Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern, Volumen2Gerbrüder Räber, 1854 |
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... konnte , oder aber eine solche gesetzliche Schäßung nicht vor = handen war 2 ) . Der allgemeine Reichsfriede wurde verletzt durch jede That , welche dem Schuße zuwiderlief , den er allen seinen Genossen gewährte , aber auch durch jede ...
... konnte , oder aber eine solche gesetzliche Schäßung nicht vor = handen war 2 ) . Der allgemeine Reichsfriede wurde verletzt durch jede That , welche dem Schuße zuwiderlief , den er allen seinen Genossen gewährte , aber auch durch jede ...
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... konnte bei der engen Ver- bindung , in welcher die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit überhaupt mit einander stunden 5 ) nicht fehlen , daß dadurch der Begriff der Verbrechen in der Weise modificirt wurde , daß nicht allein mehr ...
... konnte bei der engen Ver- bindung , in welcher die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit überhaupt mit einander stunden 5 ) nicht fehlen , daß dadurch der Begriff der Verbrechen in der Weise modificirt wurde , daß nicht allein mehr ...
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... konnte 2 ) . Daß aber diese 1 ) Entlebucher Landrecht von 1489 : ,, Wer vnd welche die sind , es sien man ,, old frowen , offen vnd wissentlich Jar vnd tag in eim bösen „ lümden sind , vnuersprochen mit dem rechten , für dz hin so ...
... konnte 2 ) . Daß aber diese 1 ) Entlebucher Landrecht von 1489 : ,, Wer vnd welche die sind , es sien man ,, old frowen , offen vnd wissentlich Jar vnd tag in eim bösen „ lümden sind , vnuersprochen mit dem rechten , für dz hin so ...
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... konnte allerdings dem Landtag verfallen , wenn er mit dem Fall einer Tödtung oder schweren Verwun- dung verbunden war . Im Uebrigen lag es in der Natur der Sache , daß die Handhabung des Friedens und somit auch die Buße wegen dessen ...
... konnte allerdings dem Landtag verfallen , wenn er mit dem Fall einer Tödtung oder schweren Verwun- dung verbunden war . Im Uebrigen lag es in der Natur der Sache , daß die Handhabung des Friedens und somit auch die Buße wegen dessen ...
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... konnte nicht angehalten werden , ihm zu leisten 3 ) . 4. Amtsentseßung kommt auch als für sich bestehende Strafe vor 4 ) , ebenso Suspension , leßtere besonders bei Mitgliedern des Raths oder der Hundert . Er soll , heißt es 1 ) Rathsb ...
... konnte nicht angehalten werden , ihm zu leisten 3 ) . 4. Amtsentseßung kommt auch als für sich bestehende Strafe vor 4 ) , ebenso Suspension , leßtere besonders bei Mitgliedern des Raths oder der Hundert . Er soll , heißt es 1 ) Rathsb ...
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Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Lucern, Volumen2 Anton Philipp von Segesser Vista completa - 1854 |
Términos y frases comunes
alſo besonders Bischof Brief von 1252 Buch burger Büron Buße Capitel Chorherren Cleriker Clerus Competenz Constanz darumb Decan dehein deſſen dieſes ecclesie Entlibuch ersten Fall finden fint Frevel fünfzehnten Jahrhunderts geben geistlichen Gerichte gemeinen Rechte Gerichtsbarkeit Geschfr geschworne Brief gesworn Gnade Hand hant heißt hette Inen Investitur iſt Item Jahr kilchen Kirche Kirchenrecht Kirchgenossen Kirchherrn kirchlichen Klage Klöster komen laſſen Layen Leutpriester lichen mögent nieman ouch Pfaffenbrief Pfründen post Präbenden Priester Probst quod Rath zu Lucern Rathsb Recht Ret vnd Hundert Richter Ruswil Sachen Schultheiß ſein Sempach ſich ſin Sixtus IV ſol soll ſondern Stadt Lucern Stadtrecht stat Stift Strafe Strafrecht Sursee Theil Todesstrafe Todtschlag unsern Urkunde Urtheil Verbrechen Verfahren Verhältniß vnd sol vnser vnser Statt Vogt vrteil Weggis weltlichen wirt Wolhusen Zehnten
Pasajes populares
Página 879 - Nulli, ergo, omnino hominum liceat hanc paginam nostre concessionis infringere uel ei ausu temerario contraire. Si quis, autem, hoc attemptare presumpserit, indignationem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli, Apostolorum eius, se nouerit incursurum.
Página 878 - Sincere devotionis affectus , quem ad nos , et Romanam geritis Ecclesiam promeretur , ut...
Página 874 - Jdeo auc„toritate mihi concessa te in his scriptis a divinis suspendo „et suspensum denunlio. Quam formam etiam in aliis cen„suris infligendis juxta causaruin exigentiam volumtis ob»servari.
Página 743 - ... et ordinandi de bonis sibi a deo collatis ad pia loca „et ecclesiasticas personas — sit libera facultas etc. etc.
Página 757 - ... manso aliquod servitium faciant „praeter ecclesiasticum. Et si aliquid amplius habuerint: senioribus debituin servitium impendant/