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tenentwicklung gilt, sind die Arbeiten auf diesem Gebiete fast ausschliesslich den weltlichen Fürstentümern zu Gute gekommen. Die Geschichte der geistlichen Territorien ging, abgesehen von Lüdeckes Schrift über das Bistum Münster und Wilds über WürzburgBamberg, dabei leer aus. Und doch lag hier für derartige Untersuchungen ein doppeltes Interesse vor, einerseits um einen Vergleich mit der Behörden-Entwicklung in den weltlichen Territorien zu gewinnen, andererseits um dabei die Ursachen für den unaufhaltbaren, schnellen Untergang dieser geistlichen Staaten vor 105 Jahren zu erkennen.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte bietet die vorliegende Schrift die eingehende Entwicklungsgeschichte des Zentral-Behördenwesens in dem grössten und wichtigsten der deutschen geistlichen Fürstentümer, im Erzbistum Mainz, während seiner drei letzten Jahrhunderte. Die klare Gliederung des Stoffes, die sorgfältige Quellenbenutzung und Untersuchung wie schliesslich die sehr ansprechende übersichtliche Darstellung mit ihrer knappen Zusammenfassung der jedesmal gewonnenen Ergebnisse sichern dieser Erstlingsschrift bei ihren Lesern freudige Anerkennung.

Die Darstellung behandelt in fünf Abschnitten den Hofrat, die Finanzverwaltung, die Zentraljustizbehörden, den Geheimen Rat und schliesslich das Beamten. tum. Die Entwicklung des Hofrats wird dabei, durch die Stoffmenge veranlasst, in zwei zeitlich gegliederten Unterabschnitten dargelegt, wobei die erste Periode von 1522-1650 als die der Entstehung und des Aufschwungs, die zweite von 1650-1792 als die des Niedergangs bezeichnet wird. In jedem dieser Unterabschnitte und ähnlich bei der Finanz- und Justizverwaltung handeln dann besondere Kapitel über die äussere Geschichte, den Geschäftskreis, die Geschäftsordnung, Kanzlei und die Beamten der betreffenden Behörde. Beim ersten Unterabschnitt über den Hofrat sind dann noch Kapitel über die Stellung des Domkapitels zum Hofrat und das Verhältnis der Landstände zu ihm angefügt,

ebenso bei der Finanzbehörde das Kapitel über die Rechnungsrevision und bei der Justizverwaltung über die sog. dritte Instanz, das Revisionsgericht. Besondere Hervorhebung verdienen als sehr willkommen die am Schlusse jedes Abschnitts beigegebenen Kapitel: Vergleich mit anderen Verwaltungen", in denen die Resultate über die Entwicklung der Mainzer Behörde knapp formuliert und in Beziehung zu denen anderer Territorien, vor allem in Österreich und Baiern, dann in Brandenburg-Preussen, Münster, Bamberg u. a. gesetzt werden, so dass dadurch diese Mainzer Untersuchung sofort für die allgemeine Verwaltungsgeschichte fruchtbar wird.

Wie bei den Finanz- und Justizbehörden zeigt sich ganz besonders bei dem Hofrat der starke Gegensatz der zwei oben charakterisierten Perioden: im 16. und Anfang des 17. Jhts. viele hoffnungsvolle glückliche Ansätze, so dass der Mainzer Rat dem aller andern Herrscher mindestens ebenbürtig, z. T. sogar überlegen erscheint wegen der frühen Trennung der Justiz und Finanzen von der allgemeinen Verwaltung, die selbst Baiern so rasch nicht erreichte. Diese Arbeitsteilung mit der Entlassung des Hofrats und die Besetzung der Kammer und des Hofgerichts mit eigenem fachmännischen Personal stellen im Zusammenhang mit der vorangehenden frühen Loslösung der Landesverwaltung von dem eigentlichen Hofstaat das reiche und wertvolle Ergebnis der Mainzer Organisa tion in der Epoche des Aufschwungs dar. Leider haben in der zweiten Periode diese wichtigen und günstigen Grundlagen keinerlei Fortbildung erfahren, der Neuerwerb von Territorialbesitz, der in den weltlichen Gebieten zur Weiterentwicklung und zur Verknüpfung der einzelnen Behörden für die Zwecke der Verwaltungseinheit drängte, fehlte dem Kurfürstentum Mainz; eine ähnliche Oberbehörde wie die des preussischen Generaldirektoriums, wo Landespolizei und Finanzen in einen Rahmen gefügt waren, oder die Ausgestaltung der Sachverständigendeputationen zu eignen Behörden wie in Baiern und

Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXVIII, I.

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Österreich hat sich in Mainz nicht erreichen lassen; bei der mangelnden wirtschaftlichen Bedeutung war schliesslich der politische Verfall nicht abzuwenden.

Auch die Entwicklung der Mainzer Finanzbehörde steht anfangs unter einem sehr günstigen Stern. Glücklicher als die andern weltlichen und geistlichen Fürstentümer hat unser Erzstift nie die sonst für die Kasseneinheit so hinderliche Einmischung der Landstände in die staatliche Finanzpolitik kennen gelernt; frühzeitig entwickelt sich aus der Mainzer einfachen Rechenstube der mit guten fachmännischen Beamten bürgerlicher Herkunft besetzte „Kammerrat“. Aber auch hier fehlt später die Weiterbildung der Kammer mangelt die nötige Autorität, weil nicht sie, sondern der Hofrat die finanzielle Gerichtsbarkeit hat; schliesslich wird auch die Kasseneinheit durch Teilungen in mehrere Zahlämter geschädigt. Ähnlich der Kammer entbehrt auch das Mainzer Hofgericht bei seiner Entstehung des in andern Territorien beobachteten ständischen Einflusses und Charakters, es ist infolge seiner Herausschälung aus dem Hofrat lediglich ein Beamtenkollegium, dessen Räte — ein Vorzug vor Oesterreich und Baiern nicht mehr zugleich Hofratsmitglieder waren; eine persönliche Rechtsprechung, wie sie in den beiden eben genannten Ländern noch vorkam, vermieden die Mainzer Kurfürsten durch Ueberweisung sämtlicher Eingaben an die zuständigen Gerichte. Das als oberste Berufungsinstanz begründete Revisionsgericht zu Mainz („dritte Instanz“), war auch in der Beamtenzusammensetzung vom Hofgericht völlig unabhängig, wie kaum in andern Staaten, und schloss besser als dort die Appellationen an das Reichskammergericht aus. Der bedenkliche Stillstand und Rückschritt trat aber auch hier schliesslich ein, als im 18. Jahrhundert die strenge Ressorttrennung sich lockerte und das Hofgericht anfing, nur Durchgangsstation für spätere Hofräte zu werden. Die Entwicklung des Geheimen Rats, der bei dem vertraulichen Charakter seiner Besprechungen wenige schriftliche

Nachrichten hinterlassen hat, ist eine ziemlich wechselvolle gewesen; anfänglich war er für die äusseren diplomatischen Angelegenheiten bestimmt, trat dann aber ganz hinter seiner Hilfsbehörde, der Geheimen Kanzlei, zurück, so dass zeitweilig eine kabinettsartige Regierung durch deren Chef, den Geheimen Sekretär, zu bestehen schien, bis schliesslich der an die Spitze der Geheimen Kanzlei tretende Hofkanzler und der Hofmeister als die beiden obersten Beamten zusammen mit dem Kurfürsten den engsten vertraulichen Beratungskreis bildeten, und diese Form eines Geheimen Rates entsprach den Mainzer Bedürfnissen am besten Die spätere äusserlich prunkvolle Erweiterung dieser Behörde nach dem österreichischen Vorbilde passte bei der wachsenden politischen Bedeutungslosigkeit des Erzstiftes durchaus nicht auf die Mainzer Verhältnisse. — In dem Abschnitt über das Beamtentum ist bemerkenswert das andauernde starke Zurücktreten des adligen Elements hinter dem bürgerlichen, sowie die verhältnismässig grosse Anzahl protestantischer Beamter, deren sich die Erzbischöfe, frei von religiöser Engherzigkeit, bedienten. Das Besoldungswesen war, wie auch die Tabellen in der Anlage zeigen, sehr ungleichartig, über Ansätze kamen die Reformpläne auch hier nicht heraus, und der Abstand zwischen den Beamtengehältern des Hofstaats und der Landesverwaltung war in Mainz grösser als in andern Territorien.

Den Grund für den Verfall des Mainzer Staats sieht der Verfasser aber nicht bloss in der mangelnden Weiterbildung der Behörden im 18. Jht., sondern tiefer in dem Wesen des geistlichen Wahlfürstentums. Diesem mangelten die den weltlichen Staaten so förderlichen drei Faktoren: das dynastische Interesse, die Mitwirkung der Landstände mit ihrem oft politisch günstigen Einfluss und der äussere Antrieb zur Fortbildung, den der Neuerwerb von Gebieten den weltlichen Fürsten im 17. und 18. Jht. bot. Das Fehlen dieser Momente hat wie in allen geistlichen Territorien so auch im Erzstift Mainz zu poli

tischem Stillstand und schliesslicher Auflösung geführt. Danzig.

K. Schottmüller.

Er

Der 2. Jahrgang der von W. Rotscheidt in Lehe herausgegebenen Monatshefte für Rheinische Kirchengeschichte liegt nunmehr vor. wird eröffnet durch einen hübschen Ueberblick von Justus Hashagen über die Anfänge des landesherrlichen Kirchenregiments am Niederrhein (auf Grund des 1. Bandes von Redlich, Jülich-Bergische Kirchenpolitik). Die Hauptarbeitslast bei diesem Bande hat aber auf den Schultern des Herausgebers geruht. Von ihm rühren namentlich mehrere Beiträge zur Kölner Kirchengeschichte her (aus den Akten der reformierten Schiffergemeinde zu Köln, Spener-Briefe an die lutherische Gemeinde daselbst, Calvin und Köln); in letzterem Aufsatze unterzieht R. sich der Mühe, aus Calvins Werken die Beziehungen des Reformators zu Köln zusammenzustellen und zu erläutern, woraus sich ergibt, dass Calvin keinen direkten Einfluss auf den Verlauf der Kölner Reformation geübt hat. R. druckt auch den sehr selten gewordenen quellenmässig gearbeiteten Bruchschen Versuch einer kurzen Geschichte der ev.-lutherischen Gemeinde von Köln a. Rh. (1812) nochmals ab mit Berichtigungen und Nachträgen. Ein gutes Hülfsmittel für die reformationsgeschichtliche Forschung stellt die Fortsetzung der Verzeichnisse der Prediger seit der Stiftung der Provinzialsynode dar. Das biographische Moment wird von R. und seinem Mitarbeiter besonders betont. Hervorzuheben sind die biographischen Angaben über Theod. Fabricius, Abraham Scultetus, Joachim Wendland u. a. Ferner finden sich Beiträge zur Gemeindegeschichte von Velbert-Heiligenhaus, Dülken, Orsoy (Glockenkunde), Vaals, Mettmann, sowie des Oberamts Bacharach. Vielfach sind Bücherbesprechungen, meist vom Herausgeber verfasst, den einzelnen Heften beigegeben. Möge er in seinen Bemühungen um die quellenmässige Begründung der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlands namentlich von seinen Amtsbrüdern rege unterstützt werden.

n.

Die Matrikel der Hohen Schule und des Pädagogiums zu Herborn, herausgegeben von Gottfried Zedler und Hans Sommer (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, V.). Wiesbaden, J. F. Bergmann, 1908. Die Matrikel der ehemaligen Nassauischen Hochschule Herborn war schon i. J. 1882 durch Ant. v. der Linde an versteckter Stelle herausgegeben worden in den Nassauer Drucken der Kgl. Bibliothek in Wiesbaden, I. 340 ff. Diese Edition ist, wie die neuen Editoren nachweisen, sehr unzuverlässig und in willkürlicher Weise vorgenommen. Die gleichzeitigen und späteren Zusätze sind nicht vom Text geschieden, wodurch mannigfache Irrtümer hervorgerufen werden. Dazu sind Zahl und Art der Linde'schen Lese- u. a. Fehler sehr beträchtlich und störend. Ausserdem erwies sich die ältere Edition infolge des Fehlens von Registern als praktisch wenig brauchbar. Daher hat die Historische Kommission für Nassau eine völlige Neuherausgabe der Matrikel, mit der auch die Matrikel des Pädagogiums verbunden worden ist, unter ihre Veröffentlichungen aufgenommen. Sehr wertvoll sind die der Ausgabe beigegebenen Register. Unter den Ortsnamen werden sämtliche zugehörigen Personennamen kurz wiederholt; sodann gibt die Uebersicht nach (heutigen) Ländern, unter deren Namen sämtliche Ortsnamen, mit Angabe der Studentenzahl, aufgeführt werden die Preussen sind nach Regierungsbezirken angeordnet ein höchst

um

anschauliches Bild von der Anziehungskraft der Herborner Hochschule. Ferner sind noch die ehemals selbständigen Territorien in und Nassau (N.-Diez, -Dillenburg, -Hadamar, Siegen, -Usingen, -Weilburg, Sayn, Wittgenstein usw.) noch besonders mit ihren Orten und deren Frequenzziffer aufgeführt. Diese Ortsregister bestätigen die Bemerkung der Herausgeber, dass Herborn als Hochburg der reformierten Lehre zeitweise einen europäischen Ruf gehabt und Angehörige fast aller Nationen Europas in seine bescheidenen Mauern gelockt habe, obwohl es niemals Universität gewesen ist und daher auch nicht das Promotionsrecht gehabt hat.

n.

Gesellschaft für Rheinische

Geschichtskunde.

Jahresbericht für 1908.

I. Veröffentlichungen.

Seit der letzten Hauptversammlung gelangten die nachstehenden Veröffentlichungen zur Ausgabe:

1. Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter. Dritter Band: 1203 - 1304, erste Hälfte: 1205-1261, bearbeitet von Richard Knipping. Bonn 1909 (Publikation XXI, Band III, erste Hälfte).

2. Die

Münzen von Trier. Zweiter Teil: Beschreibung der neuzeitlichen Münzen von 1556-1794. Mit 21 Lichtdrucktafeln, bearbeitet von Dr. Friedr. Frhrn. v. Schrötter. Bonn 1908 (Publikation XXX, Band II). II. Vorbereitete Veröffentlichungen.

1. Rheinische Weistümer. Für den ersten Band der unter Leitung von Herrn Professor Dr. Stutz in Bonn stehenden Ausgabe der Kurkölnischen Weistümer (das Amt Hälchrath umfassend), haben die Herren Referendar Mayer in Bonn und Archivassistent Dr. Kochendorffer in Düsseldorf soweit vorgearbeitet, dass die Fertigstellung des Manuskripts im Laufe des Jahres 1909 erwartet werden darf. An den Trierischen Weistümern konnte in Ermanglung eines Bearbeiters die Arbeit noch nicht fortgesetst werden. Die Sammlung des Materials für die Herausgabe der Prümer Weistümer setzt Herr Archivar a. D. Dr. Forst in Zürich noch fort, so dass die Drucklegung in diesem Jahr noch nicht erfolgen kaun.

2. Rheinische Urbare. Herr Professor Kötzschke in Leipzig war durch andere Arbeiten gehindert, den im Druck bereits weit vorgeschrittenen II. Band der Werdener Urbare abzuschliessen. Ebenso glaubt auch Herr Bibliothekskustos Dr. Hilliger in Leipzig erst im Laufe des nächsten Jahres die Urbare von St. Severin in Köln wieder in Angriff nehmen zu können.

3. Jülich-Bergische Landtagsakten. Für die Edition der JülichBergischen Landtagsakten, I. Reihe.

ist unter der Leitung von Herrn Geh. Hofrat v. Below in Freiburg am 1. Juni 1908 Herr Dr. Hans Goldschmidt daselbst als ständiger Mitarbeiter eingetreten und hat die Akten der Jahre 1589-1596, die schon der frühere Bearbeiter teilweise exzerpiert hatte, in der Hauptsache durchgearbeitet. Neben den Beständen des Düsseldorfer Archivs hat er auch die Bestände von kleineren Archiven zu durchforschen begonnen.

Der Druck des 1. Bandes der II. Reihe der Jülich-Bergischen Landtagsakten (von 1624 ab) wurde von Herrn Archivrat Dr. Küch in Marburg fortgesetzt; bisher sind 13 Bogen gedruckt.

4. Matrikel der Universität Köln. Für die Matrikel der Universität Köln hat Herr Stadtarchivar Dr. Keussen in Köln die artistischen Dekanatsbücher bis zum Jahre 1600 und das juristische Dekanatsbuch zum Teil durchgearbeitet. Da er demnächst von anderen Verpflichtungen frei sein wird, wird er der Publikation einen grösseren Teil seiner Arbeitskraft widmen können. 5. Aelteste rheinische Urkunden. Die diplomatischen Vorarbeiten für die Herausgabe der ältesten rheinisch. Urkunden (-1100), welche Herr Professor Dr. Oppermann in Utrecht bearbeitet, haben im Berichtsjahre gute Fortschritte gemacht. Die Drucklegung wird aber im Jahre 1909 noch nicht begonnen werden können.

6. Regesten der Kölner Erzbischöfe. Auch die Arbeit für den I. Band der Regesten der Kölner Erzbischöfe (-1100) hat Herr Professor Oppermann wieder fördern können.

Wie Herr Archivar Dr. Knipping in Koblenz mitteilt, wird er in einigen Monaten die Regesten Engelberts II. (1261-1274) fertiggestellt haben, so dass der Druck der zweiten Hälfte des III. Bandes der Regesten der Kölner Erzbischöfe alsdann beginnen kann.

Die Arbeit an dem IV. Bande der Regesten der Kölner Erzbischöfe (1304 - 1414), die unter Leitung von Herrn Geheimrat Al. Schulte in Bonn steht, hat Herr Dr. Wilh.

Kisky in Köln auch im Berichtsjahre ständig gefördert. Es wurden besucht und in den einschlägigen Teilen durchgearbeitet: das Kirchenarchiv und das Stadtarchiv in Kleve, das Stadtarchiv in Nymwegen, das Staatsarchiv in Marburg, einschliesslich des Hessischen Samtarchivs und des Gräflich Waldeckschen Archivs, das Kreisarchiv und die Universitätsbibliothek in Würzburg, das Kreisarchiv, das Archiv und die Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg. Ferner in München das Geheime Staatsarchiv, das Geheime Hausarchiv, das Allgemeine Reichsarchiv, die Handschriftenabteilung der Hof- und Staatsbibliothek und das Bayrische Nationalmuseum. In Buxheim das Gräflich WaldbottBassenheimsche Archiv, sodann in Wien das k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv und das Deutschordenszentralarchiv. Herr Geheimrat Reimer in Coblenz vermittelte einige Stücke aus dem Gräflich Kesselstattschen Archiv in Trier und dem Gräflich Solmschen Archiv in Rennenberg. Ausserdem wnrden die Arbeiten im Staatsarchiv zu Düsseldorf fortgesetzt und das Material an gedruckten Urbänden ständig ergänzt und vermehrt. Die Ausbeute war überall sehr reich und wertvoll, so dass der Stoff beträchtlich angeschwollen ist.

7. Geschichtlicher Atlas der Rheinprovinz. Die unter Leitung von Herrn Geheimrat Nissen in Bonn stehenden Arbeiten für den Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz sind durch Herrn Dr. Fabricius in Darmstadt andauernd gefördert worden. Die Karte der kirchlichen Einteilung der Rheinlande im Mittelalter (um 1450) im Massstabe 1:500 000 wird in den nächsten Wochen zur Ausgabe gelangen. Der Druck des Erläuterungsbandes zu beiden kirchlichen Karten (um 1450 und 1610) schreitet langsam voran; im Druck liegen vor die Dekanate Köln, Bergheim, Jülich, Essen, Neuss, Ahrgau, Eifel, Siegburg, Zülpich, Distrikt Oesling und Duisburg (rund 20 Druckbogen).

Für die evangelischen Pfarren am Niederrhein hat Herr W. Bösken

in Alpen wichtige Ergänzungen beigesteuert, ebenso für die katholischen Pfarren im Herzogtum Kleve Herr Professor Scholten in Kleve. Die Herren Pfarrer Füssenich in Lendersdorf und Rotscheid in Lehe haben beim weiteren Fortschreiten des Druckes regelmässig ihre sachverständige Beihilfe geleistet.

8. Romanische Wandmalereien. Wie Herr Professor Clemen in Bonn berichtet, wird der Textband zu seinem im Jahre 1905 erschienenen Tafelwerke über die romanischen Wandmalereien in den Rheinlanden im Jahre 1909 herausgegeben werden können.

9. Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte derrhei nischen Städte.

a) Niederrheinische Städte. Nach dem Berichte von Herrn Archivdirektor Dr. Ilgen in Düsseldorf ist von der von ihm geleiteten Ausgabe der Quellen zur Rechtsund Wirtschaftsgnschichte der niederrheinischen Städte die Bearbeitung der Neusser Quellen durch Herrn Archivar Dr. Lau in Düsseldorf soweit gefördert, dass der Druck im Sommer dieses Jahres beginnen kann. Diese Quellen werden den II. Band der Sammlung bilden. Archivvolontär Dr. Kaeber in Düsseldorf ist mit der Bearbeitung der Quellen des Städtchens Blankenberg a. d. Sieg beschäftigt. Die Durchsicht der in Betracht kommenden Urkundenbestände ist im wesentlichen beendet. Von den Akten sind die Literalien des Jülich-Bergischen Archivs, die Reste der älteren Amtsrechnungen, die Grenzstreitigkeiten mit den Saynschen Territorien und einzelne andere Stücke durchgearbeitet worden. Die Sammlung des archivalischen Stoffes wird voraussichtlich bis Ende März beendet sein, die Ausarbeitung der Einleitung in ferneren zwei bis drei Monaten, so dass diese nur 3 bis 4 Bogen umfassende Publikation im Laufe des Jahres zum Druck gelangen ⚫kann. Auch die Deutzer Quellen werden, wie Herr Archivassistent Dr. Hirschfeld in Coblenz berichtet, im April d. J. druckfertig sein.

b) Städte der südlich. Rheinprovinz. Herr Geheimrat Reimer

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