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ihr Betriebskapital in all dieser Zeit mindestens 14 % Gewinn in jedem Jahre abgeworfen habe. Wer jemals einen Blick in die Abrechnungen grosskaufmännischer Unternehmungen gethan hat, kann nur verwundert sein über die Bescheidenheit des hier zugegebenen Gewinnes; denn thatsächlich galt, wie ja auch an anderer Stelle von den Fuggern selbst zugegeben wird, bei einigermassen glücklichen Unternehmungen ein zebnfacher und noch grösserer Gewinn durchaus nicht als etwas seltenes. Schon Haro hatte in seinem Prozesse darauf hingewiesen, dass der verlockendste Paragraph des Handelsvertrages derjenige gewesen sei, der den Theilnehmern der ersten Fahrt die dauernde Betheiligung gesichert habe, weil man einen erheblichen Gewinn, - es werden wieder die portugiesischen Unternehmungen mit ihren Erträgen von 200-300 % als Beispiel herangezogen, erst dann zu erwarten gewesen sei, wenn die Verhältnisse einen geregelten und gesicherten Gang würden gewonnen haben. Gerade darum aber seien sie durch den Verkauf der Inseln gebracht worden. Aber, wie gesagt, stellt dieses Interrogatorium keinerlei entscheidende Enthüllungen in Aussicht. Aehnlich verhält es sich mit dem am 11. Oktober desselben Jahres eingereichten, und aus 10 Paragraghen bestehenden Frageverzeichniss des Staatsanwalts. Wie in seiner Zurückweisung der Fugger'schen Klagschrift sucht er auch durch die Zeugenaussagen vor Allem das beweisen zu lassen, dass den Fugger in vertragsmässiger Form und zwar durch eine vom 20. Januar 1526 aus Toledo datirte öffentliche Aufforderung - die Möglichkeit geboten worden sei, sich an der dritten Flotte die unter Alcazabas Befehl segeln sollte, zu betheiligen, dass sie dies aber freiwillig unterlassen, also von dem Vertrage zurückgetreten und keinerlei Ansprüche daraus erhoben hätten. Des Weiteren sollen die Zeugen besonders beweisen, dass der Vertrag über die Abtretung der Molukken vor Allem durch die Sorge vor schwereren Verlusten abgeschlossen worden sei, indem Karl V. nachdem die Portugiesen sich in den Molukken festgesetzt, um seine Flotte, der König von Portugal nach Ausrüstung dieser neuen starken Flotte, um die Niederlassungen seiner Unterthanen besorgt gewesen sei.

Wir erfahren zwar, dass Sebastian Rodriguez noch an demselben 11. Oktober die gerichtliche Vorladung erhielt, der Vernehmung der vom Staatsanwalt benannten Zeugen beizuwohnen, allein weder diese Zeugenaussagen, noch die ihrer eigenen Partei sind uns überliefert worden. Ueberhaupt werden die Akten über den ferneren Verlauf des Prozesses höchst lückenhaft. Nur die eine Gewissheit

können wir denselben noch entnehmen, dass der Prozess auch jetzt wieder vielen Weitläufigkeiten ausgesetzt war. Es ist uns nämlich noch ein zweites Verzeichniss von Fragen, die an die Zeugen zu richten wären, von Seiten der Fugger überliefert. Seine 16 Nummern beweisen, dass es erst nach der Gegenschrift des Staatsanwaltes auf die Fuggersche Appellations-Klage abgefasst worden sein kann, denn alle die Fragen sind bündig und korrekt darauf gerichtet, die willkürlichen Angaben des Staatsanwaltes über das Schicksal der Expedition des Loaisa zu widerlegen. In diesem Punkte darf man nicht zweifeln, dass die Fugger auch vor dem Gerichtshofe durchgedrungen sein werden. Unter den 14 Zeugen deren Aussagen zu der entscheidenden zweiten Frage uns aufbehalten worden sind, ist zwar nur ein einziger, ein als Dolmetscher verwendeter Eingeborener Indiens oder China's, der selbst an der Expedition theilgenommen, aber seine Aussagen bestätigen vollkommen die öffentliche Meinung, dass der Untergang der spanischen Herrschaft in den Molukken, und die Brachlegung des Gewürzhandels erst die Folge des Verzichtes Karls V. gewesen ist. Es wird nämlich durch die Zeugenaussagen erwiesen, dass das Admiralsschiff Loaisa's, er selbst war unterwegs gestorben, mit mehr als 110 Mann in der Molukkengruppe ankam, die Portugiesen verdrängte, und Gelegenheit fand sich in aller Ruhe festzusetzen. Sogar die Handelsgeschäfte sind thatsächlich in Angriff genommen worden. Antonio Sardo, ein Seemann aus Triana beeidet, unter Berufung auf die Erzählungen eines Kameraden, der selbst an der Fahrt theilgenommen, dass, nachdem die Flotte welche Saavedra auf königlichen Befehl aus Neu-Spanien (Mexiko) nach den Molukken führte, dorthin gelangt war, von dem königlichen Faktor eine mit Spezereien befrachtete Karavelle abgefertigt, und auf dem Wege über Neu-Spanien abgeschickt wurde. Dass diese durch den Tod des Kapitäns unglücklicher Weise zur Rückkehr gezwungen wurde und dadurch auch den Portugiesen in die Hände fiel, spielte für die Rechtsfrage keine Rolle, die Thatsache, dass das Handelsgeschäft, welches Gegenstand des Fugger'schen Vertrages gewesen thatsächlich zur Ausführung gelangt, und erst durch Abtretung der Inseln wieder vernichtet worden, war vollkommen erwiesen, und damit wohl auch die Verpflichtung der Krone unleugbar geworden, die betheiligten Parteien zu entschädigen. Dies scheint auch die Ansicht des Gerichtshofes gewesen zu sein, denn wir finden nicht, dass Zeugenaussagen über die weiteren Punkte zu Protokoll genommen worden sind. Allerdings fehlt uns das gesprochene Urteil und jede

andere Urkunde, die uns einen sicheren Schluss über den Ausgang des Prozesses gestattete, aber schon der Umstand, dass nach dieser entscheidenden Wendung keine Akten weiterer Prozessführung sich vorfinden, spricht für die, nach unseren Rechtsauffassungen überhaupt nicht zweifelhafte, Anerkennung des Fugger'schen Rechtes.

Jedenfalls hatte der Prozess das eine Gute im Gefolge gehabt, dass durch ihn eine ganze Reihe interessanter Dokumente auf uns gekommen sind, durch welche erst über die an den Besitz der Molukken von der Krone Spanien geknüpften commerciellen Erwartungen ein richtiges Licht verbreitet wird, und wir dürfen von neuem mit berechtigtem Nationalstolze auf unsere Kaufherren des 16. Jahrhunderts zurückblicken, deren kühner Unternehmungsgeist auch hier wieder mit Kraft und Entschiedenheit grosse und weitausschauende Pläne sich anzueignen und zu fördern verstand.

III.

Die Teurung zu Augsburg in den Jahren 1570 und 71,

in Versen beschrieben

von

Barnabas Holzmann,

Maler und Bürger zu Augsburg.

Mit Einleitung und Noten

von

Max Radlkofer.

Auf der Bibliothek des historischen Vereins für Schwaben und Neuburg befindet sich ein geschriebener Foliant mit dem Titel: ,,Memmorij Zu Ainer Cronica | So Ich Paulus Hector Mair aus alten Geschriebne Vnd warhafftigen Büechern zusamen hab getragen | bis Ichs erst in ain Rechte Ornung bring | Oder ein annderer mach es nach mir aus | nach seinem gefallen | P. H. M." Der Inhalt ist im Katalog der Bibliothek vom Jahr 1867, p. 108 beschrieben.1)

Da ich mich besonders mit den auf schwäbischem Boden entstandenen Dichtungen des 16. Jahrhunderts beschäftige, wurde meine Aufmerksamkeit zunächst durch ein Blatt angezogen, welches die

1) P. H. Mair, geb. 1517, diente dem Rate zu Augsburg 44 Jahre. 1541 wurde er erster Ratsdiener, mit welcher Stelle sich auch die eines Stadtkassiers und Bauwarts verband. Er war ein eifriger Sammler besonders von Rüstungen und Gewehren, auch erhielten sich von ihm ein Wappenbuch und zahlreiche Aufzeichnungen teils von eigener Hand, teils durch ihn veranlasst. Die Ausbildung und Versorgung von 9 Kindern erforderte grosse Geldmittel; indem er ferner seiner Prachtliebe und Genusssucht viel zu freien Lauf liess, veruntreute er öffentliche Gelder und soll der Stadt nach und nach einen Schaden von 60000 fl. zugefügt haben. Am 10. Dezember 1579 wurde er deshalb gehängt. (Lebensbeschreibungen von P. v. Stetten d. J., 2. Sammlung, p. 331--58.)

Überschrift trägt:,,Ettlich Hundert Herrlicher vnnd Schönner Carmina oder gedicht von der Lanngwirigen schweren gewesten Teurung grossen Hungers Not vnd allerlay zuuor vnerhörten Grausamen Straffen | vnd Plagen | so wir (Gott lob) zum tail ausgestannden haben Darbey auch angezaigt wirt wie bey allen Stennden | vnd Hanndtwerckern der Wuecher | Geytz | vntrew | vnnd alle vngerechtigkait vber handt genomen haben | vnd die Liebe gegen dem nechsten ganntz vnd gar verloschen | vnd vergessen wirt."

Aber schon die auf derselben Seite folgenden zwölf Verszeilen belehren uns, dass wir es mit einem einzigen Gedichte zu thun haben, welches die Teurung von 1570 und 71 in 1000 Versen behandelt. Nachdem der Dichter dasselbe am 15. Juli 1571 fertig gebracht hat, entschliesst er sich allerdings noch zur Abfassung eines zweiten Teiles aus 500 Versen, dessen Aufzeichnung am 16. September von ihm begonnen und schon am nächsten Tage vollendet wurde; diesem lässt er noch ein Nachwort aus 71 Versen und 4 Schlussverse folgen.

Den Namen des Dichters suchen wir in Mairs Memorienbuch vergeblich; derselbe ist uns aber in einer jüngeren Abschrift überliefert, welche gleichfalls der Bibliothek des historischen Vereines angehört ) und den Titel führt: ,,Beschreibung der grausssamen und erschröklichen Teirung Anno 1570 und 71 alhie in Augspurg gewesen, auch was Sich Sonsten damalen in einem und anderen denkwürtiges verloffen hatt etc. - Alles mit Besondernn Fleis, So vill mir zue wissen, und Mererteils mit Augen Selbs gesehen, in Reimen verfast, zue einem under richt. Durch Barnabam Holzmann, Maler und Bürger zu Augspurg. Anno 1572." Unter diesem Titel stehen mit der Aufschrift: Vorrede" dieselben zwölf Verse, wie vor dem Gedichte in Mairs Memorienbuch; darauf folgt das aus 1000 Zeilen bestehende Hauptgedicht, diesem aber sofort die 4 Schlussverse. Unter den Versen der Vorrede lesen wir: ,,Adi 20. Junij Anno 1571 Jar." Die Abschrift in Mairs Memorienbuch bezeichne ich mit A, die jüngere mit B.

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Was Holzmann in seinem Gedichte von sich selbst berichtet, ist folgendes: Der Dichter ist ein geborner Augsburger (v. 75) und trat bei Beginn der Teurung eben sein vierzigstes Jahr an (v. 50). Obwohl er selbst niemals Mangel litt, so bereitete ihm doch das Mitleid mit den Armen oft schweren Kummer (v. 33-40). Wie er

2) Katalog von 1867, p. 107.

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