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conscriptas in quendam suum librum authenticum magnum nun capatum liber privilegiorum dudum habuissent et nunc habeant, quem quidem librum prędicti domini abbas et thesaurarius monasterii antedicti pro se et suo conventu mihi exhibuerunt et obtulerunt atque aperuerunt et cetera privilegia, libertates et donationes in dicto libro publice conscriptas et conscripta, quasdam speciales litteras libertatum donationis et concessionis infra scriptas in prędicto etiam libro contentas et conscriptas, quas in ipso libro de verbo ad verbum perlegi, non cancellatas, non rasas nec in aliqua sui parte vitiatas, sed omni suspicione prorsus carentes, supplicantes cum adiuncta requisitione mihi notario publico subscripto, quatenus easdem literas donationis, libertatis de dicto libro ipsis transcriberem, et exemplarem cum ipsis eisdem literis in diversis locis pro defensione iurium et rerum uti haberent, ad que cum loca propter viarum discrimina et alia legitima impedimenta ipsum librum privilegiorum commode, tute et secure deducere non possent, quare ego notarius publicus subscriptus ad requisitionem domini abbatis et thesaurarii sui et conventus nomine predictorum dictas literas de verbo ad verbum nil addendo vel minuendo, quod sensum mutet, copiavi exemplavi et transcripsi, quarum litterarum tenor sic incipit:

Acta sunt hec anno mense indictione quibus presentibus discretis Johanne Scherpffer rectore ecclesie in Munchweyler et Rudolpho notario domini abbatis predicti et Dieterico Hano camerario dicti domini abbatis et Johan Mittelhofer laico testibus ad praemissa vocatis pariter et rogatis.

Et ego magister Hermannus 1) doctor puerorum2) in Villingen, publicus imperiali authoritate notarius juratus, quia pręmissis omnibus et singulis, dum sic agerentur et fierent, una cum pręnominatis testibus pręsens interfui eaque sic fieri vidi et audivi, idcirco hoc pręsens publicum instrumentum per alium fidelem scriptum exinde confeci et in hanc publicam formam redegi signoque meo solito et consueto signavi in fidem et testimonium pręmissorum rogatus pariter et requisitus.

1) B (a, b): Hertmannus. 2) B (c) liest protonotarius (!).

Neues über Ottmar Nachtgall.

Von

Josef Rest.

Nachtgall war im Jahre 1523 von Strassburg nach Augsburg übergesiedelt 1). Hier hatte er bei den Benediktinern von St. Ulrich vorläufig ein Unterkommen gefunden, bis ihm die Fugger durch die Berufung auf die Prädikatur bei St. Moritz ein gesichertes Auskommen verschafften. Fast möchte es scheinen, als ob die literarische Tätigkeit Nachtgalls mit dem Verlassen des Strassburger Humanistenkreises sehr nachteilig beeinflusst worden wäre, denn seine zuvor so reiche Produktivität versiegt seit 1524 beinahe völlig. So ist denn auch im folgenden meist nur vom Theologen Nachtgall die Rede. Und doch konnte ihm, dem weitgereisten und weitherzigen Humanisten, seine Wirksamkeit als Prediger in den sich entwickelnden Augsburger Religionskämpfen kaum einen gleichwertigen Ersatz bieten für seine bisherige Beschäftigung mit der klassischen Literatur. Mag er auch seiner Pflicht als Prädikant in kirchlicher Korrektheit genügt haben, sein Herz war kaum so bei der Sache, wie es die Zeitlage erfordert hätte. Es erscheint daher durchaus glaubhaft, wenn er am 7. September 1528 vor dem Augsburger Rat erklärte, er würde gern vom Predigen ablassen, aber seine Herren, die Fugger, wollten darauf nicht eingehen").

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1) Die grundlegende Biographie Nachtgalls gab uns Charles Schmidt in seiner Histoire littéraire de l'Alsace. Vol. 2 (Paris 1879) p. 174-208 mit • Bibliographie seiner Schriften. S. 412-418. 2) Über seine Stellung zur Reformation vgl.: Schröder, A.: Beiträge zum Lebensbilde Dr. Ottmar Nachtgalls im: Hist. Jahrbuch der Görres-Gesellschaft Bd. 14 (1893) S. 83-106., der Roths Darstellung in der Reformationsgeschichte Augsburgs ergänzte und besonders aus dem Fugger-Archiv neues Material brachte.

Schon bevor es zu diesen unerquicklichen Auseinandersetzungen gekommen war, hatte sich Nachtgall nach einer anderweitigen Tätigkeit umgesehen. Im Jahre 1525 bereits hatte sich Erzherzog Ferdinand von Östereich durch Vermittlung Jakob Spiegels bei der Freiburger Universität für ihn verwandt1). N. war auch persönlich nach Freiburg gekommen, um für die Erlangung einer Professur in der theologischen oder juristischen Fakultät zu wirken. Man bewirtete ihn zwar recht freigebig auf Kosten der Universität, dabei hatte es aber auch sein Bewenden. Seine Bemühungen nach Freiburg zu kommen hatte er damit aber noch nicht aufgegeben. Zwei Jahre später hören wir erneut von ihm: am 27. August 1527 benachrichtigen die Münsterpfleger die Universität über ihre Absicht, Nachtgall als Münsterprediger zu berufen; da hierfür aber nur 50 fl. zur Verfügung stünden, aber 100 fl. verlangt werden, frugen sie an, ob nicht die Universität geneigt wäre die fehlenden 50 fl. beizusteuern. Auch diesmal war N. kein Erfolg beschieden. Wahrscheinlich haben sich die Münsterpfleger die Absage selbst zuzuschreiben, denn unklugerweise bemerkten sie am Schluss ihrer Bitte: N. sei auch sehr wohl imstande eine Professur zu übernehmen. Die mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Münsterpfleger hätten doch wissen sollen, wie eine Empfehlung Aussenstehender die ihre Autonomie eifersüchtig wahrende Universität reizen musste. Diese verfehlte dann auch nicht in ihrer ablehnenden Antwort recht spitz zu bemerken: für die Berufung der Professoren möge man sie allein sorgen lassen; fänden die Bürger Gefallen an einem ihrer Professoren, so sollen sie mit ihm wegen Übernahme der Prädikatur verhandeln.

So mussten denn die Münsterpfleger, denen offenbar gerade an der Person Nachtgalls viel gelegen war, anderweitig Mittel und Wege suchen. Wahrscheinlich vereinigten zu diesem Zweck schon damals der eine der Pfleger, Ambrosius Kempf, und seine Frau Susanne Dorfflinin die von ihrer Ahnfrau Claranna Oberytin gestiftete, 30 fl. tragende,

1) Vgl. Schreiber, H: Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. B. Bd. 2 (Freiburg i. B. 1856) S. 272 ff.

Knappenpfründe im Münster mit der Prädikatur1). Auf diese Neuregelung spielte N. wohl an, als er am 4. Juli 1528 dem Freiburger Rat sich für die Übernahme der Münsterpredigerstelle verpflichtete. In diesem Brief versprach er nach Freiburg überzusiedeln, so bald die Verhältnisse es zuliessen. Sollte sich ein Loslösen von Augsburg im Sommer nicht mehr ermöglichen lassen, so hoffe er doch im Advent, spätestens aber in der nächsten Fastenzeit in Freiburg predigen zu können. Immerhin wolle er versuchen sich noch früher in Augsburg frei zu machen 2).

Diese Absichten Nachtgalls von Augsburg wegzuziehen müssen auch dem Kaiser und dem König Ferdinand bekannt geworden sein. Man kann wohl begreifen wie unangenehm diese Nachrichten auf sie gewirkt haben mögen. In Augsburg gewann die neue Lehre immer mehr an Boden; in N. glaubte man den Mann zu besitzen, der sowohl durch seine Predigten als durch das Ansehen seiner Person die Massen vom Abfall von der alten Kirche hätte zurückhalten können. Man versuchte daher auf verschiedene Weise Nachtgalls Vorhaben entgegenzuwirken. Einmal schickte der Kaiser seinen Vizekanzler Balthasar Merklin Ende August persönlich zu N., um ihn zum Bleiben zu bewegen, wobei er ihm als Anreiz und zur Belohnung eine jährliche Sonderzulage von 100 fl. versprechen liess3). Nach Freiburg aber sandte Ferdinand ein sehr ungnädiges Schreiben, worin er den im Befehlston gehaltenen Wunsch ausspricht, der Rat möge die Abmachungen mit N. rückgängig machen und sich auch für alle Zukunft verpflichten, nie mehr zu versuchen, Nachtgall von seiner Augsburger Predigerstelle wegzuholen. Er macht

1) Diese Zusammenlegung beider Pfründen für immer lässt sich zwar erst für Nachtgalls Nachfolger, Ulrich Regius aus Ehingen, nachweisen, aber die Vermutung liegt nahe, dass schon N. diese Zusammenlegung zugute gekommen ist, ja für seine Person geschaffen wurde. Vgl. Stadt-Archiv Freiburg i. B. Allerlei Gemechnus und Kontrakten. 1527-1540 Bl. 279a. Ebenda auch der Revers des Regius. Ähnliche Zusammenlegungen von Pfründen, die durch den geringen Ertrag der einzelnen Stiftungen nötig wurden, finden sich schon in früherer Zeit, so wurde z. B. im Jahre 1465 die Lambertuspfründe mit dem Organistenamt im Münster vereinigt. Vgl. Freiburger Münsterblätter Bd. 10 (1914) S. 37 Nr. 799. Zwei andere Pfründen ein Jahr darauf, ebenda. S. 39 Nr. 811. - 2 Vgl. Beilage Nr. 1. - 3) Vgl. Schröder a. a. O. S. 101.

dabei vor allem geltend, dass N. in Augsburg für die Erhaltung des christlichen Glaubens weit mehr nützen könne als in Freiburg, wo, soweit ihm bekannt sei, man seine Mandate befolgt habe1). Die Antwort des Rats ist leider nicht erhalten. Den mündlichen Verhandlungen Merklins hatte N. kein glattes Nein entgegengesetzt; offenbar wollte er diesen einflussreichen Mann nicht gar zu schroff abweisen. Den Gedanken von Augsburg wegzugehen dürfte er deshalb noch nicht aufgegeben haben. Man braucht gar nicht so weit zu gehen und anzunehmen, N. habe in den sich immer mehr zuspitzenden Verhältnissen absichtlich in einer Predigt die Anhänger der neuen Lehre als Ketzer bezeichnet, um seine gewaltsame Absetzung herbeizuführen 2). Die Ereignisse trieben von selbst dahin. Wegen seiner Predigten war er in diesen Wochen wiederholt vor den Rat zitiert worden. Besondere Anschuldigungen oder grobe Verletzungen und Beschimpfungen konnte man zwar anscheinend nicht gegen ihn vorbringen, trotzdem war ihm am 7. September 1528 das Betreten der Hauptstrasse untersagt worden. Wenn auch dieses Verbot alsbald durch Eingreifen von königlicher Seite aufgehoben werden musste, so erging andererseits acht Tage später für N. ein striktes Predigtverbot. Nun gaben auch die Fugger ihn frei und lösten ihn aus der ihm zur Last gewordenen Verpflichtung. Am 23. September verpflichteten sie sich ihm zur Zahlung einer lebenslänglichen Pension von 80 fl., nicht nur als Anerkennung für seine Pflicht als Prädikant, sondern auch für sonstige in ihrem Interesse geleistete Dienste.

Die Beziehungen zwischen N. und den Fuggern waren durch die Aufgabe der Prädikatur weder getrübt, noch durch seinen Weggang aus Augsburg abgebrochen worden. In Tübingen war er, wenn auch ohne Erfolg, bemüht, den Fuggern einen Nachfolger in die Prädikatur zu besorgen und von Freiburg aus schreibt er am 7. und 20. Oktober an seine Gönner nach Augsburg. Wir erfahren dabei auch einiges über seine im Jahre 1529 erschienene Sammlung Seria jocique. In seiner Antwort vom 10. Dezember3) wünscht 2) Vgl. Schröder a. a. O. S. 102. 3) Vgl.,

1) Vgl. Beilage Nr. 2. Beilage Nr. 3..

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