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Vorwort.

Zweck und Absicht dieses Werkes sind schon auf dem Titelblatte gekennzeichnet. Es gilt eine Sammlung und Sichtung der bisher noch nicht, oder nur ungenügend veröffentlichten päpstlichen Urkunden vor dem Jahre 1200, oder genauer, bis auf Papst Innocenz III. Hiervon werden Schriftstücke der ersteren Art sämmtlich aufgenommen, so weit ich sie zu erlangen vermag, bei den ungenügend veröffentlichten wird mit Auswahl verfahren: ältere sind zahlreicher einzureihen, als jüngere. Bisweilen erweist es sich wünschenswerth, selbst Drucke, die nur in geringer Anzahl verbreitet, oder schwerfällig in der Benutzung sind, gleicher Weise den ungenügenden Veröffentlichungen beizuzählen, wie schlechte und unzuverlässige. Für den Forscher kommt eben weniger blosses Gedrucktsein als Brauchbarkeit und Zugänglichkeit in Betracht.

Sammlung und Zusammenstellung kann auf verschiedene Art erfolgen. Die nächst liegende wäre: alle Urkunden herbeizuschaffen und der Zeitfolge nach an einander zu reihen. So einfach sich dies in der Theorie ausnimmt, so ich darf wohl sagen unmöglich ist seine Ausführung. Die Verzettelung des Materials von St. Petersburg bis Lissabon und Sicilien und vielleicht in noch weitere Fernen, die mangelhafte Ordnung mancher Archive und Bibliotheken des Auslandes würde dem Unternehmer eine ebenso mühevolle als undankbare Arbeit aufbürden. Während er Jahre lang, oder richtiger Fahrzehnte hindurch sammelt, wird sein Stoff ihm unter den Händen durch die fortwährende Herausgabe von Urkunden und Urkundenwerken geschmälert und verkürzt, das schliesslich erreichte Ergebniss kann sich bei weitem nicht mehr als so reichhaltig und ergiebig darthun, wie es zu Anfang nach dem Stande der Sachlage erscheinen musste. Es kann nur gegeben werden, was augenblicklich zugänglich gewesen, und mit zwingender Nothwendigkeit drängen sich im Laufe der Zeit Nachträge auf und abermals Nachträge. Trotz des ungewöhnlichen Kraftaufwandes, der Opfer an Zeit und Geld, sähe der Sammler sein Streben nur unvollkommen erreicht, seinen Stoff nun doch zerrissen. Diese Gründe haben mich bewogen ein anderes Verfahren einzuschlagen, nämlich: die einzelnen Bände herauszugeben, so bald genugsam Material gesammelt ist, in chronologischer Reihenfolge. Dadurch wird dem Benutzer zwar zugemuthet, die verschiedenen Bände gleichzeitig vor sich zu haben, aber was sind für den, der wissenschaftlich thätig ist, einzelne Bände! Die Ordnung und die Indices erleichtern das Finden, man wird am Ende doch sicherer, oder wenigstens mit gleicher Sicherheit arbeiten, als wenn man es mit Nachträgen zu thun hätte, die nur zu leicht übersehen werden. Schliesslich kann auch der letzte Band eine Gesammtübersicht bringen. Das Material ist nunmehr der Wissenschaft früher und sicherer nutzbar gemacht, als es irgendwie anders möglich wäre.

Vom Allgemeinen auf das Besondere, auf den Inhalt des ersten Bandes der Acta übergehend, ist zu verzeichnen, dass er französische und deutsche, einige schweizerische

Harttung, Acta I.

A

und spanische Urkunden enthält, wie sie von mir seit drei Jahren, namentlich auf einer Reise nach Frankreich, gesammelt sind. Von allen Seiten ist mir dabei die entgegenkommendste Unterstützung in solchem Umfange zu Theil geworden, dass ich leider darauf verzichten muss, alle Namen einzeln zu nennen; einige derselben, ich möchte sagen, die der directen Mitarbeiter, finden sich bei den betreffenden Nummern vermerkt. Besonders fühle ich mich verpflichtet: in Deutschland dem Herrn Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. H. v. Sybel in Berlin, dem Herrn Geh. Rath Dr. F. v. Löher in München und Herrn Dr. Zimmermann in Wolfenbüttel, während in Frankreich die Herrn Archivare d'Arbois de fubainville in Troyes, Dehaisnes in Lille, de Flamare in Nizza, Pélicier in Châlons-sur-Marne und der Herr Bibliothekar U. Robert in Paris mir ihre Kenntnisse und Zeit auf das liebenswürdigste zur Verfügung stellten, mir Seine Durchlaucht der Fürst Hohenlohe, als deutscher Botschafter in Paris, seine wichtige diplomatische Unterstützung angedeihen liess. Ohne die gütige Beihülfe dieser Herren und die der vielen übrigen, mit denen es mir sonst vergönnt war, in Beziehung zu treten, wäre es mir unmöglich gewesen, diesen ersten Band in der Weise zu liefern, wie es jetzt geschehen kann. Im Namen der Wissenschaft ihnen allen aufrichtig Dank!

Möge mir auch in Zukunft bei der Fortführung des grossen internationalen Werkes, welches für die Kunde des Mittelalters so reiche Ausbeute verspricht, möge mir auch in Zukunft Hülfe und Beisteuer an Nachrichten und Material zu Theil werden! Dies ist die Bitte, die Hoffnung, mit der ich den ersten Theil der Acta seinem Schicksale übergebe.

Die bei der Herausgabe befolgten Grundsätze 1).

Mein Bestreben ist gewesen: Möglichster Anschluss an die Vorlage, kritische Sichtung, Uebersichtlichkeit und leichtes Verständniss.

Bei Originaldiplomen sind Aeusserlichkeiten und Besonderheiten so weit gewahrt, als sie sich mit den Anforderungen eines Druckwerkes vereinigen liessen. Eine Gruppe wurde nur gebildet, ein Absatz nur gemacht, wenn er sich in der Vorlage fand. Leicht empfahl es sich auch, das Ende der Zeilen, wenn nicht immer, doch in gewissen Fällen zu bezeichnen, damit sich der Leser einen Begriff von deren Länge bilden kann. Solche Angabe ist geschehen bei den ersten zwei oder drei Zeilen, der letzten des Hauptkörpers und in der Datirung, so bald sie aus mehr als einer Reihe bestand. Das Zeichen für das Zeilenende ist ein einfacher senkrechter Strich. Da nun seit Urban II die erste Zeile der Privilegien, so weit sie Nennung und Adresse umfasst, in verlängerter Schrift ausgeführt wurde, so bezeichnet der erste Strich mit dem Ende der Zeile zugleich den Beginn der zweiten in halblangen Buchstaben, falls sie noch einen Theil der Adresse aufnehmen musste. Ein Strich unmittelbar vor dem Scriptum heisst, dass dieses eine eigene Zeile bildet, steht der Strich weiter vor, so bedeutet er naturgemäss, die Scriptumformel reihe sich auf gleicher Linie an den Schluss des Contextes. Von dem einfachen Striche ist der doppelte zu unterscheiden, welcher angewendet worden, wenn sich eine Zeile durch das Hineinragen eines anderen Theiles der Ausfertigung gewaltsam unterbrochen zeigt, also z. B., wenn Rota und Monogramm ganz oder theilweise in die Datirung eintreten, wie etwa in Nr. 63,

war.

1) Es mag erwähnt werden, dass mir das erste Heft von den Diplomata der Monumenta Germaniae Historica erst im August zuging, als meine sämmtlichen Abschriften gemacht, die Bearbeitung derselben so gut wie abgeschlossen Der Nutzen, den ich aus Sickels trefflicher Einleitung ziehen konnte, war somit leider ein geringer und erklärt sich daraus auch wohl meine Stellung, die sich oft mehr den älteren Editionen von Weizsäcker, Koppmann etc. nähert. Um so mehr freut es mich aber, sagen zu dürfen, dass mich diplomatische Studien auf nahezu ganz die gleichen Grundsätze in der Behandlung von Originalen geführt hatten, welche Sickel zur Anwendung bringt.

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wo die Doppelstriche der Unterbrechung und der einfache des Zeilenschlusses sich neben einander finden. Die besonderen Zeichen eines Originals sind beibehalten und zwar in der Weise, dass für ein Kreuz † gesetzt ist, für ein Chi-Ro-Zeichen X, für die Rota (R), für das Monogramm (M), dem sich.,. für das von Leo IX bis Gregor VII vorkommende grosse Komma anreiht. Das BENE VALETE der Zeit vor Leo IX wurde ausgedruckt; neben einander, wenn beide Worte neben einander stehen, unter einander, wenn sie unter einander gesetzt waren, ein Kreuz oder ss ist beigegeben, ganz der Vorlage entsprechend. Einzelne, innerhalb einer gewissen Schriftgattung durch Majuskeln oder halblange Buchstaben hervorgehobene Worte sind durch Klein-Capitaldruck ausgezeichnet; dagegen wurde der Vorrahmen vom Contexte nicht mehr besonders abgehoben, weil dies an und für sich schon durch den ersten Punkt oder gar Strichpunkt geschieht (ausser bei den wenigen Fälschungen mit Invocation), bei Privilegien des 12 Jahrhunderts mehr noch durch das IN PPM, ferner, weil es sich nicht gut ausnimmt und dem Leser nur geringen Nutzen gewähren kann. Wie die Zeichen selber, so wurde auch ihre Stellung mög lichst beibehalten; auf den ersten Blick erkennt man demnach, ob man es mit einem feierlichen, einem Uebergangs- oder unfeierlichen Privilegium, oder gar mit einem Breve zu thun hat. In eckige Klammern ist dasjenige gesetzt, was in der Vorlage zerstört war, sich aber noch mit Sicherheit irgendwie ergänzen liess, sei es durch anderweitige Abschriften, durch Heranziehung der Formel u. s. w. Auf diese Weise zeigt sich der gegenwärtige Zustand von Originalen so genau fixirt, wie es im Drucke nur immer möglich ist; bei etwa fortschreitender Zerstörung können spätere Geschlechter bis in's Einzelne erkennen, was jetzt noch lesbar gewesen und was nicht.

Geben mithin eckige Klammern [] an, was die Vorlage ursprünglich enthalten hat, so heissen runde Klammern (): steht nicht in der Vorlage, obwohl es sollte (= ist zu lesen), spitze (): steht fälschlich, bezw. kann nicht im Originale gestanden haben, ist dialektischer Zusatz des Schreibers und dergl. (= ist nicht zu lesen). Selbstverständlich wurde mit letzteren sehr sparsam umgegangen: bei verdächtigen Aktenstücken ist durch Ausscheidung des sicher Unkanzleimässigen das an sich Kanzleimässige ebensowenig als echt bewiesen, wie Streichung des Falschen oder Unwahrscheinlichen in einer unzuverlässigen Quelle einen wahren Bericht herstellt. Ueberdies stehen noch in runden Klammern Ausrufungszeichen, d. h.: scheint nicht in Ordnung zu sein; Fragezeichen, d. h. die Lesart ist fraglich; Ergänzungen von Namen, welche in der Vorlage nur durch den oder die Anfangsbuchstaben angedeutet sind, und Zahlen hinter den Zeugen (vergl. unten).

Die Schreibart der Originale, zumal die der Eigennamen blieb genau beibehalten, doch konnte dies nicht geschehen, ohne dass der Uebersichtlichkeit und Ordnung einige Zugeständnisse gemacht wurden, so sind alle Eigennamen, die aus solchen gebildeten Adjectiva und die Monatsbezeichnungen mit einer Majuskel, alle übrigen Worte durch eine Minuskel eingeleitet, unbekümmert um Schwanken und Willkür der Schreiber. Auch nach einem Punkte ist stets eine Majuskel gesetzt. Die Namen etwa durch gesperrten Druck hervorzuheben, wie es häufig geschieht, erschien unthunlich, da es dem Grundsatze der möglichsten äusserlichen Anbequemung an die Vorlage widerspricht, die Namen keineswegs immer das Wichtigste und an und für sich schon durch ihren Anfangsbuchstaben ausgezeichnet sind. Jhu' xpo' wurde einfach als Jesu Christo aufgelöst. Für geschwänzte e oder übergeschriebene Doppelvokale (Diphthonge) sind die betreffenden Typen verwendet, das ligirte æ dagegen und das geschwänzte a (vergl. z. B. Nr. 107) sind durch ae ersetzt, für letzteres bisher unbekannte Typen zu verwenden, schien mehr Nachtheil für den Leser als Nutzen für den Paläographen zu gewähren. Zwischen u und v zu unterscheiden sah ich keine Veranlassung, weil sie in päpstlichen Urkunden nicht verschiedene Buchstaben sondern nur verschiedene Formen für den gleichen Buchstaben

zu sein pflegen, wie etwa das lange und gewundene s, das a in offener und geschlossener Form u. s. w. Dagegen ist im Drucke u nur vokalisch, v nur konsonantisch gebraucht, für Doppel-u des leichteren Lesens wegen vu gesetzt, um es von dem w zu unterscheiden, welches bisweilen, wenn auch nur vereinzelt vorkommt. Worte, deren Lesart sich nicht sicher feststellen liess, namentlich Eigennamen, sind in den Anmerkungen berücksichtigt, bisweilen mit Angabe der Abreviaturen. Zahlworte oder Zahlzeichen entsprechen genau der Vorlage, während die bei den Ziffern übergeschriebenen Endungen (a, o, mo etc.) nur da Aufnahme fanden, wo sie es zu verdienen schienen. Der selten und alsdann willkürlich verwendete Accent blieb unberücksichtigt.

Die Abkürzungen sind überall aufgelöst, wo sie Abkürzungen und nicht zu Siglen oder Zeichen erstarrte Buchstabenverbindungen geworden sind. Zu diesen zählen namentlich das IN PPM (in perpetuum) das Am. (Amen), das PP (papa, papæ) etc. Im Einzelnen ist hier ganz nach den oben dargelegten Grundsätzen verfahren: besteht die Verewigung z. B. nur aus Buchstaben, die den übrigen entsprechen, so wurden sie in Minuskeln gegeben, zeigt sie sich aus verzierten und betonten Buchstaben zusammengesetzt, so sind Capitalen verwendet, also dort in ppm., hier IN PPM. Nur beim Amen schien es gerathen sich mit Minuskeln zu begnügen, weil noch andere Dinge hinzutreten, die bei Wiedergabe im Drucke zu Künsteleien führen würden, ohne dass Klarheit dadurch entstünde. Uebrigens ist auch dann die Auflösung einer Abkürzung unterblieben, wenn sie sich zweifelhaft erwies, was zumal von Dat. (Datum? Data?), Kal., Id., Nop. und den Monatsnamen gilt. In allen diesen Fällen schien es vortheilhafter, die Abbreviatur als die Auflösung zu bringen, um so mehr, als sie den Leser nicht sonderlich stört. Dagegen wurden Verkürzungen von Ortsnamen aufgelöst, statt Lat' ist Laterani gesetzt, obwohl sich hin und wieder Lateranis findet. Ein solches Verfahren däuchte mir trotz seiner offenbaren Mängel bei den hier obwaltenden mannigfachen und zahlreichen Verkürzungen nöthig, wenn nicht in Schwerfälligkeit und Unlesbarkeit verfallen werden sollte; erhoben sich ernstliche und ausgiebige Zweifel, so ward in den Anmerkungen darauf verwiesen.

Schreibfehler habe ich nicht in den Text aufgenommen, wie es neuerdings durch die Herausgeber der Monumenta geschehen. Ich stellte mir eben vor, dass Diplomatiker von Fach den geringsten Bruchtheil der Benutzer ausmachen und, dass es für andere nur störend wirken kann, wenn sie z. B. in Nr. 59 lesen: proprietatis conditines, eo ordine mamaneant und dergl. Sie an solche Dinge zu gewöhnen, dürfte mehr zugemuthet sein als nöthig ist, als die Leser überhaupt wünschen. Selbst für den Diplomatiker, für den exactesten Philologen genügt es und hat es bisher genügt, Schreib- und Lesefehler in den Anmerkungen zu finden. Nur in besonderen Fällen, wie z. B. in Nr. 141, wo es sich um eine alte aber unzuverlässige, schwer zu beurtheilende Copie handelt, deren Mängel sich durch Heranzichung der betreffenden Formeln nachweisen lassen, sind die oben beregten Fehler aufgenommen worden. Und ebenso ist es mit Irrthümern im Satzbaue gehalten, auch sie sind geblieben; doch wurde dann gewöhnlich in den Anmerkungen darauf aufmerksam gemacht. Dialektische oder auf dem Gebrauche des betreffenden Schreibers beruhende Eigenthümlichkeiten sind selbstverständlich beibehalten. Dass es bei alle dem nicht ohne Willkür und Zweifel abgehen kann, ist leider ebenso wahr, als dass diese überhaupt bei Editionen eintreten, eintreten müssen. Hier kam noch die Rücksicht auf das Ausland in Betracht, welches nur zu geneigt ist, uns Deutschen ein Uebermaas von Gründlichkeit und Peinlichkeit vorzuwerfen.

Bei der Interpunktion habe ich mich ausschliesslich von der Erleichterung des Verständnisses leiten lassen. Wenn mir hierfür die oft sehr unregelmässigen Interpunktionen der Vorlage zu Gute kamen, sind sie verwerthet, sonst nur in sofern berücksichtigt, als für einen verstärkten Punkt gern ein Strichpunkt -gesetzt worden.

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