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Bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts erfahren wir wenig über Linz's Entwicklung. 823 wird sein Besitz dem Bistum Passau vom Kaiser restituiert.1) Zweimal werden hier im 9. Jahrhundert Urkunden ausgestellt. 2) In der Raffelstätter Zollordnung wird es unter den Zollstätten genannt.3) Am Ausgang des 10. Jahrhunderts wird der Zehntbezirk der Taufkirche zu Linz vom Bischof Piligrim festgestellt.) Als Pfarrei ist es im 12. Jahrhundert erwähnt. 5) Ebenso ist für dieses Jahrhundert auch die Existenz seiner Maut gesichert.6) Wenn es aber 1140 einmal als civitas bezeichnet wird,7) so möchte ich aus dieser vereinzelten Stelle keine weiteren Schlüsse ziehen.

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Zur Stadt" ist Linz erst unter den Babenbergern geworden. 799 und 823 war es als passauischer Besitz bezeugt. Als passauisches Lehen kam es später in die Hand der Haunsberger, von denen es um 1210 Herzog Leopold von Österreich erwarb.8) Das Lehensverhältnis zu Passau blieb gewahrt und wurde 1241 von Herzog Friedrich ausdrücklich anerkannt.9)

1) U. d. L. ob der Enns II p. 10 Nr. 6, Böh.-Mühlb. Reg. 2. Aufl. 778. Mühlbacher erklärt diese Fassung der Urkunde von 823 für völlig unbedenklich. Die Gründe Vancsas a. a. O. I p. 144–145 gegen die Echtheit scheinen mir nicht durchschlagend zu sein. Hauck a. a. O. II 2. Aufl. p. 462 Anm. 1 erklärt die Urkunde ohne weitere Begründung für gefälscht, aber inhaltlich unbedenklich. 2) 820 U. d. L. ob der Enns I p. 467 Nr. 49; 840—866 I p. 467 Nr. 50. 3) 903-905,,ad Lintzam" M. G. Leg. II Capitularia II Nr. 253.

4) U. d. L. ob der Enns I p. 472 Nr. 57; vergl. Strnadt, Geburt des Landes ob der Enns p. 44 Anm. 98. Darnach ist die Aufzeichnung erst aus dem 11. Jahrh. und darum nicht unbedingt glaubwürdig.

5) U. d. L. ob der Enns II p. 144 Nr. 98 zu 1111; II p. 147 Nr. 99 zu 1113.

6) Dopsch, Österreichische Urbare I p. 231 Anm. 2.

7) Vancsa a. a. O. I p. 362.

8) Landbuch von Österreich und Steier M. G. D. Chr. III p. 720 hier um 1210 angesetzt. Strnadt a. a. O. p. 99 datiert ohne wirklich stichhaltige Gründe zwischen 1194 und 1198. ,,Der Gotschalch von Hunsperch gab dem herzogen Liupolt Lintz unt allez daz aeigen daz dar zu gehort her ze tal von dem Rinderholz". Das passauische Lehnsrecht ist hier verschwiegen, vergl. Lampel in den Blättern des Ver. f. Ldk. von NÖ. XXX p. 51–52.

9) U. d. L. ob der Enns III p. 102 Nr. 97 „Item civitates in Lintza..." Die Urkunde ist von Strnadt a. a. O. p. 39 mit Unrecht für unecht erklärt

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Ein Knotenpunkt wichtiger Verkehrsstraßen war mit Linz erworben.1) Die Herzöge säumten nicht sein Gedeihen zu fördern. Bereits 1228 konnte Herzog Leopold den Bürgern von Ottensheim gleiche Maut- und Zollprivilegien erteilen, wie sie cives nostri in Anaso et de Lintze gaudere noscuntur".2) 1242 bildete Linz einen eigenen Gerichtsbezirk. Der in diesem Jahre erwähnte Hermannus iudex senior" war aus den Reihen der Bürger genommen.3) Kompetent war er nur für die niedere Gerichtsbarkeit, denn die hohe erhielt die Stadt erst 1465.4)

1236 war Linz eine befestigte Stadt.5) Räumlich hatte es sich anders entwickelt, als es 799 zu erwarten gewesen wäre. Der Schwerpunkt lag nicht mehr in der Ansiedelung auf der Hochfläche, sondern weiter östlich in der Ebene. Dort war ein neuer Ort erwachsen. Seinen Ausgang scheint er vom Franz-Josef-Platz genommen zu haben. Der moderne Stadtplan erlaubt beide Ansiedelungen genau zu scheiden: Die ältere um den Schloßberg, auf dem Plateau und den östlichen Abhängen, die jüngere in der Ebene vom Franz-JosefPlatz bis über die heutige Pfarrkirche hinaus. Wohl möglich, daß beide ursprünglich räumlich getrennt waren und erst im Laufe der Zeit zusammengewachsen sind. In der zweiten Ansiedelung wird man eine Marktansiedelung erblicken dürfen, wenngleich sich der Beweis nur aus der Anlage, nicht aus urkundlichen Zeugnissen führen läßt. Zeitlich werden ihre Anfänge wohl ins 12. Jahrhundert zurückreichen, aber

worden. Lampel bemerkt demgegenüber, daß,,die Echtheit über allen Zweifel erhaben" sei. Bl. d. Ver. f. Ldk, von NÖ. XXX p. 51.

1) Über die Bedeutung der Lage von Linz für den Handel vergl. Krones, Handbuch der Geschichte Österreichs I p. 367.

2) U. d. L. ob der Enns II p. 672 Nr. 467.

3) U. d. L. ob der Enns III p. 109 Nr. 104 als Zeugen:,,de ciuibus in Linzhe Hermannus iudex senior . . .

4) Luschin von Ebengreuth, Geschichte des ältern Gerichtswesens in Österreich p. 224.

5) Annales Sancti Rudberti Salisburgensis 1236: „Et dux Bawarie et episcopus Patauiensis obsederunt civitatem Linze et infecto negotio recesserunt" M. G. SS. IX p. 786. Im 13. Jahrhundert wird Linz durchgängig als „civitas“ bezeichnet.

zur vollen Entwicklung kam sie erst im 13. Beide Ansiedelungen umschloß dann eine Mauer. Nur die Martinskirche mit ihrer nächsten Umgebung blieb außerhalb.1) Sie verlor aber ihre Bedeutung, seit in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts das Pfarrrecht auf die Kirche der Marktansiedelung übertragen wurde. 2) Ein deutlicher Beweis für die schwindende Bedeutung der Höhenansiedelung überhaupt!

1) 1286 heißt es in der Urkunde Herzog Albrechts, die Pfarrei sei ,de castro infra muralia civitatis" verlegt. St. Martin lag also außerhalb der Stadtmauern.,,de castro" muß bedeuten vom Bezirke der Burg. Die Martinskirche kann nie in der Burg selber gelegen haben. U. d. L ob der Enns IV p. 42 Nr. 46.

2) Vermutlich geschah die Übertragung der Pfarrei kurz vor dem 2. Febr. 1286. An diesem Tage war sie bereits geschehen. Herzog Albrecht erklärte damals, daß das Linzer Pfarrpatronat dem Passauer Bischofe zukomme und ihm keinerlei Recht „,ratione translationis seu transplantationis“ zustände. U. d. L. ob der Enns IV p. 42 Nr. 46.

III. Die niederösterreichischen Städte.

St. Pölten.

Die Quellen geben keine zuverlässige Auskunft, wann und wie das Kloster St. Pölten entstanden ist. Wenn Kaiser Ludwig der Fromme 823 dem Bistum Passau den Besitz von „Treisma“, das heißt von der Ortschaft in oder bei welcher das Kloster gelegen ist, restituiert, 1) ohne desselben Erwähnung zu tun, darf man danach vielleicht die Gründung nach diesem Jahre ansetzen. Nur soviel steht fest: St. Pölten existierte bereits in der karolingischen Ostmark und war wenn man später Überlieferung trauen darf - eine Gründung Tegernsees.2) Als die Ungarn das Land besetzten, flohen die Mönche.3) Erst in die neue ottonische Ostmarck kehrten sie zurück. 976 bestand das Kloster wieder, als Eigentum von Passau. 4) Rechtlichen Anspruch auf seinen Besitz

1) U. d. L. ob der Enns II p. 9 Nr. 6, Böh.-Mühlb. Reg. 2. Aufl. Nr. 778. Mühlbacher erklärt diese Fassung der Urkunde für völlig unbedenklich. Gegen die Echtheit wendet sich Vancsa a. a. O. I p. 144, 145 mit, wie mir scheint, nicht durchschlagenden Gründen. Hauck a. a. O. II 2. Aufl. p. 462 Anm. 1 erklärt die Urkunde für gefälscht, aber inhaltlich unbedenklich, ohne eine Begründung zu geben.

2) Vergl. Vancsa a. a. O. I p. 143, 154. Die Nachrichten stammen erst aus dem 11. und 12. Jahrh. Vancsa hält die Tradition für glaubwürdig. Hauck, der die Existenz St. Pöltens für die karolingische Mark annimmt [vergl. a. a. O. III 3. und 4. Aufl. p. 152] hat die Gründungsfrage nicht erörtert. Huber Geschichte Österreichs I p. 90 bezeichnet St. Pölten als Gründung Tegernseer Mönche, ohne sich über die quellenmäßige Begründung dieser Annahme auszusprechen.

3) Hauck a. a. O. III p. 152.

4) Otto II. bestätigt Piligrim seinen Besitz,,cum pertinentibus monasteriis, id est cella sancti Floriani martiris, atque Treisma ad monasterium sancti Ypoliti. . .“ M. G. DO. II p. 151 Nr. 135, Stumpf 681; vergl. auch Hauck a. a. O. III 3. und 4. Aufl. p. 161 Anm. 4.

scheint das Bistum nicht gehabt zu haben.1) Möglicherweise hatte Piligrims unmittelbarer Vorgänger Adalbert das verödete Kloster einfach okkupiert und mit neuen Mönchen besiedelt.2) Jedenfalls blieb es in Passaus Hand und von einer Erneuerung etwaiger Rechte Tegernsees ist nicht die Rede.

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Am Ausgang des 10. Jahrhunderts bestand das Kloster St. Pölten mit der Ansiedelung „Treisma", ein Name, der dann durch den des Schutzheiligen Sanctus Ypolitus" verdrängt wurde. Neben ihm erwuchs im 11. Jahrhundert ein forum, eine Marktansiedelung. 1058 schenkte König Heinrich IV. dem Stifte drei königliche Hufen in Mannswerd und das „forum in Sancto Ypolito", also einen schon bestehenden Markt.3) Wir dürfen ihn an der Stelle des heutigen Rathausplatzes suchen. Der Markt gab den Mittelpunkt für eine neue Ansiedelung, deren Bewohner auf bischöflichem Grund und Boden saßen. Sie wuchs rasch heran. Bereits die um 1125 entstandene Aufzeichnung 4) über einen Streit, der zwischen dem Kloster und dem passauischen „prouisor uel

1) Hauck a. a. O. III 3. u. 4. Aufl. p. 165-166.

2) So vermutet Hauck a. a. O. III 3. und 4. Aufl. p. 168 Anm. 2. Er folgert dies aus der Urkunde über „die Rechte und Freiheiten der passauischen Besitzungen in der Ostmark" von um 987 [Niederösterreichisches Urkundenbuch I p. 4 Nr. 2. „,deinde Treisimam civitatem sancti Ypoliti martiris, ea integritate, ut quondam beate memorie Adalbertus episcopus sub Purchardo marchione in sua tenuit vestitura . 66 Diese Urkunde ist aber verdächtig, Hauck selber erklärt sie für interpoliert [a. a. O. III p. 168 Anm. 2], den Satz über St. Pölten aber für echt. Vancsa a. a. O. I p. 266 Anm. 1 hält sie für eine hoffnungslose Fälschung. Bei ihm ist weitere Literatur zu finden. Wenn Hauck a. a. O. III p. 163 Treisima für „Traismauer" hält, ist dies unrichtig. Treismauer ist salzburgischer Besitz in der karolingischen wie in der ottonischen Ostmark [vergl. Böhm.-Mühlb. Reg. 2. Aufl. 778; M. G. DO. II p. 186 Nr. 165, Stumpf 714; Vancsa a. a. O. I p. 146 und p. 213]. Die Frage, wann genau und auf welche Weise St. Pölten in die Hand Passaus kam, wird eine offene bleiben müssen. Aus der vereinzelt bleibenden Bezeichnung,,civitas" möchte ich keine Schlüsse ziehen. Ist die Stelle echt, darf man aus ihr vielleicht auf eine Umwallung zum Schutz gegen die Ungarn schließen.

3) Niederösterreichisches Urkundenbuch I p. 5 Nr. 3, Stumpf 2562. 4) Niederösterreichisches Urkundenbuch I p. 6--8 Nr. 4. Die Urkunde ist in Winters urkundlichen Beiträgen u. s. w. p. 3 Nr. 4 mit Unrecht zu 1222 datiert [vergl. dazu Niederösterreichisches Urkundenbuch I p. 6 Anm. 4].

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