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4. Nuntiaturberichte aus Deutschland. Erste Abteilung, Band XI:

Walter Friedensburg, Nuntiatur des Bischofs Fietro Bertano. von Fano 1548-1549.

5. Philipp Hiltebrandt, Preussen und die Römische Kurie. Band I: Die Vorfriderizianische Zeit (1625-1740).

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Das sind Ergebnisse, auf die das Institut mit Genugtuung blicken darf. Es verdankt sie dem Eifer und der Hingabe seiner Mitarbeiter, aber auch den Hütern der Archive und Bibliotheken, denen wir immer von neuem unsern Dank abzustatten Veranlassung haben. Nicht allein dem immer hülfs- und ratsbereiten Präfekten der Vaticana P. Franz Ehrle und den Beamten des Vatikanischen Archivs, sondern auch den italienischen und ausseritalienischen Archi. varen und Bibliothekaren, welche die Arbeiten des Instituts ohne Ausnahme gefördert haben. Das grösste Verdienst aber an dem Gedeihen unserer Arbeiten hat der Herr Kultusminister, dessen Fürsorge nicht nur in der Bewilligung eines Stipendiums, zuerst an Dr. Hiltebrandt, dann an Dr. Schweizer, in der Beurlaubung des Bibliothekars Dr. Christ und in der regelmässigen Entsendung von Oberlehrern an das Institut sich betätigte, sondern auch in der Bewilligung ausserordentlicher Mittel sowohl für den in Vorbereitung befindlichen III. Band der kunstgeschichtlichen Forschungen wie für den von Dr. Sthamer bearbeiteten Urkundenband.

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Das Institut ist ferner jenen Gönnern zu Dank verpflichtet, welche die Bibliothek und den kunsthistorischen Apparat mit Schenkungen bedacht haben, unter denen wir mit erneutem Dank nennen: das Reichsamt des Innern, das Ministerium der geistlichen usw. Angelegenheiten, das Direktorium der Staatsarchive, die Generalverwaltung der königl. Museen, die königl. Akademie der Wissenschaften in Berlin, die königl. Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen, die Universitätsbibliotheken in Göttingen, Greifswald und Leipzig, die Biblioteca Vaticana und die Biblioteca del Senato in Rom, die Stadtbibliothek in Hamburg, das Istituto Austriaco di

studi storici und das Belgische Institut in Rom, das Landesarchiv in Prag, die Görresgesellschaft in München, die Gesellschaft für pommersche Geschichte, die Historische Gesellschaft in Posen, den Verein für Geschichte Schlesiens, den Oberschlesischen Geschichtsverein, den Altertumsverein in Mühlhausen, endlich die Professoren Max Lenz, Götz, Weizsäcker, Barone, Rogadeo, Solmi, Frau Mond und Seine Erlaucht den Grafen zu Erbach-Fürstenau.

ROEMISCHE ANALEKTEN

VON P. KEHR.

I.

Die falschen Papsturkunden des Laterans.

Es ist eine alte Schuld, die ich endlich einiöse. Schon für den Jahrgang 1907 dieser Zeitschrift hatte ich den Nachweis in Aussicht gestellt, dass unter den älteren Papsturkunden des Kapitels der Konstantinbasilika des Laterans, der mater omnium ecclesiarum, mehrere Fälschungen seien, die eine gründlichere Untersuchung erforderten. Zwar ist die Kritik der Papsturkunden des XII. Jahrhunderts keine Sache, zu der grosser Scharfsinn und kritische Umständlichkeit nötig wären. Denn seitdem die päpstliche Kanzlei ein bis ins kleinste geregeltes Schema sowohl für die graphische Ausführung der Urkunden wie für die formelhafte Gestaltung der Texte ausgebildet und durch die päpstliche Unterschrift mit Rota und Benevalete, durch die Subskriptionen der Kardinäle und die Firmatio des Kanzlers in der Da tierung von der Bullierung ganz abgesehen weitere Sicherungen der feierlichen Privilegien gegen Fälschungen geschaffen hat, bedarf es nur der Feststellung dieser Regeln für jedes Pontifikat oder für jede Kanzleiperiode, um mit völliger Sicherheit die falschen Eindringlinge in die Reihe der echten Erzeugnisse der päpstlichen Kanzlei zu erkennen. Die meisten davon flüssen dem Kenner nicht einmal grossen Respekt vor den Künsten der Fälscherzunft ein; nur selten begegnet man Stücken, wo Kenntnis und Schlauheit mit grosser Nachahmungskunst sich verbunden haben, so dass selbst Diplomatiker aus der Schule

Sickels die Fälschung nicht erkannten 1). Unter den falschen Privilegien für den Lateran sind nun allerdings derartige Stücke, welche die Benutzer gründlich irregeführt haben. Da ferner der Anlass zu diesen Fälschungen nicht ohne Bedeutung für die Geschichte der römi

1) Eine solche Fälschung, die durch die Autorität E. v. Ottenthals gedeckt, ziemlich viel Unheil angerichtet hat, indem Löwenfeld die Namen der in den Unterschriften genannten Kardinäle in seine Liste der Kardinäle Paschals II. (Reg. pontif. Rom. II p. 783 n. 6502 ≈) nachträglich aufnahm, ist die in Studi e documenti di storia e diritto VII (1886) 105 n. 2 aus dem Original im Barberini-Archiv zum ersten Mal gedruckte und von Gius. Tomassetti, dem leider jüngst verstorbenen Antiquar der Campagna Romana, ebenda ausführlich kommentierte Urkunde Paschals II. für Grottaferrata (Italia pontif. II 43 n. † 47). Jetzt befindet sich das Stück in der Vatikanischen Bibliothek (vgl. Cött. Nachr. 1901 S. 244; 1903 S. 548), wo ich es genauer habe untersuchen können. Dass Sickel und Otten. thal dieses Machwerk für ein Original Paschals II. haben halten können, beweist, wie gering noch vor 20 Jahren die Kenntnis des päpstlichen Urkundenwesens selbst bei unsern vornehmsten Diplomatikern war. Denn dass das Stü k nicht Original sein kann, lehrt schon die Schrift des Kontextes, der nach Angabe der Skriptumzeile von dem Skriniar Gervasius (vgl. Mittheil. des österr. Instituts Ergbd, VI 108) geschrieben sein will, während eine Vergleichung mit andern von diesem Skriniar geschriebenen Urkunden sofort ergibt, dass das angebliche Original von Grottaferrata nur eine leidlich geschickte Nachbildung seiner Schrift ist. Auch die vielen Fehler im Text Weisen darauf hin. Immerhin ergibt der Schriftbefand, dass der Fälscher ein von Gervasius geschriebenes Original vor sich hatte. Also vielleicht nur eine Kopie in Nachz sichnung? Allein das von Gervasius mundierte Original, das dem Mönch von Grottaferrata vorlag, war gar keine Urkunde Paschals II., sondern eine solche Calixts II. Das lehrt ein Blick auf das Eschatokoll. In der Rota nämlich lesen wir statt der Devise Paschals II. † Verba Domini coeli firmati sunt vielmehr diejenige Calixts II. † Firmamentum est Dominus timentibus eum genau wie in dem weiter unten zu besprechenden Spurium Paschals II. für den Lateran. Hier wie dort imitierte der Fälscher die Unterschriften, wobei er fälschlich den Duktus der Firmatio Calixts II. auf die Unterschrift Paschals II. übertrug. Vollends die Kardinalsunterschriften sind bis auf diejenige Leos von Ostia aus einer Urkunde Calixts II, herübergenommen, und Ottenthal wie Löwenfeld hätten das unschwer erkennen können. Man kann sogar aus der Reihe der Subskribenten Crescentius von Sabina, Vitalis von Albano, Divizo von Tusculum, Girardus von S. Prisca, Deusdedit von S. Damaso und Teudaldus von S. Anastasia ziemlich genau das Jahr bestimmen, in dem die verlorene Urkunde Calixts II., welche als Vorlage diente, ausgestellt war, nämlich 1123. Wie aber der Fälscher dazu kam, die Unterschrift des Leo Ostiensis episcopus, der unter Paschal II. Bischof von Oзti war (vgl. Mon. Germ. Scr. VII 553), einzuschieben, während in jener Vorlage wohl Lambertus Ostiensis episcopus gestanden haben wird, weiss ich nicht zu erklären. Was endlich die Datierungsformel anlangt, so ist sie ganz willkürlich erfunden.

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