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DRUCK UND VERTRIEB DER BERENSPRUNG'SCHEN HOFBUCHDRUCKEREI.

KOMMISSIONER: K. F. KOEHLER, LEIPZIG.

DD
801

.M32 M48 124

0931904-190

Vorwort.

Der XXIV. Band des Mecklenburgischen Urkundenbuchs beendet die dritte Abteilung dieses Werkes, die die Urkunden der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in den Bänden XIII-XXIV umfaßt, und zugleich die letzte Abteilung, die nach dem Arbeitsplan der Urkundenbuchskommission möglichst alle erreichbaren Urkunden im 'vollen Wortlaut wiedergeben soll. Wir stehen also jetzt an einem bemerkenswerten Abschnitt dieses wichtigen vaterländischen Unternehmens: Als auf der Generalversammlung des Geschichtsvereins vom 24. April 1860 beschlossen wurde, ein allgemeines Mecklenburgisches Urkundenbuch herauszugeben, da beabsichtigte man zunächst, bis zum Jahre 1300 sämtliche Urkunden, aus dem 14. und 15. Jahrhundert eine zweckmäßige Auswahl zu veröffentlichen. Aber das huldvolle Interesse, das die allerdurchlauchtigsten Landesherren dem Urkundenbuch jederzeit entgegengebracht haben, und die fortdauernde Unterstützung, die ihm seitens des Mecklenburg-Schwerinschen Ministeriums und seitens der Landstände zuteil geworden ist, ermöglichten es, das Ziel weiter zu stecken, sodaß jetzt das Material bis zum Jahre 1400 in nicht weniger als 13739 Urkunden ziemlich vollständig vorliegt. Damit hat sich unser Mecklenburger Heimatland, wie wir hier mit Befriedigung feststellen dürfen, auf dem Gebiete der Urkundenpublikation einen hervorragenden Platz unter den deutschen Staaten errungen. Selbstverständlich sind die vorliegenden drei Abteilungen nicht insofern abgeschlossen, als sich dazu keine Nachträge mehr finden und veröffentlichen ließen. Es war ursprünglich beabsichtigt und ist noch im Vorwort zu dem 1911 erschienenen XXIII. Bande ausgesprochen, diese Nachträge mit den Urkunden des Jahres 1400 in einem Bande zu vereinigen. Aber die Erfahrung, die der Unterzeichnete gerade in den letzten beiden Jahren bei dem Sammeln der Nachträge machte, führte zu der Erkenntnis, daß es nicht sobald gelingen wird, das in den staatlichen, städtischen, Guts- und Familien-Archiven verstreut und versteckt ruhende Material zusammen zu bringen. Ueberdies hat

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