Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern, Volumen2Gerbrüder Räber, 1854 |
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... Form der Friedensgebote verleßenden Gestalt , zu Tage treten . Daher ist in diesem Systeme die Willensbestimmung des Ver = brechers , der Dolus , ein ganz fecundäres Element des Ver- brechens ; die Hauptsache ist der objective ...
... Form der Friedensgebote verleßenden Gestalt , zu Tage treten . Daher ist in diesem Systeme die Willensbestimmung des Ver = brechers , der Dolus , ein ganz fecundäres Element des Ver- brechens ; die Hauptsache ist der objective ...
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... Form der Ehren- strafe ist der Ausspruch des Richters , daß der Betreffende seiner Ehre entsetzt sei 4 ) . Diese Strafe scheint in Verbin- dung mit Geldbußen oder Verbannung ziemlich häufig ange = wendet worden zu sein und hatte die ...
... Form der Ehren- strafe ist der Ausspruch des Richters , daß der Betreffende seiner Ehre entsetzt sei 4 ) . Diese Strafe scheint in Verbin- dung mit Geldbußen oder Verbannung ziemlich häufig ange = wendet worden zu sein und hatte die ...
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... Form einer Lösung dem Richter anheimfällt . Frevel werden in der Regel mit Geld gebüßt . Nur in besondern Fällen oder bei Erschwerungsgründen tritt Verbannung , Ehren- strafe oder körperliche Strafe ein . Die kleine Buße von drei ...
... Form einer Lösung dem Richter anheimfällt . Frevel werden in der Regel mit Geld gebüßt . Nur in besondern Fällen oder bei Erschwerungsgründen tritt Verbannung , Ehren- strafe oder körperliche Strafe ein . Die kleine Buße von drei ...
Página 648
... Irrlehre , ihnen allein das Urtheil zustehen konnte , ob der Thatbestand einer Härefis vorhanden sei oder nicht . Anders war es theilweise beim Sortilegium , wovon unten . Sodomiterei und zwar in dreifacher Form , erstlich die sodomia 648.
... Irrlehre , ihnen allein das Urtheil zustehen konnte , ob der Thatbestand einer Härefis vorhanden sei oder nicht . Anders war es theilweise beim Sortilegium , wovon unten . Sodomiterei und zwar in dreifacher Form , erstlich die sodomia 648.
Página 649
Anton Philipp von Segesser. Sodomiterei und zwar in dreifacher Form , erstlich die sodomia impropria , manustupratio unter gegenseitiger Hand- leistung zweier Personen des gleichen Geschlechts 1 ) , die sodomia ratione sexus , wofür wir ...
Anton Philipp von Segesser. Sodomiterei und zwar in dreifacher Form , erstlich die sodomia impropria , manustupratio unter gegenseitiger Hand- leistung zweier Personen des gleichen Geschlechts 1 ) , die sodomia ratione sexus , wofür wir ...
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Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern, Volumen2 Anton Philipp von Segesser Vista completa - 1854 |
Términos y frases comunes
alſo besonders Bischof Brief von 1252 Buch burger Büron Buße Capitel Chorherren Cleriker Clerus Competenz Constanz darumb Decan dehein deſſen dieſes ecclesie Entlibuch ersten Fall finden fint Frevel fünfzehnten Jahrhunderts geben geistlichen Gerichte gemeinen Rechte Gerichtsbarkeit Geschfr geschworne Brief gesworn Gnade Hand hant heißt hette Inen Investitur iſt Item Jahr kilchen Kirche Kirchenrecht Kirchgenossen Kirchherrn kirchlichen Klage Klöster komen laſſen Layen Leutpriester lichen mögent nieman ouch Pfaffenbrief Pfründen post Präbenden Priester Probst quod Rath zu Lucern Rathsb Recht Ret vnd Hundert Richter Ruswil Sachen Schultheiß ſein Sempach ſich ſin Sixtus IV ſol soll ſondern Stadt Lucern Stadtrecht stat Stift Strafe Strafrecht Sursee Theil Todesstrafe Todtschlag unsern Urkunde Urtheil Verbrechen Verfahren Verhältniß vnd sol vnser vnser Statt Vogt vrteil Weggis weltlichen wirt Wolhusen Zehnten
Pasajes populares
Página 879 - Nulli, ergo, omnino hominum liceat hanc paginam nostre concessionis infringere uel ei ausu temerario contraire. Si quis, autem, hoc attemptare presumpserit, indignationem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli, Apostolorum eius, se nouerit incursurum.
Página 878 - Sincere devotionis affectus , quem ad nos , et Romanam geritis Ecclesiam promeretur , ut...
Página 874 - Jdeo auc„toritate mihi concessa te in his scriptis a divinis suspendo „et suspensum denunlio. Quam formam etiam in aliis cen„suris infligendis juxta causaruin exigentiam volumtis ob»servari.
Página 743 - ... et ordinandi de bonis sibi a deo collatis ad pia loca „et ecclesiasticas personas — sit libera facultas etc. etc.
Página 757 - ... manso aliquod servitium faciant „praeter ecclesiasticum. Et si aliquid amplius habuerint: senioribus debituin servitium impendant/