Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Volumen77G. Braun., 1923 |
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... der Zeit für den Staatshaushalt um so bedeutsamere direkte ordentliche Abgabe war die Schatzung . Während jene in- 1 ) ORhStR I , 7 , S. 983 . folge ihrer Fixierung der völligen Erstarrung anheimfiel , entwickelte sich 132 Bühler .
... der Zeit für den Staatshaushalt um so bedeutsamere direkte ordentliche Abgabe war die Schatzung . Während jene in- 1 ) ORhStR I , 7 , S. 983 . folge ihrer Fixierung der völligen Erstarrung anheimfiel , entwickelte sich 132 Bühler .
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... Abgabe . Sie ruhte auf ihm als Reallast . Daher fiel denn auch von Häusern , die unbewohnt waren , also keinen Rauch brauchten , keine Abgabe , ebenso wie die Schuldigkeit aufhörte , wenn mit dem Haus der Rauch abging 2 ) . Wieviel ...
... Abgabe . Sie ruhte auf ihm als Reallast . Daher fiel denn auch von Häusern , die unbewohnt waren , also keinen Rauch brauchten , keine Abgabe , ebenso wie die Schuldigkeit aufhörte , wenn mit dem Haus der Rauch abging 2 ) . Wieviel ...
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... Abgabe , so konnten wir feststellen . Doch erfährt dieser Grundsatz eine Durchbrechung durch verschiedene Privilegierungen . Befreiung genossen durch- weg die Kindbetterinnen , doch nur die christlichen , nicht auch die jüdischen 1 ...
... Abgabe , so konnten wir feststellen . Doch erfährt dieser Grundsatz eine Durchbrechung durch verschiedene Privilegierungen . Befreiung genossen durch- weg die Kindbetterinnen , doch nur die christlichen , nicht auch die jüdischen 1 ...
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... Abgabe » in Federn « , frei , die Rauchhühner entweder in natura zu liefern oder statt dessen ein Geldäquivalent zu zahlen . In diesem Fall betrug die von der Herrschaft festgesetzte Taxe 10 Kr . für ein altes und 6 Kr . für ein junges ...
... Abgabe » in Federn « , frei , die Rauchhühner entweder in natura zu liefern oder statt dessen ein Geldäquivalent zu zahlen . In diesem Fall betrug die von der Herrschaft festgesetzte Taxe 10 Kr . für ein altes und 6 Kr . für ein junges ...
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... Abgabe befreit 2 ) . Seine rechtliche Begründung erhielt das Milizgeld durch das Prinzip des jus armorum et sequelae , wonach jedes Landeskind seinem Landesherrn in Person Kriegsdienste zu leisten hatte . Wer von dieser Pflicht ...
... Abgabe befreit 2 ) . Seine rechtliche Begründung erhielt das Milizgeld durch das Prinzip des jus armorum et sequelae , wonach jedes Landeskind seinem Landesherrn in Person Kriegsdienste zu leisten hatte . Wer von dieser Pflicht ...
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