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als Laut ungeläufige h ganz am unrechten Orte anbringt oder aber wegläßt. Seher 1132. helidiota 1079. hiuuuih 113 44, ella 1142 wo das h nachcorrigirt ist. Die für gewisse oft vorkommende bes sonders kirchliche Ausdrücke auch in deutschen Texten gestattete Abkürzung, wie hier trhnes, trhne (truhtines, - e, entsprechend ben lat. dni, dno) scheint zu zeigen, daß man auch damals schon gar manches der Art in der Sprache des Volkes habe zu schreiben gehabt.

Hie und da entspricht das deutsche Wort nicht völlig dem dar, unter stehenden lateinischen, wie himilo (freilich ist das o nicht ficher) dem caeli 11316, kehorta dem exaudiet 1141. Am auf, fallendsten aber ist gleich anfangs kahaltana tua zesuun dina über salvum fac dextera tua, als ob dieses besage salvam fac dexteram tuam. Hat hier bloße Unachtsamkeit gewirkt, oder hätte dem Ueberseßer ein anderer Tert vorgelegen? Jedenfalls ist diese Stelle etwas unklar und das me, das man, obschon es am Ende des Verses hinter exaudi kommt, doch auch schon hier erwarten dürfte, fehlt nicht bloß in der hier gegebenen sondern auch in einigen andern Versionen, während nicht minder alte es ausdrücklich seßen. Auguftinus übergeht diese Stelle. Notker gibt: duo mih an diễn minên gehaltenen mit dinero zesewun, und paraphrafirt: ih bin dîn dextera (zesewa) mit mir gehalt siê. Ein alter Ausleger sagt nach neutestamentlicher Auffassung: deprecatur filius patrem ut sui causa qui est dextera patris genus salvum faciat humanum. Doch das sey dem Eregeten anheimgestellt. Ich meinestheils möchte nur den Vorwurf bloßes Mißverstehens von uns ferm Verdeutscher abwenden. Dem Schreiber allein aber wird zur Last fallen das unerhörte uueref, das über lebes 1078 zwar nicht mit noch ganz sicherm f zu lesen ist. Es muß ohne Zweifel uuer heißen, wenn sich der Ueberfeßer nicht etwa statt Kessel ein gedrehtes Gefäß überhaupt gedacht haben sollte. Gewißlich nicht als ähnlicher Verstoß, aber sonst schwer zu erklären ist das über dem wol als Eigenname eines Ortes zu nehmenden Sicima 77 angebrachte euuilendi.,,Sicima interpretatur humeri" fagt der erwähnte alte Ausleger. Notker paraphrafirt demgemäß diesen Vers: nu sprichet sancta ecclesia: Got kehiez daz an sînemo sune des ich froh bin unde bediû teilo ih mine humeros (ahsela) in misselichen donis (gebon) spiritus sancti ad portanda onera ejus.

Euuilendi ist zusammengefeßt wie eli-lendi (terra aliena, exilium, Elend). Weder zu êwa (ævum, æternitas) noch zu êwa (lex) fann der erste Bestandtheil. fey es der Form, sey es dem Sinne nach, wohl gebracht werden; es bleibt also nichts übrig als awi, ewi (ovis). Nun weiset Auguftinus zum Psalm LIX neben jener von Notfer benußten Deutung auch auf Sichem als den Ort wohin (Genesis 354) Jacob seine Schafe undHerden gebracht. Sollte unser Ueberseßer diesen andern Wink des Kirchenvaters be nußt haben, den fremden Namen zu verdeutschen ?

Die sonstigen Wörter und Formen, die in dieser Textpartikel vorkommen, entsprechen bereits bekannten, werden indessen als neue Belege zu dem was wir vom ältesten Hochdeutsch wissen, dem Forscher in diesem Fache immer willkommen seyn.

Unter andern bemerkenswerth scheint 11315 die Form ier (d. h. jer) statt des gewöhnlichen ir (vos). Jene liegt in der That dem gothischen jus näher, und entspricht im übrigen dem im 18. Vers vorkommenden wer (statt wir nos). Das r sowohl von ier als von wer ist verwischt, aber wol nicht zu bezweifeln.

Was aber diesem Funde auch für die Geschichte der deutschen Nationalliteratur Bedeutung verleiht, ist die Gewißheit, die er bringt, daß es wohl schon hundert Jahre vor Notker eine Uebersehung ber Psalmen in unsere Sprache gegeben habe. Darum liegt nahe zu fragen, wo oder doch in welchem Lande das Ganze, auf welches dieß Bruchstück zurückweist, einst möge vorgelegen has ben, eine Frage zu deren Lösung die Umsicht des verehrten Finders alle wenigstens noch übrigen Anhaltspunkte festgestellt hat.

Das Buch, von dessen Deckel derselbe dieses Pergament ab gelöst, führt den Titel: Histori vom Leben und Sterben deß h. Einfidels und Martyrers S. Meinradts, getruckt zu Fryburg in der Eidgnoschafft 1587. 12o. Die innern Seiten des Deckels was ren ausgeklebt mit einem fliegenden Blatte, welches den von Julius II unterm 2. Januar 1512 der Klosterkirche zu Einsiedeln verliehenen ins Deutsche überseßten Ablaßbrief*) enthält und ohne Zweifel in demselben oder doch nächstfolgenden Jahre gedruckt ist.

*) 6. P. Gallus Morell Regg. der Archive der schweizerischen Eids genossenschaft. Chur 1848. I. S. 89.

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Beide Umstände weisen zunächst nach der Schweiz*), ohne daß fie freilich gerade auf einen Freiburger oder Einsidler Buchbinder sonderlich mehr als auf den irgend eines andern Ortes zu rathen berechtigten. Das Buch selbst aber befindet sich sicher schon seit 1601 in Dilingen, wohin es der Pfarrer zu Weffingen (vormals zum bischöflich Augsburgischen Landkapitel Wallerstein gehörig), Friedr. Lindlmayer, an die Jesuiten geschenkt hatte.

*) Sollten diese Blätter zu einer der seit 1529 aus der St. Galler Bibliothek, wahrscheinlich bei Gelegenheit der Plünderung derselben wäh rend der damaligen Kriegsßtürme verschwundenen Handschriften gehört haben, unter welchen alte Cataloge auch zwei Psalmen-Uebersetzungen nach weisen?

So eben macht mir Hr. Bibliothekar Schmeller die Mittheis lung, daß sich seitdem auf der K. Bibliothek zu München, ebenfalls zu einem älteren Einband verwendet, noch zwei andere Blätter ders selben Psalmenüberseßung gefunden haben.

Steichele.

...!

JIL

Die Stifter des Klosters Anhausen an der Brenz gehören nicht, wie man bis jeßt1) ziemlich allge mein angenommen, zur Familie der Pfalzgrafen von Tübingen, sondern zu der der Grafen von Dillingen.

Ein Beitrag zu der Geschichte dieses Grafenhauses und des Bisthums
Augsburg *).
Bon

Dr. Schmid,

Lehrer an der Realschule zu Tübingen.

Erstes Kapitel.

S. 1.

Wir schicken einige Worte über die Stiftung des Kl. Anhausen (im k. wirt. Oberamte Heidenheim) voraus.

Ein gewiffer Pfalzgraf Manegold (gestorben im Jahr 1125) hatte den Entschluß gefaßt, in Nawe (Langenau bei Ulm), deffen Kirche mit Zugehör ihm erbeweise zugefallen war, ein Kloster zu bauen; aber der Tod ereilte ihn, ehe er seinen frommen Plan ausführen konnte. Es vollführten nun die Söhne, Pfalzgraf Adelbert, Walther (seit 1134 Bischof von Augsburg), Manegold und Ulrich das Vorhaben des Vaters.

Es zeigte sich aber, daß der Ort Langenau keine klö

') Es ist diese Abhandlung ein Abschnitt der Differtation „Einleitung in die Geschichte der Pfalzgrafen von Lübí ngen, eine kritisch-historische Untersuchung" — welche der Verfaffer schon im Jahre 1842 an die philosophische Fakultät der Univers sität Tübingen eingereicht hat; er hat somit, so viel ihm bekannt, die obige Ansicht zuerst aufgestellt und umfassend begründet.

2) Dieß leztere in mehrfacher Beziehung. Für's Erfte schon in Rücksicht auf die Lage und Erftreckung der Dillinger Graffchaft. ́ Fürs Zweite gingen aus dieser Familie nicht nur, wie längst bekannt, die Bie schöfe Ulrich der Heilige und Hartmann von Augsburg hervor, sondern auch der Mit- oder wohl Haupt-Stifter von dem Kloster Anhausen, Wals ther, Bischof von Augsburg, gehört, wie diese Abhandlung darthut, dem Dillinger Grafengeschlechte an, dem dieselbe noch die weitere Ehre, die Pfalzgrafen-Würde von Schwaben getragen zu haben, zuweist.

sterliche Lage hatte. Er wurde zu sehr von dem Verkehr der Welt berührt, daher die Brüder das Kloster nach Ahusen in pago Alba (Anhausen an der Brenz verseßten und es aufs Reichlichste mit Gütern ausstatteten. Im Jahr 1125 hatten sie bereits den Entschluß ihres Vaters in dem genannten Orte ausgeführt 3).

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Langenau bestand ursprünglich aus zwei Orten, die zufammengezogen lange Nawe" bildeten. Die Bedeutung dieses Drts in früher Zeit und für unsern Gegenstand geht aus Folgendem hervor.

Nawe war schon um die Zeit der Stiftung des Klosters ein volkreicher, viel besuchter Ort. Ob frequentiam populi", sagt die besagte Urkunde, war der Ort für ein Kloster ungeeignet. Im Jahr 1150 hielt K. Konrad eine großartige Reichsversammlung bei Langenau (Gerbert Hist. Silv. nigr. III. 77.). Es gehörte zu dem Palatial-Gebiet von Ulm; der Reichsvogt dieser Stadt saß unter Anderem auch „aput Lapidem in Nawe" zu Gericht. (Urfde. 1255.)

"

Noch jest existirt dort ein Burghof", ein mit Linden befester freier Plaß, auf dem einst ohne Zweifel das Landgericht gehalten worden ist. Langenau hat vielleicht die größte Markung unter allen Orten des Königreichs Wirtemberg; ste zählt 15,482 Morgen.

S. 2.

Ohne Zweifel ist es der Umstand, daß um die Mitte des 12. Jahrh. 4) das Tübinger Grafenhaus die pfalzgräfliche Würde in Schwaben erhielt, und wie wir unten sehen wer den, hierin der Stifter Familie von Anhausen folgte, was den Grund der irrigen Ansicht abgab, die Stifter von Anhausen feien Pfalzgrafen von Tübingen gewesen. Cleß5) trägt Bedenken, die Stifter von Anhausen für Tübinger Pfalzgrafen

*) Dieß nach der Päpstl. Bulle v. d. Jahr 1125. und dem Stiftungsbrief Walthers 1143. Besold, doc. rediviv.

4) Im Jahr 1146 kommt der erste Pfalzgraf aus dem Hause Tübingen in einer Urkunde vor. Jaffé, Gesch. des deutschen Reichs unter Konrad III. Beilage 2.

3) Versuch einer kirchlich-politischen Landes- und Kultur-Geschichte von Wirtemberg. 2ter Bd. S. 201.

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