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Einträge, an denen sich etwa zehn verschiedene Hände des 15. Jahrhunderts beteiligt haben, hält sich in dem Rahmen der ältern Handschrift, es sind meist Kapitelsstatuten, Verfügungen über Stiftsgut, aus den ersten sechs Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts. Wie die Blätter zu ihrer Numerierung gekommen, welcher Handschrift sie ursprünglich angehört haben mögen und in welchem Zusammenhang damit die vier Blätter des Registers der Regula gestanden haben, ist jetzt nicht mehr zu ermitteln.

Zwei neue Richental'sche Codices

von

M. R. Buck.

Seitdem ich im Jahre 1882 den Aulendorfer Codex der

Chronik des Konstanzer Konzils von Ulrich Richental als 158. Publikation des litterarischen Vereins in Stuttgart herausgegeben, hat sich in Bezug auf die Kenntnis der Richental'schen Codices und der Personalien Richentals selbst manches geklärt.

In Betreff der ersteren stellte es sich heraus, dass die zu Aulendorf liegenden Textproben aus den angeblichen Originalcodices zu Wolfenbüttel und St. Gallen nur Aushübe aus Wiegendrucken seien und an diesen Orten gar keine Richental'schen Codices vorhanden sind. Der sog. Petersburger oder Fürst Gagarin'sche Codex war mir damals, obwohl er im Jahre 1875 im Druck erschienen ist, nicht bekannt. Damit war jedoch nichts verloren, denn er enthält nur 72 zur Richental'schen Konzilschronik gehörende Bilder, aber keinen andern Text als die lateinischen Randerklärungen zu denselben. Die Bilder selbst stimmen teils zu denen des Konstanzer, teils zu denen des Aulendorfer Codex. Somit waren damals nur drei Codices, nämlich der von Aulendorf (A), der von Konstanz (K) und der Wiener (W) bekannt.

Inzwischen hat Herr Bibliothekar Dr. Holder auf der Grossh. Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe zwei weitere Richental'sche Codices entdeckt, von denen der eine aus dem Kloster Ettenheim-Münster, der andere aus dem Kloster St. Georgen stammt. Ich nenne sie deshalb E und G. Im Laufe

dieses Sommers ist es mir durch die Liberalität des Entdeckers möglich geworden, diese beiden Texte mit den von mir bereits behandelten (A und K) zu kollationieren. Über das Ergebnis dieser Vergleichung werde ich gleich berichten. Ich möchte nur noch eine Bemerkung vorausschicken, die nämlich, dass mir erst nach der Veröffentlichung meiner Ausgabe zur Kentnis kam, dass der verstorbene Gmelin schon vor der Drucklegung meines Buches Nachrichten über die Personalien Richentals bekannt gegeben hat, welche meine damaligen Zweifel über Richentals Zivilstand hätten heben können. Weiteres über Richentals Person hat inzwischen Ed. Heyck im Karlsruher General-Landesarchiv gefunden. Vgl. dessen Ulrich von Richental" in „Forschungen zur deutschen Geschichte" Band XXV S. 553-555.

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Nun zu den neuen Codices.

Der Codex E (Ettenheim) findet sich in einem dickleibigen Grossfolioband mit 10 weiteren Traktaten zusammengebunden. Der Einband besteht aus Buchenbrettchen, die am Rücken durch eine starke Schweinsschwarte zusammengeheftet sind. Der Anfang der einzelnen durchweg auf Papier geschriebenen Traktate ist äusserlich je durch einen aus dem Schnitt vorstehenden Pergamentzeiger angedeutet. Das Papier des ganzen Bandes hat dasselbe Wasserzeichen, nämlich eine aufrechtstehende gekrönte Schlange mit aufgesperrtem Rachen und ausgereckter Zunge.

Der Richental'sche Text nimmt die erste Stelle ein. Der zweite Abschnitt des Bandes ist grossenteils unbeschrieben. Auf seinem ersten Blatt steht die Kopie einer undatierten Urkunde, welche besagt, dass König Sigmund den Thurgau an die von Konstanz verpfändet habe. Abschnitt II bis IX besteht anscheinend aus einem Konglomerat von Papst- und Weltchroniken. Dann folgen jüngere Einträge aus der Zeit zwischen 1590 und 1695. Abschnitt X enthält eine von dem römischen König Friedrich erlassene Reichsordnung. Von da bis zum Ende des Bandes folgt wieder unbeschriebenes Papier. Von den genannten jüngeren Einträgen abgesehen, ist alles was der Band enthält von einer Hand und mit ein und derselben Dinte geschrieben, Richentals Konzilschronik durchlaufend, die Chroniken und das Übrige zweispaltig, je mit 40 bis 44 Zeilen auf die Spalte. Der Richental'sche Text ist ohne

Korrektur und gut lesbar geschrieben. Er enthält 31 kolorierte Bilder, aber keine Wappen. Auf der Innenseite des Vorderdeckels steht zu lesen: Dises buch hab Ich Jacob Reutlinger dess Raths vnd burger zu Vberlingen von Magister Marxen Weissen, Priester vnd Caplan Im Spital Allhie gegen einem Lateinischen Buch Confessio Augustana genant vertauschet vnd an mich gebracht den 24ten Juli Anno 1587." Auf derselben Innenseite des Vorderdeckels folgen einige kleinere annalistische Einträge von Reutlingers Hand aus der Zeit zwischen 1600 und 1604. Zwischen und vor ihnen sind in Holzschnitt ausgeführte Wappen vieler Konstanzer Domherren aus der letztgenannten Zeit eingeklebt. Auch die nächstfolgende (erste) Seite ist mit ähnlichen, roh kolorierten Domherrenwappen überdeckt. Unter dem Wappen des Balthasar Wuorer, Bischofs von Ascalon, steht von Reutlingers Hand der Todestag des Bischofs eingetragen.

Die mehrgedachte Innenseite ist mit I paginiert. Mit Fol. XXVII hört die alte Nummerierung auf. Den Rest bis zu Ende des Bandes hat eine junge Hand mit Bleistift paginiert. Richentals Chronik beginnt mit Fol. IV und endet mit Fol. CXXIV. Hier merkte Reutlinger an: „Vlrich Reichental hatt dises buch geschriben, alles hievornen. In Beschreibung de Kriechischen Ertzbischofs Kiuionensis meßhallten zu suchen." Folium II giebt zwei lateinische Psalmsprüche Davids, welche als Lobpreisung auf den Weltruhm der Stadt Konstanz angewendet sind. Auf Folium IV beginnt unser Text. Am Kopf des Blattes steht ein frommer Stossseufzer des Schreibers. Dieselbe Hand, welche diesen ersten Abschnitt geschrieben hat, bemerkt auf Fol. 390b: „Diß buoch ist ußgeschriben worden an Sanct Uolrichs des hailigen bischoffs aubend des jars do man zalt nach cristus unsers herren gepurt tussen jare und vierhundert und jm siben und sechzigosten jare."

Der Codex G (St. Georgen), ein mässig dicker Kleinfolioband in braunem Ledereinband mit rothem Schnitt ist von dem Buchbinder mehrfach misshandelt worden, sofern er stellenweise stark beschnitten und die Blätterfolge an mehreren Orten in Unordnung gebracht ward. Eingangs folgen 10 leere Papierblätter ohne Wasserzeichen. Sie zeigen nur die bekannten Parallellinien des Papiersiebes. Dagegen findet sich auf dem älteren Papier des Textes das ebenso bekannte Ochsenkopf

Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. II. 1.

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wasserzeichen. Folium I des Textes fehlt. Letzterer beginnt mitten in einem Satz auf Fol. II. Dieser Satz ist derselbe, welcher Seite 15 Zeile 10 von oben in meiner Richentalausgabe gefunden wird, stimmt aber wörtlich nur mit der entsprechenden Stelle im Codex K. Mit Folium CCLXIIII endet die Chronik. Die Blätter sind bis dahin rot foliirt. Jetzt folgen noch 5 von demselben Schreiber zweispaltig ausgefüllte Blätter, welche gleichsam als Anhang eine ausführliche Erzählung der Heiligsprechung St. Brigittens und der Hinrichtung des Hieronymus von Prag und des Huss bringen. Sie folgen nicht in richtiger Reihe aufeinander. Die zwei ersten Blätter sind mit Dinte als Fol. CCLXV und CCLXVI bezeichnet; die drei nächsten sind nicht numeriert. Das letzte leere Blatt ist Zuthat des Buchbinders. Am Schlusse des Anfangs steht von der Hand dessen, der den ganzen Text geschrieben: „wie der huß degradiert und verbrent ward, das vindt man an dem zway und zwainzigosten platt davornen im buch: Gebhartt Dacher: Das wäre also der bekannte Konstanzer Chronist. Der Codex G ist zweispaltig, jede Spalte zu 42 Zeilen geschrieben. Es fehlen wie angedeutet, mehrere Blätter. So gleich Eingangs Fol. I, V, XIV, XV, XVI. Die Blätter sind an einzelnen Stellen trotz des richtig fortlaufenden Textes unrichtig numeriert. So folgt auf Fol. X sofort Fol. XII ohne dass dazwischen etwas fehlte.

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Elf Seiten hübsch kolorierter Bilder und 1009 Wappenschilde, von denen 47 entweder gar nicht oder nur unvollständig ausgeführt sind, zieren den Text. Schade, dass die für weitere Bilder gelassenen Lücken nicht ausgefüllt sind, da die Bilder dieses Codex besonders sorgfältig behandelt sind.

Was nun den Text der Codices E und G selbst anbetrifft, so hat sich herausgestellt, dass E eine wörtliche Abschrift von K, dagegen G ein eigens zugerichteter Auszug aus K ist. Es finden sich nur ganz wenig Sätze in E, welche von der Vorlage K abweichen. Die meisten Abweichungen sind nur Folge der Unaufmerksamkeit des Abschreibers, verlesene oder ausgelassene Wörter. Ich bin in E nur einer selbständigen Änderung begegnet, welche sich übrigens auch in G wiederfindet. K und A haben nämlich in einem Satze') gleichmässig

1) In meiner Ausgabe steht er S. 17 Zeile 8 von oben.

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