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1795. Derselbe schreibt an die Städte Alt-Stettin (und in gleicher Weise an die Dec, 13, Städte Pieritz, Gartze, Golnow, Gryfenhagen und Damme, desgleichen an die Ritter Conrad von Schwerin und Heinrich Wossow, die Knechte Arnold von der Osten, Hennig Vachs, Peter Wussow, Johann und Joachim von Heydebreke ) Euer Herzog Swantibor hat uns and unserm Orden entsagt ohne Recht und Redlichkeit und wider die freundliche Verbindung, zu der er sich mit dem Orden auf „nämliche“ Jahre vereint, und des Ordens Geld darum genommen, wie der versiegelte Brief ausweiset. Dadurch thut er unserm Orden zu kurz, da wir es um ihn nicht verschuldet haben, und möchte es wohl billig (mogelich) sein, bevor (vor) er sich zu einem andern Verbunde verpflichtete, dass er uns das Geld zurückgebe, was nicht geschehen ist. Darum bitten wir Euch, Euern Herrn zu unterweisen, dass er uns seine Briefe halte, und so viel thue, als er nach Göttlichem Rechte schuldig ist. Ihr wisst, dass Eure Herren, die Herzoge, uns und unserem Orden 2000 Schock Groschen schuldig sind, wofür Ihr Bürgen geworden und mit gesammter Hand als Selbstschuldner gelobt, einer für Alle und Etliche insbesondere. Um dieses Geld haben auch unsere Vorfahren oft gemahnt, dass Ihr es in den durch Eure Briefe anberaumten Fristen bezahlet, oder einreitet und leistet, wie Ihr es gelobt. Nun sind die Zahlungsfristen alle verstrichen, unser Geld ist noch nicht erlegt (gefallen) und Ihr leistet auch nicht. Daher mahnen wir Euch an die Treue, die Ihr uns versetzt habt, und an den Eid, bei dem Ihr Euch verschrieben, und heischen Euch, dass Ihr gleich nach Ansicht dieses Briefes in die Stadt Danzig einreitet, und leistet, wie Ihr gelobt habt, oder uns unser Geld vollständig entrichtet, mit allen darauf verwendeten Zehrungen. Wenn Ihr diese unsere Mahnung „übersitzet", so wollen wir Euch in allen Enden trenlos und ehrlos schreiben und offenbaren, und wollen dann noch gedenken, wie wir unser Geld von Euch erhalten.. Wir wollen auch keine Frist oder Entschuldigung fortan gelten lassen, sondern verlangen, dass Ihr sofort nach Empfang dieses Briefes einreitet und leistet,

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1396.

Dec. 14.

Dec. 20.

1397.

O. T.

Jan. 9.

und es also haltet, wie der versiegelte Brief, von dem wir eine Abschrift hier beifügen, ausweist.

Nach demselben Registranten (Index Nr. 1788) abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXXI. 1725, a. Der Rigische Rath schreibt an den Reval'schen: Am St. Lucientage (den 13. December) haben wir sowohl Euern Brief, als auch einen von den gemeinen überseeischen Städten empfangen, welcher mit dem von Euch uns mitgetheilten wörtlich übereinstimmt. Es wundert uns, dass dieser Brief der gemeinen Städte, der von dem Feste der Himmelfahrt Mariae (den 15. August) datirt ist, uns so lange verschwiegen und nicht eher zur Hand gekommen ist, damit wir, nach der Städte Begehr, über den Inhalt uns hätten berathen können. Wenn es jedoch Euch behagt, darüber mit der Herrschaft zu sprechen, so möget Ihr Eures Rathes Boten hierher senden, da die Herren hier bei uns vor Augen und bei der Hand sind, damit man, nach der gemeinen Städte Begehr, mit ihnen spreche, dazu wollen wir nach bestem Vermögen helfen. Sonst haben wir keine Nachrichten von den überseeischen Städten, ausser einem Briefe der Herren von Lübeck, dahin lautend:,,Wir haben Euern Brief in Betreff des Silbers, welches dem Comthur von Vellin gehindert ist von dem Kaufmann zu Nowgorod, empfangen, und demselben Kaufmanne geschrieben, dass er das Silber dem Comthur zurückgebe. Wir hoffen, dass dies geschehen und keine Nachmahnung deshalb weiter statthaben wird."

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Nach dem Original auf Papier im Revaler Rathsarchiv abgedr. im Livl. U,B. Nr. MDXIII. Die dem Schreiben fehlende Jahrzahl ergiebt sich aus der Erwähnung des in Lübeck am Mariae-Himmelfahrts-Feste gehaltenen Hansatages. Dadurch bestimmt sich auch die Zeit dreier andern, mit keiner Jahrzahl versehenen Schreiben (Reg. 1700, a, b und 1717, a), welche unter einander und mit dem hier vorliegenden in nächster Beziehung stehen.

1726. Johann von Altena, Voigt zu Wesenberg, bekennt, dass Henneke Asserien, mit Vollwort seiner Ehefrau seinen rechten Erben, vor ihm und dem Richter zu Wierland, Gerd Soye, und vor den Beisitzern Henke Aytis und Jordan Wacke, dem Bertold Mekes von Waschel und dessen rechten Erben aufgelassen das ganze Dorf zu Cavele, enthaltend 24 Haken Landes, mit allen Gerechtigkeiten und Zubehörungen etc.

Nach dem Original auf Perg. in dem v. Toll-Kuckers'schen Familienarchiv abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDXXXII.

1397.

1727. Heinrich Urle (der Name scheint offenbar entstellt zu sein) bekennt, von dem Erzbischof Johannes von Riga ein Darlehn von 26 Mark Rig. empfangen zu haben.

Das Original befand sich in dem ehemal. Rigisch - erzbischöflichen Archiv. Vergl. die Mittheill, III, 82 Nr. 159.

1728. Der Hochmeister schreibt an Erich, Herzog von Meklenburg: Euern Brief, in dem Ihr schreibt, wie Ihr vernommen, dass uns viele Herren entsagt haben, haben wir empfangen. Wir thun Euch zu wissen, dass uns die Herzoge von Stettin, Herren Swantibor und Boguslaw, ohne gerechten Grund entsagt; auch ist unser Feind der Bischof von Dorpat und seine Mannschaft, deren sich auch annimmt Euer Vetter, Herzog Albrecht, der jetzt zu Dorpat in Livland ist, auch ohne unsere Schuld, wie wir, erforderlichen Falls, beweisen wollen. Wir bitten Ew. Herrlichkeit, dass Ihr uns und unsern Orden in Eure Beschirmung nehmen, und, wenn Gerüchte über den Orden an Euch kommen sollten, dieselben nicht ungünstig aufnehmen möget, bevor Ihr unsere Entschuldigung gehört etc. Für Euer

Anerbieten, für uns zu wirken, danken wir innig, und bitten, uns Euren guten Willen zu er-
halten etc.

Aus dem H.M.-Registranten I, a im Königsb. O.A. (Index Nr. 1789) abgedr. im Livländ, U.B.
Nr. MCDXXXIII,

1397.

1729. Der Rigische Rath schreibt an den Reval'schen: Der Herr Meister hat uns einen Jan, 17. Brief hören und lesen lassen, den der Herr Bischof von Braunsberg (Ermeland) an ihn, desgleichen an den Herrn Bischof von Dorpat gesandt, dass er, der Bischof von Braunsberg, als Gesandter des Römischen Königs, nach Livland kommen wird, und am Sonnabend vor St. Valentin (d. 10. Februar) in Walk oder in der Gegend (dar bi *)) eintreffen will, um zwischen dem Herrn Bischof von Dorpat und dem Herrn Meister zu Livland u unterhandeln, der, wie Ihr wisst, im Lande bestehenden Zwietracht. Daher bitten wir Euch, dass Ihr Eures Rathes vollmächtige Boten zum Mittwoch vor St. Valentin nach Woldemar kommen lasst, wohin auch wir unsere Boten senden, und die andern Städte binnen Landes dazu eingeladen (vorboden) haben, um über jene Zwietracht, so wie über andere, die Städte und den Kaufmann dieses Landes interessirende Sachen zu unterhandeln.

Nach dem Original auf Papier im Revaler R.A. abgedr. im Livl. U.B. Nr. MCDX XXIV. 1730. Der Hochmeister schreibt an den Herzog Swantibor von Stettin: Euren Brief, Jan. 19, worin Ihr über unsere Forderung wegen Rückzahlung der uns schuldigen 2000 Schock Groschen, und wegen angeblicher Gegenforderungen von Eurer Seite etc. schreibt, haben wir empfangen. lhr begehrt, mit uns einen Tag zu halten wir können aber, wegen mannigfacher Geschäfte, uns zu einem solchen persönlich nicht einfinden. Wenn es Euch jedoch behagt, an eine namhafte Stätte Euern Rath zu senden, so wollen wir auch unsern Rath hin beordern, um Eure Beweise über die Forderungen, die Ihr an uns zu haben vermeint, zu hören, und unsere Beweise, die in einem offenbaren Documente bestehen, mitzubringen. Habt Ihr irgend andere Sachen, die sollen die Unsern gütlich aufnehmen und an uns bringen. (Hierauf folgen wieder die alten Expectorationen wegen der Ernennung Johann Wallenrod's zum Erzbischof und dessen Eintritts in den Orden.) Wenn Ihr auch meinet, man solle Euern Sohn und den Patriarchen vor Allem in den Besitz setzen, so sollte zu allererst Euer Sohn sich verantworten, wie das Recht spricht, de spolio etc. Wisset, dass Niemand sein mag seiner eigenen Sache ein bequemer Selbstrichter,,,da man von Recht verkauft solche Gerichte in der Sache, die Euer Sohn jetzt wider den Erzbischof zu haben meint." Wer soll oder mochte das Recht de spolio aussprechen, als der, der das Erzbisthum dem Hrn. Johann Wallenrod versehen hat. (Nun folgt wieder die Schilderung der Zustände, als,, der alte Herr, jetzt Patriarcha" das Erzstift verliess.) Daraus erseht Ihr unsere und des Hrn. Johann Wallenrod Gerechtigkeit, und wenn Ihr es zu Herzen nehmt, so thut Ihr dem Orden Gewalt, handelt wider den Friedensbuud, zu dem Ihr 'Euch, unter Versetzung Eurer und Eurer Erben Treue, verpflichtet. Darum wollen und müssen wir mahnen so hoch, als wir vermögen, bis uns die gedachte Summe vollständig bezahlt wird. - Wenn Ihr wünscht, dass unsere Räthe einen Tag halten, so benennet eine Stätte, die den Euern und den Unsern wohl gelegen ist, an der Gränze Eures und unseres Landes. Wir bitten um Antwort.

Aus dem H.M. - Registranten 1, a im Königsb. O.A. (Index Nr. 1790) abgedr. im Livländ. U.B.
Nr. MCDXXXV.

*) Diese Worte können freilich auch auf die Zeit bezogen werden.

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