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lem, et exinde descendente ad portam Urbis et reuertente ante ecclesiam s. Nicolai de Hospitali ad... basilicam Saluatoris.

an.

Dass diese Urkunde kein Original ist, sieht man auf den ersten Blick. Die Schrift gehört erst dem beginnenden XIII. Jahrhundert Nun könnte sie eine Nachzeichnung nach einem Original Paschals II. sein. Aber auch das ist sie nicht. Eine Nachahmung ist nur in geringem Maasse versucht; in der Kontextschrift überhaupt kaum; nur PPM am Ende der ersten Zeile, AMEN am Schluss des Kontextes, Rota und Monogramm sind nach einer originalen Vorlage gemacht. Und diese ist sofort zu erkennen: es war die gleich zu besprechende Urkunde Calixts II. (n. II). Ihr ist nicht allein jenes AMEN genau nachgezeichnet, sondern auch Rota und Benevalete. Dem Kopisten, oder sagen wir nur gleich dem Fälscher entging dabei, dass in der Rota an Stelle der Devise Calixts II. † Firmamentum est Dominus timentibus eum diejenige Paschals II. † Verbo Domini coeli firmati sunt hätte eingesetzt werden müssen; r behielt jene vielmehr bei.

Am deutlichsten aber ist die Fälschung an den Unterschriften der Kardinäle zu erkennen, bei denen wir einen Augenblick verweilen müssen 1).

Cinthius von Sabina ist wohl, wie schon Ughelli vermutet hat, eine und dieselbe Person mit Crescentius, wie er in der gleich zu besprechenden Urkunde Calixts II. genannt wird; er war Bischof der Sabina unter Paschal II. wie noch unter Calixt II. Dagegen ist Lambert von Ostia erst gegen das Ende des Pontifikats Paschals II. zu dieser Würde emporgestiegen; 1105, in dem Jahre, da unsre Urkunde ausgestellt sein will, war Leo Bischof von Ostia. Divizo von Tusculum ist überhaupt erst unter Calixt II. Kardinalbischof geworden; 1105 war Johannes Bischof von Tusculum. Wann Cono, oder, wie er in unsrer Urkunde heisst, Conradus, Bischof von Praeneste geworden

1) Je mehr es bei der Kritik der älteren Papsturkunden auf die Zuverlässigkeit der Kardinalsunterschriften ankommt, um so peinvoller ist der gegenwärtige Stand unserer Kenntnis des status personarum. Die Listen bei Jaffé sind lückenhaft, unvollständig und zuweilen selbst unzuverlässig, also nur mit Vorsicht zu benutzen. Die ältere Litteratur versagt natürlich für eine kritische Untersuchung fast ganz.

ist, wissen wir nicht sicher, wahrscheinlich aber erst nach 1107 (vgl. Mon. Germ. Ser. VII 553 n. 31; G. Schöne Kardinallegat Kuno Bischof von Praeneste S. 11; G. Meyer von Knonau Jahrbücher VI 316 ff.), und wenn Gams diesen Conradus schon zum 27. Dezember 1105 notiert, so haben wir gleich eine Probe von der Verwirrung, die das unkritische Herübernehmen der Kardinalsunterschriften aus dem falschen Privileg Paschals II. oder vielmehr aus Ciaconius und Ughelli, welche sich auf dieses stützten, zur Folge gehabt hat. Es folgt dann Vincentius von Porto, den Ciaconius und Ughelli aufgenommen haben, Gams aber übergeht: er scheint eine freie Erfindung unsrers Falsarius zu sein. Auch Leo von Albano hat in der Litteratur einige Verwirrung angerichtet, jedenfalls ist er zu 1105 unmöglich.

Nicht besser steht es mit den Unterschriften der Kardinalpresbyter und der Kardinaldiakonen. Ich verzichte darauf, jede einzelne kritisch zu würdigen; es genügt die Feststellung, dass sie zum Teil aus dem Privileg Calixts II. entlehnt oder frei erfunden sind.

Ein solches Stück konnte für echt nur genommen werden, als es eine diplomatische Kritik noch nicht gab. Cherubini, Cocquelines und wie die Herausgeber der Bullarien des apostolischen Stuhles heissen, waren Kompilatoren ohne diplomatische Kenntnisse und ohne Kritik. Auch Pressutti verdient kein höheres Prädikat. Aber dass J. v. PflugkHarttung in seinen Acta II 186 dieses so oft gedruckte Stück nochmals herausgegeben hat, ohne zu bemerken, dass Jaffé es längst unter den Spuria (n. CCCCVI) verzeichnet hat, und ohne ein Wort der Kritik, ist allerdings mehr als seltsam. Löwenfeld hat dann in der zweiten Auflage der Regesten zu n. † 6055 der Urkunde die richtige Note gegeben bullam omnino fide indignam esse, affatim docent cardinalium, qui subscripserunt, nomina ».

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Nur um des von Löwenfeld nicht weiter behandelten Inhalts willen und wegen ihres Zusammenhangs mit den andern, bisher nicht als solche erkannten Fälschungen des Laterans muss ich noch bei dieser angeblichen Paschalurkunde verweilen. Auch der Kontext stellt sich dar als eine Kompilation aus ganz verschiedenen Elementen. Die Arenga Quanto Lateranensis ecclesia ist offenbar entlehnt aus dem Privileg Innocenz' II. von 1139 oben (n. 3). Ein anderer

Passus, nämlich der hier wenig oder gar nicht passende Satz ut in uita nostra et post obitum specialis oratio iugiter fiat pro nobis ad Dominum stammt aus der Urkunde Anastasius' IV. von 1154 (oben n. 6). Der Schluss des Textes endlich Statuentes apostolica censura bis consequi mereatur in secula seculorum ist aus einer älteren Urkunde genommen, vielleicht aus dem verlorenen Privileg Alexanders II. (oben n. 2); auch einige Anklänge an das Privileg Leos IX. (oben n. 1) sind vorhanden.

Dagegen ist die Datierungszeile, wenn wir von der um eins zu hohen Indiktion absehen, korrekt. Sie muss also aus einem echten Privileg Paschals II. von 1105 Dezember 27 entlehnt sein. War dies vielleicht jene verlorene Urkunde Paschals II. für das Hospital beim Lateranpalast (oben n. 10)? Merkwürdig bleibt dann freilich, dass der Fälscher sich nicht in grösserem Umfang an diese Vorlage ge

halten hat.

Sind somit bis auf die Datierung alle Formeln falsch, entlehnt oder erfunden, so wird der Rechtsinhalt der Urkunde, auf den schliesslich alles ankommt, von vornherein aller Stützen beraubt. Der Zweck der Fälschung ist damit zugleich erkannt: sie soll den Kanonikern die Parochialgrenzen sichern. Wir werden gleich sehen, dass zu demselben Zweck noch andere Fälschungen geschmiedet worden sind.

Ausgestellt ist dies angebliche Privileg Paschals II. für Rocius, den Prior der Basilika des Salvator. Ist das eine historische Persönlichkeit? Oder ist auch sein Name erfunden?

Die Geschichte der Laterankirche im Mittelalter ist trotz der stattlichen Litteratur, die über sie existiert (vgl. IP. I 22 sq.) 1), keineswegs aufgehellt. Die älteren Autoren haben, alter Ueberlieferung folgend oder vielleicht auch nur auf Grund von Kombinationen, behauptet, bereits Alexander II. habe beim Lateran an Stelle der Säkularkleriker regulierte Chorherren eingeführt. Diese Annahme aber wird widerlegt einmal durch den bekannten Brief des Petrus Damiani an den Petrus Lateranensis canonicae archipresbyter (Epp. lib. II n. 10),

1) Ph. Lauer, einst Mitglied der Ecole de Rome, plante schon 1900 eine neue, auf urkundlichen Forschungen aufgebaute Geschichte des Laterans. Sie wäre hochwillkommen. Aber bis jetzt hoffen wir noch immer vergebens auf sie.

aus dem ohne weiteres hervorgeht, dass damals noch Säkularkleriker unter ihrem Archipresbyter am Lateran waren, dann durch die Briefe aus San Frediano in Lucca, welche zuerst Mansi in der zweiten Ausgabe von Baluze's Miscellanea IV 583 sq. bekannt gemacht hat (vgl. IP. III 413 sq.). Aus ihnen erfahren wir mit aller Bestimmtheit, dass zuerst Paschal II. Regularkleriker am Lateran eingeführt hat, die unter einem Prior standen. Es war eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers Gelasius' II., dass er zur Durchführung der von Paschal II. begonnenen Reform die Hand bot und am 21. Februar 1118 von dem Prior Atto von San Frediano sich Kleriker ausbat, die den Prior V. vom Lateran unterstützen sollten (IP. III 418 n. 27), woraus wir wohl schliessen dürfen, dass Paschals II. Reformversuch erst in seine letzten Regierungsjahre gehört. Auch Gelasius II. drang nicht durch. Seine Flucht aus Rom verscheuchte auch die frommen Väter von San Frediano aus dem Lateran. Erst Calixts II. Bemühungen gelang die Reform. Am 6. Juli 1120 musste er zwar den Bruder Blasius nach Lucca zurücksenden, weil « pro temporis importunitate » seines Bleibens im Lateran nicht möglich war (1. c. n. 33), dann aber, am 14. März 1121, verfügte er mit Zustimmung des Kardinalskollegs die Wiedereinführung der Kanoniker von San Frediano in den Lateran (l. c. n. 34). Wir erfahren nun auch den Namen des damaligen Priors vom Lateran, der an die Stelle des alten Archipresbyters getreten war. Am 11. Oktober 1124 entlässt Calixt II. den Bruder Ursus olim priorem Lateranensis ecclesiae », weil er alt und des Regierens müde sei, und emp fiehlt ihn den Brüdern von San Frediano, denen er zugleich aufträgt, ihm mindestens vier Kleriker zu senden, von denen dann einer Prior werden solle (1. c. n. 39). Darnach war also in den Jahren 1118 bis 1124 Ursus aus der Kongregation von San Frediano Prior vom Lateran.

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Leicht scheinen es die Kanoniker der berühmten Luccheser Kongregation in der ihnen anvertrauten Aufgabe nicht gehabt zu haben. Der Prior Atto von San Frediano bat Honorius II. um Befreiung von der drückenden Sorge (1. c. n. 43). Aber Honorius lehnte das Gesuch ab und befahl den Kanonikern von San Frediano, dass derjenige, den ihr Prior Atto zum Vorsteher des Laterans bestimme, diesem Rufe folgen müsse. Wir wissen leider nicht, wie der Nachfolger des Ursus

hiess. 1138 war Donatus Prior vom Lateran, dem Bernard folgte, später Erzpriester der Basilica Vaticana und Kardinal von San Clemente, zuletzt Bischof von Porto. Unter Eugen III. finden wir den Prior Petrus, auf den Johannes folgte, der noch unter Urban III. die Würde des Lateranensischen Priors bekleidete. 1194 war dies Gerard, dem wir noch unter Innocenz III. begegnen. Diese Regularkleriker von San Frediano blieben im Lateran bis Bonifaz VIII.1).

Dass der obengenannte Rocius Vorgänger jenes Ursus und also der erste von Paschal II. eingesetzte Prior gewesen sein könnte, ist an sich nicht von der Hand zu weisen. Aber was man dafür sagen könnte, spricht auch wieder dagegen. Denn gemeint ist offenbar jener Rotho, der unter Paschal II. Prior von San Frediano in Lucca war und eine grosse Rolle sowohl als Berater des Papstes 2) wie als eifriger Propagandist seiner Regel gespielt hat: in demselben Jahre 1105 bekam er auch die Leitung der Domkirche in Città di Castello (IP. IV 101 sq.)). Im Jahre 1116 folgte diesem Rotho in der Leitung der Kongregation von San Frediano Atto. Wenn demnach der Fischer noch eine Kunde von jenem Rotho gehabt hat, der unter Paschal II. wahrscheinlich die Regel von San Frediano im Lateran einführte, so vermag ich doch nicht zu glauben, dass dieser Rotho zugleich zuch Prior vom Lateran gewesen sei.

Immerhin, die Datierung des falschen Privilegs Puschals II. und der Name Rocius sind die einzigen, wenn auch nicht echten, so doch historisch einigermassen richtigen Elemente der Fälschung.

II. Entstehung und Zweck des falschen Paschalprivilegs wird noch deutlicher durch eine genauere Prüfung des angeblichen Originalprivilegs Calixts II. von 1121 Mai 25 (IP. I 26 n. † 11), das auch in

1) Die Liste der Prioren vom Lateran aus der Kongregation von San Frediano, welche Crescimbeni L'istoria della chiesa di San Giovanni avanti Porta Latina p. 293 ff. zusammengestellt hat, er beginnt sie mit Bernard ist also ganz

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unvollständig. Er kannte noch nicht jene Briefe gus San Frediano.

2) Mit der Angelegenheit des Laterans könnten die Briefe Paschals II. zusammenhängen, welche er am 13. und 27. Januar an die Kanoniker von San Frediano schrieb, worin er sich entschuldigt, dass er ihren Prior Rotho so lange bei sich behalten habe (IP. III 417 n. 18, 19).

3) Auch die grosse Pieve di S. Maria di Bagno in Romagna ist wohl damals der Kongregation von San Frediano übertragen worden (IP. V 129 n. 1).

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