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Osnabrücker

Urkundenbuch.

Im Auftrage des Historischen Vereins zu Osnabrück

bearbeitet und herausgegeben

von

Staatsarchivar Archivrath Dr. F. Philippi

und

Staatsarchivar Dr. M. Bär.

Band III.

Die Urkunden der Jahre 1251–1280.

Mit einem geschichtlichen Plane.

Osnabrück 1899.

Im Selbstverlage des Vereins.

In Commission der Rackhorf'schen Buchhandlung.

LIBRARY

Alle Rechte vorbehalten.

Druck von J. G. Kisling in Osnabrück.

Dorwort.

In dem Vorwort zum zweiten Bande des Osnabrücker Urkunden

buches wurde darauf hingewiesen, daß die weitere Veröffentlichung erst dann werde erfolgen können, wenn die damals erschöpften Mittel des historischen Vereins es gestatten würden. Die daraus erwachsene Befürchtung einer längeren Unterbrechung in der Herausgabe des Urkundenbuches hat sich zu unserer Freude nicht verwirklicht. Nachdem nämlich der Direktor der preußischen Staatsarchive dem Vereine zur Herausgabe eines dritten Bandes des Urkundenbuches einen ansehnlichen Zuschuß gewährt hatte, konnte die Fortsetzung in Angriff genommen werden. Infolge eines Wechsels in der Person des Bearbeiters wurde ein von dem bisherigen Bearbeiter fertiggestelltes, die Jahre 1251-1259 umfassendes erstes Heft dieses dritten Bandes bereits 1898 ausgegeben; der gesammte nunmehr vorliegende dritte Band umfaßt die Urkunden von 1251-1280.

Der historische Verein erfüllt eine angenehme Pflicht, wenn er dem Direktorium der preußischen Staatsarchive hierdurch seinen Dank ausspricht für die ihm zu Theil gewordene Förderung seiner Arbeiten. Ob dasselbe in der Lage sein wird, auch für die Herausgabe eines vierten, die Zeit bis 1300 umfassenden Bandes eine Beihülfe zu gewähren, läßt sich zur Zeit nicht übersehen.

Sollte es, wie wir hoffen dürfen, der Fall sein, so würde dieser vierte und letzte Band im Jahre 1902 zur Ausgabe gelangen können. Er dürfte das Osnabrücker Urkundenbuch in der bisherigen Form zum Abschluß bringen. Einer Veröffentlichung der späteren urkundlichen Überlieferung wird man demnächst voraussichtlich durch die Herausgabe eines Regestenwerkes näher treten.

Der Vorstand des historischen Vereins zu Osnabrück.

Das

Vorbemerkungen.

as erste, die Jahre 1251-1259 umfassende Heft dieses dritten Bandes ist noch vom Herrn Staatsarchivar, Archivrath Dr. Philippi bearbeitet worden. Infolge seiner Versehung nach Münster hat er die Fortführung dieser Arbeit aufgegeben; als sein Amtsnachfolger habe ich sie übernommen. Ich habe mich be= müht, die Bearbeitung des Urkundenbuches nach den von Philippi aufgestellten bewährten Grundsäßen weiterzuführen. Erleichtert wurde mir die Arbeit dadurch, daß der weitaus größte Theil der für das von mir bearbeitete zweite und dritte Hest dieses Bandes in Betracht kommenden Urkunden bereits abschriftlich vorlag; ich hatte demnach nur das Material zu ergänzen, im Übrigen die Urkunden vor der Drucklegung noch einmal mit den Urschriften zu vergleichen und dann zu bearbeiten. Die Arbeit wurde mir erschwert durch den Umstand, daß ich sie übernahm als ein Fremdling auf dem Gebiete der osnabrücker Landesgeschichte. Der Schwierigkeiten zumal der Identifizierung der Orts- und Personennamen wäre ich überhaupt kaum Herr geworden, wenn mir nicht der stets bereitwillig ertheilte Rath meines Vorgängers zur Seite gestanden hätte. Ich freue mich umsomehr, Herrn Staatsarchivar Dr. Philippi den Dank unseres historischen Vereins und den meinigen hierfür auszusprechen, als durch die Bereitwilligkeit, mit der seine Beihülfe erfolgt ist, die sofortige Weiterführung der Arbeit ohne längere Unterbrechung recht eigentlich ermöglicht worden ist. Ich danke gleichzeitig dem Herrn Amtsgenossen Dr. Jlgen in Münster, welcher die Korrekturbogen mit den im dortigen Staatsarchiv befindlichen Vorlagen verglichen hat.

Während der erste Band des Urkundenbuches die Überlieferung von mehr als vier Jahrhunderten darbot, der zweite Band ein halbes Jahrhundert um= schloß, umfaßt der vorliegende Band nur drei Jahrzehnte. Sein Inhalt kann daher der wissenschaftlichen Forschung nicht eigentlich neue Entwickelungsstufen darbieten, wohl aber läßt er die Weiterbildung der von Philippi in seinen Einleitungen zu den beiden ersten Bänden berührten Verfassungs- und Wirthschaftsverhältnisse in vielen Punkten deutlicher erkennen. Mit der weiteren Ausbildung der Stellung der Bischöfe als Landesfürften steht in Beziehung der Zusammenschluß der weltlichen Stände. Neben dem Domkapitel beginnen die stiftischen Dienstmannen gewisse Rechte geltend zu machen und erscheinen i. J. 1274 mit

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