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auch die Reichsvogtei Goslar einbezieht und die Geschichte der städtischen Verfassung und der darüber entbrannten Kämpfe bis 1410 verfolgt. S. 732-739 gibt Frölich auch eine scharfe Kritik über das Büchlein von Paul Jonas Meier, Die Stadt Goslar (1926).

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanon. Abt.

Bd. 16. 1927.

S. 116-180. Johannes Heckel, Die Besetzung katholischer Pfarrstellen fiskalischen Patronats in den Delegaturen Brandenburg-Pommern und Preußen links der Elbe und Havel. Zugleich ein Beitrag zur staats- und kirchenrechtlichen Entwicklung dieser Gebiete. (Für unser Gebiet vgl. S. 164ff.)

Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte.

Bd. 39. 1927.

W. M.

S. 28-50. Gottfried Wentz, Die Anfänge einer Geschichtsschreibung des Bistums Brandenburg:

Die Grundlage zu einer diplomatischen Geschichte der Bischöfe und des Bistum Brandenburg ist durch die umfangreichen, jedoch Manuskript gebliebenen Sammlungen des Hugenotten Alphonse de Vignoles (1649-1744) gelegt worden. Sein Nachfolger ist Dr. Johann Christoph Becmann (1641-1717), der Verfasser der,,Historie des Fürstentums Anhalt", von dessen Studien zur Geschichte des Bistums Brandenburg indessen nur ein äußerst geringer Bruchteil zum Druck gekommen ist. Der Stendaler Samuel Lentz ließ 1750 seinen ,,Versuch einer Diplomatischen Historie des Bistums Brandenburg" erscheinen. Die auf Vignoles Manuskripten aufgebaute „Stiftshistorie" des aus alter Salzwedeler Familie stammenden Altmärkers Philipp Wilhelm Gercken (1722-1791) ist nicht das Werk eines großen Historikers, wohl aber die sorgfältige Arbeit eines guten Diplomatikers und treuen Freundes märkischer Geschichte.

S. 104-110. Hellmut Kretzschmar, Drei Briefe Christian Wilhelm Dohms aus dem Frühjahr 1809:

Gerichtet an den westfälischen Präfekten des Elbdepartements Graf Philipp Ernst Alexander von der Schulenburg-Emden und bezeichnend für den Grad der Loyalität, mit der der vormalige preußische Kammerpräsident zu Heiligenstadt dem Staate Jeromes diente.

S. 279–286. Paul Meyer, Die Begründung der Herrschaft Ruppin: Die Herrschaft Ruppin ist von dem schwäbischen Geschlecht der Edelherren von Arnstein, die seit den Zeiten Heinrichs IV. im Schwabengau am Ostrande des Harzes ansässig waren, in der Zeit zwischen 1196 und 1211 erworben und danach besiedelt worden. Der Aufsatz bringt mancherlei Ergebenisse auch zur Geschichte des Geschlechts der Edelherren von Arnstein.

S. 300-312. Willy Hoppe, Georg Sello, ein märkischer Forscher: Nachruf auf den am 27. Juli 1927 verstorbenen Oldenburger Archivdirektor, der als treuer Sohn der Mark Brandenburg eine fruchtbare Tätigkeit auf dem Gebiete der märkischen Geschichte entfaltet hat, durch eine Verkettung von Umständen aber leider schließlich von seinem ursprünglichen Arbeitsgebiet abgedrängt worden ist. Sellos Name wird mit der Rolandforschung immer ver

bunden bleiben. Auch der Geschichtsforschung unserer Heimat hat er in den wenigen Jahren seiner Tätigkeit am Magdeburger Staatsarchiv wertvolle Dienste geleistet.

Hansische Geschichtsblätter.

Bd. 31 (Jgg. 51). 1926.

W. M.

S. 28-71. Wilhelm Bode, Hansische Bundesbestrebungen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts:

Schlußteil einer in Jgg. 1919 begonnenen und in Jgg. 1920/21 fortgesetzten Arbeit, die wir hier wegen der Beteiligung von Magdeburg, Halle, Aschersleben, Quedlinburg, Halberstadt, Stendal, Salzwedel, Seehausen, Osterburg und Tangermünde an den geschilderten Bestrebungen anmerken.

S. 116-158. Hermann Hohls, Der Leinwandhandel in Norddeutschland vom Mittelalter bis zum 17. Jahrhundert:

Streift unser Gebiet nur wenig. Der Leinwandhandel nahm in Mitteldeutschland nicht die Sonderstellung wie in Westdeutschland ein.

Archiv für Reformationsgeschichte.

Jgg. 23. H. 1/2. 1926.

W. M.

S. 113-149. Paul Kalkoff, Die Crotus-Legende und die deutschen

Triaden:

Sichtung der dem Crotus Rubianus neben den EOV zugeschriebenen satirischen Schriften. Die Untersuchung ist, wie immer bei Kalkoff, mit großem Aufwand von Scharfsinn und Gelehrsamkeit durchgeführt. Indessen dürfte das Bild, das Kalkoff von Crotus im allgemeinen entwirft, gründlich verzeichnet sein. — S. 287-293. Otto Schiff, Thomas Müntzer als Prediger in Halle: Auf Grund von Aussagen Hallischer Bürger über ihre Teilnahme an den Unruhen von 1525 (Akten des Staatsarchivs Magdeburg) wird festgestellt, daß Müntzer 1522/23 als Prediger an der Georgenkirche zu Halle gewirkt hat.

W. M.

III. Anzeigen und Besprechungen.

Hermann Giesau, Geschichte des Provinzialverbandes

von

Sachsen 1825-1925. Im Auftrage der Provinzialverwaltung mit Unterstützung der Dezernenten bearbeitet. Merseburg 1926. 515 S.

Durch das „Allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände" vom 5. Juni 1823 wurden in Preußen die Provinzialstände einberufen und damit die Grundlagen der Provinzialordnung geschaffen. In Verfolg dieses Gesetzes trat im Jahre 1825 der erste Landtag der Provinz Sachsen zusammen. Für die kurz vorher aus den verschiedenartigsten Territorien gebildete Provinz Sachsen ist dies Ereignis von ganz besonderer Bedeutung geworden; entbehrte sie doch zunächst vollkommen eines provinziellen Gemeinschaftsgefühls, das vielmehr erst in den hundert Jahren ihres Bestehens sehr allmählich erwachsen ist und nicht zuletzt auf die Pflege gemeinsamer Interessen durch die Organe der Selbstverwaltung des Provinzialverbandes zurückgeführt werden kann. Mit Befriedigung darf die Provinzialverwaltung auf die Leistung dieser hundert Jahre zurückblicken, und man wird es ihr danken, daß sie einen solchen Rückblick auf die geschichtliche Entwicklung des Provinzialverbandes und der einzelnen Zweige der Provinzialverwaltung in dieser umfangreichen, von Hermann Giesau mit anerkennenswertem Fleiß zusammengebrachten Darstellung der Öffentlichkeit vorlegt. Der Bearbeiter hatte ein mühseliges Aktenstudium zu bewältigen; daß er die Schwierigkeiten der ihm gestellten Aufgabe zu meistern gewußt hat, muß ihm besonders hoch angerechnet werden, da er von Haus aus kein Fachmann auf diesem Gebiete war und ihn die entsagungsvolle Arbeit aus ganz anders gerichteten Studien herausriß.

Die allgemeine Geschichte des Provinzialverbandes, die den ersten Hauptteil des Werkes ausmacht, spiegelt ein gutes Stück der inneren Geschichte Preußens wieder. Der alte ständische Provinzialverband bestand aus den vier Ständen der Prälaten, der Grafen und Herren, der Ritterschaft, der Städte und Landgemeinden und beruhte auf dem Grundbesitz; seine Aufgabe war eine rein beratende. Die anfangs nur sehr wenig zahlreichen Institute und ständischen Einrichtungen wurden zwar von den Ständen finanziell unterstützt und kontrolliert, doch wurden sie von den Regierungen verwaltet. Unter Friedrich Wilhelm IV. wurde zuerst ein ständischer Ausschuß eingerichtet, die Keimform des späteren Provinzialausschusses, zur Wahrnehmung der ständischen Interessen außerhalb des Landtags, 1847 berief der König, wie bekannt, die sämtlichen Provinziallandtage der Monarchie zu einem vereinigten Landtag nach Berlin, 1850 erschien eine neue Kreis- und Provinzialordnung, doch blieb alles im wesentlichen beim alten. Erst die 1872 erfolgte Vereinigung der in der Provinz bestehenden fünf Landarmenverbände unter einem besoldeten Landarmendirektor

bildete den Anfang der Zentralisierung der kommunalen Selbstverwaltung der Provinz. Der Schlußstein war die Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 29. Juni 1875, durch die an die Stelle der Stände die Kreisverbände traten und die Mitwirkung der staatlichen Behörden bei der Verwaltung der kommunalen Angelegenheiten der Provinz ausgeschlossen wurde. Neben dem Provinziallandtag, der mit dem Recht entscheidender Beschlußfassung über die Angelegenheiten des Provinzialverbandes ausgestattet wurde, stand nunmehr der Provinzialausschuß sowie ein Stab besoldeter Berufsbeamten mit einem Landes direktor (nachmals Landeshauptmann) an der Spitze. Durch ein besonderes Dotationsgesetz wurde dem Provinzialverband eine Fülle von neuen Aufgaben zugewiesen. In welcher Weise sich die Provinzialordnung in den Jahrzehnten seit 1875 ausgewirkt, welche Tätigkeit der Provinziallandtag, der Provinzialausschuß und die Provinzialverwaltung entfaltet haben, wird übersichtlich in einem eigenen Kapitel dargestellt und auch die Wirkung des Krieges und der politischen Neuordnung der jüngsten Zeit in den Kreis dieser Betrachtungen einbezogen. Unter den Beilagen am Schluß des Buches werden einige Reden, Denkschriften und Berichte im Wortlaut mitgeteilt, die in interessanter Weise einzelne hervorstechende Momente zu illustrieren geeignet sind.

Der zweite (größere) Hauptteil will einen Überblick über die Entwicklung und die Bedeutung der einzelnen Zweige der Provinzialverwaltung geben. Unter Wirtschaft wird das Wegewesen, Kleinbahnwesen, die Landeskultur (Meliorationen), die Landwirtschaft, und zwar die landwirtschaftlichen Schulen, der Provinzialobstgarten in Diemitz und der Viehseuchenschutz sowie die Elektrizitätsversorgung; unter Fürsorge die ordentliche Armenpflege, und zwar das Landarmenwesen, das Landespflegeheim und die Arbeitsanstalt Großsalze, die Provinzialanstalt Schloß Moritzburg und die Wandererfürsorge, ferner das Irrenwesen und die Landesheil- und Pflegeanstalten, das Taubstummenwesen, das Blindenwesen, das Hebammenwesen und die Säuglingsfürsorge, der Landesfürsorgeverband, die Landwaisenanstalt Langendorf und die Fürsorgeerziehung; unter Versicherung die Witwen- und Waisenversorgungsanstalt der Provinz, die Ruhegehaltskasse der Kommunalverbände der Provinz, die Unfallversicherung für die Bauten im Selbstbetriebe, die land- und forstwirtschaftliche Unfallversicherung, die Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt, die Lebensversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt-Thüringen und die Feuersozietäten; unter Kunst und Wissenschaft die Historische Kommission, das Provinzialmuseum (Landesanstalt für Vorgeschichte), die Provinzialkommission zur Erforschung und zum Schutze der Denkmäler in der Provinz Sachsen, der Magdeburger Freitischfonds, die Kunstgewerbevereine und das Bad und Theater in Lauchstedt; unter Finanzen die allgemeine Finanzgebarung des Provinzialverbandes, die Provinzial-Hilfskasse und die Sächsische Provinzialbank ausführlich gewürdigt. Schon die bloße Aufzählung aller dieser Zweige zeigt, wie außerordentlich groß und vielgestaltig der Aufgabenkreis der Provinzialverwaltung, zeigt, zu welchem bedeutsamen Faktor die Provinz mit ihrer kommunalen Selbstverwaltung im Staat, in der Wirtschaft und im Kulturleben geworden ist.

Das Buch ist mit dem Faksimile des Berichts der Magdeburgischen Zeitung über die Eröffnung des 1. Landtages, sowie mit Abbildungen führender Männer der Provinz ausgestattet und durch einige graphische Darstellungen und Lagepläne, eine Karte der Provinzialstraßen, und Übersichtskarten über die Pro

vinzialanstalten und Einrichtungen, der Kleinbahnen und über die Mitteldeutsche Elektrizitätsversorgung bereichert. Alles in allem ein stattliches Werk, aus dem vielfältige Belehrung zu schöpfen ist, und das an seinem Teile dazu beitragen kann, unter den Bewohnern unserer Provinz das Gefühl provinzieller Zusammengehörigkeit zu stärken. W. Möllenberg.

Hellmut Kretzschmar, Historisch-statistisches Handbuch für den Regierungsbezirk Magdeburg. Erster Teil: Geschichte. Bearbeitet im Auftrage des Regierungspräsidenten Pohl

mann. Verlag Karl Peters, Magdeburg 1926. Preis 6 M.

Der erste Topograph des Magdeburger Landes ist Mag. Georg Torquatus, der 1574 im ersten Teil seiner leider unvollendet gebliebenen Annales Magdeburgenses et Halberstadenses eine Reihe wertvoller topographischer Nachrichten über das Erzstift Magdeburg und das Hochstift Halberstadt bietet, der zweite ist der Magdeburgische und Merseburgische Geheimrat Gebhard v. Alvensleben auf Neugattersleben, dessen 1665 abgeschlossene Topographie des Erzstifts Magdeburg noch immer des sachkundigen Herausgebers harrt. Aus dem 18. Jahrhundert liegen die „Topographische Beschreibung des Herzogtums Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld Magdeburgischer Hoheit" von Carl Ludewig Oesfeld (Berlin 1780), die „Ausführliche topographische Beschreibung des Herzogtums Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld Magdeburgischen Anteils" von dem Kriegsrat I. L. Heineccius (Berlin 1785), D. Anton Friedrich Büschings,,Erdbeschreibung" (9. Teil: Der niedersächsische Kreis mit dem Herzogtum Magdeburg und dem Fürstentum Halberstadt) (Hamburg 1792) und F. G. Leonhardts ,,Erdbeschreibung der Preußischen Monarchie" (4. Bd. 1. Abt. 3. Abschnitt: Das Herzogtum Magdeburg und die Grafschaft Mansfeld Magdeburgischen Anteils. 4. Abschnitt: Das Fürstentum Halberstadt mit den einverleibten Herrschaften Lora und Klettenberg und den nicht einverleibten Herrschaften Derenburg, Hasserode und der Grafschaft Wernigerode) (Halle 1796) vor, dazu das 1804 in Magdeburg erschienene „Topographisch-statistische Handbuch vom Fürstentum Halberstadt". Bald nach der Errichtung der Provinz Sachsen bearbeitete der Major a. D. Carl v. Seydlitz auf Anordnung der Magdeburger Regierung „nach amtlichen und anderen zuverlässigen Nachrichten" ein geographisches, statistisches und topographisches Handbuch: „Der Regierungsbezirk Magdeburg“ (Magdeburg 1820), dem 1842/43 das von dem Hofrat I. A. F. Hermes und dem Assessor M. I. Weigelt ,,unter Genehmigung des Königlichen Statistischen Bureaus und der Königlichen Regierung zu Magdeburg" herausgegebene ,,Historisch-geographisch-statistisch-topographische Handbuch vom Regierungsbezirke Magdeburg" in zwei Teilen (Erster oder allgemeiner Teil und Zweiter oder topographischer Teil) folgte. Seit dem unentbehrlich gewordenen, im übrigen natürlich aber immer mehr veralteten Hermes und Weigelt ist ein Handbuch des Regierungsbezirks Magdeburg nicht wieder erschienen. Um so größer ist das Verdienst des gegenwärtigen Magdeburger Regierungspräsidenten Pohlmann, die Bearbeitung und Herausgabe eines neuen historischstatistischen Handbuchs veranlaßt zu haben. Die Bearbeitung wurde dem kurz vorher an das Magdeburger Staatsarchiv versetzten jetzigen Staatsarchivrat Kretzschmar übertragen, der uns den ersten, geschichtlichen Teil des Handbuchs hier in einem stattlichen Bande darbietet. Das Material, auf dem das Handbuch beruht, ist z. T. durch umfangreiche statistische Erhebungen bei allen

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