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Ad coelum aureum zu Pavia verzeichnet Stumpf acht Urkunden, in deren vier die Kaiserin erwähnt wird (nr. 724. 923. 1086. 1145. 1382. 1561. 1927. 2036.) In vier von fünf Urkunden für Murbach erscheint die Kaiserin (nr. 704. 705. 916. 1813. 1892.), ebenso in fünf von 9 für Kloster Memleben (nr. 740. 774. 798. 799. 800. 976. 1013. 1170. 1334.), in drei von fünf für das Marienkloster zu Florenz (nr. 1556. 1557. 2002. 2060. 2114.), in drei von acht für Corvey (nr. 773. 856. 908. 1041. 1318. 1863. 1870. 1975.), in fünf von dreizehn für Lorsch (nr. 876. 901. 1039. 1233. 1234. 1325. 1429. 1510. 1555. 1559. 1587. 1859. 2055.) und ebenso in fünf von dreizehn für Nienburg (nr. 662. 725. 735. 761. 1004. 1112. 1214. 1222. 1351. 1391. 1392. 1873. 2069.) Ich glaube, die hier angeführten Beispiele ) werden genügen, um zu zeigen, dass Fulda durchaus keine exceptionelle Stellung in Bezug auf das Vorkommen der Kaiserin in seinen Urkunden einnimmt, dass mithin zuerst ein näheres Verhältniss der Abtei zur Kaiserin nachgewiesen werden muss, ehe dem Vorkommen der Regentin als Intervenientin und dergleichen in den Urkunden für Fulda eine besondere Bedeutung beigemessen werden darf. Sonach erscheint der von Rübsam auf Grund des angeblich ungewöhnlich häufigen Vorkommens der Kaiserin in Fuldaer Urkunden versuchte. Nachweis eines höheren Alters des Fuldischen Erzkanzleramts der Kaiserin gänzlich verfehlt 2).

1)

Kemnade mit zwei in drei, S. Sisto zu Piacenza mit drei in drei, Vilich bei Bonn mit zwei in zwei, Niedermünster bei Regensburg mit drei in vier, Niederburg bei Passau mit zwei in vier Urkunden.

1) Ich führe noch summarisch an Ebersheim und S. Udalrich und Afra, zwei von drei, Güntherszell zwei von zwei, S. Johann bei Magdeburg zwei von fünf. Dann Einsiedeln mit vier von dreizehn, Hersfeld drei von zehn.

2) Ebenso grundlos bringt Rübsam a. a. O. S. 73 ff. den Anspruch des Abtes auf einen besonderen Ehrenplatz mit dem angeblich schon existirenden Erzkanzleramt in Zusammenhang. Dazu berechtigt auch nicht die leiseste Andeutung in den Quellen.

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Der erste Theil der habsburgischen Projecte war kläglich gescheitert, die österreichische Politik hatte eine vollständige Niederlage erlitten. Wenn Kaiser Ferdinand II trotz dieses Fiascos jene Pläne, wie sie die Propositionen Spaniens vorgezeichnet hatten, weiter verfolgte und seine bereits 1626 angedeutete Absicht die Verhandlungen in Brüssel, in anderer Form wieder aufzunehmen realisirte, so wird der Grund in dem mehr und mehr hervortretenden Streben nach Gründung einer Universalmonarchie im Style des früheren Mittelalters, sowie in dem dominirenden Einflusse Spaniens am Wiener Hofe zu suchen sein. Doch auch die redliche Absicht des Kaisers, Deutschland die Wohlthaten des Welthandels zugute kommen zu lassen, ist kaum zu bezweifeln. Die militärischen Erfolge auf dem Kriegsschauplatze erschienen als ein Ersatz für die gescheiterte Allianz; sie liessen der Hoffnung Raum, auch auf diese Weise das erstrebte Ziel, die Festigung der kaiserlichen Autorität, um so leichter zu erreichen, als die Hansestädte trotz der von Holland und England ihnen in den Weg gelegten Hindernisse und der Beeinträchtigung ihres Handels dem Kaiser treu ergeben waren und darin durch die siegreiche Laufbahn der Heere Waldsteins und Tillys bestärkt wurden.

Mit kluger Berechnung wählte man zur Einleitung der Verhandlungen mit den Hansestädten den Moment, als Waldsteins Scharen Schleswig und Holstein erobert und das dänische Heer auf die Inseln zurückgedrängt hatte. Jetzt schien die Idee der Universalmonarchie mit dem römisch-deutschen Kaiser an der Spitze der Verwirklichung nahe. Es verstand sich fast von selbst, dass sowohl Spanien als der deutsche Kaiser mit der Fortsetzung der Brüsseler Tractate ihre vorigen Bevollmächtigten (Gabriel de Roy und den Grafen G. L. zu Schwarzenberg) betrauten; nur wurde dem kaiserlichen Gesandten Dr. Johann Wenzel als Begleiter beigegeben 1). In der Sitzung des Reichshofrathes vom 4. September 16272), an welcher Kaiser Ferdinand II, sein Sohn König

1) Khevenhüller, Annales 10, 1509.

Concept im k. k. Hof- und Staatsarchiv zu Wien (Kriegsacten 33).

Ferdinand III, Graf Meggau, Slavata, Khevenhüller und Breuner theilnahmen, wurde die Instruction für Schwarzenberg und Wenzel entworfen und vom Kaiser approbirt. Die kaiserlichen Bevollmächtigten hätten, so besagte diese, den Rath von Lübeck, oder wo sonst eine passende Gelegenheit zur Einleitung der Verhandlungen sich bieten würde, vorerst der Friedensliebe ihres Mandatars zu versichern, dessen ganzes Trachten und Streben dahin gehe seinen Unterthanen alle zuträglichen guten Mittel und Vorschub an die Hand zu geben, auf dass sie an ihrer zeitlichen Wohlfahrt auf- und zunehmen. Weil es aber notorisch sei, dass die Hansestädte bei Lebzeiten König Rudolfs II und Mathias durch allerlei von fremden Kaufleuten eingeführte Monopole gedrückt, ihnen von fremden Potentaten die freie Schifffahrt gesperrt, ihre Schiffe überfallen, geplündert und in Grund geschossen worden seien, wodurch zum Vortheile einiger wenigen Personen und zum Nachtheile der Hansestädte der Handel in fremde Hände gelangt, sie um ihre Erwerbsquelle gekommen, ja zum Theil von dem h. römischen Reich ganz getrennt worden seien, so werde der Kaiser nichts verabsäumen, damit die Hansestädte zu ihrem früheren Flor und ihrer vorigen Autorität der edlen deutschen Nation zurückgeführt und erhalten werden könnten. Der Kaiser gebe ihnen die Freiheit der Schifffahrt und des Handels zurück und wünsche nur, dass sie statt der fremden Bevormundung unter die Protection ihres Kaisers, ihres rechten Herrn und Oberhauptes, sich stellen und mit der spanischen Handelsflotte, durch welche vor Zeiten die Stadt Lübeck und andere Städte reich geworden seien, in eine weit nützlichere und rechtmässigere Compagnie treten. Der Kaiser habe aus besonderer Liebe und Zuneigung gegen die gesammten Hansestädte und andere Städte, sowie zur Wiederherstellung ihres vorigen Wohlstandes die Gesandten hieher geschickt, um mit ihnen zu berathschlagen, auf welche Weise diese Handelsgesellschaft geschlossen und eingerichtet werden könnte; sie seien zum Abschlusse eines solchen Vertrags bevollmächtigt. Die Gesandten sollten weiter die Vortheile dieses Planes den Städten darlegen, ihnen den Unterschied einer solchen mit Zustimmung des Kaisers geschlossenen Handelscompagnie und der fremden Monopole klar vorstellen, im übrigen aber den Sonderwünschen einzelner Städte möglichst entgegenkommen.

Der Wiener Hof beabsichtigte in dieser wichtigen Sache nur in vollständiger Uebereinstimmung mit dem Generalissimus des k. Heeres, A. E. Waldstein, vorzugehen, der bereits am 21. April 1627 zum General des oceanischen und baltischen Meeres ernannt und dafür mit ausgedehnten Vollmachten versehen worden war. Der kaiserliche Ge

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