Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung, Volumen2Wagner'sche Universitätsbuchhandlung, 1881 |
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... Annahme einer in gleicher Weise der Ascetik nachhängenden Ge- müthsart beider nicht ausreicht . Eine richtige Ansicht von der Stellung Adalberts zum Přemyslidenhause die wir hier unerörtert lassen einerseits , sowie zu Otto III ...
... Annahme einer in gleicher Weise der Ascetik nachhängenden Ge- müthsart beider nicht ausreicht . Eine richtige Ansicht von der Stellung Adalberts zum Přemyslidenhause die wir hier unerörtert lassen einerseits , sowie zu Otto III ...
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... Annahme Dümmlers ( Rautenberg , Berengar von Friaul , Berlin 1871 , berührt diese Frage nicht ) , dass Bertilla 910-915 gestorben sei , ist nicht durchaus sicher . Diese Ur- kunde ergibt , dass Bertilla noch nach Berengars Kaiserkrönung ...
... Annahme Dümmlers ( Rautenberg , Berengar von Friaul , Berlin 1871 , berührt diese Frage nicht ) , dass Bertilla 910-915 gestorben sei , ist nicht durchaus sicher . Diese Ur- kunde ergibt , dass Bertilla noch nach Berengars Kaiserkrönung ...
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... Annahme theilt . Dass in andern neueren Darstellungen die Anwesenheit des Königs und vieler namentlich auf- geführter Fürsten und Grossen erzählt wird , habe ich nicht übersehen . Wenn man sich aber , etwa von dem Verzeichnisse bei ...
... Annahme theilt . Dass in andern neueren Darstellungen die Anwesenheit des Königs und vieler namentlich auf- geführter Fürsten und Grossen erzählt wird , habe ich nicht übersehen . Wenn man sich aber , etwa von dem Verzeichnisse bei ...
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... Annahme urdeutscher Gauvorstände nöthig macht , vielmehr sprechen alle Thatsachen gegen sie . Es begegnet wohl eine Berufung auf die Sachsen ; allein die altsächsische Verfassung gehört in die Geschichte der Gaukönigreiche mit demselben ...
... Annahme urdeutscher Gauvorstände nöthig macht , vielmehr sprechen alle Thatsachen gegen sie . Es begegnet wohl eine Berufung auf die Sachsen ; allein die altsächsische Verfassung gehört in die Geschichte der Gaukönigreiche mit demselben ...
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... Annahme unmittelbarer Be- nützung aus . Weist demnach dieser Umstand auf das Jahr 1278 als Terminus ad quem , während die früher constatirte Benutzung von Ottokar 1251 dieses Jahr als term . a quo hinstellt , so führt eine sich weiter ...
... Annahme unmittelbarer Be- nützung aus . Weist demnach dieser Umstand auf das Jahr 1278 als Terminus ad quem , während die früher constatirte Benutzung von Ottokar 1251 dieses Jahr als term . a quo hinstellt , so führt eine sich weiter ...
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Términos y frases comunes
actum Albrechts allerdings Annahme anno Arch Archiv Austrie Babenberger Baiern Baiuvaren Band beiden Berengar Berthold besonders bestimmt Bibliotheken Bischof Böhmen böhmischen Briefe Bücher Carsoli Chmel Chronik Codex damals Datirung deutschen dipl Diplomatik Diplome diu ell umb domini Dümmler einzelnen ersten Erzbischof Fall Fasc Ficker finden Formelbuch Fürsten gerade Geschichte Grafen grossen Grund Handschrift Heinrich Heinrich IV Herzog historischen imperator Item Jahre Jahrh Jahrhunderts jetzt Johann juncher Peter Kaiser Kanzlei Karl Karl IV Kirche Kloster König konnte Konradin Konzipienten Länderstellen Langobarden lassen Leopolds III letzten lichen Ludwig Meran Mittheilungen muss Namen neuen Oesterreich omnibus Original Otto Ovindoli Pannonien Papst Paulus diaconus Personennamen Publication quod Recht regis Reich Reihe richtig Rockinger Rudolfs scheint Schlacht Schreiber Siebenbürgen später Stadt Stücke Stumpf Theil tůch Ueber unsere Urkunden Verfasser Verona Verzeichniss Weinegger weiter Wenzel Werke Wien wohl Zeno Zeugen Zeugenreihe zunächst zwei zweite
Pasajes populares
Página 131 - Hauptfestung der Lehre vom Gauvorstand ist das zwölfte Kapitel der Germania. Jedermann erinnert sich der Worte: eliguntur in isdem conciliis et principes qui jura per pagos vicosque reddunt. Der Leser kümmere sich vorläufig gar nicht um den sachlichen Gehalt der Stelle, sondern übersetze unbefangen Wort für Wort, nur das bedenkend, dass der Schriftsteller princeps schon früher für bestimmte staatliche Stellungen gebraucht hat, somit wohl dessen technischen Sinn als bekannt voraussetzen darf....
Página 260 - Statuimus quoque, ut nulla magna vel parva persona in eiusdem ducatus regimine sine ducis consensu vel permissione aliquam iusticiam presumat exercere.
Página 170 - Miklosich, Ueber die Wanderungen der Rumunen in den Dalmatinischen Alpen und den Karpaten. — Kvicala, Studien zu Euripides II.
Página 260 - Austrie ducatum hereditario iure a regno teneant et possideant, si autem predictus dux Austrie patruus noster et uxor eius absque liberis decesserint, libertatem habeant eundem ducatum affectandi cuicumque voluerint.
Página 260 - Bawarie, hoc modo terminavimus, quod dux Austrie resignavit nobis ducatum Bawarie, quem statim in beneficium concessimus duci Saxonie, dux autem Bawarie resignavit nobis marchiam Austrie cum omni iure suo et cum Omnibus beneficiis, que quondam marchio Livpoldus habebat a ducatu Bawarie.
Página 305 - Original der Urkunde Karlmanns für Argenteuil von 769 Nov. Böhmer Reg. I. nr. 120 hat sich nach Mittheilung von HJ Havet im Privatbesitz zu Versailles gefunden und wurde von der Nationalbibliothek in Paris erworben. Der frühere Besitzer V. Bart veröffentlichte in den Me"moires de la Societe des sciences morales, des lettres et des arts de Seine et Oise eine Notiz über dasselbe mit Text und Facsimile, welche auch im Separatabdruck unter dem Titel: Une charte carlovingienne et une charte du moyen-age...
Página 171 - ... der mittleren und neueren Zeit, die Literär- und Culturgeschichte hat mannigfachen Zuwachs erhalten. Herrn Huemer's Untersuchung 'über ein Glossenwerk zum Dichter Sedulius' 'gewährt einen Einblick in den Betrieb der grammatischen und philologischen Studien im Mittelalter. Herr von Muth behandelt 'Heinrich von Veldeke und die Genesis der romantischen und heroischen Epik um 1190'.
Página 507 - Eeimchronik nichts weniger als ausgemacht ist, dass die Ungarn die Avantgarde gehabt haben, es vielmehr nach Cap. 154 scheint, dass die Oesterreicher zuerst mit dem Feinde zusammengerathen sind, übersehen habe, dass in dem vorhergehenden Cap. 153 die Valben schon am Feinde waren. „Valben wird nicht blos für die Kumanen gebraucht, sondern auch für die Ungarn, denn es bedeutet nichts die Bewaffnung, Fechtart, die militärischen Gewohnheiten etc anerkenne, nicht auf den Hergang der Schlacht, worüber...
Página 668 - Notizen-Blatt der historisch-statistischen Section der kk mähr.-schles. Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde.
Página 173 - Drucke fertig geworden: 1. Die Chroniken der Deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. Bd.