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2. Der Traditionscodex des Diacons Anamot.

Es ist eine Arbeit wohl derjenigen vergleichbar, die um einige Jahrzehnte früher und allerdings mit noch reichhaltigerem Material im nahen Freising der Diacon Kozroh ausgeführt hatte dieses, Collectariolum traditionum atque concambiorum", wie es sein Autor genannt hat. Anamots Werk bildet den zweiten Theil eines Codex des Münchner Reichsarchivs (S. Emmer. 5%) und ist eine in Schrift und Ausstattung, in der ganzen Anlage einheitliche prächtige Sammlung von Urkunden in zwei Büchern; das erste enthält 108, das zweite 45 Nummern1). Mit Recht wurde gesagt, dass der Grund dieser Scheidung nicht leicht ersichtlich sei; denn die Urkunden sind weder chronologisch, noch local, noch nach einem irgend erkennbaren sachlichen Gesichtspunkt geordnet, es erübrigt daher bloss, an ein rein äusserliches, ganz zufälliges Moment zu denken, das sich uns im weiteren Verlaufe auch als naheliegend ergeben wird. Ich biete im Folgenden keine eigentliche eingehende Codexbeschreibung, sondern erwähne nur, was für die allgemeinen Fragen der Entstehung und Anlage von Belang ist.

Der Sammlung der Traditionen des ersten Buches geht ein Register voran und sodann die bekannte Widmung, in der Anamot auch Zweck und Plan der Arbeit mit wenigen bezeichnenden Worten angibt und die überschrieben ist: Excellentissimo domino A episcopo Anamotus humillimus famulus. Der Name des Bischofs, von dem jetzt nur der Anfangsbuchstabe , A" zu lesen ist, war einst ausgeschrieben, wurde aber später radirt; der palaeographische Befund jedoch, will sagen, die ganz unbedeutenden Spuren von Schäften, die sich allenfalls noch erkennen lassen, und die Grösse der radirten Stelle ergeben mit absoluter Sicherheit, dass ursprünglich hier nur , Ambrichoni" und nicht, Asperto “ zwischen diesen beiden Namen ist zu entscheiden - gestanden haben kann, und zwar wie alles übrige in Majuskelbuchstaben mit Minium. Heute heisst es allgemein, Anamots Werk sei dem Bischof Aspert gewidmet gewesen, also auch unter ihm entstanden). Mabillon, der erste, der diesen Codex zu wissenschaftlichen Zwecken beschreibt, sagte dagegen: praeclarus est codex traditionum scriptus ab Anamoto dicatusque Ambriconi episcopo 3). Daran hat

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1) Gedruckt in Pez, Thesaurus anecd. nov. I 3, 193 und Migne Patrol. lat. 129, 900. 2) So nicht nur in Wattenbachs G. Qu. 1, 271 und Dümmler, Ostfr. Reich 2, 480, sondern auch in specielleren Werken, Janner, Gesch. d. Bisch. v. Regensb. 1, 252, Redlich, Ueber bair. Trad. 9, der aber das Werk doch schon um 890 begonnen sein lässt. 3) Iter Germ. in Veterum analect. Ed. II (1723) 10.

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sich Pez allerdings in bescheidenster Form, aber auch ohne irgend
welchen positiven Grund, zu rütteln erlaubt, indem er den Worten
Mabillons, die er wörtlich anführt, , vel ut nobis videtur Asperto epis-
copo als persönliche Ansicht anfügt, sofort aber seine Unsicherheit
eingesteht mit der Clausel: certe,,A. epo." cui Anamodus hoc illustre
monumentum dicavit, utrumque admittit1). Gleichwohl hat Pez' Ver-
muthung mehr Anklang gefunden als Mabillons Behauptung, wie in
allgemeinen Geschichtswerken, so in specielleren Arbeiten, und ob-
gleich Roth, wie es schien, einen ganz unzweifelhaften Beweis dafür
brachte, dass A. in Ambricho aufzulösen sei, musste er sich, ohne
dass sein Grund zurückgewiesen wurde, also lediglich wegen seiner
Abtrünnigkeit, jüngst von Janner einen Verweis gefallen lassen 2).
Unserer Deutung des Buchstaben ,,A" entsprechend war Anamot doch
schon unter der Regierung B. Ambrichos (864-891) mit diesem Werke
beschäftigt, denn ihm war es gewidmet. Da trat, bevor noch die
Arbeit beendet war, im Jahre 891 der Tod des B. Ambricho ein.
Aspert wurde als Nachfolger gewählt. Bis zu Nr. 145 war die Samm-
lung gediehen, als dies geschah. Deshalb aber das Werk unvollendet
zu lassen hatte keinen Sinn, der Diacon setzte es also fort; aber wie
bis nun Anamot seinem B. Ambricho zu Willen dasselbe ausführte, so
sollte das Folgende dem Nachfolger, dem nunmehrigen Bischof Aspert
gewidmet sein. Dies wurde durch den Beginn eines zweiten Buches
gekennzeichnet. Schliesslich schien es dem Autor doch einfacher, dem
Bischof Aspert das ganze Werk zu widmen, und so erklärt sich die
Tilgung des Namens Ambricho in der Widmungszeile bis auf den mit
dem Worte Aspert gemeinsamen Buchstaben „A“. Dass aber ,,As-
perto" statt dessen doch nicht eingesetzt wurde, hat seinen guten
Grund in der völlig missglückten Rasur der Stelle, auf der sich neue
Buchstaben kaum schön ausgenommen hätten.

Nicht minder deutlich spricht der Inhalt der beiden Bücher für
die Ansicht, dass das Werk unter Ambricho begonnen und fortge-
führt, unter Aspert nur fortgesetzt wurde. Die Hauptmasse in beiden
Büchern bilden Urkunden aus der Zeit B. Ambrichos, die im ersten
nur stellenweise durch Stücke aus noch früherer Zeit unterbrochen
werden. Traditionen des B. Aspert finden sich überhaupt erst am
Schlusse des zweiten Buches; es sind die Nummern 37-40 und 42-45,
während Nr. 41 wieder ein Nachtrag aus der Zeit des Vorgängers ist.

1) In den Observationes praeviae zum Thesaurus pag. LXXXII.
2) Roth
188 wollte auf dem Blatte 71b unter den drei zwar radirten aber doch entziffer-
baren Zeilen: In nomine etc. AB gesehen haben, das in Ambricho aufzulösen
wäre; thatsächlich sind diese zwei Buchstaben nicht zu erkennen.

Neben der Zeit haben wir auch die Art der Anlage dieses Collectariolum zu prüfen und wollen hiebei besonders jenen Nachtragungen aus der Zeit der Vorgänger B. Ambrichos, die sich im ersten Buche finden, Beachtung schenken. Unter ihnen begegnen uns nämlich Urkunden, die den drei unmittelbar vorangegangenen Bischöfen, also Adalwin, Baturich und Erchanfrid angehören1). Wir fragen, was wohl die Veranlassung zu diesen Einschiebseln, der Grund ihrer Aufnahme in die Traditionssammlung B. Ambrichos gewesen sei.

Zunächst wird man constatiren, dass sie hier nachgetragen wurden, weil sie wohl bei einer früheren Zusammenstellung zufällig oder absichtlich übergangen worden waren; eine genauere Prüfung ergibt nun aber auch, dass ein grosser Theil dieser Nachtragungen sich für ein Traditionsbuch des Klosters S. Emmeram eigentlich nicht eignet. Sie haben entweder keine Beziehung auf dieses Stift oder sind keine eigentlichen Traditionen im weitesten Sinne des Wortes. Sehen wir zwei der Nachträge von B. Adalwin an: Nr. 2 und 45 betreffen Traditionen, die an das Kloster S. Salvator an der Rezat im Schwalfeldgau, dessen Abt eben auch der jeweilige Regensburger Bischof war, gemacht worden waren. Nicht anders verhält es sich mit Nr. 69 aus der Zeit Baturichs, einer Urkunde, die das Kloster Schönau, eine Commende des Bisthums Regensburg, berührt; und so finden wir auch weiter zwei Urkunden Nr. 7 und 39 aufgenommen, die Schenkungen an das Kloster Mondsee enthalten, das eine Zeit lang gleichfalls im Abhängigkeitsverhältnis von Regensburg stand). Wenn ferner in einem Tauschvertrag aus der Zeit B. Erchanfrids in Nr. 14 als gebender und empfangender Theil lediglich S. Petrus und nicht auch S. Emmeramus, wie sonst, genannt erscheint, so muss man sagen, dass eben dieses Geschäft nur der einen, nicht auch der anderen Kathedralkirche zugute kam 3). Nr. 76 sodann ist ein Concambium zwischen den Bischöfen Erchanfrid von Regensburg und Hartwich von Passau, aber hier tauscht Erchanfrid Güter ,,proprietatis suae" und erhält als Compensation solche,,ad suum proprium tenendum“. Man ersieht aus

1) Von B. Adalwin (792-816) finden sich darunter: Nr. 2 (vom J. 810), Nr. 45 und 70 (vom J. 814); von B. Baturich (817-848): Nr. 3 (vom J. 819), Nr. 67, 77, 80 und 81 (vom J. 822), Nr. 7 und Nr. 12 (vom J. 829), Nr. 72 (vom J. 833), Nr. 69 und 71 (vom J. 834) und Nr. 73 (vom J. 837); schliesslich ohne genaue Datirung von B. Erchanfrid (848-864): Nr. 14, 39, 60, 74, 76, 83; beim letzten Stücke steht in der Ueberschrift zwar Ambricho, Erchanfrid im Texte der Urkunde ist wohl massgebender. 2) Nur das eine Stück Nr. 7 findet sich auch im Mondseer Traditionsbuch, aber erst von einer Hand des 12. Jahrh. eingetragen, vgl. Hauthaler, Der Mondseer Codex traditionum in Mittheil. d. Inst. 7, 238/9. 3) Ueber das Verhältnis der beiden Kirchen vgl. Janner 1, 122.

diesen Fällen, dass Anamot, von dem auch behauptet wird, dass er gar nicht Mönch zu S. Emmeram gewesen1), mit seiner Sammlung den Zweck verfolgte, die Urkunden des Bisthums respective der Bischöfe und nicht allein die der Abtei S. Emmeram zusammenzustellen. Dem gegenüber erscheint der Charakter des ältesten Codex, von dem wir das Fragment von zwölf Urkunden besitzen, als der eines ausschliesslichen S. Emmeramer Traditionsbuches. Die Schenkungen, die hier verzeichnet sind, gelten alle ausnahmslos der ,,ara S. Emmerami“, sie ist meistens allein genannt nur einmal findet sich auch S. Peter miterwähnt und dürften lediglich dem Archiv des Klosters entnommen sein, wogegen Anamot für sein Collectariolum noch aus anderen Archiven, besonders dem in S. Peter verwahrten, geschöpft zu haben scheint. Allerdings lassen sich nicht alle nachgetragenen Urkunden unter diesen Ausnahmstitel subsummiren; es ist eine Reihe von Stücken darunter, die sich auf S. Emmeram beziehen, dann sind sie aber in anderer Beziehung ungewöhnlich. Die dritte Urkunde aus der Zeit B. Adalwins Nr. 70,,Traditio Rihpaldi abbatis ad Sezpah" ist beispielsweise durch die Fassung auffällig). Die subjectiv gefasste Vermächtnisurkunde des Abtes Rihpald ist zweimal unterbrochen durch die Erzählung der nach Rihpalds Tode erfolgten Investitur, dann folgt ein Zusatz, in dem mitgetheilt wird, dass der Traditor noch bei Lebzeiten vom Bischof um ein Zugeständnis gebeten worden war, schliesslich eine dreifache Zeugenreihe je mit Bezug auf die verschiedenen Stadien und eine doppelte Datirung, einmal mit Bezug auf die Uebergabe, dann auf die Investitur. Wir haben bei Anamot nicht mehr die ursprüngliche Originalurkunde, sondern eine Compilation des ersten Textes mit einer Reihe von nachträglichen Zusätzen. Einige andere dieser Nachtragungen sind wiederum keine eigentlichen Geschäftsurkunden im Sinne einer Tradition oder eines Concambium, sondern darauf bezügliche Akte und Protocolle. So ist Nr. 3 betitelt: de marca ad Champa, ein Instrument über die am 14. Dezember 819 durch B. Baturich amtlich d. h. in Anwesenheit des gräflichen Missus vorgenommene Rückeinziehung eines S. Emmeram gehörigen und ihm unrechtmässig entfremdeten Gebietes; so berichtet Nr. 12 über den Vorgang, wie ein ehemals zwischen B. Baturich und einem Abt Sigismund geschlossenes Concambium wieder rückgängig gemacht werden konnte; Nr. 67 ist zwar überschrieben: ,,Traditio Rihpaldi abbatis", ist aber in Wirklichkeit die Darstellung des langwierigen Prozesses zwischen

1) Janner 1, 252 Anm. 6. 1, 278 besprochen.

2) Deshalb auch von Ficker, Urkundenlehre

dem Kloster und den Verwandten des Traditors, und endlich ist Nr. 81 ,,Traditio Andarbodi archipresbyteri", die urkundliche Aufzeichnung über die im Placitum erwiesene Rechtsgiltigkeit einer Schenkung. Es bleiben dann nur wenige Stücke übrig, bei denen nicht eine Absonderlichkeit in dieser oder jener Richtung die Ausschliessung aus dem ersten Traditionscodex von S. Emmeram erklären würde, und für die dann die allgemeine schon von Redlich angeführte Thatsache herhalten muss, dass, oft spätere Traditionssammlungen Nachträge aus früheren Zeiten bringen, aus denen doch selbst schon eine Sammlung vorlag (S. 56.). Wenn nicht gleichsam als Nachträge zum ersten Bande, dann wäre diese Auswahl von Urkunden aus der Zeit vor Ambricho im Codex Anamots kaum zu erklären. Und diese Wahrnehmungen veranlassen eben die Vorstellung, dass der Codex des Anamot nur als eine unmittelbare, wenn auch nach anderem Plane und anderen Gesichtspunkten angelegte Fortsetzung des ältesten Traditionsbuches von S. Emmeram anzusehen ist, das heute nur als ein Fragment vorliegt, ehemals aber die imposante Urkundenmasse von der Zeit des ersten Regensburger Bischofs Gawibald bis auf Erchanfrid, in Zahlen ausgedrückt von 739-864, enthalten haben dürfte.

3. Die Reste eines Traditionsbuches des Bischofs Tuto (894-930).

Es mag wie gesagt zunächst auffallend erscheinen, dass im Kloster S. Emmeram, wo doch nachweislich für die Bibliothek grosse Sorge getragen wurde, ein so bedeutender Verlust, wie der des ältesten Traditionscodex, entstehen konnte. Nun, wir werden noch andere Beobachtungen machen, die uns zur Genüge darin bestärken, dass sich diese Fürsorge auf die Traditionsbücher des Klosters nicht erstreckt hat. Der Grund hievon scheint darin zu liegen, dass diese Bücher überhaupt nicht in der Bibliothek aufbewahrt wurden; in den zwei grossen Bücherkatalogen, von denen der eine 1347, der andere 1501 ausgearbeitet wurde 1), wird keines angeführt, wie ihnen auch ein Kennzeichen der eigentlichen Bibliotheksbücher abgeht, nämlich der Haken am Einband zum Durchziehen der Kette, mit der der Codex am Pulte festhing; es waren also keine ,,libri catenati", wie der Bibliotheksausdruck lautete.

Die Traditionsbücher waren eben keine Bibliotheksbücher; ihrer rechtlichen Natur nach gehörten und gehören sie ins Archiv, das wir uns aber in der alten Zeit nur als einen unselbständigen Theil der

1) Vgl. S. 3 Anm. 1.

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