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Nur in dem Bügel der Krone, die im Uebrigen ebenfalls sarracenische Arbeit aus dem Ende des 11. oder Anfang des 12. Jahrhunderts ist, hat sich eine auf den deutschen König Konrad II. († 1039) bezügliche Inschrift erhalten 1). Der Uebergang von Abzeichen aus dem Kronschatze der Normannen in den der deutschen Könige und Kaiser ist bewirkt durch ein Ereigniß, das überhaupt zu den folgenreichsten der deutschen Geschichte gehört: die Ehe, die K. Heinrich VI 1184 mit der normannischen Erbtochter Constanze schloß. Durch die Eroberung des Normannenreiches, die ihm 1194 gelang, kam er in den Besitz des großen königlichen Schatzes und damit auch der Kroninsignien 2). Wie im einzelnen sich dieser Uebergang vollzogen habe, ist schwer zu sagen, da die stürmischen Zeiten, die das Reich und seine Oberhäupter seit dem Ausgang des zwölften bis in das letzte Viertel des dreizehnten Jahrhunderts erlebten, vielfache Wanderungen der Insignien und Wechsel in ihrem Bestande wie in ihrem Besitz herbeiführten. So machen sie die gefährliche Fahrt nach Rom zur Kaiserkrönung mit 1209 unter Otto IV., 1220 unter Friedrich II. Otto muß sie auf seiner Rückkehr den Mailändern anvertrauen), Friedrich sie vor seiner Heimkehr während der Kämpfe in der Lombardei nach Deutschland zurückschicken 1). Durch Unglücksfälle gehen werthvolle Stücke verloren. 1248 am 18. Februar bei der Niederlage vor Parma gerieth die goldene Krone K. Friedrichs II. in die Hände der Feinde und erst 1311, als Heinrich VII. auf seinem Romzuge Brescia belagerte, gelangte sie in den Besitz des Reiches zurück 5). Bei der Hochzeit Wilhelms von Holland mit der Tochter Otto des Kindes am 25. Januar 1252 in Braunschweig brach ein Brand aus, der viel von dem königlichem Schmuck vernichtete). Um sie vor den Gefahren der Wanderungen zu bewahren, werden die Insignien wieder

1) Waitz, Verf.-Gesch. VI 292. Von dieser Inschrift wußte man in Nürnberg schon im 17. Jh., wie die Relation Johann Müllners und das Gutachten des Rechtsgelehrten Leonh. Wurfbain v. 1640 beweisen, nur schwankte man, welchem Konrad die Inschrift gelte (Roederi Codex histor. de fatis klinod. S. 428 und 523). Gegen Wincklers Argumentation S. 18, 27, es müsse Konrad III. gemeint sein, weil Konrad II. seine Krone nach Cluny verschenkt habe, vgl. Waitz S. 301 A.6, wonach von solcher Schenkung nichts bekannt ist.

2) Töche, K. Heinrich VI S. 349 und 744.

3) Chron. Ursperg. S. 91.

4) Chron. Ursperg. S. 107. Winkelmann, Friedrich II. S. 120.

5) Ann. Parmenses SS. XVIII 675. BF. 3666a. Schirrmacher, K. Fried

rich II. Bd. IV 259. 446.

6) Ann. Erphord. SS. XVI 38. BF. 5057a.

holt auf feste Burgen geschickt und der Obhut getreuer Dienstmannen übergeben. Namentlich die Reichsburg Trifels bei Anweiler, westlich von Landau, die schon unter K. Heinrich V. dem gleichen Zweck gedient hatte, wird häufig dazu ausersehen '), und aus den berühmten rheinisch-schwäbischen Dienstmannengeschlechtern, die in der staufischen Zeit eine so große Rolle spielen, sind die hervorragendsten Mitglieder in die Geschichte der Reichsinsignien verwickelt. Der Bischof Konrad von Speier, der Begleiter K. Philipps auf seiner letzten Fahrt, aus dem Geschlechte der Scharfenberg, das zu den Burgmannen des Trifels gehörte, überbrachte im November 1208 auf dem Reichstage zu Frankfurt, wo Otto IV. allgemeine Anerkennung fand, dem Könige die bisher auf dem Trifels gehüteten Insignien). Eberhard Truchseß von Waldburg, der Umgebung des jungen König Friedrich II. angehörig, erhielt sie 1221 zur Aufbewahrung auf seiner Feste Waldburg südlich von Ravensburg anvertraut, als der König sie von Italien zurückschickte3). Sein Neffe, Konrad Schenk von Winterstetten, der Vertrauensmann K. Konrad IV. wird 1240 als Verwahrer der Reichskleinodien genannt. Die Obhut der Insignien erscheint in dieser Zeit wie ein ständiges Amt. In einem von dem Schenken abgegebenen Schiedsspruche wird dessen Verletzung mit einer Buße an den pincerna si superviveret vel tenenti insignia imperialia post ejus obitum bedroht. Die dauernde Verbindung, in die die Parteien, die Gotteshäuser Raitenbach und Steingaden, mit dem Schiedsrichter gesetzt werden, deutet darauf hin, daß das Amt des insignia tenens gleich andern Aemtern der Zeit mit Grundbesitz oder Einkünften aus Grundbesitz ausgestattet war). Wenige Jahre nach Konr. v. Winterstetten ist Philipp von Falkenstein aus dem berühmten rheinischen Dienstmannsgeschlechte der Bolanden, erst Truchseß, seit 1257 Kämmerer des Reichs 5), der Hüter des Trifels und der Insignien. Mag auch K. Konrad IV.

1) Trifels castellum firmissimum bei Ekkehard SS. VI 264, urbs (Burg) illa regia im Chron. Sampetr. ed. Stübel p. 57. Waitz, Vf.-Gesch. VI 286. Nitzsch, deutsche Studien (Berl. 1879) S. 161.

2) Chron. Ursperg. ad a. 1208 S. 89. Winkelmann, ADB. XVI, 620 und Otto IV. S. 107, 124.

3) Oben S. 48. Chron. Ursperg. ad a. 1221 S. 107. Stälin, Wirtemb. Gesch. 2, 170 und 614.

4) Stalin 614 u. 636. BF. 4426. Mon. Boica VIII 16 S. 26. Die interessante Urkunde ist sehr wenig beachtet, das Regest deutet von diesem Inhalt nichts an.

5) Ficker, Reichshofbeamte S. 37ff. 72. Winkelmann, ADB. III, 95. Nitzsch a. a. O. S. 198. BF. 5301.

Kgl. Ges. d. Wiss. Nachrichten. Philolog.-histor. Klasse. 1897. Hft. 1.

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1246 deren Auslieferung angeordnet haben '), sie sind offenbar dahin zurückgekehrt. Auch in der nachfolgenden Zeit ist der Trifels wieder die Schatzkammer des Reichs )." Unter den Thronbewerbern der nachstaufischen Zeit gilt es als eine Legitimation zum Besitz des Reichs, wenn sie sagen können: der Trifels ist. in unserer Hand. So Wilhelm von Holland "), Richard von Cornwales). In jenem vielbesprochenen Briefe P. Urban IV. an König Richard von 1263, in dem das die Königswahl regelnde Gewohnheitsrecht auseinander gesetzt wird, ist die Pflicht den Trifels dem gekrönten Könige zu übergeben gradezu als eine der aus der Krönung entspringenden rechtlichen Consequenzen aufgeführt "). Man darf annehmen, daß durch Philipp von Falkenstein und den Erzbischof Werner von Mainz, einen Eppensteiner und Verwandten Falkensteins ), die Insignien durch die Wirren des Interregnums hindurch in geordnetere Zustände hinüber gerettet worden sind. Denn als Rudolf v. Habsburg, der hauptsächlich unter dem Einfluß des Mainzer gewählt war, auf seiner Fahrt nach Aachen Mainz erreichte, wurde ihm alles übergeben, was die frühern Bewerber kaum um vieles Geld hatten erlangen können). So wurde

1) S. unten S. 52 A. 2.

2) Ausdruck Nitzschs (deutsche Studien S. 161) wie schon früher Schöpflins, Alsatia illustr. II 188.

3) Böhmer Fontes II 447: accedat tibi ad cumulum gaudiorum, quod castrum Driesvelt et insignia imperialia diadema videlicet cum multis sanctuariis et ornatu ineffabili, lanceam et coronam in nostro dominio jam habemus . . . BF. 5239.

4) Undat. Schreiben des Bischofs Johann v. Lübeck an Lübeck Lüb.UB. I n. 254. BF. 5349. Die Nachricht bei Zorn, Wormser Chronik S. 105, daß Philipp v. Falkenstein die ihm von K. Wilhelm anvertrauten „königlichen Regalien" schon 1257 dem K. Richard um 4 Mark ausgehändigt habe, ist sagenhaft. Weshalb sollte K. Richard 1262 der Marienkirche zu Aachen neue Insignien geschenkt haben (s. u. S. 65), wenn er bereits im Besitz der alten war? 1269 bezeugt Richard die Ausantwortung des Trifels und der Insignien durch Philipp v. Falkenstein BF. 5455. Auch Ann. Wormat. SS. 17, 68 z. J. 1269: resignavit eodem tempore domno regi regalia Philippus de Falckenstein.

5) Der Gekrönte „pro rege habetur et ei tanquam regi debet a subditis juramenta praestari, assignari civitates oppida castra et specialiter castrum de Treveles ac alia jura imperii infra annum et diem a tempore coronationis". BF. 9357. M. G. Const. II 525. Die kürzere Fassung des Briefes (M. G. Epp. Pontif. III 560, BF. 9356) hat den Passus nicht.

6) v. d. Ropp, Erzb. Werner v. Mainz (Gött. 1872) Reg. 41, 58.

7) Sächs. Weltchronik Forts. S. 286: Darnach obir virzen tage (nach der Wahl) wart ime geentwert daz heilige sper unde die crone zu Bobarden. Chron. Colmar. SS. XVII 243: venit rex in Mogunciam ibique praesentantur ei signa regalia, que predecessores sui reges cum pecunia maxima vix poterant obtinere. v. d. Ropp S. 88.

Rudolf am 24. Oct. 1273 mit allen Abzeichen des Königthums gekrönt und auf den Stuhl Karls des Großen gebracht 1). Vergleicht man die Verzeichnisse der Insignien aus staufischer Zeit und aus dem nachfolgenden Jahrhundert, so hat die Aufbewahrung auf den rheinischen und schwäbischen Burgen ihren Zweck durchaus erfüllt.

In der Aufzählung der Insignien, welche die Berichte der Geschichtschreiber enthalten, zeigt sich mancherlei Schwankung. Eine kanonische Zusammenstellung giebt ein Brief, den Papst Gregor IX. alsbald nach dem Antritt seiner Regierung an K. Friedrich II. richtete *). Die fünf insignia imperialia, mit deren mystischer Auslegung sich das Schreiben beschäftigt, sind Kreuz und Lanze, Krone, Scepter und Apfel. Die beiden ersten werden dem Kaiser bei feierlichen Aufzügen vorangetragen; die andern trägt er selbst, die Krone auf dem Haupte, das Scepter in der rechten, den Apfel in der linken Hand. Die Krone ist golden und mit kostbaren Steinen geschmückt, Kreuz und Lanze bergen heilige Reliquien : das Kreuz einen Spahn, die Lanze einen Nagel vom Kreuze Christi. Die Fünfzahl in der Aufzählung der Insignien ist auch sonst beliebt). Daß das Schwert, das vielleicht das ursprünglichste aller Abzeichen war, in der Zusammenstellung des Papstes fehlt, erklärt sich aus ihrem Zwecke, die kaiserlichen Insignien zu erklären. Aber auch da, wo die Quellen die des Königs namhaft machen, bleibt das Schwert oft unerwähnt. Die Lanze wird noch immer hervorgehoben, mit ihr zugleich die Krone, die mitunter schon alle andern Zeichen vertritt1). Anstatt der Krone wird auch das Diadem genannt; es fehlt aber nicht an Belegen, die das Diadem neben der Krone erwähnen 5). Da ist dann wohl noch an einen besondern goldnen Reif zu denken. Die Glosse des Sachsenspiegels nennt unter ihnen 5 Insignien neben Krone Apfel und Scepter Banner und Fahne ). Ein besonders hochgeschätztes Stück, der

1) Joh. Victoriensis (Böhmer Fontes I 302).

2) 1227 Juli 22. M. G. Epistolae pontif. I n. 365 S. 279. Winkelmann, Friedrich II. S. 322.

3) Glosse des Ssp. (unten S. 54).

4) Oben S. 50 A. 3 und 7.

5) Chron. Colon. ad a. 1208: diadema cum lancea imperiali ei (Ottoni IV.) assignatur. Vgl. S. 50 A. 3. Lüb. UB. I n. 254 (ob. S. 50 A. 4): castrum Drivels cum insigniis imperialibus: lancea et corona cum dyademate imperii. . videlicet, habet et tenet (Richardus).

6) S. unten S. 54. Ein Unterschied zwischen beiden ist in der Glosse nicht angegeben, wenn sie auch beide verschieden beschreibt. San-Marte, zur Waffen

Königsmantel1), wird selten in den Aufzählungen der Chronisten mitaufgeführt.

Gegenüber diesen schwankenden Angaben ist es von besonderm Werthe, daß wir aus verschiedenen Zeiten vollständige Inventare des königlichen Schatzes besitzen: eins von 1246, als der Trifels mit seinem Inhalt auf Weisung K. Konrads übergeben wurde 2); ein zweites um hundert Jahre jünger, bei dem Uebergang der Insignien in die Hand K. Karls IV. aufgenommen 3); endlich eine Mehrzahl, die bei und nach der Uebergabe der gesammten Reichsheiligthümer an die Stadt Nürnberg in den J. 1423 u. ff. zusammengestellt worden sind'). Es kann hier nicht die Aufgabe sein, diese Verzeichnisse mit einander zu vergleichen. Es genügt für unsern Zweck zu bemerken, daß neben manchen Abweichungen im Einzelnen ") die wichtigsten Stücke in den Listen wiederkehren ), wenn auch die jüngern Zusammenstellungen die knappen Bezeichnungen der ältesten mannigfach zu amplificiren und überall die Herkunft von Karl dem Großen zu rühmen wissen.

Zeigt nach dem bisher Ausgeführten nun schon das Alter der kunde (Bibl. der Nat.-Litt. IV [1867]) unterscheidet Fahne und Banner als Abzeichen des ganzen Heeres und seiner Abtheilungen.

1) Oben S. 45.

2) Oben S. 50. BF. 4515 vgl. 4516. Der Abdruck der nur in deutscher Uebersetzung erhaltenen, durch ein Falckensteinsches Copialbuch des 15. Jahrh. im Reichsarchiv zu München überlieferten Urkunde bei Huillard-Breholles VI 878 (nach einer Copie Böhmers) ist vollständiger und besser als der im Archiv für hessische Geschichte VIII (1856) S. 234: K. Konrad bezeugt, daß Ysengard hußfrawe Philips von Falkenstein, unsers lieben trosessen u. getruwen, und sine undertanen uns geantwortet hant mit willen unseres herren u. vaders keisers Frideriches die burg Trivels und die keiserlichen zeichen . . .

3) Oben S. 46 A. 3.

4) Die unten specieller zu besprechenden Urkunden sind gesammelt bei Murr, Journal z. Kunstgeschichte Bd. 12 (1784). Der Abdruck der Urk. K. Sigmunds v. 1424 Febr. 9 (Murr n. 17) in Histor. diplom. n. 299 S. 559 läßt gleich im Anfang des Verzeichnisses mehrere Zeilen aus. Das oft angeführte Verzeichniß bei Will, Nürnberg. Münzbelustigungen I (1764) S. 99 giebt nur den Inhalt der damals noch ungedruckten Urk. K. Sigmunds v. 1423 Sept. 29 (Murr n. 13) wieder. 5) Dahin gehört, daß „sant Mauricien sper" in dem Verzeichniß von 1350 durch ein gladius s. Mauricii ersetzt ist. Dazu vgl. Waitz Vf.-Gesch. VI2 298 A. 5.

6) Dadurch widerlegt sich auch die Annahme von Bock, wonach die ältern Reichskleinodien in der Schlacht bei Parma (oben S. 48) verloren gegangen sein sollen. Die Krone ist zwar in dem Verzeichniß v. 1246 blos als „die gulden crone mit gulden cruce" bezeichnet. Daß aber die goldene Krone, die Friedrich II. einbüßte, die sg. corona Holoferni (Ann. Parm. maj. SS. XVIII 675) nicht die alte Reichskrone war, zeigt die Erwähnung des Waisen" in der Beschreibung von 1350 (oben S. 46).

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