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machen, zurückgegangen, wichtige Werke namentlich jüngern Datums blieben dem Verfasser theils unbekannt, theils unerreichbar: dem entspricht auch Werth und Ergebnis des Buches. E. v. 0.

Das Werk von D'Arbois de Jubainville, Recherches sur l'origine de la proprieté foncière et des noms des lieux habités en France (période celtique et période romaine), Paris 1890, bietet in seinem grösseren zweiten Theil unter Beiziehung des urkundlichen Materials des früheren Mittelalters eine Erklärung der Abstammung der zahlreichen aus keltischer und römischer Zeit erhaltenen Ortsnamen und auch in deren örtlichen Bestimmung ein vielfach willkommenes topographisches Hilfsmittel.

Auf eine kleine Schrift von Georg Jacob, Ein arabischer Berichterstatter aus dem 10. oder 11. Jahrhundert über Fulda, Schleswig, Soest, Paderborn und andere deutsche Städte (Berlin, Meyer & Müller 1890) mache ich alle Freunde der Culturgeschichte um so mehr aufmerksam, als der reiche Inhalt der kurzen Schrift nicht völlig im Titel angedeutet ist. Denn ausser jenen Städten sind noch Utrecht (Schilderung der Torfbereitung), Mainz (nur ein Theil bewohnt, der Rest, wol die römischen Reste besät, arabische Münzen und indische Gewürze dort) und Rouen geschildert. Ausserdem bringt die Schrift Schilderungen über Gottesurtheile, Zweikampf, Feuerprobe, Wasserprobe und über Irlanda, das Land der Normannen (Walfisch- und Delphinjagd). Die Bruchstücke sind alle dem in das 12. Jahrhundert gehörenden Qazwînî entnommen, welcher ältere Schriftsteller auszog, und zwar ist einer (Tartuši) wol Mitglied einer maurischen Gesandschaft, welche Otto d. Gr. 973 in Merseburg empfing. Bei Fulda heisst es: «Die Stadt wird nur von Mönchen bewohnt, und kein Weib betritt sie, weil ihr Märtyrer es so angeordnet hat. Der Name ihres Märtyrers ist BAG'LB; er soll Bischof in Franken gewesen sein.» Unzweifelhaft ist damit der zweite Abt von Fulda Baugulf (779-802) gemeint. Bei Paderborn ist von einer Quelle die Rede, die anfänglich wie Honig schmeckt, dann aber einen galligen Nachgeschmack hat. Wer Lippspringer Wasser gekostet, weiss, dass dieses gemeint ist. Den Berg Sara, an dem die Quelle liegt, auf den Haarstrang zu deuten ist unmöglich, weil dieses Gebirge gerade in der Nähe von Paderborn völlig quellen- und brunnenlos ist. A. Schulte.

In einem Aufsatz über die Anfänge des Klosters Heeslingen (Zeitschr. des hist. Ver. f. Niedersachsen, Hannover 1890) bespricht Th. v. Sickel eine im Staatsarchiv zu Hannover verwahrte Urkunde ohne Protokoll, welche bisher von niemandem richtig erklärt, geschweige denn verwerthet worden war. Die Untersuchung von Schrift und Dictat im Verein mit den Nachrichten Thietmars führt zu dem Ergebnis, dass das interessante Schriftstück gegen das Ende der Regierung Otto I. in den Kreisen des Erzbischofs Adaldag angefertigt worden ist, um der kaiserlichen Kanzlei als Entwurf für ein Diplom unterbreitet zu werden; aber Adaldags Absicht, Heeslingen der erzbischöflichen Kirche unterzuordnen, stiess auf Widerstand und erst i. J. 986 erlangte der Erzbischof eine Heeslingen

betreffende Urkunde Otto III., in welcher seine Wünsche genehmigt wurden; für dieses Diplom hat der einst zurückgewiesene Entwurf, wenn auch nicht direkt, sondern durch Vermittlung eines eigenen Concepts, als Vorlage gedient. Indem Sickel alle einschlägigen Fragen der Diplomatik ausführlich darlegt, gibt sein Aufsatz gerade dem Fernerstehenden ein deutliches Bild von dem Nutzen und der Notwendigkeit diplomatischer Untersuchungen. Ebenso wie der genannte Originalentwurf hat auch ein anderes durch seinen Inhalt beachtenswertes Diplom, DO. III. 234 für Halberstadt, in die 11. Lief. der Kaiserurkunden in Abbildungen Aufnahme gefunden. Die unvollständige und fehlerhafte Grenzbeschreibung dieses Diploms bespricht Sickel in der Zeitschr. des Harzvereins 23, 351. W. E.

In dem Verzeichnisse der Kaiserurkunden des germanischen Museums zu Nürnberg (Mitth. aus dem Museum 1890 S. 36) wird ein undatirtes und angeblich unedirtes Mandat zu Gunsten des Priorats in Offenbach nach dem Original abgedruckt, indem es dem Kaiser Friedrich II. zugeschrieben und vermuthungsweise auf 1227 verlegt wird. Beides ist abzuweisen. Der Aussteller »F. dei gracia Rom. rex semper augustus« (ohne sicilischen Titel) kann nur Friedrich I. sein und als von ihm aus der Zeit vor seiner Kaiserkrönung herrührend ist dies schon bei Calmet gedruckte Stück auch richtig von St 4530 verzeichnet worden. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass Nr. 1 desselben Verzeichnisses Mühlb. 1974 (nicht 1988) ist und dass Nr. 26 und 29 nicht Inedita, sondern in meinen Acta imp. 2, 158, 216 gedruckt sind. Heidelberg.

E. Winkelmann.

Die von M. Tangl im Archiv f. österr. Geschichte. 76, 261 dem Stiftungsbuch des Klosters Zwettl gewidmeten Studien lösen in glücklicher Weise jene Fragen, welche Frast, der Herausgeber des liber fundationum, unbeantwortet gelassen hatte. Von der sorgfältigen Beschreibung der Handschrift ist insbesondere die Erklärung des bisher unverständlichen Sachregisters sehr verdienstlich; für die Feststellung der Entstehungszeit des Codex hat T. ausser den aus der Hs. selbst gewonnenen Momenten noch zwei Einkünfteverzeichnisse des Klosters herangezogen und ist so zu ganz bestimmten Ansätzen gelangt; die Art wie die Vorrede des von Abt Ebro angelegten liber redituum von dem Verfasser des liber fund. ausgeschrieben worden ist, wird von T. mit Recht als ein höchst bezeichnendes Beispiel mittelalterlicher Schriftstellerei hervorgehoben. Unter den folgenden Capiteln, in denen Tendenz und Anlage der Arbeit, sowie die Benützung annalistischer und urkundlicher Quellen in ansprechender Weise dargelegt werden, greift das letzte über den Rahmen des Stiftungsbuches hinaus und zieht auch den reichen Vorrath des Stiftsarchivs an Originalen, deren Veröffentlichung ein dringendes Bedürfnis der Localgeschichte genannt werden muss, in den Bereich der Untersuchung. Die Kritik der beiden Diplome Konrads III. (Stumpf Reg. 3403 und 3535), von welchen das erstgenannte im Anhang aus dem Original abgedruckt ist, und die Besprechung der Papsturkunden für Zwettl gibt dem Verf.

den Anlass, wertvolle Beiträge zur Diplomatik Konrads III. und Innocenz II. einzuschalten. W. E.

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Eine unerwartet reiche Ausbeute bietet noch das wenig bekannte Communalarchiv von Savona. Mehr als 600 Originalurkunden sind in 2 Bänden der Raccolta vereinigt, die wichtigeren derselben sind auch in den Registri« copirt. Nur einzelne Stücke sind von Winkelmann, Ficker und Promis publicirt. Als Vorläufer einer grösseren Arbeit über die Königsurkunden im Archiv von Savona veröffentlichen Carlo Cipolla und Giovanni Filippi in dem Aufsatz Diplomi inediti di Enrico VII e di Lodovico il Bavaro (Sep.-abdr. aus dem 2. Bd. der Atti e Memorie della Società storica Savonese; Savona 1890; 8o, 46 p.) 8 Diplome Heinrichs VII von 1311 und 1312, in deren erstes noch 2 bisher unbekannte Urkunden von Heinrich VI (Tordona 1196 Sept. 2) und Friedrich II (Speier 1217 Febr. 26) inserirt sind, und 10 Diplome Ludwigs des Baiern (1327-1331), welche für die Geschichte der italienischen Züge der beiden Herrscher manches Interesse bieten.

W. Michael gibt unter dem Titel Die Formen des unmittelbaren Verkehres zwischen den deutschen Kaisern und den souveränen Fürsten vornehmlich im X., XI. und XII. Jahrh. (Hamburg und Leipzig 1888) eine sehr fleissige, recht verwendbare Zusammenstellung der von 911-1250 (ausnahmsweise einen Fall von 1299) stattgehabten Zusammenkünfte der genannten Fürsten (wozu auch der Papst gehört) und erörtert das dabei gebrauchte Ceremoniell, namentlich vom staatsrechtlichen Gesichtspunkt aus. Ein zweiter Theil bespricht das Briefceremoniell zwischen den gekrönten Häuptern bis 1196 mit besonderer Rücksicht auf den Etiquettenstreit zwischen Friedrich I. und Hadrian IV. 1159. Der Versuch eines Abrisses von der Brieflehre leitet diesen Abschnitt ein. Derartige monographische Behandlung einer Reihe gleichartiger Thatsachen ist immer dankenswert und anregend, wenn auch manchmal ein Einzelfall zu sicher gedeutet werden oder unter Berücksichtigung des ganzen Quellenmateriales und der gesammten politischen Verhältnisse ein anderes Ansehen bekommen mag. Die Erstlingsarbeit führt sich auch durch einen bescheidenen ruhigen Ton angenehm ein.

E. v. 0.

Der Aufsatz von A. Nagl, Ueber eine Algorismus-Schrift des XII. Jahrhunderts und über die Verbreitung der indischarabischen Rechenkunst und Zahlzeichen im christl. Abendlande (Hist. lit. Abtheilung der Zeitschr. für Mathematik und Physik 34, 129-146, 161-170) erörtert die dem Salzburger Computus von 1143, welcher in Deutschland zuerst arabische Ziffern verwendet (Facsimile in Mon. graph. VIII, 16), vorangestellte kurze arithmetische Lehrschrift aus der Classe der sogenannten Algorismi und ihre praktische Anwendung. Sie ist die älteste der bisher bekannten und noch viel unbehilflicher als ein gleicher Traktat aus dem Kloster Salem, der etwa um ein halbes Jahrhundert später entstanden ist (die Handschrift jetzt in Heidelberg, hg. von Cantor in derselben Zeitschrift Bd. 10). Während in Deutschland die

neue Rechnungsmethode dem praktischen Leben fremd blieb und lange Zeit nur theoretische Schulwissenschaft war, fand sie in dem ausgebildeten Bankwesen und dem grossen Handelsverkehr Ober- und Mittelitaliens praktische Verwertung, allerdings nicht in ihrer reinen Form, sondern in einer von Leonardo Fibonacci in seinem Liber abaci von 1202 gelehrten Combination mit der in Italien noch üblichen antiken Fingerrechnung. Es war ein juristischer Grund, der die Glaubwürdigkeit der Handelsbücher vor Gericht bedang, dass, wie in dem hier veröffentlichten Artikel 101 des Statuto dell' Arte di cambio in Florenz von 1299, der Gebrauch der arabischen Ziffern für die Verbuchung (in libro vel quaterno Handelsbuch) verboten wurde, und dieses Verbot war nach Ausweis der erhaltenen Geschäftsbücher hier wie in Venedig fast bis zum Ende des 15. Jahrh. massgebend. Dieselbe Rechtsanschauung trat auch für Deutschland in Kraft, ein Beschluss des Frankfurter Rats untersagte 1494, sich in den Rechnungsbüchern der arabischen Ziffern zu bedienen; auch in den Wiener Ratsbüchern erscheinen erst seit 1470, aber nur vereinzelt im Context und in seitlichen Anmerkungen arabische Ziffern, während sie anderweitig. wie auf Siegeln und Bildwerken und namentlich in den Kalendern des 15. Jahrh., schon lange vorher fast allgemeine Verwendung fanden.

Auf Grund einer im Facsimile beigegebenen Rechnung aus Salzburg von 1284 (jetzt im Wiener Staatsarchiv) bestimmt J. Lampel in dem Aufsatz Salzburger Goldwert um 1284 (Mittheil. für Salzburger Landeskunde 30. Bd.), die Correctur eines Rechnungsfehlers eingehend begründend, den damaligen Wert der Salzburger Goldmark mit 22 Pfd. Pf. 11 Mark Silber.

Reinhold Röhricht Kleine Studien zur Geschichte der Kreuzzüge. Progr. des Humboldts-Gymnasiums, Berlin 1890. 4. 28 S. Der auf dem Gebiete der Kreuzzugsgeschichte rühmlich bekannte Forscher giebt hier einige kleinere Aufsätze, deren erster Zur Vorgeschichte der Kreuzzüge den Zustand darlegt, in dem sich Syrien befand, als der Ansturm der Christen auf dasselbe hereinbrach. 2. Die Kreuzzugsbullen

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der Päpste analysiert den homiletischen Theil päpstlicher Schreiben, die Aufforderungen zu Kreuzzügen enthalten, um daran die meist wiederkehrenden Motive darzulegen, mit denen die Päpste ihre Aufforderungen begründeten. 3. »Der Kreuzzug Louis IX. gegen Damiette und 3 b:, Der Kreuzzug Louis IX. gegen Tunis geben keine ausführliche Schilderung, sondern reihen nur kurz regestenartig alle Thatsachen an einander. Der Werth dieser Arbeit (die ursprünglich vom Grafen Riant für dessen Archives de l'Orient latin in Aussicht genommen war, dann aber liegen blieb, weil mit Riants Tod jene treffliche Zeitschrift einging) beruht in den mit gresser Sorgfalt gegebenen Quellennachweisen und Literaturvermerken, da hier das Material für eine eingehende Darstellung dieser beiden Unternehmungen im wesentlichen gesammelt und gesichtet dargeboten ist. Dresden.

W. L.

Erläuterungen zu den Diplomen Otto III.

Von

Th. v. Sickel.

III.

Die Feststellung des urkundlichen Itinerars.

Wie ich schon bemerkte, hat Kehr besondere Mühe darauf verwandt, die Diplome Otto III. in die rechte zeitliche Reihenfolge zu bringen. Er hat sich zu solchem Behufe, nicht allein mit allen auf die Datirung bezüglichen Lehren der heutigen Diplomatik vertraut gemacht, sondern hat es auch versucht, sie durch genauere Formulirung und durch eine Ergänzung fortzubilden. Er hat dann, so oft ihm die Einreihung eines Diploms schwierig oder fraglich erschien, von den Lehrsätzen im allgemeinen guten Gebrauch gemacht. So hat er betreffs zahlreicher Stücke Ergebnisse gewonnen, welche ich als durchaus richtig und gesichert anerkenne und in der Edition unter Hinweis auf Kehrs Buch verwerthen werde. Aber vielfach hat er auch Entscheidungen getroffen, welche ich entschieden verwerfen muss. Zuweilen läuft allerdings die Differenz zwischen uns darauf allein hinaus, dass ich von dem einen und dem andern Präcepte bessere Kunde habe als Kehr. In andern Fällen dagegen liegt der Grund viel tiefer, bald in der verschiedenen Auffassung und Schätzung der hier zusammenwirkenden Momente, bald in der verschiedenen Behandlung derselben in bestimmten Fällen.

Soll ich das an einigen Beispielen ausführen, so beginne ich am füglichsten mit der Besprechung der Tagesangaben, von deren richtiger Auffassung und Behandlung die Lösung so vieler Fragen abhängt. Zweifelsohne hat Kehr, wenn er S. 183 von der Unzuverlässigkeit der Daten in den Copien und selbst in den Originalen redet, dabei auch

Mittheilungen XII.

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