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pontificem. id enim et affinis eius patris societatis integritas et spectata virtus mereri videtur. nec ego puto consultum eiusmodi viris negare id quod honeste petunt. sed de his satis: non enim opus est C. T. multis urgere verbis, ut quae sua sponte cupiat huius societatis viris gratificari 1). Deum precor ut C. T. diu foelicem et fortunatam servet et in multos annos eam ecclesiae suae decus non vulgare tueatur et custodiat. ex Carthusia Coloniensi 7. novembris anno etc. 75.

C. T.

Observantissimus cliens eigenh. F. Laurentius Surius.

1) Das Gesuch hatte Erfolg, denn das S. 290 Anm. 1 genannte Verzeichnis der Alumnen führt als n. 317 auf: Vallramus Tummolerus dioecesis Colonien. annorum 21 venit 4. februarii 1576 theologus. Von anderer Hand: Discessit sacerdos 19. septembris 1580. missus cum Ernesto Bavariae duce et postea electo electore Coloniensi contra Truchsesium a fide apos(tatam) eiusdem consiliarius, canonicus Traiecti ad S. Servatium, uti ex ipsius litt. 1583 10. cal. sept. Vgl. über Tummler Steinhuber a. a. O. Bl. 1 S. 246. Steinhuber scheint übrigens unser Brief (in einer Kopie?) vorgelegen zu haben, da er S 246 Anm. 1 von einem Brief des Surius an Kardinal Sirlet betr. Tummler spricht.

DIE PÄPSTLICHE POLITIK

IN DER

PREUSSISCHEN UND IN DER JÜLICH-KLEVISCHEN FRAGE.

VON PHILIPP HILTEBRANDT.

Trotz aller Anstrengungen und teilweiser Erfolge, mit denen sich die Gegenreformation nach dem Tridentiner Konzile dem Protestantismus entgegengesetzt hatte, war dieser bis zur Katastrophe auf dem Weissen Berge noch immer im Fortschreiten begriffen. Die beiden katholischen Grossmächte, Spanien und Frankreich, hielten sich in gegenseitiger Rivalität die Wage: ihren Gegensatz benutzend, hatte sich der Calvinismus in England und in Holland siegreich behauptet, und in Frankreich zeigte er sich stark genug, um, trotz des Verlustes seines Führers, einen Staat im Staate zu bilden. In Deutschland hemmte die gegenseitige Eifersucht der Häuser Habsburg und Wittelsbach und der Zwist, der zwischen den habsburgischen Brüdern ausgebrochen war, eine einheitliche Aktion des Katholizismus. Da drohten alle Bistümer in Nord- und Mitteldeutschland allmählich in die Hände des Protestantismus überzugehen, und selbst im habsburgischen Erblande Böhmen musste den Häretikern im Jahre 1609 Religionsfreiheit gewährt werden. Noch schwächer war die Stellung des Katholizismus im europäischen Nordosten. Zwar war es gelungen, die Katholizität des polnischen Staates gegenüber den Dissidenten sicher zu stellen: aber die Türken un die Moskowiter im Rücken und den protestantischen Kriegsstaat Schweden in der Flanke, blieb die polnische Adelsrepublik, seit der Thronbesteigung des Hauses Wasa mit Oesterreich bitter verfeindet, doch nur eine schwache Waffe in der Hand der gegenreformatorischen Bewegung.

Unter diesen Verhältnissen musste die römische Kurie zusehen, wie das protestantische Haus der Hohenzollern im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts jene beiden Erwerbungen machte, die später seine europäische Stellung begründen sollten: Ostpreussen und Kleve. Sie hatte die folgenschwere Bedeutung, die die Festsetzung des häretischen Brandenburg am Rheine und an der Weichsel für die römische Kirche besass, erkannt, und sie hat, soweit es in ihren Kräften lag, versucht, den Anfall jener Länder an den brandenburgischen Staat zu verhindern. Aber es war von vornherein ein aussichtsloses Unternehmen. Polen und Frankreich sahen in der Zerstückelung des deutschen Reichskörpers eines der Hauptziele ihrer Politik und in der Stärkung des häretischen Brandenburgers eines ihrer Hauptmittel: statt die Kurie gegen Brandenburg zu unterstützen, traten sie trotz aller Warnungen des Papstes für die protestantische Macht ein und liessen sie in jenen Positionen Fuss fassen, von denen aus sie später einmal zur Vernichtung Polens und zur Zurückdrängung Frankreichs aus seiner europäischen Vormachtstellung schreiten sollte.

So musste sich die Kurie in Preussen darauf beschränken, in Protesten, die mit aller Rücksicht auf die Empfindlichkeit der pol nischen Nation abgefasst waren, ihre Rechte in dem mit Polens Hilfe säkularisierten und dem Protestantismus überlassenen Ordenslande nach Möglichkeit zu wahren.

Im Westen aber schien die jülich-klevische Frage die Dinge zu einem in seinen unabsehbaren Folgen für die Kirche verhängnisvollen Kriege zwischen den beiden katholischen Grossmächten zu treiben, den zu verhindern alle Anstrengungen und Mittel der päpstlichen Diplomatie versagten. Sie atmete auf, als das ähe Ende Heinrichs IV. sie von dieser schweren Sorge erlöste, und der Verlust der jülich-klevischen Staaten erschien ihr jetzt als ein relativ nur geringes Uebel. Auch erwuchs der Kirche wenigstens ein Vorteil aus der Tatsache, dass der Uebergang jener Länder unter die protestantische Herrschaft sich unter Mitwirkung katholischer Mächte vollzog. Nicht zum wenigsten aus Rücksicht auf die Bundesgenossenschaft des allerchristlichsten Königs stellte der Kurfürst von Brandenburg die Rechte der katholischen Kirche in Kleve sicher und, um für Ostpreussen die Belehnung durch die polnische Krone

zu erhalten, liess er es zu, dass der Katholizismus im Herzogtum wieder festen Fuss fasste. Zum ersten Male nach dem Vortritte Hollands war damit der Grundsatz des Cuius regio eius religio in einem protestantischen Staatswesen aufgehoben und der rechtlichen Duldung Andersgläubiger Bahn gebrochen. Wie man aber sieht, ist auch die vielgerühmte Toleranz der preussischen Herrscher in ihren Anfängen ein Ergebnis derselben europäischen Konstellation, der das Haus Brandenburg seine preussischen und seine rheinischen Besitzungen verdankt.

I.

Am 8. April 1525 erhielt zu Krakau der zum Luthertum übergetretene Hochmeister des deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg, das bisherige Ordensland Preussen als weltliches Herzogtum und erkannte dafür die Oberlehnsherrschaft des polnischen Reiches an 1). Ein langer Kampf war mit dieser feierlichen Handlung zum Abschluss gekommen. Unfähig, den Hochmeister zu bezwingen, so lange er aus den Reihen des katholischen Adels Zufluss erhielt, hatte der katholische König von Polen, von seinem Kanzler Tomicki geleitet, im Einverständnis mit den geistlichen und weltlichen Ständen seines Reiches der grössten Säkularisation, die der Kirche bisher widerfahren, und dem Uebertritt des Hochmeisters zum Luthertume zugestimmt, in der Hoffnung, durch Vernichtung des Ordens. das schwerste Hindernis für die Unterwerfung Preussens unter die polnische Herrschaft beseitigt zu haben.

Der Schritt des Königs rief überall in der katholischen Welt das grösste Erstaunen hervor. Selbst der polnische Gesandte am Kaiserhofe war,,bestürzt, ja fast wie vom Donner gerührt". Er wollte an die Sache nicht glauben. Ich werde von Vielen wie ein Monstrum angesehen", schrieb er an den Kanzler Tomicki,,,und ich hoffe, dass dieses unerhörte, ja beinahe ungeheuerliche Ereignis niemals geschehen ist" 2). In Rom gerieten der Papst und die ganze

1) Fr. Dittrich, Geschichte des Katholizismus in Altpreussen I 1 und J. Vota, Der Untergang des Ordensstaates Preussen und die Entstehung der preussischen Königswürde (Mainz 1911). Sein Werk ist mir erst nach Vollendung meines Aufsatzes zu Gesicht gekommen. Da der Verfasser das Vatikanische Archiv unbenutzt gelassen hat, so bildet die folgende Arbeit eine notwendige Ergänzung seines Buches.

2) Dittrich I 18. Acta Tomiciana VII 271.

Kurie in Aufregung.,,Ist das alles wahr?" so fragte mit entsetztem Erstaunen der päpstliche Datar Ghiberti den polnischen Gesandten in Rom,,,hat der König von Polen wirklich ein Land der Kirche und des Ordens zum Herzogtum gemacht und einen durch ein Gelübde verpflichteten Prälaten zum weltlichen Herzog darüber 1)?" Und der päpstliche Nuntius in Deutschland, Campeggi, äusserte, nicht einmal die Kunde vom Tode eines Sohnes würde ihn so geschmerzt haben, wie die Nachricht von dem, was in Krakau geschehen 2). Man vermutete bereits, dass sich der Polenkönig von der Einheit der Kirche getrennt und mit dem Makel der Häresie befleckt habe.

Ein Protest der Kurie stand zu erwarten, und um diesen abzuwenden, beeilte sich König Sigismund, seinen Schritt beim Papste zu rechtfertigen. Am 21. Mai 1525 richtete er ein Schreiben an. Clemens VII. 3).

Wenn er mit der Behauptung begann, er habe auf Wunsch des Heiligen Vaters ,,unter göttlichem Beistande mit dem Hochmeister Frieden geschlossen", so konnte der Papst diese Entschuldigung nur mit bitterem Lächeln lesen. Auch der Hinweis darauf, dass die Unterwerfung des Hochmeisters unter Bedingungen erlangt worden sei, die zur Zeit erreichbar gewesen und die die Notwendigkeit erfordert habe, war nur eine schwache Ausrede. Nur eins vermochte er anzuführen, das geeignet war, den Papst einigermassen zu trösten, und dies war die Versicherung, dass unter dem Regimente des Ordens die katholische Religion in Ostpreussen tatsächlich bereits zu Grunde gegangen und somit ihre Wiederherstellung nur unter der polnischen Herrschaft zu erhoffen sei. Der König verfehlte nicht, auf diese Tatsache mit allem Nachdruck hinzuweisen und seinen Eifer für die katholische Religion zu beteuern. Er habe bereits viele Vorteile für die kirchliche Jurisdiktion und für die Herstellung der geistlichen Güter erlangt und hoffe, mit göttlicher Gnade unter päpstlichem Beistand alles ohne Aufsehen zur rechten Norm zurückzuführen: denn er sei stets bereit, so versicherte er, für die Erhaltung der christlichen Religion und des Heiligen Stuhles nicht nur all seinen Eifer und seine Kräfte zu verwenden, sondern

1) Dittrich I 20. Acta Tomiciana VII 283.

2) Dittrich I 4.

3) Theiner, Monumenta ecclesiastica Poloniae II 429. 430.

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