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monialis in qualicumque causa seu controversia sive criminali sive civili a) iusiurandum compellatur qualibet ratione subire, sed aliis defensoribus idoneis, si expedire ecclesie sue noverit, huiusmodi officium liceat delegare. Item') cum hac moderatione, ut episcopus inconsulto romano pontifice, vel quivis clericus inconsulto prelato (suo iurare) minime audeat. Omnibus tamen episcopis, cunctis generaliter sacerdotibus ac universo clero ita custodiri mandamus debere, ut si quis in illam (constitutionem) commiserit, veniam sibi deinceps noverit denegari: non c) sumentes exemplum d) a nobis qui aliter in causa nostrorum fratrum et episcoporum Aretine et Senensis ecclesie (nuper) fecimus, quoniam eorum voluntati et postulationi annuimus.

a) F in quacumque causa sive controversia seu criminali sive civili. b) F verum. c) non annuimus om. nelle Decretali. d) F add. seu formam.

DEUTSCHE UND KURIALE GELEHRTE

IM DIENSTE DER GEGENREFORMATION

(1572-1585).

VON KARL SCHELLHASS.

Es ist nicht ohne Reiz, wenn man zwischen Briefen, die aus verschiedenen Fundorten stammen und die auf den ersten Blick ohne nähere Beziehung zu einander zu stehen scheinen, eine direkte Verbindung nachweisen kann. Das gilt mehr oder weniger auch von den sieben Schreiben, die ich hier zum Abdruck bringe 1).

Sie führen uns in die Arbeitsstätte und in die Umgebung des Karthäusers Laurentius Surius) nach Köln und in die Jahre 1574 und 1575. Von ihm lag seit dem Jahre 1567 eine vierbändige bei Gerwinus Calenius und den Erben des Johannes Quentel erschienene Konzilienausgabe vor 3). Eine Sammlung von Heiligen-Leben, die sich zum Teil auf dem 1560 abgeschlossenen Werk des Aloysius Lip

1) Sie stammen durchweg aus der vatikanischen Bibliothek und zwar Beilage 1, 6 und 7 aus Codices, die zum Nachlass des Sirletus, und Beilage 2 und 3 aus Codices, die zum Nachlass Morones gehören. Beilage 4 und 5 fanden sich in einem Codex, der insbesondere auf die Neubearbeitung des Decretum Gratiani bezügliches Material enthält.

2) Siehe über ihn die Allgemeine Deutsche Biographie und besonders H. Hurter, Nomenclator literarius theologiae catholicae theologos exhibens aetate, natione, disciplinis distinctos, Tom. 3, editio tertia, Oeniponte 1907, col. 111-115.

3) Der Titel der vier Bände lautet: Tomus primus (oder secundus etc.). Conciliorum omnium, tum generalium, tum provincialium atque particularium, quae iam inde ab apostolis usque in praesens habita obtineri potuerunt, magna insignium synodorum aliorumque maxime utilium accessione adeo nunc auctorum, ut in tomos

pomanus 1), zum Teil auf eigenen Quellenforschungen aufbaute 2), hatte Surius sofort nach Vollendung jener Bände in Angriff genommen. Dank seiner Arbeitskraft und Dank der Rührigkeit des genannten Verlags hatten von ihr in dem Zeitraum von 1570 bis 1574 fünf Bände, jedes Jahr einer, erscheinen können, so dass das Werk, das in jedem Bande die Heiligen zweier Monate behandelte 3), im Herbste 1574 dem Abschluss nahe war.

Der Absatz der beiden Publikationen muss sehr gross gewesen sein. Der Verleger dachte i. J. 1574 bereits an eine neue, durch bisher unbekanntes Material bereicherte Auflage der Konzilienausgabe), der Autor aber, offenbar ermuntert durch die günstige Aufnahme der Geschichten der Heiligen, schien damals ganz von dem Bestreben erfüllt, wenn möglich, noch deren der Vollendung nahen letzten Band, der die Monate November und Dezember behandelte, jedenfalls aber eine Neuauflage durch neue handschriftliche Funde zu vervollständigen. Beider Blicke wandten sich unter diesen Umständen über die Alpen und nach Rom.

Vielleicht hätten Beide noch gezögert, zu dem Zwecke Schritte in der ewigen Stadt zu tun, wenn sich nicht bei Surius ein junger Däne, Nicolaus Michaelius aus Viborg, mit der Bitte um empfehlende

4 distributa sint: aliquot locorum millibus in synodis et epistolis decretalibus hactenus editis ad vetustissimorum manuscriptorum codicum fidem diligenter emendatis et restitutis per F. Laurentium Surium Carthusianum. Coloniae Agrippinae Apud Gerwinum (sic) Calenium et haeredes Johannis Quentelii 1567.

1) Der erste Band war von diesem 1551 als Bischof von Verona publiziert worden. Der letzte achte Band erschien erst nach dem Tode des Lippomanus, der 1559 als Bischof von Bergamo gestorben war.

2) Das betont Surius auf dem Titel, siehe folgende Note.

3) Der Titel des ersten Bandes gilt mut. mut. auch für die übrigen: De probatis Sanctorum historiis partim ex tomis Aloysii Lipomani, doctissimi episcopi, partim etiam ex egregiis manuscriptis codicibus, quarum permultae antehac nunquam in lucem prodiere, nunc recens optima fide collectis per F. Laurentium Surium Carthusianum. Tomus primus complectens sanctos mensium ianuarii et februarii. Coloniae Agrippinae Apud Gervinum Calenium et haeredes Quentelios anno 1570. Cum privilegio Pii V. pontificis maximi et Cesareae Maiestatis in decennium. 4 Siehe hierzu und zum folgenden Beilage 2 und Beilage 5.

Worte nach Rom gemeldet hätte1). Dieser Nikolaus schien in Viborg zum Katholizismus übergetreten zu sein und dadurch das Anrecht auf einen Kanonikat an einer der dortigen früher katholischen Kirchen, vermutlich an der Kathedrale, verwirkt zu haben 2). Sein Wunsch ging jetzt, um später die Weihen empfangen zu können, auf einen Platz im Collegium Germanicum und Surius zögerte Anfang September 3) nicht, ihn dem an der Kurie weilenden, mit einer neuen Ausgabe des Decretum Gratiani beschäftigten Spanier Michael Thomasius) und dem in Rom anwesenden Kardinalbischof von Bologna, dem auch literarisch tätigen Paleotto 5), zu empfehlen und ferner den in Innsbruck lebenden Petrus Canisius um gütige Zeilen an einflussreiche Persönlichkeiten zu bitten 6). Ueberbringer dieser Gesuche, denen ofenbar der Nuntius in Köln, Kaspar Gropper, auch seinerseits Zeilen für Thomasius, aber ohne nähere Beziehung auf Surius' Wünsche und Absichten beigelegt hatte 7), war der junge Däne in Person 8). Ende September oder Anfang Oktober war dieser in Innsbruck; von dort nahm er Briefe des Canisius an den bayrischen Gesandten in Rom, Dr. Andreas Fabricius, und an den gelehrten Kardinalbischof von Ermland (Varmiensis) Stanislaus Hosius mit 9), der sicher ebenso wie der dem Collegium so wohlgesinnte Paleotto dem jungen Mann sehr förderlich sein konnte.

1) Siehe Beilage 5 und Beilage 2. Hier wird er Nicolaus Danus genannt. Seinen vollen Namen und seine engere Heimat erfährt man aus der S. 290 Anm. 1 wiedergegebenen Notiz.

2) Das wird, wie Franz v. Lassberg S. J. aus dem Collegium Germanicum (Rom) mir mitteilt, die Bemerkung im Eingang von Beilage 2 idemque patriae suae canonicatu ab haereticis exutus et per nostros catholicus factus besagen sollen.

3) Das Datum der nicht vorliegenden Briefe ergibt sich aus Beilage 5.

4) Ueber Michael Thomasius de Taxaquet (Balearis Maioricensis) siehe Bibliotheca Hispana nova sive Hispanorum scriptorum qui ab anno 1500 ad 1684 floruere notitia auctore d. Nicolao Antonio Hispalensi, To. 2 Matriti 1788, p. 147 sq. und H. Hurter a. a. O. col. 90. 91.

5) Siehe Beilage 5 Absatz 1.

6) Man lese Beilage 2 Absatz 1. Surius hatte fraglos an Canisius ge

schrieben.

7) Der im Eingang von Beilage 4 genannte Brief Groppers mag Anfang September aufgesetzt worden sein. Vgl. S. 294 Anm. 2.

8) Man lese Beilage 5.

9 Siehe Beilage 2 Absatz 1.

Dieser stand denn auch, Dank insbesondere dem Eingreifen Paleotto's, schon vor Mitte November am Ziel seiner Wünsche 1). Einer Bitte des Surius, der er in seinem Briefe an Thomasius Ausdruck gegeben hatte 2), seinem in Perugia studierenden Neffen, wohl dem wie der Karthäuser aus Lübeck stammenden Laurentius Surius, eine Geldunterstützung vom Papste zukommen zu lassen, war nicht minder bereitwillig entsprochen worden 3).

Welche Antwort aber erhielten nun Surius und Gerwinus hinsichtlich ihrer literarischen Wünsche? Wir kennen ihre Darlegungen nur aus dem Schreiben des Canisius an Fabricius, das auf Zeilen des Gerwinus und des Surius zurückgeht'), und aus dem Briefe des Thomasius an Surius 5). Aus Canisius' Ausführungen ersieht man, dass Gerwinus für eine neue Ausgabe der Konzilien vor allem auf Interesse bei den katholischen Gelehrten in Rom rechnete. Der Verleger hielt es für notwendig, dass alles für eine neue Konzilienausgabe Geeignete gesammelt und verwendet und insbesondere Ausschau nach den Akten der ersten und zweiten Synode von Nicaea 6), des ersten Konzils von Konstantinopel) und des Konzils von Lyon 8)

1) Siehe Beilage 5. Franz v. Lassberg hatte die grosse Güte, mich in einem der ältesten Alumnenverzeichnisse des Collegium Germanicum auf fol gende Eintragung aufmerksam zu machen: n. 268, 1574 Nicolaus Michaelius ex Dania Viburgien. annorum 25 diocesis Viburgiensis theologus venit 11. novemb. 1574. Also sehr rasch war dessen Verlangen entsprochen worden! Eine wohl von der gleichen Hand herrührende Notiz dimissus propter ingenium et mores zeigt indessen, dass er die auf ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllte (vgl. übrigens hierzu S. 308 Anm. 2 !!). Die sich anschliessenden Worte von anderer, aber gleichzeitiger Hand Colonia scribit [folgt undeutliches Wort: Surius??]. commendat 575 15. septembris könnten auf ein neues Schreiben des Surius für den Dänen schliessen lassen. Jenes Alumnenverzeichnis durfte ich auch für die Beilagen benutzen.

2) Siehe Beilage 5 Absatz 1.

3) Siehe a. a. O. und Näheres über den Neffen dort und Beilage 6.

4) Siehe Beilage 2.

5) Siehe Beilage 5.

6) Die Akten der ersten Synode (a. 323) fehlen bei Surius; die der zweiten (a. 787) finden sich im dritten Bande p. 48-197. Gerwinus wünschte für die zweite also bessere Vorlagen.

7) Der Wortlaut der Kapitel dieses Konzils (a. 381) findet sich nicht bei Surius, vgl. seinen ersten Band p. 481-491.

8) Die Kapitel des ersten (c. 570) und des zweiten (c. 586) Konzils von Lyon fehlen bei Surius, vgl. seinen zweiten Band p. 677-678 und p. 680-681.

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