Sachsen und Anhalt, Volumen3A. Hopfer., 1927 |
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... erst in England den Sachsennamen angenommen haben 20 ) . Daß die Ambronen Saxones und Aldsaxones genannt werden , beweist also für die Frage , welchem von den Festlandsstämmen sie angehörten , gar nichts . Die Historia versteht unter ...
... erst in England den Sachsennamen angenommen haben 20 ) . Daß die Ambronen Saxones und Aldsaxones genannt werden , beweist also für die Frage , welchem von den Festlandsstämmen sie angehörten , gar nichts . Die Historia versteht unter ...
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... erst entsandt , als ihnen das Chauchenland längst gehörte , in dem der „ , kleine nordalbingische Stamm " ( wenn er das jemals war ) inzwischen zum großen Volk ge- wachsen sein konnte 7 ) . Endlich aber , nimmt man an , daß die Chauchen ...
... erst entsandt , als ihnen das Chauchenland längst gehörte , in dem der „ , kleine nordalbingische Stamm " ( wenn er das jemals war ) inzwischen zum großen Volk ge- wachsen sein konnte 7 ) . Endlich aber , nimmt man an , daß die Chauchen ...
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... erst sagenhafte sächsische Überlieferungen des neunten und zehnten Jahrhunderts etwas davon wissen , so ist zweifelhaft , wieweit diese Beteiligung stattgefunden hat . Die Meinungen darüber schwanken von der völligen Leugnung des ...
... erst sagenhafte sächsische Überlieferungen des neunten und zehnten Jahrhunderts etwas davon wissen , so ist zweifelhaft , wieweit diese Beteiligung stattgefunden hat . Die Meinungen darüber schwanken von der völligen Leugnung des ...
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... erst später , durch Verleihung , von den Franken an sie gekommen sein könnte o1 ) . Gegen diese Möglichkeiten spricht weiter nichts , als die sächsische Sage , wie sie von Rudolf von Fulda ° 2 ) , Widukind " 3 ) und dem Quedlin- 89 ...
... erst später , durch Verleihung , von den Franken an sie gekommen sein könnte o1 ) . Gegen diese Möglichkeiten spricht weiter nichts , als die sächsische Sage , wie sie von Rudolf von Fulda ° 2 ) , Widukind " 3 ) und dem Quedlin- 89 ...
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... ff . ) . 102a ) Er dürfte sich , wenn das Chauchenland von Holstein her erobert wurde , natürlich erst nach dieser Eroberung in Nordalbingien herausgebildet haben . nommen , daß die Sachsen , welche jene Gaue besiedelten 22 Martin Lintzel.
... ff . ) . 102a ) Er dürfte sich , wenn das Chauchenland von Holstein her erobert wurde , natürlich erst nach dieser Eroberung in Nordalbingien herausgebildet haben . nommen , daß die Sachsen , welche jene Gaue besiedelten 22 Martin Lintzel.
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Términos y frases comunes
alten Anhalt Bedeutung beiden besonders Bischof Brandenburg Brunonis Bruns Buch Burg Burg Querfurt Chauchen Chlothar decretalium deutschen domini ecclesie Einfluß Erfurt erst Erzbischof Erzbischof Wichmann Erzst facit Franken fränkischen Friedrich Friesenfeld Geschichte gewiß Glosse Graf großen Halberstadt Halle Univers Halle Ye fol Hand hantwerke Hassegau Haus Heinrich Herzog Historischen Hochseeburg Huosi ingwäonische Initialen Item Jahre Jahrhunderts Johann Kapelle Karl Kirche Kloster Kodex konnte Kurfürst Land läßt letzten liber lich Magd Mansfelder Meister Merseburg Metzer Annalen Mittelalters Möllenberg Mühlhausen muß Nachrichten Namen neue Niederlausitz Pfarreien Provinz Sachsen Ptolemäus Querfurt Recht Rudolf von Fulda Sachsen-Merseburg Sachsen-Zeitz sächsischen schließlich Schluß Schmidt Schrift Schwabengau Seeburg soll spaltig später Stadt Steinmetzen Stifter super Süßen See Teil Text Theudebert Thüringer ULFr unserer unserer Doppelschrift unserer Passio Unstrut Urkunden wahrscheinlich weiß Werke Wichmann von Magdeburg Widukind wieder Wilhelm wohl Zeilenschema Zeitz zwei
Pasajes populares
Página 156 - ... de perpetrata iniquitate cognoscat et a sacratissimo corpore ac sanguine Dei et Domini Redemptoris nostri Jesu Christi aliena fiat atque in extremo examine districte ultioni subjaceat.
Página 33 - Britanniae incolis egressa per oceanum navigans Germaniae litoribus studio et necessitate quaerendarum sedium appulsa est in loco qui vocatur Haduloha eo tempore quo Thiotricus rex Francorum contra Irminfridum generum suum...
Página 40 - Qui eam sorte dividentes, cum multi ex eis in bello cecidissent, et pro raritate eorum tota ab eis occupari non potuit, partem illius et eam quam maxime, quae respicit orientem, colonis tradebant, singuli pro sorte sua sub tributo exercendam. Cetera vero loca ipsi possiderunt, a meridie quidem Francos habentes et partem Thuringorum, quos praecedens hostilis turbo non tetigit, et alveo flnminis Unstrotae dirimuntur.
Página 156 - Dei et domini redemptoris nostri lesu Christi aliena fiat atque in extremo examine districte ultioni subiaceat. Cunctis autem eidem loco sua iura servantibus sit pax domini nostri lesu Christi | quatinus et hic fructum bone actionis percipiant et apud districtum iudicem premia eterne pacis inveniant.
Página 34 - Hadeln angelangt: pro certo autem novimus Saxones his regionibus navibus advectos, et loco primum applicuisse, qui usque hodie nuncupatur Hadolaun.*) woher sie schiften, sagt er nicht, man mag sich hinzu denken, vom norden her oder aus Griechenland.
Página 34 - Annalist11") endlich erwähnt, ähnlich wie Rudolf von Fulda, die Ankunft der Sachsen im Zusammenhang mit dem Thüringerkrieg König Theuderichs. Sie treten auf, als der König zwei verlustreiche Schlachten gegen die Thüringer geschlagen hat: „Audiens autem Theodoricus Saxones, quorum iam fortitudo per totum pene divulgabatur mundum, in loco Hadalaon dicto applicuisse, in suum eos convocavit auxilium.
Página 71 - Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt, 12. Heft (1885) S. 221 — 229. bindung der Bewohner unseres Hosgaus mit den alten Chauchen"). Sein Standpunkt deckt sich in vieler Hinsicht mit dem Richthofenschen. Der Hosgau oder „Hohsigau...
Página 53 - A. Götze, P. Höfer, P. Zschiesche, Die vor- und frühgeschichtlichen Altertümer Thüringens (1909) S.
Página 7 - A. Plettke, Ursprung und Ausbreitung der Angeln und Sachsen (Die Urncnfriedhöfe in Niedersachsen, hrsg.
Página 39 - Parte quoque agrorum cum amicis auxiliariis vel manumissis distributa, reliquias pulsae gentis tributis condempnaverunt. Unde usque hodie gens Saxonica triformi genere ac lege preter conditionem servilem dividitur.