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Anzeigen und Mitteilungen.

M. Jusselin, Privilège inédit du pape Jean X pour le monastère de SainteUrsule de Cologne (Le Moyen Age XXI, 1908, S. 320-322) veröffentlicht nach einer Abschrift des 10. Jahrhunderts (Paris, Nationalbibliothek, Ms. lat. 9285) das an Erzbischof Wikfrid (924-953) gerichtete Privileg eines Papstes Johann für St. Ursula in Köln, das bereits, was ihm entgangen ist, Löwenfeld, Epistolae pontificum Romanorum ineditae, 1885, S. 37, n. 66 mitgeteilt hat (vgl. Jaffé-Löwenfeld, Regesta n. 3594), eines der ältesten päpstlichen Schutzprivilegien für deutsche Klöster, zugleich auch von Bedeutung für die ältere Geschichte von St. Ursula. Hat Löwenfeld es in den Regesten dahingestellt sein lassen, ob Johann X. (914-928) oder XI. (931 - 936) in dem Aussteller zu erkennen ist, so entscheidet sich Jusselin nicht ohne Wahrscheinlichkeit für Johann X., wenn auch das von ihm vorgeschlagene Jahr 926 um SO unsicherer ist, als es auf der Annahme beruht, Wikfrid sei erst 925 auf Erzbischof Hermann I. gefolgt. Jusselin bemerkt mit Recht, dass der Wortlaut der Urkunde bei der Abschrift offenbar nicht unversehrt geblieben ist. W. L.

Alpertus Mettensis. Als fünften Ergänzungsband der prächtigen Nachbildungen von Handschriften, die unter der Leitung von S. de Vries im Verlage von A. W. Sijthoff in Leiden erscheinen, hat C. Pijnacker Hordijk 1908 die sechs jetzt in Hannover aufbewahrten Blätter aus dem Besitz des Sigebert von Gembloux in Lichtdruck herausgegeben und eingeleitet, die uns die Schriften des Alpert von Metz (MG. SS. IV, 696 -723) erhalten haben, die für die Geschichte des Niederrheins um die Wende des ersten Jahrtausends so wichtigen zwei Bücher 'de diversitate temporum' und das kleinere Stück zur Metzer Geschichte, wie der Herausgeber darlegt, nicht etwa einst eine vollständige Fortsetzung des Paulus Diaconus, sondern nur eine Geschichte der letzten Jahre des Metzer Bischofs

Theoderich I. von 978 bis zu seinem
Tode 984; allein die einleitenden
Sätze scheinen verloren, während es
andererseits zweifelhaft ist, ob die
wenigen Angaben über die Nach-
folger Adalbero II. (984-1005) und
Theoderich II. (1006-47) noch von
Alpert herstammen. S. IV-X wieder-
holt Hordijk das von Dümmler ver-
öffentlichte Stück über Jüdische Pro-
selyten, das er als ein Exzerpt aus
Alpert erweist, während Traube (Wat-
tenbach, Geschichtsquellen I', 419
Anm. 4) im Gegensatz zu Dümmler
(eb. I, 375 Anm. 2) darin eine Quelle
Alperts erkennen wollte. Neben dessen
Lebensgeschichte und Beiträgen zu
seiner Charakteristik berührt die Ein-
leitung auch die Geschichte einiger
Geschlechter, die im frühen Mittel-
alter im Bistum Utrecht eine bedeu-
tende Stellung eingenommen haben
und von deren Ende u. a. Alpert be-
richtet.
W. L.

Annales Xantenses. Eine für die Geschichte Westdeutschlands in der späteren Karolingerzeit wichtige Quelle, die von Pertz 1827 in London aufgefundenen und MG. SS. II 217-235 herausgegebenen sogenannten Xantener Annalen macht B. von Simson bequemer zugänglich durch eine neue Ausgabe in der handlichen Reihe der 'Scriptores rerum Germanicarum': Annales Xantenses et Annales Vedastini, recognovit B. de Simson, Hannover (Hahn) 1909. Die handschriftliche Grundlage ist unverändert geblieben und beschränkt sich auf den aus Egmond stammenden Londoner Kodex; dagegen bietet der neue Herausgeber weit reichere Erläuterungen als sein Vorgänger, wie auch die Beziehungen zu anderen Quellen im ersten Teil genauer gekennzeichnet werden konnten, zumal die verwandten Annales Maximiniani Pertz noch unbekannt waren. Den eingebürgerten Namen Annales Xantenses hat Simson mit Recht beibehalten, mag er auch wenig begründet sein und die grössere Wahrscheinlichkeit für Köln als Heimat der Quelle sprechen; sicher ist freilich nur das

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Macco, Herm. Friedr., Aachener Wappen und Genealogien. Ein Beitrag zur Wappenkunde und Genealogie Aachener, Limburgischer und Jülicher Familien. 2 Bde. Aachen 1907/08.

Die Aachener Genealogie und Wappenkunde ist in dem bekannten Werk von A. Fahne über die Kölnischen, Jülichschen und Bergischen Geschlechter kaum berücksichtigt worden. Das weitschichtige Werk von Frhrn. von Fürth hat nur für wenige Patrizierfamilien der alten Reichsstadt Material geliefert. Diesen Mangel hat Macco nun gründlich beseitigt. Von den 4 Bänden seiner Beiträge zur Geschichte und Genealogie rheinischer Adelsfamilien behandelt namentlich der zweite Aachener Familien; den bekannten Familien Peltzer und Pastor sind Bd. 3 und 4 gewidmet. Ein besonderes Werk, das demnächst erscheinen soll, soll die Aachener Schöffengeschlechter behandeln. Das jetzt vorliegende grosse zweibändige Werk unterrichtet über die anderen Aachener Familien, soweit sie Wappen geführt haben. Die zeitliche Grenze für die Aufnahme der Familien zieht der Hrsg. mit dem Aufhören der Selbstständigkeit Aachens gegen Ende des 18. Jhdts., jedoch hat er bei den aufgenommenen Familien nach Möglichkeit die Stammbäume auch durch das 19. Jhdt. hindurch fortgeführt. weitestem Masse ist die Illustration zur Anwendung gelangt. Auf 109 Tafeln mit je 9 Wappen und in zahlreichen Textbildern sind weit über 1000 Wappen abgebildet, die Herr Kunstmaler Lorenz Rheude sauber

In

gezeichnet hat. Wünschenswert wäre die Beigabe eines Schlüssels gewesen, mit dessen Hülfe man unbekannte Wappen einer bestimmten Familie zuweisen könnte. Der Text, dem die Tafeln an der passenden Stelle eingefügt sind, ist alphabetisch angeordnet; daneben sind zahlreiche andere Namen, die im Texte erwähnt werden, durch besondere Register erschlossen, ohne dass Vollständigkeit erstrebt zu sein scheint. Bisweilen hätte die Anordnung nicht buchstabengetreu der heutigen Orthographie oder der willkürlichen Schreibung den Vorlagen folgen sollen. So sind die Gimmenich und Gymnich auseinandergerissen, obwohl sie durch das Zackenkreuz im Wappen als eine einheitliche Familie erwiesen werden. Die Wyswylre wären zu Weisweiler zu stellen gewesen. Die Kölner Bürgermeisterfamilie v. Aich gehört nicht in ein Werk über Aachener Familien; unmöglich kann übrigens der 1399 amtierende Bürgermeister 1483 einen Kauf getätigt haben. Auf die Quellen- und Literatur-Angaben hätte grössere Sorgfalt verwandt werden müssen; sie sind mehrfach ungenau und irreführend, z. B. ist I 290 als Quelle nur Hartzheim genannt; gemeint ist dessen Bibliotheca Coloniensis. Die einzelnen Schreinsbücher des Kölner Archivs nennt M. stets Schrein, während man unter diesem den Schrank versteht, in dem die Bücher eines Bezirks aufbewahrt wurden; bei Zitaten aus dieser von ihm viel benutzten Quelle sind mir gelegentlich unzweifelhafte Irrtümer aufgestossen. Was heisst: I 117 an einen Hof auf S. Martin in Köln angeschreint? Ebenda wird das Raitzenhaus am Rhein (muss heissen in der Rheingasse) genannt; gleich darauf heisst es richtig: am Malzbüchel. Auch hinsichtlich der sprachlichen Seite hätte der Hrsg. gut getan, sich mit einem Sachverständigen in Verbindung zu setzen; es wären dann manche Unrichtigkeiten vermieden worden. I 287 bombasein ist baumwollen, nicht leinen; ebenda ist Mietbrauer gleich Metbrauer. I 255 lersen sind dem latein, ocrea entsprechend - der ursprünglichen Bedeutung nach Beinschienen, nicht hohe Lederstiefel. I 204 ist statt ulbich ulloich zu lesen; das Haus war mit einem Zwiebel- und

Oelsamen- (wohl Raps-) Zins belastet. Des öfteren bedient sich M. des unschönen Fremdworts relevierte, statt entlastete zu gebrauchen.

Mit diesen Ausstellungen soll der Wert der mühevollen Arbeit Maccos nicht verringert werden; bei einem so umfangreichen Material lassen sich Unebenheiten und Fehler im einzelnen nicht vermeiden. Aus einer Quelle, die neuerdings nicht nur zu genealogischen Zwecken stark benutzt wird, den Reichskammergerichts- Prozess akten des Wetzlarer Staatsarchivs, hat Macco ein reiches Material entnommen; sie sind wohl neben den Kirchenbüchern seine Hauptquelle für das grosse Nachschlagewerk gewesen.

Ich möchte zum Schlusse noch hervorheben, dass das Werk eine reiche Fundgrube für die Aachener Reformationsgeschichte bildet und für die Aachener Emigrantenfamilien, die an zahlreichen Orten nah und fern Handel und Industrie begründet und gefördert haben. Schon hat Rud. Arth. Peltzer in seiner verdienstlichen Geschichte der Messingindustrie (Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, 1908, 235 ff.) reichen Nutzen aus dem Maccoschen Werke ziehen können.

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Jung, Rud. Das Frankfurter Stadtarchiv, seine Bestände und seine Geschichte. (Veröffentlichungen d. Histor. Komm. der Stadt Frankfurt a. M. I). Frankfurt a. M. 1909. Die erste Auflage dieses Buches erschien i. J. 1896. Da seitdem die Bestände des dem Verf. unterstellten reichen Archivs eine grosse Vermehrung durch neuen Zuwachs erfahren haben, und weil in der Ordnung und Verzeichnung der älteren Bestände recht wesentliche Aenderungen eingetreten sind, so hat die Historische Kommission der Stadt Frankfurt a. M. diese Neubearbeitung an die Spitze ihrer Veröffentlichungen gestellt. Die Bestände des Stadtarchivs gliedern sich nach folgenden Gesichtspunkten: I. Entstehung, Recht und Verfassung, II. Rat und Senat, Schöffen und Beamte, III. Bürgerliche Vertretungen, IV. Geheime Deputationen, V. Auswärtige Politik, VI. Finanzverwaltung, VII. Verwaltung des städtisch. Grund

besitzes, VIII. Bauwesen, IX. öffentliche Sicherheit und Wohlfahrt, X. Militärwesen, XI. Verkehr, Handel, Gewerbe, XII. Kirchen und Schulwesen, XIII. Stiftungs- und Armenwesen, XIV. Gerichtswesen, XV. Dörfer, Markgenossenschaften, Höfe um die Stadt, XVI. Teile der Bevölkerung, XVII. Oeffentliche Veranstaltungen und Lustbarkeiten, XVIII. Geschichtl. Handschriften, XIX. Einverleibte oder hinterlegte Archive und Archivalien nichtstädtischen Ursprungs, XX. SiegelSammlung, XXI. Zeitungs-Sammlung. Die beiden letzten Abteilungen XX und XXI sind neu gebildet worden. Die zahlreichen Gruppen, in welche jede Abteilung zerfällt, sind vielfach erheblich gegenüber dem Bestande von 1896 geändert. Dass der Inhalt stark zugenommen hat, ist auch aus dem äusseren Umstande ersichtlich, dass die Seitenzahl dieses Abschnitts von 166 auf 232 gestiegen ist, wobei noch die Vergrösserung des Formats zu berücksichtigen ist.

Dem älteren Inventar war eine mit dem J. 1813 abschliessende Geschichte des Archivs beigefügt; sie ist in dem vorliegenden Bande bis zum J. 1863 geführt worden, zu welchem Zeitpunkte das Historische Archiv von der laufenden Registratur getrennt wurde; die neueste Geschichte wird nur in den Hauptzügen geschildert. Den Abschluss und eine Vervollständigung des Inventars bildet ein Hinweis auf das in anderweitem Besitz, z. T. von Privatpersonen befindliche Material zur Frankfurter Geschichte.

n.

Ein niederrheinischer Fürstenspiegel

aus dem fünfzehnten Jahrhundert. Aus einer früher dem Trierer Benediktinerkloster St. Matthias gehörenden, jetzt im Besitze der Trierer Stadtbibliothek befindlichen Handschrift veröffentlicht G. Kentenich im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 34 (1909) S. 503-520 einen aus den vierziger Jahren des fünfzehnten Jahrhunderts stammenden anonymen Fürstenspiegel, der dem Bischofe Rudolf von Utrecht gewidmet ist. Zugleich spricht Kentenich die Vermutung aus, dass der bekannte Clever Chronist Gert von der Schuren der Verfasser

sei. Vor allem in den Worten des Eingangs ad perpetuam memoriam tam praesentium quam etiam futurorum' sieht der Herausgeber einen kanzleimässigen Einschlag', woraus man auf einen Sekretär als Verfasser schliessen dürfe. Dafür käme aber in dieser Zeit nur G. v. d. Sch. in betracht.

Diese Hypothese ist aber von W. Levison ebd. S. 771-774 widerlegt worden. Levison weist nach, dass der kanzleimässige Einschlag' im Vorworte gar nicht das geistige Eigentum des Verfassers ist, sondern der ähnliche Themata behandelnden Märkischen Chronik des Levold von Northof entstammt. Darüber hinaus aber wird ferner noch gezeigt, dass Levold nicht nur in diesem einen Satze die Quelle des Anonymus gewesen ist, sondern überhaupt für den grössten Teil seiner für den Utrechter Bischof bestimmten Lehren. Mit Recht hebt Levison hervor, dass angesichts der Abhängigkeit von Levold die Frage nach der Verfasserschaft nur beantwortet werden könne, wenn man die von dieser Quelle unabhängigen Stellen auf ihren Charakter untersucht. Eben diese Stellen machen nach Levison einen Geistlichen als Verfasser durchaus wahrscheinlich. Jedenfalls kann man aus ihnen für die Autorschaft Gerds, der zwar die niederen Weihen empfangen hat, keinerlei Argument entnehmen. Insbesondere die neu hinzugefügten patristischen Zitate und die Zitate aus dem h Bernhard u. a. liegen durchaus nicht am Wege.

Ausserdem erregt Kentenichs Behauptung, dass der Anonymus 'das Idealbild eines deutschen Fürsten der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts' zeichne, gewisse Bedenken. Seine Arbeit hat doch nicht einen so allgemeinen Charakter. Ihre an einen geistlichen Fürsten gerichtete Dedikation ist mehr, als eine Äusserlichkeit. Das Idealbild' ist das eines geistlichen Fürsten, wie sich aus der Vorrede und aus den Einzelausführungen zur Genüge ergibt.

Jahresbericht über die Herausgabe der

Monumenta Germaniae historica. Die Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica vereinigte sich zu ihrer fünfunddreissigsten or

Um seine Vermutung zu stützen, hat Kentenich auch darauf hingewiesen, dass Gert einmal den Aegidius Colonna (de regimine principum) zitiere, dass sodann dieser Aegidius als Haupttugend des Fürsten' die Gerechtigkeit hinstelle, und dass endlich der Anonymus ihm darin folge. Auch dieses Argument ist wohl hinfällig; denn die Gerechtigkeit als 'Haupttugend' ist so sehr Gemeingut mittelalterlicher Fürstenlehre, dass man aus der Tatsache, dass zwei Quellen sie fordern, ein Abhängigkeitsverhältnis nicht erschliessen kann.

Man darf bei dieser Gelegenheit einmal wieder betonen, dass man über ein Dokument, wie das jetzt von Kentenich publizierte, erst urteilen kann, wenn man seine Stellung in der Tradition mittelalterlicher Fürstenlehre festgelegt hat. Die Aussonderung des traditionellen Gedankenmaterials ist und das gilt natürlich auch für Levold die notwendige Vorbedingung für eine wissenschaftliche Charakteristik. Diese Vorbedingung ist aber deshalb nur schwer zu erreichen, weil die Fäden keineswegs etwa nur bis zu Thomas, sondern weiter zurück bis zur Patristik verfolgt werden müssen. Die patristischantike (spez. stoische) Grundlage mittelalterlicher Staatsanschauung ist aber noch keineswegs genügend erforscht. Erst wenn das traditionelle Material sicher ausgesondert ist, kann man dazu übergehen, die zeitgeschichtlichen Wurzeln aufzudecken. Der Anonymus bezw. Levold unterscheiden in diesem Sinne selbst zwischen den literarischen Quellen und den an den Höfen gemachten Erfahrungen. Es ist natürlich kein Zufall, dass ein grosser Teil der Mahnworte unserer Quellen an die Beamten gerichtet sind. Vielleicht geben diese Bemerkungen Veranlassung zu einer erneuten Untersuchung des Problems, die sich natürlich auf Levold und den Anonymus in gleicher Weise erstrecken müsste. Hashagen.

dentlichen Plenarversammlung in Berlin am 15., 16. und 17. April d. Js. Im Laufe des Berichtsjahres 1908/ 1909 erschienen:

In der Abteilung Scriptores:

Alberti de Bezanis abbatis S. Laurentii Cremonensis Cronica ed. O. Holder-Egger (Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi).

In der Abteilung Leges: Concilia. Tomi II pars II ed. A. Werminghoff.

Constitutiones et acta publica. Tomi IV partis II fasciculus prior ed. J. Schwalm.

Vom Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde:

Bd. XXXIII, Heft 3 und Bd. XXXIV, Heft 1 und 2.

Im Druck befinden sich sieben Quartbände, sechs Oktavbände.

Die Drucklegung des fünften Bandes des Scriptores rerum Merovingicarum, dessen Abschluss für 1910 bestimmt zu erwarten ist, wurde vom 32. bis zum 53. Bogen gefördert. Neu bearbeitet hat Hr. Archivrat Krusch, unter Heranziehung von 52 Handschriften die Lebensbeschreibungen des heiligen Amandus, deren älteste nicht dem Baudemund, einem Zeitgenossen des Apostels der Franken, zuzuschreiben ist, sondern der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts angehört und am Sitze des Diözesanbischofs in Noyon entstanden sein wird. Hr. Privatdozent Dr. Levison in Bonn bearbeitete neben seiner Beteiligung an der Herstellung des fünften Bandes als die letzte der ihm überwiesenen Merowingerquellen die Historia Wambae des Julian von Toledo.

Das auf der im vorjährigen Berichte erwähnten Studienreise gesammelte Material für den Liber Pontificalis ergänzte er bei der systematischen Durcharbeitung aus einer Pariser Handschrift.

Für die Hauptserie der Scriptores ist die Arbeit an den Annalen des Tholomeus von Lucca mit einer unter der Presse befindlichen Untersuchung (Neues Archiv XXXIV, Heft 3) über die verlorenen Gesta Florentinorum und ihre zahlreichen Ableitungen fortgeführt. Der Abteilungsleiter Herr Geheimrat Holder-Egger war mit der Ausarbeitung der Vorrede zu seiner Ausgabe der Chronik des Minoriten Salimbene de Adam beschäftigt. Eine Wiederholung dieser Ausgabe in der

Sammlung der Scriptores rerum Germanicarum bleibt vorbehalten.

In derselben Sammlung werden der im Berichtsjahre erschienenen, von Hrn. Holder-Egger bearbeiteten Cronica des Albertus de Bezanis in einigen Wochen folgen die Annales Xantenses et Vedastini in der Ausgabe des Hrn. von Simson und die von Hrn. Dr. Schmeidler besorgte neue Auflage der Chronik des Helmold 1). Als Appendices werden mit der Slawenchronik erscheinen die bisher in den Monumenta Germaniae nicht vorliegenden Versus de vita Vicelini und die Epistola Sidonis, des Propstes von Neumünster; der hochwürdige Hr. Dr. Florian Watzl, Bibliothekar des Stiftes Heiligenkreuz, hatte die Güte, eine Handschrift dieser Epistola von Neukloster zu Wiener Neustadt nach Berlin senden zu lassen, die auch bisher noch ganz unbekannte Auszüge aus Helmolds Werk enthält. Das Manuskript seiner neuen Ausgabe der Chronik des Bischofs Otto von Freising hat Hr. Dr. Hofmeister schon im vorigen Jahre abgeschlossen; der Beginn des Druckes musste ausgesetzt werden, weil zuvor noch die bisher unbenutzte, im Besitz Sr. Durchlaucht des Fürsten Ferdinand Zdenko von Lobkowitz, Herzogs zu Raudnitz, befindliche Handschrift einzusehen war. Hr. Hofmeister hat auch für unsere Ausgabe der Constitutiones einiges Material gesammelt. Bei den durch Hrn. Landesarchivdirektor Dr. Bretholz in Brünn wiederaufgenommenen Arbeiten für Cosmas von Prag ergab sich für die bisher als ,,konfus und wertlos" betrachtete Chronologie dieser Quelle ein unerwarteter Grad von Glaubwürdigkeit, wie in zwei demnächst im Neuen Archiv zu veröffentlichenden Aufsätzen des näheren nachgewiesen werden wird. Für die von Hrn. Prof. Dr. Uhlirz in Graz übernommene Bearbeitung der Annales Austriae ist noch eine Bereisung der ober- und niederösterreichischen und vielleicht auch der steirischen Klöster sowie die Heranziehung der in Bibliotheken, zumal in München und Klagenfurt, zerstreuten Handschriften erforderlich. Von dem Liber certarum

1) Inzwischen erschienen.

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