Imágenes de páginas
PDF
EPUB

Oberschönenfeld mit dem Kloster bl. Kreuz in Augsburg verschie dener Zehente wegen zu bestehen hatte. Keine der streitenden Par teien wollte sich einem schiedsrichterlichen Spruche fügen, bis end lich Gregor XII., an welchen die Abtissin appellirt hatte, unterm 9. Dez. 1406 den Dekan des Domcapitels in Eichstädt als Schiedsrichter ernannte 164). Der Ausspruch des Decanes ist nicht bekannt.

Der schon bekannte Ritter Ulrich von Welden versuchte in feinen alten Tagen mit seinen Brüdern noch einmal den Zehent vom Gerwigsberge an sich zu bringen; allein die Schiedsrichter Mang Kraft, Bürgermeister zu Ulm, Hans Strölin auf dem Hof, und Lienhart von Günzburg, Ulmer Bürger, entschieden am 4. April 1418 dahin, daß der große und kleine Zehent vom Gerwigsberg dem Kloster gehöre, die Schäferei, die Schwaige und das Schwaigerhaus daselbst aber dem Ritter unbeirrt verbleiben und vom Wollzehent frei seyn sollen 165).

Ein Unterthan des Asem Marschalk, Uß Gablung, welcher vom Kloster ein Gut zu Roggden (Rötten an der Zusen) inne hatte, weigerte sich nach Ablauf der Lehenszeit jenes Gut an das Kloster zurückzugeben, oder den Convent um einen neuen Lehensbrief zu bitten. Asem Marschalk unterstüßte ihn, Conrad von Freyberg aber, ein Anverwandter der Abtiffin, suchte mit Waffengewalt den Lehensmann zur Pflicht zurückzuführen. Er überfiel daher dessen Befizung, verbrannte ein Gut und führte Mehreres von seinem Eigenthume weg. Berthold vom Stain, Wilhelm von Freyberg, Hans Höslin, Bürger zu Ehingen, Engelhart Marschalk und Gilg Kraft von Ulm traten als Vermittler auf und bestimmten i. J. 1424 die Abtissin, mit dem Gute zu Roggden den geplünderten Lehensmann noch auf acht Jahre zu belehnen 166).

"

In einer Fehde des Ritters Conrad von Aichelberg mit Wieland Schwelcher i. I. 1430 überfiel ersterer das Dorf Wollishausen und führte Schwelcherische wie Oberschönenfeldische Unterthanen sammt ihrem Vich von dort weg. Der Ritter von Aichelberg wollte von einer Zurückerstattung nichts wissen, sich mit

164) Dat. Senis V. idus Decembr. pontif. nostri anno primo Orig. 1. c.

165) Geb. zu Vlme vff dem Rathus in der klainen Ratstuben des nechsten Mentags nach vßgender Osterwochen. Orig. 1. c.

166) Geb. zu Ehingen in der Ratßluben am nechsten Fritag nach dem hailgen obrosten winnächtigen tag 1424. Orig. 1. c.

dem Kriegsrechte entschuldigend. Die Abtisfin rief nun die Stadt Ulm um Hülfe an, und diese verurtheilte den Ritter zur Freilassung jener Unterthanen und zur Vergütung des zugefügten Schadens 167).

Nicht lange darnach erhob Wilhelm vom Stain Ansprüche auf das Vogtrecht über des Klosters Güter in Altenmünster, fich flüßend auf Rechte aus der Erbschaft des Ritters Hartmann von Burgau. Das Kloster widersprach, gerieth aber dadurch in einen lange dauernden Rechtshandel mit Wilhelm und seinen Erben, welcher nach mehreren vergeblichen Versuchen vor Schieds, richtern endlich im Jahre 1447 auf dem Vergleichswege beigelegt wurde, indem die Abtissin durch Erlag von 300 fl. an Sigmund vom Stain, sich von allen Vogtrechten desselben im Dorfe Münfter loskaufte 168).

Ungeachtet des bereits oben erwähnten schiedsrichterlichen Aus. spruches konnte Ulrich von Welden nicht ruhen; er erhob 1445 neuerdings Klage gegen den Convent wegen Entziehung des Zehents besonders des Kleinzehents vom Gerwisberg, der doch der Kirche Wörlenschwang gehöre und somit wie das Schloß Welden sein Lehen seh vom Hause Desterreich. Da aber die beiden Conventfrauen Anna Marschalk und Barbara Riemer vor den Augsburger Bürgern Conrad Vögelin, Ulrich Hofmair, Andrå Fridinger, Ludwig von Stadion und Hans Vittel beschworen, daß nur Oberschönenfeld das Eigenthumsrecht über fraglichen Ze henten besize, so wurde Ulrich von Welden wiederholt abgewiesen 169). Bald darauf ging der unruhige Ritter zur ewigen Ruhe, den Streit aber seßte der Pfarrer von Wörlenschwang, Johann Liechmann, fort und erlangte wirklich am 14. Jan. 1452 von den Chorrichtern zu Augsburg den Spruch, daß der kleine Zehent vom Gerwisberg (de praedio Gerwisperg) ihm und seinen Nachfol

167) Spruchbrief geb. vf faut Maryen Maggdalenen Aubent 1430. Orig. 1. c.

168) Die Driginaldokumente im Reichsarchiv. Der Vergleichsbrief ist vom montage nach fant Johannstage zu Synwenden (26. Jun) 1447. Bürgen und Mitfigler: Hr. Albrecht vom Stain, Domherr zu Augór burg, H. Hanns vom Stain zu Nonsperg Ritter, und Eberhart vom Stain zum Contzenberg, Sigmunds Brüder und Vetter,

169) Erstes Dokument: Geb. am Mäntag nachst nach sant Jörgen, zweites: Geb. an Mitwochen nächst nach fant Gallen tag. 1445. Orig. 1. c.

gern zustehe, während der Großzehent nach Oberschönenfelb - gehöre 179).

Um diese Zeit war der Augsburger Bürger und Goldschmid Heinrich Romer mit dem Scheppacher Hof belehnt. Das Kloster konnte nicht dulden, daß Nomer um den Scheppach größere Stre cken reute, als ihm zugehörten, und klagte darum gegen ihn beim Rathe der Stadt Augsburg. Dieser jedoch verwies, ohne sich in den Handel zu mischen, beide Parteien an den Lehensherrn des Grundes und Bodens, den Bischof von Augsburg 171).

Noch erfreute die Abtissin ein richterlicher Spruch des Augs burger Chorgerichts vom 19. Sept. 1448, welcher ihrem Kloster den Besizstand auf ein Gut in Bir kach, auf welches ein gewisser Nicolaus Mair Ansprüche erhob, zusprach 172).

Bald nach diesen Vorgängen starb Gertrudis von Freyberg, nach Ruhe im Grabe sich sehnend, welche ihr im Leben nicht zu Theil geworden war,

8. 17.

Abtiffin Anna III. von Pappenheim.

Anna III. dem edlen Geschlechte der Marschälle von Pappenheim entsprossen, regierte von 1449—1463.

Ihr erstes Unternehmen war, sich des Schußes der Reichsstadt Augsburg zu versichern, weßwegen sie gleich beim Beginne ihrer Regierung mit dem Convente um das Bürgerrecht nachsuchte und selbes am 31. Oft. 1449 auf zehn Jahre gegen eine jährliche Reichung von 24 Gulden erhielt 173).

Gertrude hatte ihrer Nachfolgerin das Kloster in einem sehr

170) T. Johannes Gössolt, decanus S. Mauritii Auguste, Viricus Rauch, plebanus in Kauffbüren, in decretis licentiati, Vlricus Bolstetter et magister Heinricus Burchschneider, causarum curiae procuratores, Dat. et act. Auguste XIX. Kal. Febr. Orig. 1. c.

ཟླ་ས ༩་ཟླ་

171) Geb. vff Donrstag nach sant Dyoniflen tag 1448. Orig. I. c. 172) T. Johannes Wildsøgfent, canonicus et archipresbyter majoris ecclesie, Johannes Gossolt, decanus S. Mauritii, in decretis licentiati, Vlricus Ayinger, causarum curiae procurator. Dat. et act. Auguste XIII. Kal. Oct. Orig. 1. c.

173) v. Stetten 1. c. S. 172 und Herwartsche Urkundensammlung im Augsburger Stadtarchive.

[ocr errors]

guten Zustande hinterlassen, welcher die Neugewählte in den Stand seßte auf Vermehrung der Besizungen bedacht zu seyn. Am 10. Nov. 1453 kaufte sie daher von dem Augsburger Bürger Peter Romer den halben Theil an dem Scheppach, den Oster- und Westerscheppach nebst Stallungen und Städeln, sämmtlich Lehen des Hochstifts Augsburg, um 200 fl., und brachte auf solche Weise diefen schönen Güterumfang an das Klofter 174). Daran reiht sich durch Ankauf die Erwerbung der Taferne zu Altenmünster (30. Aug. 1455), und eines Gütleins daselbst (8. Mai 1463), ferners eines Gütleins zu Tragheim bei Häder (21. Juli 1459) 175).

Gleich ihrer Vorgängerin hatte auch Anna III. um Erhaltung des Klostergutes zu kämpfen. Der Augsburger Bürger Heinrich Nördlinger in die Fußstapfen Ulrichs von Welden tretend nahm dem Kloster ohne den geringsten Rechtsanspruch den Zehent auf dem Gerwisberge weg. Als sich aber Anna an die Stadt Augsburg um Hülfe wandte, befahlen unterm 14. März 1453 der Stadtvogt Ulrich von Langenmantel und der Burggraf Jörg Pfifter dem Nördlinger, die Frauen an jenem Zehent ins Künftige ungeirrt zu lassen. und das Weggenommene zu erstatten 176).

Hans Langenmeier zu Altenmünster erregte eine Streitfache mit den dortigen Klosterunterthanen, indem leßtere ihre Viehweide umzäunten, und ersterer die Umzäunung vernichtete. Auf Befehl des Landvogts von Burgau Jörg von Knöringen saß der Landrichter Eberhard von Turhan über die Streitenden zu Gericht und sprach am 6. Sept. 1457 den Klosterunterthanen das Recht zu, ihre Viehweide umzäunen zu dürfen 177). Die Abtissin erlaubte nun dem Langenmeier ein Zeiter (Wießflecken) außerhalb des Dorfes aus, zureuten, zu unzäunen und zu einer Viehweide herrichten zu dürfen. Darüber erzürnt verwüsteten die Klosterunterthanen diese Weide und rissen die Umzäunung nieder. Bischof Peter dagegen, in dessen Schuß sich die Abtissin nach dem Erlöschen des Augsburger Bürgerrechtes begeben hatte, verurtheilte die frevelnden Unter thanen am 28. August 1461 zur Erlegung einer Geldstrafe von 40 fl. an die Abtiffin, sprach dagegen ihnen fragliches Weidegrund

174) Geb. vff sant Martins aubent. Orig. 1. c. fasc. XXII,
175) Die Originale im Reichsarchiv.no.

176) Geb. vff Donrstag vor dem Suntag judica. Orig. 1. c.

177) Geb. uff fant Mangen tag. Nach einem Transfumt des Vogtes

Lienhart Veyel dd. 1460 mentag vor Paul Befehr. fasc. XXIII.

ftück als Eigenthum zu 178), widerrief aber in Bålde leßteres, und bestimmte, daß dieses Zeiter Eigenthum des Conventes seyn und bleiben sollte, wie es ehedem gewesen 179).

Unterbeffen hatten am 12. März 1461 Lienhart Stumpf und der Vogt zu Zusmarshausen Lienhart Veyel eine Differenz der Abtissin und Anna Krusinun nebst deren neun Kindern die Leibeigen schaft Letterer betreffend in folgender Weise geschlichtet: Jegliches dieser Kinder folle, wenn es in den ehelichen Stand trete, dem Kloster 1 fl. rh. und die Töchter in diesem Falle („wenn sy zu Elichem stant mannoth") außerdem mit einer Leibhenne, und die Söhne (wenn ainer oder mer zu Ehlichem stant wiboty") mit 12 Pfenn., einer „vach“ (Schwein) und einer Leibhenne anstehen und diese Steuer und Leibhenne auch sonst noch alle Jahre ans Kloster reichen. Beim Tode jeder der genannten Personen soll 1 fl. rh. für Hauptrecht und Todfall ans Kloster bezahlt werden 180).

Damals befand sich im Kloster eine junge Conventfrau, Margaretha von Freyberg, schönen Gesichtes aber schlechten Herzens. Unzufrieden mit der Verwaltung der Abtissin Anna fann sie auf Mittel die Vorsteherin zu verdrängen, wiegelte mehrere Convents frauen gegen selbe auf und beschuldigte die Abtissin vor dem Abte von Kaisersheim eines schändlichen Vergehens. Dieser ohne die Angelegenheit einer nähern Prüfung zu unterwerfen verhängte über die Abtissin die Suspension und die nach der Ordensregel vorges zeichnete Züchtigung. Anna wandte sich an den Abt Johann zu Cifterz, der eine Commission absandte, welche alsbald die wahre Sachlage erkannte. Die Abtiffin wurde daher 1454 freigesprochen und in ihre Würde wieder eingefeßt, Margaretha dagegen nebst derber Züchtigung ercommunicirt 181). Im Jahre 1458 erlaubte dann Pius II. dem Bischofe Peter von Augsburg, Margarethen vom Kirchenbanne zu lösen und mit neuer Profession ins Kloster Holzen zu verseßen. Der Bischof ernannte sie aber sogleich zur Meisterin und seßte viele Mißvergnügte aus den Conventen zu Oberschönenfeld, Salmanshofen u. a. unter ihre Leitung. Diese

178) Geb. zu Dillingen am Freitag nach sant Bartholomeus tag. Orig. fasc. 54.

179) Geben zu Dillingen an Freitag nach faut Jakobs des heiligen zwelfboten tag. 1463. Orig. fasc. 23.

180) Geb. off sand Gregorien tag des heiligen baupsts. Orig. 1. c. 181) Repertorium c. 1. S. 196 a,

« AnteriorContinuar »