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als Typen Konstanzer Bücher von dem Chorbrevier vom Jahre 1499, den Vigiliae mortuorum von 1502, den Missalien von 1504 und 1505 und dem Brevier von 1516 Proben gegeben, dabei vor allem auf die künstlerischen Beigaben der Holzschnitte Burgkmairs und Jörg Preus und auf die Wiedergabe des Notendruckes sein Augenmerk gerichtet. Rest.

Im Zentralblatt für Bibliothekwesen (J. 1922, S. 18—22) behandelt J. Rest auf Grund eines Aufsatzes von J. Gass »das Schicksal der elsässischen Klosterbibliotheken in der französischen Revolution<«<.

Georg Hedinger: Landgrafschaften und Vogteien im Gebiete des Kantons Schaffhausen. Konstanz, Reuss und Itta. 1922. 251 S. + 1 Karte. [Berner Diss.].

Die vorliegende Arbeit ist ein sprechender Beweis dafür, was auch auf räumlich beschränktem Gebiete bei entsprechender Kenntnis der Literatur und sorgfältiger Verwertung der Quellen für die allgemeine Erkenntnis gewonnen werden kann. Sie nimmt mit grossem Geschick Stellung zu der nicht abreissenden Auseinandersetzung über die Immunitäten, die teilweise den Fehler beging, sich ins Allgemeine zu verlieren, ohne zu bedenken, wie verschiedenartige Fortbildungen im Rechtsleben möglich sind. Die

für die älteste Zeit nicht ganz vollständige Behandlung des Stoffes unter Trennung nach den beiden Landgrafschaften Kletgau und Hegau führt zu mannigfachen Wiederholungen, ist aber entschieden der gemeinsamen Behandlung mit der dann schwer zu vermeidenden Unübersichtlichkeit vorzuziehen. Gut gelungen erscheinen die Abschnitte über die Landgerichte, für die ältere Zeit vielfach etwas zu breit die Ausführungen über die Exemtionen. Wenn man bedenkt, wie erbittert um die Gerechtsame an manchen Orten gestritten wurde, ist man fast erstaunt, feststellen zu müssen, dass wir über die Jurisdiktionsverhältnisse an anderen Orten, wo Hoch- und Niedergerichtsbarkeit ebenfalls in verschiedenen Händen lagen, durch Jahrhunderte hindurch so gut wie nichts wissen. H. B.

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Studien zur Talgeschichte der Großen Wiese

im Schwarzwald

Von Dr. BERNHARD BRANDT

Mit zwei Karten und drei Tafeln

Grundpreis 2.70 M.

Die Ausnützung der Wasserkräfte des
Oberrheins

Von Dr. phil. HEINRICH DRÖSE
Grundpreis 3.- M.

Die Oberflächenformen des nördlichen

Schwarzwaldes

Von Dr. HEINRICH SCHMITTHENNER
Grundpreis 3.40 M.

Die Entwicklung der Kartographie
Südbadens im 16. und 17. Jahrhundert

Von Dr. JOHANNES WERNER
Grundpreis 3.60 M.

Kultur- und Arrondierungswesen

des Kraichgauer Niederungsgebietes und der markgräflich badischen Domäne Insultheim, unter besonderer Berücksichtigung ihrer Entstehung und Entwicklung im 19. Jahrhundert. Von Dr. FRIEDRICH WENDLIN ZAHN

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Redaktionelle Bestimmungen.

Gültig ab 1. November 1922.

Jährlich erscheint ein Band, der in 4 Heften ausgegeben wird. Einschränkung des Umfangs und Änderung der Erscheinungsweise bleiben nach der Zeitlage vorbehalten. Für den Bezug gilt ein Grundpreis von 10 Pfg. und Bogen und die jeweils vom Börsenverein bestimmte Schlüsselzahl; im Ausland mit höherer Valuta 16 Goldmark 20 Francs, 16 Schilling, 3 Dollars 85 Cts. usw.

Die für die >> Zeitschrift<< bestimmten Beiträge sind an den Redakteur Herrn Archivdirektor Geheimrat Dr. Obser in Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 2, einzusenden. Als Berater für elsässische Geschichte wird Herr Oberarchivrat Prof. Dr. Kaiser beim Reichsarchiv in Potsdam auch ferner der Redaktion zur Seite stehen. Das Manuskript ist druckfertig und gut-lesbar einzureichen; nachträgliche Korrekturen im Satz fallen dem Autor zur Last. Über die Honorarsätze, die vierteljährlich neu festgesetzt werden müssen, erteilt die Redaktion Auskunft.

Jeder Mitarbeiter erhält von seinem Beitrag 20 Sonderabzüge gratis, weitere Sonderabzüge, die spätestens bei Rücksendung der Korrektur bestellt werden müssen, werden mit 3 Mk., für Mitglieder der Kommission mit 2 Mk. pro Druckbogen berechnet; jeder Teil eines Druckbogens und der Umschlag zählt als voller Bogen. Die Sonderabzüge können dem Autor erst am Tage der Ausgabe des betr. Heftes zugestellt werden.

Das Verlagsrecht auf die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge bleibt der Badischen Historischen Kommission auf vier Jahre vom Tage der Veröffentlichung an gewahrt.

Sämtliche Rezensionsexemplare (für Literaturnotizen) sind an Herrn Archivdirektor Dr. Obser in Karlsruhe zu senden, durch welchen auch die Versendung der Rezensionsbelege erfolgt.

Bestellungen können bei allen Buchhandlungen und bei dem Verlag G. Braun in Karlsruhe direkt gemacht werden.

Die Badische Historische Kommission.

Die Verlagsbuchhandlung.

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