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Art. 3.

Die Bürger der Vereinigten Staaten werden natürlich
die japanesischen Beamten mit gehörigem Respect be=
handeln.

Amerikanern, die sich am Lande befinden, ist der Zutritt
zu militairischen Etablissements oder Privathäusern ohne
Erlaubniß nicht gestattet, doch dürfen sie nach Belieben
Läden und Tempel besuchen.

Art. 4. Zwei Tempel, der Rioshen in Simoda und der Jokushensi in Kakizaki, sind als Ruhestellen für Leute auf ihren Spaziergängen angewiesen, bis Wirthshäuser und Schenken für ihre Aufnahme errichtet sein werden.

Art. 6.

Art. 5. In der Nähe des Tempels Jokushensi zu Kakizaki ist ein Begräbnißplag für die Amerikaner eingeräumt worden, wo ihre Gräber und Grabmäler ungestört sein sollen. Es ist im Vertrage von Kanagawa verabredet, daß Kohlen in Hakodade geliefert werden sollen; da es indeß für die Japanesen sehr schwierig ist, Kohlen nach diesem Hafen hinzubringen, so verspricht Commodore Perry, dies bei seiner Regierung zu erwähnen, damit die japanesische Regierung von der Verpflichtung, diesen Hafen zu einem Kohlendepot zu machen, befreit werde.

Art. 7.

Art. 8.

Art. 9.

Es ist beschlossen, daß fortan die chinesische Sprache in amtlichen Mittheilungen zwischen den beiden Regierungen nur angewandt werden soll, wenn kein holländischer Dolmetscher da ist.

Ein Hafenmeister und drei erfahrene Lootsen werden für den Hafen von Simoda ernannt.

Allemal, wenn Güter in den Läden ausgesucht sind, sollen dieselben mit dem Namen des Käufers und mit dem vereinbarten Preise bezeichnet und dann nach dem Goyosho oder Regierungsbüreau gesandt werden, wo das Geld an die japanesischen Beamten bezahlt und die Waaren durch dieselben ausgeliefert werden sollen.

Lühdorf. Japan.

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Art. 10. Das Schießen nach Vögeln und Thieren ist in Japan allgemein verboten und dieses Geseß muß deshalb von allen Amerikanern befolgt werden.

Art. 11. Es ist hiermit beschlossen, daß 5 japanesische ri oder Meilen) die Grenze für die Amerikaner in Hakodade sein

sollen, und die vorstehend im Artikel 1 enthaltenen Bestimmungen sollen daher auch auf diesen Hafen Anwendung finden.

Art. 12. Seiner Majestät, dem Kaiser von Japan, steht es frei, die Ratification des Vertrags von Kanagawa zu empfangen, wo er will, und seinerseits daselbst eine Empfangsbescheinigung zu geben.

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Es ist beschlossen, daß nichts, was hierin enthalten, in irgend einer Weise die im Vertrage von Kanagawa getroffenen Anordnungen entkräften oder einschränken soll, wenn gefunden werden sollte, daß sie mit den vorstehenden Zusagartikeln nicht übereinstimmen.

Zum Zeugniß dessen sind Abschriften dieser zusäßlichen Bestimmungen durch die respectiven Betheiligten in englischer und japanesischer Sprache unterzeichnet und untersiegelt worden, ebenso eine beglaubigte Ueberseßung in holländischer Sprache, und zwischen den Bevollmächtigten der Vereinigten Staaten und Japans ausgewechselt. Simoda, Japan, 17. Juni 1854.

Am 22. Juli kehrte Commodore Perry in der Dampffregatte Mississippi“ nach Hongkong zurück, nachdem er vorher (am 11. Juli) noch mit dem Regenten der Liu-Chiu-Inseln einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen hatte.

Dies ist in Kurzem die Geschichte des Vertrags der Amerikaner mit Japan. Wie die Japanesen darüber denken und ihn ausführen, wird aus dem später Folgenden hervorgehen.

*) 7 japanesische ri oder Meilen sind gleich ca. 16 engl. Meilen.

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Nachdem die Amerikaner in ihren Unterhandlungen mit Japan schon ziemlich weit fortgeschritten waren, begannen die Engländer auch Schritte zu thun, um einen Vertrag zu Wege zu bringen. Am 25. August 1854 verließ Admiral Sir James Stirling in der „Winchester" Shanghai und segelte, von 3 Dampfböten begleitet, nach Nagasaki, welches er am 7. September erreichte und am 20. October wieder verließ. In der „Illustrated London News" vom 13. Januar 1855 ist über diesen Besuch ein genauer und detaillirter Bericht gegeben, den ich hier folgen lasse. Es wurden den Engländern verschiedene ähnliche Privilegien bewilligt, wie man sie den Amerikanern gewährt hatte. Der Vertrag der Engländer ist auf denselben Grundlagen wie der amerikanische basirt, und wird die Ratification ebenfalls bald Statt finden.

Das britische Geschwader in Japan.

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Am 7. September 1854 ankerten die englischen Kriegsschiffe „Winchester“ und die Kriegsdampfböte Encounter“, „Barracouta“ und „Styx“ in dem Außenhafen von Nagasaki. Sie waren von Woosung, an der Mündung des Hjangtsekiang in 6 Tagen nach Nagasaki gesegelt; mit Dampfkraft dürfte die Reise in 2-3 Tagen gemacht werden können. Verschiedene Böte, jedes von 12 Mann gerudert, trafen das Geschwader weit außerhalb des Hafens. Zwei oder drei Personen, die auf einem hölzernen Dache in der Mitte der Böte standen und weiße, an Bambusstäben befestigte Flaggen in den Händen schwenkten, schienen die Schiffe fortweisen zu wollen. Von ihren wilden Gesten wurde jedoch keine Notiz genommen, nur ein oder zwei, in japanesischer, holländischer, russischer und englischer Sprache abgefaßte Schriften nahm man an Bord, in denen allen Ankommenden bei Strafe verboten wurde, in den Hafen einzulaufen. Um Mittag wurden die Anker in 26 Faden Wasser niedergelassen. Der Hafencommissair, ein Adjutant des Gouverneurs und ein Zollinspector kamen darauf an Bord des Flaggenschiffes, gefolgt von 17 Personen, von denen Jeder zwei Schwerdter trug, die von der feinsten Arbeit, glänzend und scharf wie Rasirmesser waren. Sie erlaubten ungern,

daß man die Klingen aus der Scheide zog oder sie auch nur be rührte. Die Beamten wurden in die Cajüte des Capitains geführt, in der sich unter Vermittelung eines Japanesen, Namens Otoh, den der Admiral von Shanghai mitgebracht hatte, eine Unterredung entspann. Dieser Otoh hatte vor mehr als 20 Jahren in seiner Jonke Schiffbruch gelitten und war nach mancherlei Lebensschicksalen, worunter ein Besuch in England und eine zeitweilige Beschäftigung bei verschiedenen Missionairen gehören, zulegt bei einem englischen Hause in Shanghai angestellt. Die Japanesen wollten ihn mit ans Land nehmen, aber mit der Bemerkung, daß er Frau und Kinder in Shanghai habe, zog er vor, unter dem Schuße der englischen Flagge zu bleiben.

Die an Bord gekommenen Japanesen erkundigten sich genau nach dem Range des Admirals und bemerkten, es sei gut, daß die Schiffe in Uebereinstimmung mit den Hafengeseßen geankert wären. Sie nahmen einen Brief des Admirals an den Kaiser entgegen, welcher höfliche Redensarten und die Bitte enthielt, ihm ein Stück Land anzuweisen, auf welchem die Schiffsmannschaft sich ergehen könne. Die Japanesen erklärten, daß sie den Brief nach Jeddo senden wollten und daß eine Antwort darauf in 40 Tagen erwartet werden könne; inzwischen möchten die Engländer die Gastfreundschaft des Hafens genießen. Der Gouverneur, bemerkten sie weiter, könne den Besuch des Admirals nicht empfangen, auch selbst diesen nicht besuchen.

Einem holländischen Kriegs- Dampfboot, das dicht vor der Stadt, 2 Meilen weiter als die "Winchester" in den Hafen hinein lag und das einige Tage vorher angekommen war, wurde die Communication mit den Engländern verboten; legteren wurde nicht erlaubt, irgendwo zu landen, vielmehr wurden sie von 10 Wachtschiffen umringt. Ebenso wenig wollten die Japanesen dem Admiral gestatten, eine Linie von Jonken zu passiren, die am Eingange einer langen, schmalen Bucht, die zur Stadt führt, lagen. Während drei Wochen befanden sich die 4 englischen Kriegsschiffe in dieser unbehaglichen Lage, und wohl niemals sind solche erniedrigende

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