hat, so gerade auch an unserer Stelle die Bezeichnung Bertolds als »ellter Sunn«, was von uns bekannten älteren Quellen eben nur die Genealogia, die Bertold »prior natu«< nennt, enthält1). Sattlers Chronik, die Schilter, allerdings ohne den Verfasser zu nennen, nach einer Handschrift in Strassburg druckte2), haben wir wohl auch in den »allerley Geschrifften von den Herzogen von Zäringen« zu sehen, die » die Herren des Rats von Freiburg« Sebastian Münster für seine Kosmographie zuschickten, in der er auch die Gründung Freiburgs zu 1118 berichtet3). Verwandtschaft mit dieser Überlieferungsgruppe beweist wohl auch das Wort »condidit« in Buch I der » Historiae Suevorum« Felix Fabris: »Bertholdus huius nominis tertius Dux Sueviae anno 1118 Friburgum oppidum condidit «4). Doch haben wir bei diesem 1498 in Ulm schreibenden Dominikaner 5) den Rest eines uns sonst verlorenen Zweiges dieser Überlieferungsform zu sehen, die vielleicht durch die Herzöge von Teck nach Schwaben kam"); einstweilen ist es mir wenigstens nicht möglich, die Verbindung mit Ulm auf andere Weise befriedigend zu erklären. »Dux Sueviae<< ist dabei wohl ein Zusatz Fabris, der Bertold III. mit seinem Vater verwechselte. Ein weiteres Jahr noch wird im Zusammenhang mit Freiburgs Gründung angegeben, das schon mehrmals er 1) M.G. SS. XIII, S. 736. Konrad von Zäringen«, Kap. I, § 1. Vergl. des Verfassers Dissertation »Herzog 2) J. Schilter, Die Chronik von Jakob von Königshofen (Strassburg, 1698); Anhang: Chronicke der Stadt Freyburg im Brisgaw. 3) Münster, Cosmographia III, S. 950, 952, 956; doch kannte 187. 4) M. H. Goldastus, er daneben auch 1112 aus Nauclerus; s. o. S. Suevicarum Rerum Scriptores (Frankfurt a. M., 1605), S. 95; auch sonst sind Anlehnungen festzustellen. 5) Goldast, SS. Rer. Suev., S. 12. 6) Die Untersuchungen Veesenneyers (Des Fraters Felix Fabri Tractatus de civitate Ulmensi, in: Verhandlungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben, Neue Reihe, Heft 2, S. 29 ff.), H. Eschers (Felicis Fabri Descriptio Sveviae, in: Quellen zur Schweizer Geschichte, Bd. 6, S. 107 ff.) und Max Häusslers (Felix Fabri aus Ulm und seine Stellung zum geistigen Leben seiner Zeit, in: Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance hrsg. von W. Goetz Bd. 15, bes. Kap. I u. 7), bringen nichts zu unserer Frage. Ebenso ergab nichts: P. Joachimsen, Geschichtsauffassung und Geschichtsschreibung in Deutschland unter dem Einfluss des Humanismus, Bd. I (1910), obwohl Fabri ziemlich ausführlich behandelt ist. 192 wähnte 1120. Doch scheiden sich die es nennenden Quellen, indem die einen Bertold III., die anderen aber seinen Bruder Konrad als Gründer bezeichnen. Bertold III. nennt hierbei zuerst der bald nach 12181) entstandene Stadtrodel 2), dessen Einleitung erzählt: »Notum sit . . ., quod Berhtoldus dux Zaeringie in loco proprii fundi sui friburc videlicet secundum iura colonie liberam constituit fieri civitatem anno ab incarnatione domini 1120«. Hierauf greifen natürlich die folgenden Stadtrechte zurück 3), wenn sie auch diese Einleitung, je später ihre Entstehung nach dem Aussterben der Zähringer fällt, immer mehr verkürzen. Das sich eng an den Rodel anlehnende Stadtrecht von Juli 12734) nennt >>herzogen Berchtolden säligen von Zäringen< als Erbauer der Stadt, der ihr auch ihre Freiheiten verliehen, und ebenso die von diesem abhängige Stadtrechtsurkunde vom 28. August 12935); bei diesem Bertold ist natürlich nur an den dritten seines Namens zu denken. So kann auch die die ruhige Entwicklung des Stadtrechts unterbrechende Verfassungsurkunde von 1248 unter »quodam illustri domino nostro felicis memorie Bertholdo duce Zaringie et suis antecessoribus «) nur Bertold III. und Bertold II. verstehen; in dem Plural liegt allerdings eine Ungenauigkeit; doch glaube ich nicht mit der Sicherheit, wie Flamm dies tut), in »et suis antecessoribus« nur eine nichts bedeutende Phrase sehen zu dürfen. Nunmehr entschwindet diese Nachricht, die kein Chronist uns meldet, unseren Blicken völlig, um erst 1530 in 1) Weder der Datierungsversuch A. Schultzes (Zur Textgeschichte der Freiburger Stadtrechtsaufzeichnungen, in dieser Zeitschrift, N.F. 28, S. 204): zwischen 1235 und 1245, noch der H. Flamms (Zur Datierung des Freiburger Stadtrodels, diese Zeitschrift, N.F. 29, S. 119): 1218 vermochten mich völlig zu überzeugen. Doch erscheint mir, besonders nach den schon erwähnten Untersuchungen Rörigs (Stadtrodel und: Nochmals Stadtrodel) und nach den Ausführungen in Abschnitt 5 dieser Arbeit eine Festlegung bald nach 1218 am wahrscheinlichsten. 2) Abdruck bei Heinrich Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg i. Br., Bd. 1, a. (1827), S. 3 ff. 3) Vergl. Flamm, Die älteren Stadtrechte von Freiburg i. Br., in: M.J.ö.G. 28, S. 442 mit Anm. 3 und: Lahusen, Nochmals Stadtrodel (M.J.ö.G. 33). S. 363. 4) Freiburger Urkundenbuch I, a, S. 73. 5) Freiburger Urkundenbuch I, a, S. 123; hier steht: >>herzogen Berchtolden seligen von Zeringen«. 6) Freiburger Ur 7) Flamm, Stadtrechte, S. 442, Anm. 3. Gebwilers Epitome 1) wieder für uns aufzutauchen. Von hier übernahm sie Stumpf in seine Chronik 2), wo er sie mit »oder als etlich wöllend 1120«3) an das aus Nauclerus übernommene II12 anschliesst; ihr entstammt wohl das »befryet<, auf das ich oben aufmerksam machte.. Ebenfalls bei Gebwiler fand er den Gedenkvers1): >>Anno milleno bis quoque deno Friburg fundatur, Bertholdus dux nominatur <5). In seinem kurzgefassten » Handbüchle« schreibt Stumpf dagegen nur: >>Fryburg im Bryssgow ward zu einer statt gestifft durch Hertzog Berchtold III. von Zähringen« 1120). Er hat sich also jetzt entweder für 1120 entschieden oder meldet, was wahrscheinlicher ist, der Kürze wegen nur dieses Jahr, das er in der Chronik dadurch mit 1112 vereinigen zu können glaubt, dass er annimmt: »Ist wol müglich, dass beyde jarzal gerecht, namlich die eine auf den anfang, die ander auf den ausgang des bauwes gestellt seynd«7). Auch Crusius kennt dieses Jahr neben 11188). Konrad als Stadtgründer erscheint in unserer Überlieferung sehr selten, nämlich nur in der oben erwähnten Aufzeichnung des Freiburger Stadtrechts im Tennenbacher Lagerbuch und in der Berner Handfeste vom 15. April 1218, deren Echtheit nicht unbestritten ist, sowie in deren wörtlicher Wiederholung in der Bestätigung durch Karl IV. am 6. Mai 1365; die Besprechung dieser Stücke wird im fünften Abschnitt dieser Arbeit erfolgen. Ausserdem habe ich nur noch eine Stelle finden können, die vielleicht auf Kon ... 1) H. Gebwiler, Epitome.. ortus... Habsburgensium Comitum (Hagenoae, 1530), lib. V. (das Buch hat keine Paginierung): »moenibus cingere aggressus, ipsum a libertate, Friburg, quasi libertatis arcem vocari iussit.<< Auf welche Quellen Gebwiler zurückgeht, war nicht festzustellen. 2) Nach: G. Müller, Stumpf, S. 162 u. S. 278. oben S. 187, Anm. I und den zugehörigen Text. 3) Stumpf, Chronik, S. 231; vergl. 5) Heyck, 4) a. a. O. S. 588/89 sagt, Stumpf bringe den Vers (den u. a. auch P. Bernardus Mugg, S. 185 s. S. 199 so überliefert), mit »bis quatuor deno«; ich konnte aber diese Form weder bei Stumpf noch anderswo finden; statt »nominatur«< hat Gebwiler das sinnvollere und wohl auch ursprüngliche »dominatur«. 6) J. Stumpf, Schwytzer Chronica, Handbüchle (Zürych, 1554), S. 106. 7) Stumpf, Chronik, S. 503. $) Crusius, Bd. 2, S. 220; vergl. oben S. 187, Anm. 5. - rad von Zähringen als Stadtgründer hindeutet; es ist dies der in der Chronika nova des Dietrich Engelhus (gestorben 1434) stehende Denkvers: Friburg fundatur, Conradus dux nominatur<, den allerdings Engelhus nach dem Zusamenhang der ganzen Stelle auf Konrad von Staufen, den späteren König Konrad III. zu beziehen scheint 1). Seine Quelle konnte ich bisher nicht feststellen; da Engelhus keinen seiner Denkverse selbst gedichtet haben soll 2), lassen sich natürlich weitere Schlüsse erst ziehen. wenn dies gelungen ist 3). Sicher ist nur, dass 1124 als Gründungsjahr Freiburgs nicht in Betracht kommt; diese Zahl ist wohl durch ein Versehen entstanden. Zuletzt in dieser Gruppe ist noch eine Basler Handschrift des Kaplans Nikolaus Gerung, gen. Blauenstein (gestorben etwa 1478) anzuführen, die auf Blatt X unter vermischten Chronikalien auch einige Nachrichten über Freiburg enthält, deren eine zwar sagt: »Als man zalt von Christus geburt 1120 jor, wart angevangen ze buwen die stat Friburg im Brisgoew«4), aber leider den Gründer nicht nennt. In einer Abschrift des Königshofen durch Ehrhard von Appenwiler (gestorben 1472) befinden sich auch Fortsetzungen und Zusätze eines Anonymus und unter diesen 1) D. Engelhusius, Chronica nova, hrsg. in: G. W. Leibnitz, Scriptores Rerum. Brunsvicensium, Bd. 2 (Hannover, 1710), S. 1098. 2) O. Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen seit der Mitte des 13. Jahrhunderts, 2. Bd., 3. Auflage (1887), S. 152. - 3) K. Grube, Beiträge zu dem Leben und den Schriften des Dietrich Engelhus, in: Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft 3 und L. v. Heinemann, Über die deutsche Chronik und andere historische Schriften des Magister Engelhus in: N.A. 13 führen nicht weiter. Im >> Pantheon<< Gottfrieds von Viterbo (M.G. SS. XXII, hrsg. von Waitz, 1872), dem andere Verse auf S. 1098 des Engelhus entstammen, findet sich der Vers nicht. H. Meibomius, SS. Rer. Germ.. I (Helmstedt, 1688) enthält die von Lorenz als häufig benutzte Quellen des Engelhus genannten Henricus Rosla S. 775: Herlingsberga und Tidericus Lange S. 806: Saxonia -> in denen sich aber unser Vers nicht findet. H. Österley, Gedenkverse bei mittelalterlichen Geschichtsschreibern, in: Forschungen zur deutschen Geschichte, Bd. 18, der unsern Vers als Nr. 35 bringt, kennt als Belegstelle nur Engelhus. 4) Mone, I, S. 217; jetzt: Basler Chroniken hrsg. von Aug. Bernoulli, Bd. VII (1915), S. 27, 33, 80. - auch einige Notizen über Freiburg, »die teilweise auf derselben unbekannten deutschen Quelle zu beruhen scheinen«1) wie die oben genannten; hier lautet unsere Nachricht: »Anno domini 1122 jor wart Friburg buwen «2). »Diese Nachrichten finden sich auch als Anhang zu der bis 1403 reichenden Kolmarer Chronik, in einer aus Basel stammenden Handschrift der Stadtbibliothek Augsburg«3). Solange die Quellenfrage für diese Meldung zu 1122 nicht gelöst ist, können wir sie nicht weiter beachten; wahrscheinlich liegt aber ein Verschreiben der Zahl 1120 vor4); denn da Konrad als Gründer nicht genannt ist, verliert die allenfalls anzunehmende Verbesserung von 1120 in 1122, um die Schwierigkeit zu beseitigen, dass Konrad die Stadt während der Regierungszeit seines Bruders gegründet habe, jede Bedeutung und jeden Sinn. Allerdings findet sich 1122 auch nach P. Bernardus Mugg 5) in einer Freiburger Chronik; da aber der beigefügte Gedenkvers >>bis quoque deno« hat, ist diese Zahl hier sicher als Schreibfehler aus 1120 anzusehen. Während das bisher genannte Quellenmaterial bestimmte Daten und Tatsachen berichtet, folgen nunmehr noch zwei Urkunden des 13. Jahrhunderts, die aus ihrer Fassung Rückschlüsse auf die Anfänge der Stadt zulassen. Beide sind am S. August 1220 ausgestellt und bestätigen dem Kloster Tennenbach eine Schenkung bei Freiburg. Die eine stellt Egino der Ältere von Urach, der Gemahl von Bertolds V., des Letzten aus dem Geschlechte der Herzöge von Zähringen, Schwester Agnes, an die 1218 Freiburg als Erbe fiel, aus >> secundum libertatem, qua eadem civitas (Freiburg) ab illustribus ducibus Zaringie progenitoribus uxoris mee Agnetis comitisse, cuius ego matrimonialis consortii advocatus existo, ab antiquo fundata esse dinoscitur «") während sein Sohn u. 1) Basler Chroniken VII, S. 79. 2) Basler Chroniken IV, S. 409 f. 428. - 3) Basler Chroniken IV, S. 428, Anm. I. 4) An Verschreiben aus I112 zu denken, wäre natürlich auch möglich; wir müssten dann aber annehmen, dass die unbekannte deutsche Chronik entweder die Vorlage für Nauclerus gewesen ist, oder dass sie dieselbe Quelle, wie er benützt hat, die dann diesen Fehler schon enthalten hätte; vergl. S. 185/6. - P. Bernardus Mugg Konventual in Ettenheimmünster), Antiquitates Alsaticae et Brisgoicae, 1702 (Generallandesarchiv Karlsruhe, Handschrift Nr. 200), S. 185. — *) Freiburger Urkundenbuch I, a, S. 46. |