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verdient, welches ihm bisher ohne weiteres geschenkt wurde. Es ist eine Tendenzschrift, aus dem Streit Kurkölns mit Jülich hervorgegangen, und steht nicht höher als die späteren einseitigen Schiedssprüche, in denen jeder Teil den Interessen seines Auftraggebers dient. Parteischriften sind auch die beiden Honschaftsweisungen und das Weistum zu Zülpich und Geich. Diese Kennzeichnung soll keineswegs den Inhalt der Weistümer von vornherein als unglaubwürdig hinstellen. Vielmehr konnten wir aus ihnen eine ganze Reihe ursprünglicher und richtiger Nachrichten entnehmen. Auch bei dem Zülpicher Schöffenweistum ist das der Fall. So nennt es um nur ein Beispiel zu wiederholen in seinem ursprünglichen Teile ganz richtig den Vogt als Dinger (§ 3), während in der späteren Beglaubigung von 1375 schon der kurkölnische Amtmann an seine Stelle getreten ist. Die Charakterisierung als Parteischrift besagt bloss, dass ihr Zweck die Unterstützung der einen streitenden Partei war, und dass bei ihrer Verwertung dieser Zweck stets im Auge zu behalten ist. Wenn wir z. B. hinter den beiden Honschaftsweisungen (Nr. 5 und 7) nicht nur den jülichschen Amtmann, sondern auch eine Reihe anderer jülichscher Ritter und Beamten finden, so ist es sicher sehr angebracht, die einzelnen Aussagen genau zu besehen und sie mit anderm Material zu prüfen. Dasselbe gilt, wenn der Erzbischof seine Schöffen und Bürger in Zülpich und Umgebung über die Berechtigung seiner strittigen Ansprüche gegen Jülich befragen lässt. Erst unter Anlegung des Massstabes, den das sonstige Material an die Hand gibt, lässt sich der objektive Tatbestand ermitteln oder auf ein non liquet erkennen.

Von den drei übrigen Weistümern fanden wir nur das Mersburdener im Einklang mit der geschichtlichen Entwicklung und den tatsächlichen Verhältnissen zur Zeit seiner Entstehung. Das Marktrecht gibt die tatsächlichen Verhältnisse richtig wieder, nicht aber die ursprünglichen Zustände; diese vermochten wir nur durch eine eingehende Untersuchung zu erschliessen. Das Palenzweistum erwies sich 1) als unvollständig, indem es, für den Erzbischof gegeben, vor allem dessen Beziehungen zur Palenz berücksichtigt, und 2) als unrichtig selbst für den damaligen wirklichen Rechtszustand, indem es den „,wisslichen Vogt von Hembach an die Stelle des eigentlichen Besitzers, des Pfalzgrafen setzt und ausserdem noch seine Rechte aus der Vogtei ableitet. Die ursprünglichen Zustände vollends liess es gar nicht mehr erkennen. Bei allen Weistümern ohne Ausnahme war die Feststellung ihrer Entstehungszeit unerlässliche Vorbedingung für ihre Beurteilung und Benutzung.

Jülich fasste einmal zu Ende des 16. Jahrhunderts (1597 Januar 18) den praktischen Wert der Weistümer in die Worte:,,So wiste sich auch jederman, der weissthumben geschaffen hait, zu berichten, wievill dieselbe gelten, und was darauf zu halten; dan ein weissthumb ohn possession were nichts, possession ohne weissthumb were etwas, aber weissthumb und possession were vill und kunt desfals und in recht gultig sein." Vom Standpunkt der wissenschaftlichen Verwertung der Weistümer lässt sich sagen: Ein Weistum ohne Kenntnis der Zeit und Ursache seiner Entstehung hat sehr wenig Wert, mit dieser Kenntnis mehr; aber erst wenn es mit dem sonstigen Material geprüft, Probe hält, ist es,,vill und kann desfals und in recht gultig sein."

Recensionen.

Urkundenbuch der Abtei Heisterbach. Bearbeitet von Dr. Ferdinand Schmitz. (Urkundenbücher der geistlichen Stiftungen des Niederrheins. Herausgegeben vom Düsseld. Geschichtsver. II.) Bonn, P. Hanstein, 1908. 885 S. M. 29. Angezeigt von Dr. Wilhelm Kisky in Köln.

Bei der Betrachtung eines derartigen Urkundenbuches einer grossen geistlichen Korporation drängt sich uns zunächst die Frage auf, ob die Herausgabe solcher institutionellen Urkundenbücher überhaupt nützlich und empfehlenswert ist, und ob die Dienste, die der Wissenschaft damit geleistet werden, die entstandenen Aufwendungen an Zeit und Geld lohnen.

Bekanntlich stand die Frage, ob institutionelle oder territoriale Urkundenbücher, vor einiger Zeit im Mittelpunkt lebhafter Diskussion. Von den Gegnern der ersteren wurde vor allem betont, dass die grosse Masse des vorhandenen Materials die Herausgabe von vollständigen Urkundenbüchern für die einzelnen Körperschaften unmöglich mache und dass die Beschränkung, wie sie im territorialen Urkundenbuch gewohnheitsmässig statthabe, notwendig sei. Zugegeben wurde allerdings auch von dieser Seite, dass für grössere Städte, Klöster oder Stifter besondere Urkundenbücher wünschenswert seien.

Wie berechtigt, ja notwendig diese aber sind, empfinden wir hier am Niederrhein, wo wir ein vortreffliches, territoriales Urkundenbuch von Lacomblet besitzen, immer wieder, wenn uns der Hauptmangel dieses Werkes, eben seine grosse Unvollständigkeit, entgegentritt.

Konnte Lacomblet die ältesten Urkunden noch einigermassen vollständig zum Abdruck bringen, so sah er sich doch bald genötigt, bei der erdrückenden Masse des Materials die Mehrzahl der Urkunden ausser Betracht zu lassen. Er beschränkte sich auf die ihn am meisten interessierenden

Urkunden. So gibt er uns denn eine willkürliche Auswahl so ziemlich aus allen im Düsseldorfer Staatsarchiv vereinigten Archiven, so dass wir von allen Körperschaften zwar die ältesten und wichtigsten Urkunden, von keiner einzigen aber ein vollkommenes Bild bekommen.

Diese Lücke will der Düsseldorfer Geschichtsverein ausfüllen. In der Erkenntnis, dass gerade die Archive der geistlichen Stiftungen eine Fülle des wertvollsten Materials bieten, hat er den Plan gefasst, dieses in eigenen Urkundenbüchern herauszugeben. Als weitestes Gebiet ist dabei der Umfang der alten Erzdiözese Köln ins Auge gefasst, doch werden zunächst nur die Urkunden der Stifter und Klöster im Herzogtum Berg in Angriff genommen 1). Das Unternehmen ist lebhaft zu begrüssen und dem Verein gebührt aller Dank dafür.

Als erstes Urkundenbuch legte er vor das des Stiftes Kaiserswerth, bearbeitet von H. Kelleter (1905), als zweites nun das der Abtei Heisterbach in der Bearbeitung von Ferd. Schmitz.

Der stattliche Band umfasst 885 Seiten, von denen 70 auf die Einleitung entfallen glücklicherweise sind diese nicht besonders paginiert.

In der Einleitung gibt Schmitz eine gedrängte Übersicht über die Geschichte der Abtei, ein Verzeichnis der Äbte, der Patronate und der der Abtei unterstellten Klöster, sowie eine kurze Darstellung der Klosterwirtschaft mit einem Verzeichnis der Gutshöfe des Klosters, und eine Übersicht über die benutzte gedruckte Literatur.

Das eigentliche Urkundenbuch beginnt mit einem Überblick über die Quellen, bringt dann einen Auszug aus dem Memorienbuch der Abtei und 795 Urkunden, die teils im Wortlaut, teils in Regesten gegeben werden. Den Schluss bildet ein ausführliches Namen- und Sachregister, in das, wie sofort lobend hervorgehoben werden soll, die Einleitung mit verarbeitet ist.

Ein Blick auf die Quellen des Herausgebers lehrt uns, dass wir ein wirkliches Urkunden- und Aktenbuch der Abtei bekommen. Alle Quellen sind verwertet, ohne einseitige Bevorzugung bestimmter Gruppen, so z. B. auch wirtschaftliche, wie Lagerbücher etc. Das ist nur zu billigen, wird doch dadurch die Zerrissenbeit vermieden, die bei einer institutionellen Urkunden-Publikation besonders unangenehm empfunden wird").

Die älteste Zeit und die Vorgeschichte des Klosters wird durch die Urkunden nur wenig erhellt. Wir erfahren nur, dass um die Mitte des 12. Jahrhunderts auf dem Stromberge (Petersberge) ein Augustinerkonvent (ordo canonicus secundum b. Augustini regulam) mit einem prepositus an der Spitze bestand, der sich Verdienste um den Landbau erwarb, auch schon

1) Vgl. die Denkschrift des Vereins über die Herausgabe von Urkundenbüchern der geistlichen Stiftungen des Niederrheins. o. O. u. J. Sie enthält auch ein Verzeichnis der in Betracht kommenden Stiftungen nach der Reihenfolge ihrer Entstehung, im ganzen 19. An erster Stelle steht Kaiserswerth, Heisterbach an sechster.

2) s. Heldmann in den Jahrbüchern für Nationalökonomie 83 (1904) p. 548 ff. bei Besprechung von Hilligers Ausgabe der Urbare von St. Pantaleon.

ein Lehen in Heisterbach erhielt (nr. 1-6). Über die Einführung der Zisterzienser ist keine Urkunde erhalten. Wir wissen jedoch aus dem Bericht des Caesarius von Heisterbach, dass Erzbischof Philipp von Köln aus dem Zisterzienserkloster Himmerode Mönche zur Besiedelung der von den Augustinern verlassenen Höhen erbat, und dass bereits am 17. März 1189 zwölf Mönche unter Führung des Abtes Hermann dort einzogen 3). Papst Coelestin bestätigt im Jahre 1193 (nr. 8) dem Kloster „in monte s. Petri“, das wie fast alle Zisterzienserklöster der hl. Maria geweiht war, die Zisterzienserregel, ferner seinen bereits nicht unbeträchtlichen Besitz an Ackerland, Weinbergen, Wäldern usw. und gibt ihm eine Reihe von wichtigen Privilegien, so das der Befreiung von Zehntabgaben und von der bischöflichen Gerichtsbarkeit, das Recht der freien Abtswahl und der freien Aufnahme von Mitgliedern u. a. Das Kloster erfreute sich also schon sehr früh des besonderen päpstlichen Wohlwollens, wie denn überhaupt die Päpste die Niederlassungen der Zisterzienser allenthalben begünstigten. Unser Urkundenbuch ist besonders reich an päpstlichen Privilegien. Von der Höhe des Petersberges siedelten die Mönche bald in das Tal über, und in einer Urkunde von 1199 (nr. 14) wird das Kloster zuerst als „in valle sancti Petri in Stromberch" gelegen bezeichnet. Im Jahre 1200 spricht der Kölner Erzbischof von der „novella plantatio monasterii, quod vocatur vallis s. Petri“, die „pullulare recenter cepisset in loco, ubi quondam villa sederat cognomento Heisterbach" (nr. 15). Von nun an bleibt ständiger Name „monasterium vallis s. Petri". 1215 urkundet zum ersten Male der Abt (nr. 34). Rasch stieg die junge Gründung zu hoher Blüte empor; reiche Schenkungen besonders von Seiten des hohen Adels, mehrten ihren Besitz. Bereits im Jahre 1202 konnte der Grundstein zu einer grossartigen Kirche gelegt werden, deren Chorruine noch heute steht. Um dieselbe Zeit lebte der berühmteste Insasse des Klosters, Caesarius, dessen Schriften schon zu seinen Lebzeiten viel gelesen wurden und deren Bedeutung für die verschiedensten Gebiete der Wissenschaft heute noch nicht erschöpft ist. Schmitz stellt in dankenswerter Weise die Literatur über Caesarius zusammen (S. 6). Nachtragen möchte ich hier ein Werkchen, das er übersehen hat: Alb. M. Koeniger, Die Beicht nach Caesarius von Heisterbach 1).

Caesarius hat den Namen der Abtei recht eigentlich bekannt gemacht. Unter dem bedeutenden Abte Heinrich (1208 bis ca. 1240), der den Bau der Abteikirche hauptsächlich förderte, und der auch als Kreuzprediger bekannt ist, tritt die Abtei auch in die grosse Politik ein, insofern sie treu zum Erzbischof von Köln und damit zur welfischen Sache in Deutschland überhaupt stand, wofür sie von Königen und Kaisern privilegiert wurde (nr. 72, 74, 76 usw). Unaufhörlich vergrösserte sich der Besitz des Klosters, besonders seitdem es zum Wallfahrtsort erhoben worden war (nr. 81-83). Um die Mitte des 13. Jahrhunderts sehen wir die Abtei in ihrer höchsten Blüte. Dann aber erging es ihr, wie so vielen andern Klöstern. Mit dem Schwinden der alten Zucht und Strenge sank auch das Ansehen nach aussen und der

3) s. Knipping, Regesten der Kölner Erzbischöfe II nr. 1333.
*) München 1906.

Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. XXVIII, II/III.

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Wohlstand. Dieser hob sich jedoch noch einmal wieder unter strengen und tatkräftigen Äbten, und im 15. Jahrhundert erkennen wir wieder eine bemerkenswerte Blüte der Abtei. Doch dann kamen die Wirren des 16. Jahrhunderts, der Truchsessische Krieg und der dreissigjährige Krieg und schlugen ihr unheilbare Wunden; mehrmals wurde sie ausgeraubt und niedergebrannt. Von da an ging es innerlich und äusserlich unaufhaltsam bergab, bis 1803, welches Jahr das unrühmliche Ende bezeichnet.

Schmitz schildert die Geschichte der Abtei recht anschaulich, wie er auch schon früher eine gewandte Darstellung ihrer Geschichte gegeben hat). Besondere Beachtung verdient die Wirtschaftsgeschichte der Abtei. Die Zisterzienser waren ja eine kirchliche Genossenschaft mit ausgeprägt wirtschaftlichen Zielen. Der Unterhalt eines jeden Klosters sollte nur aus Ackerbau und Viehzucht gewonnen werden. Heisterbach war bei seiner Gründung nicht mit grossem Besitz ausgestattet worden; es hat aus verhältnismässig kleinen Anfängen durch umsichtige Bodenwirtschaft seinen Besitz erweitert und die Schenkungen durch Ankäufe vermehrt und verbessert. Mit dem Ackerbau verbanden die Mönche die Pflege des Obst-, Gemüse- und Weinbaues. Unsere Abtei war durch ihre Lage geradezu auf den Weinbau angewiesen; und wie die Zisterzienser der Abtei Eberbach im Rheingau die eigentlichen Begründer der Rebenkultur waren, so waren es die von Heisterbach in ihrer Gegend. Schon Caesarius berichtet von dem ausgedehnten Weinhandel des Klosters.

Seit dem 14. Jahrhundert gab die Abtei auf dem Lande das System des Eigenbaues auf und alles in Pacht. Die meisten von Schmitz mitgeteilten Urkunden seit dieser Zeit betreffen Pachtverträge, und Schmitz mag wohl Recht haben mit der Behauptung, dass am Ende des 18. Jahrhunderts kaum eine Parzelle in den umliegenden Gemarkungen lag, die sich nicht in irgend einem Verhältnis der Abhängigkeit von Heisterbach befand.

Zu bedauern ist es, dass Schmitz uns in der Einleitung nicht auch etwas über die inneren Verhältnisse des Klosters, die Organisation und Zusammensetzung des Konventes usw. mitteilt. Viel erfahren wir darüber ja nicht aus den Urkunden, und wenn wir nicht die Statuten und die Bestimmungen der Generalkapitel des Zisterzienserordens, sowie die eingehenden Nachrichten des Caesarius hätten, wäre unsere Kenntnis über das innere Leben der einzelnen Klöster gering. Trotzdem hätte sich aber manches aus den Urkunden herausholen lassen.

Schmitz verzeichnet im Register unter „Heisterbach" Äbte, Prioren, Subprioren und Mönche. Eine Zusammenstellung der übrigen in Heisterbach vorkommenden Ämter wäre erwünscht gewesen. So finden wir das Amt des Thesaurars (nr. 279), des Kellners (nr. 11, 261 u. öft.) des bursarius (nr. 248) Vor allem aber hätten im Register die Mönche von den Konversen, den Laienbrüdern, getrennt werden müssen. Die Konversen waren ein sehr wichtiger Bestandteil der Zisterzienserklöster, lag ihnen doch die Handarbeit ob, vornehmlich die Bebauung der einzelnen Höfe (vgl. z. B. nr. 208).

usw.

5) In den Beiträgen zur Geschichte des Niederrheins XIV, 90—137, und XVI, 134 - 209.

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