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wie so leicht ein Irrthum entstehen konnte, wovon selbst Staphorst nicht frei ist, der an einer Stelle sagt, unser Hartwich seie als Custos Erzbischof geworden, an einer andern Stelle aber bemerkt, er seie bei seiner Erwählung Dompropst gewesen. 14) Folgendes erhellet aber als gewiß aus Urkunden: Bremischer Dompropst war Otto v. J. 1151 bis 1180 unter Hartwich I., Balduin und Sifrid. 15) Ihm folgte in der Präpofitur Friedrich, (als Hartwich II. noch Custos war) und findet sich als Dompropst 1183 in Urk. 16) Demnach scheint es mir ungezweifelt, daß Hartwich II. bei Uebernahme seines Erzb. Amtes Custos im Domkapitel gewesen sein muß.

Wenn nun die Jubelschrift (S. 19 Anm. *) auch darin einen Widerspruch zu finden glaubt, daß Misegaes unsern Hartwich Custos nennt, Dilich aber Thesaurarius, 17) so ist das kein Widerspruch, da die aufmerksame Betrachtung der Urkunden des 13. Jahrhunderts im Ver gleich mit den früheren herausstellt, daß im gemeldeten Jahrhundert für die Benennung Custos gewöhnlich der Name Thesaurarius gebraucht wird. 18) Crang gebraucht beide Titel ebenfalls als gleichbedeutend: ,, Bremensi Ecclesiae", sagt er,,,post Sifridum Harduicus secundus praeficitur, pridem ecclesiae custos sive thesaurarius;" und sein Urtheil über Hartwich II. lautet so:,,Pontifex zelo Dei et religionis amore non mediocriter laudatus,

14) Hamb. K. Gesch. 1. 1. p. 591 u. 592.

15) Staphorst Hamb. K. G. 1. 1. 556. 564. 566. 575. 585 (wo er ihn irrthümlich Episcopus nennt) 587. 589. Lappenberg a. a. D. p. 197.

16) Lappenberg a. a. D. p. 197. 201. Staphorst 1. 1. p. 591. Lindenbrog a. a. D. p. 95.

17) Misegaes Chron. II p. 303. Dilich in der Vorrede f. Chronik. 18) In den Urkunden des Ansg. Cap. habe ich 1316 zuerst die Benennung Thesaurarius gefunden.

quod illius opera, pietatis plena, apertius contestantur. Tales autem frequenter a mundo, juxta evangelicum veritatis verbum, pacem non habent, qui illam potissimum solent a Deo pro pietatis officiis et postulare, et longanimiter expectare." 19) D. i. Er war ein Bischof, der um seinen Eifer für Gott und wegen seiner Liebe zur Gottesfurcht besonders zu loben, welches seine liebevollen Werke offenbar beweisen. Solche Menschen aber haben häufig, nach dem evangelischen Wort der Wahrheit, von der Welt keinen Frieden, welchen sie deshalb vielmehr für ihre Liebeswerke, von Gott zu begehren und in Geduld zu erwarten pflegen. So Crang; und was sagten die Bremer bei seinem Tode? Die Jubelschrift (S. 60) führt die Grabschrift Hartwichs mit all den Fehlern an, die bei Renner 2o) vorkommen, und wodurch sie ganz unverständlich wird. Richtig lautet sie so:,, Anno Mo. CC". VIIIo. III. Non. Novembris obiit Hartwicus II. Archi-Episcopus Bremensis, pius Pater, qui tertio anno Pontificatus fundavit istud Collegium. Sedit annis XXII. mensibus VI. et diebus XIX." Neben dem Stein standen an der Wand noch folgende Verse: ,,Praesulis Hartwici hoc condita membra sepulcro, Cum millesimus annus, bis centesimus ac bis Demto uno decimus Christi raperetur ab ortu. Hic pius, ut vixit, patriae Pater optimus, omni Praelustris vita, Lux Christi, Gloria gentis, Hic, Deus omnipotens, valeat in pace perenni."

Diese Grabschrift lautet in unserer Muttersprache also:

„Im Jahre 1208 den 3. November starb Hartwich II., Erzbischof von Bremen, der fromme Vater, welcher im

19) Crantz, Metrop. Lib. 7. cap. 13 u. 30. 20) Zum Jahre 1208.

dritten Jahre seines Erzbisthums dieses Collegium gegründet hat. Er regierte 22 Jahre, 6 Monate und 19 Tage."

"In diesem Grabe liegen verwahrt die Gebeine des Erzbischofs Hartwich, der im Jahre nach Christi Geburt Eintausend Zweihundert und zweimal Eins von Zehn genommen (d. i. 1208) von hinnen gerückt wurde. Dieser hienieden so fromme, gute Landesvater, ausgezeichnet in seinem ganzen Leben, ein Licht Christi und des Volkes Ruhm, möge sich des ewigen Friedens erfreuen."

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So findet sich die Inschrift bei Mushard p. 353 und in Misegaes brem. Chronik Thl. II. p. 345; womit wir denn auch den Stifter des Ansg. Capitels für jegt ruhen lassen.

Mit Fleiß habe ich aber von dem großen Mann Ansgarius, diesem Apostel des Nordens, der die Grundlage zu dem folgenden Collegium Canonicorum s. Ansgarii legte, nichts mit einfließen lassen, weil sein Leben von Andern bereits in aller Ausführlichkeit beschrieben ist, und in der Jubelschrift die Hauptfumma daraus, welche hier genügen kann, in großen, gelungenen Zügen gegeben, und besonders das Verhältniß der ursprünglichen Stiftung des h. Ansgars zu dem nachherigen Collegium ins hellste Licht gestellt und mit den triftigsten Gründen belegt worden. Bloß über den (S. 1 und 12) Geburts- und Begräbnißtag Ansgar's füge ich hier noch eine Bemerkung an. Der 9. September kann nicht so sicher, wie.es (S. 1) geschieht, als der Tag seiner Geburt angegeben werden. Vielmehr ist, nach Adam. Brem. und Rembert, nur gewiß, daß Ansgar am 9. Sept. unter die Zahl der Heiligen von seinem Nachfolger Rembertus aufgenommen worden, weshalb

auch an diesem Tage seine Elevatio gefeiert wurde, wie solches Reuterdahl mit mehreren ausführt.21) Derselbe 22) sezt aber auch Ansgars Begräbnißtag mit Staphorst 23) auf den 4. Februar (vergl. S. 12 der Jubelschrift), welches auch viel glaubhafter ist, als daß er an seinem Todestage auch sollte begraben sein, und Rembertus 24) seinen Begräbnißtag eigentlich unbestimmt läßt. Die an diesem Tage gesungne Hymne: Jocundare plebs Bremensis u. s. w. hat der Decanus (nicht Domherr, wie S. 13 der Jubelschrift steht) des Willehadi- und Stephanistifts Conrad Benne 25) verfaßt. Zugleich sei hier auch angeführt, daß der Abt Walo, welcher den Ansgar (S. 3) zur Sendung unter die Normannen vorschlug, nur in Alt-Corvey regierte; in Neu- Corvey an der Weser war damals Warinus Abt. 26)

21) Geschichte der schwed. Kirche Ir Theil, übersezt von Mayerhoff pag 196. 197.

22) Im eben angeführt. Buche p. 221. 23) Hamb. K.G.1 1. p. 63. 24) Ich schreibe, wie es hier üblich, Rembertus, glaube aber daß jener Erzb. zu seiner Zeit in Bremen weder Rembertus noch Rimbertus genannt worden, sondern vielmehr Reimbertus. Das hat sich in der Volkssprache noch erhalten: Sunte Reimberts, Sunte Reimers.

25) Conrad Benne bekleidete das Decanat v. 1429—1456. 26) Wigand, Gefch. von Hörter u. Corvey. Thl. 1. p. 63.

Cap. II.

Mittheilungen über die päpstliche Bestätigung des Collegiat Stifts St. Ansgarii.

1) Diese Stiftung ist zu wichtig und bedeutend, als daß ich nicht den Liebhabern der kirchlichen Alterthümer Bremens zum Dienst, die Bulle Papsts Clemens III. (reg. von 1187-1191) worin er dieselbe bestätigt, hier vollständig und diplomatisch genau mittheilen sollte. Die Fundations-Urkunde von Hartwich II. ist im Original nicht mehr, sondern nur in einer Copie vorhanden; die päpstliche Bestätigungsbulle ist aber im Original da, und von mir abgeschrieben worden; so wie sich überhaupt vom Stiftungsjahr 1187 bis 1694 über 600, dies Stift St. Ansgarii betreffende, Urkunden am Archive vorfinden, die ich für meine Zwecke benugen durfte, mit hoher Bewilligung.27) Cassel hat die betreffende Bulle Clemens III. zwar abdrucken lassen, aber nicht ohne Fehler; deshalb, und weil Cassels Schriften, besonders die einzelnen Programme, anfangen seltener zu werden, und sie sonst nirgends, so viel ich weiß, gedruckt ist, folgt sie hier wortgetreu:

"

27) Hierin liegt eine Antwort auf die leise Befchuldigung der Jubelfchrift pag. 24. Anm. daß ein Anderer die Originale der Urkunden schon seit einigen Jahren bei fich habe." „Der Andere" foll ich ohne Zweifel sein, und bin's auch. Nur muß ich dabei bemerken, daß die berührten Original - Urkunden sich seit drei Jahren bereits wieder an ihrem Ort im brem. Archiv befinden, wo fie Herr Dr. Paniel hätte finden können. Das Manusc. von Cassel über die Ansg. Kirche, welches ich noch von der Stadtbibliothek in Händen hatte, als die Jubelschrift begonnen wurde, enthält keine Originale, und giebt über die in Frage stehenden Artikel keine Auskunft, so wie es denn überhaupt sehr dürftig ist.

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