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QUELLEN

zur

Geschichte der Stadt Köln.

DRITTER BAND.

Herausgegeben

von

Dr. Leonard Ennen,

Archivar der Stadt Köln.

Mit vier Tafeln.

no.

KÖLN, 1867.

Verlag der M. DuMont-Schauberg'schen Buchhandlung.

Druck von M. DuMont-Schauberg.

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SEINER KÖNIGLICHEN HOHEIT

dem Kronprinzen FRIEDRICH WILHELM

von Preussen

in tiefster Ehrfurcht gewidmet

Von

Leonard Ennen.

Vorwort.

Der dritte Band der „Quellen zur Geschichte der Stadt Köln“ umfasst die auf die städtischen Verhältnisse, die innerhalb der Stadt liegenden kirchlichen Institute, und die kölner Erzbischöfe bezüglichen Urkunden vom Jahre 1270 bis zum Jahre 1310 einschliesslich. In letztgenanntem Jahre wurde durch Synodal-Statut bestimmt, dass in der ganzen kölner Diöcese, nach dem Vorgange der römischen Kanzlei, der Jahresanfang auf den 25. December festzusetzen sei. Bei der Datirung der im ersten und zweiten Bande aufgenommenen Urkunden gingen wir von der Ansicht aus, man habe in der Stadt Köln und der erzbischöflichen Kanzlei mit dem 25. März, dem Tage der Fleischwerdung Christi, das Jahr begonnen. Eine im März 1238 vom Erzbischof Heinrich ausgestellte Urkunde gab uns die Gewissheit, dass diese Annahme nicht irrig sei. Mit Berücksichtigung aller Verhältnisse und Umstände konute Heinrich den Jahresanfang nur vom 25. März gerechnet haben, im Falle in der Urkunde selbst kein Schreibfehler angenommen werden sollte. Die Urkunde ist aber so sauber und correct geschrieben, dass wir uns nicht für die Annahme eines Schreibfehlers entscheiden konnten. Nun findet sich aber unter den nachträglich für das Stadt-Archiv erworbenen Urkunden ein notarielles Instrument des Notars Giselbert, genannt de Gradibus vom 8. März 1298, welches die ausdrückliche Angabe enthält, dass nach kölnischem Gebrauch das Jahr seinen Anfang nach der Weihe der Osterkerze am Charsamstage nehme: „Scripta est supra indictio et annus domini ex consuetudine patriae, quia annus domini non incipit currere in nativitate domini, sed in vigilia paschae, cereo consecrato" (Nr. 457). Durch diese positive Angabe ist unsere frühere durch Deductions

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