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wie bei den Chinesen. Der Mandarin trug bunte seidene und sehr weite Hosen und einen schwarzen seidenen Kittel. Auf beiden Aermeln und auf dem Rücken desselben befand sich ein weißer, ca. 1 Zoll großer Flecken, in den das Wappen gemalt war. Die japanesischen Wappen bestehen meistens aus runden Kugeln, oder zwei querliegenden Balken ;

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verschiedene, die ich genauer zu betrachten Gelegenheit gefunden, habe ich im Lauf der Zeit abgezeichnet. Der Mandarin und die ihn begleitenden Offiziere trugen jeder zwei Schwerter, deren Griffe und Scheide von ausgezeichneter Arbeit waren. Als wir einen derselben ersuchten, uns die Klinge zu zeigen, verweigerte er dies höflich aber fest, und es wurde nicht einmal erlaubt, ein Schwert anzurühren. In dieser Hinsicht scheinen die Japanesen sehr eigen zu sein. Nur die Adeligen und Soldaten in Japan haben das Recht, zwei Schwerter zu tragen, erstere indeß allein tragen die vorher erwähnten weiten seidenen Hosen. Die Japanesen scheeren sich den Obertheil des Kopfes von der Stirne anfangend, kahl ab und binden alsdann das Haar nach aufwärts in einen Zopf zusammen, den sie kurz abschneiden und über die kahle Stelle des Kopfes legen.

Auf ihren Böten hatten sie schwarz und weiße Flaggen (die japanesischen Landesfarben) stecken. Alle Fischerböte, denen wir bei der Einfahrt begegneten, hatten in ihren viereckigen Segeln ebenfalls mehr oder weniger schwarze Streifen. Die Construktion ihrer Böte, wie ihrer Schiffe (Jonken) weicht von der chinesischen nur sehr wenig ab, es ist indeß zu bemerken, daß dieselben nie mehr als einen aus einem einzigen Stück bestehenden Mast führen, dessen Höhe, wie

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ich selbst gemessen habe, von 60—130 Fuß variirt, und an dem ein großes viereckiges Segel von Baumwolle aufgezogen wird.

Samstag, 19. Mai 1855. Gegen 9 Uhr Morgens kam wiederum ein Boot auf uns zu und brachte, wie am vorhergehenden Tage, den Besuch des Mandarinen, eines andern hohen Beamten, des Dolmetschers und zweier Beamten, mit einer Escorte von ca. 30 Mann. Nachdem sich die Beamten niedergelassen hatten, theilte uns der Mandarin durch den Dolmetscher mit, daß der Gouverneur uns die Erlaubniß ertheile, ans Land zu kommen, um die Stadt zu besichtigen, und daß wir nach Belieben herumspazieren könnten. Als wir darauf anfragten, ob der Gouverneur unsern Besuch annehmen wolle, umspielte ein feines Lächeln die Lippen des Mandarinen und er ließ uns sagen, der Prinz-Gouverneur sei zu unwohl, um uns zu empfangen. Darnach wußten wir, woran wir uns zu halten hatten. Doch höchst unangenehm wurden wir berührt, als wir hörten, daß kein Verkauf oder Umtausch europäischer Artikel erlaubt sei, wohl aber der Einkauf japanesischer Waaren gegen Gold- und Silbermünzen. Die Annahme chinesischer Cash wurde verweigert.

Vergebens beriefen wir uns auf Artikel 7 des amerikanischen Traktats, in dem es ausdrücklich heißt:

„It is agreed, that ships of the United States resorting to the ports open to them, shall be permitted, to ,,exchange gold and silver coin and articles of goods, „for other articles of goods etc. etc.

Die Japanesen bestanden darauf, die Geseze ihres Landes erlaubten dies nicht. So schien uns also nichts anderes übrig zu bleiben, als die Ankunft der amerikanischen Flotte abzuwarten.

Indeß nach reiflicher Ueberlegung hielten wir es für unsere Pflicht, gegen diesen in jeder Beziehung ungerechten Beschluß energisch zu protestiren, und wir entschloffen uns, dem Gouverneur den in holländischer Sprache folgendermaßen abgefaßten Brief zuzusenden.

An Sr. Excellenz,

Den Gouverneur von Hakodade.

Excellenz!

In Bezug auf die uns durch Ew. Exc. Dolmetscher gemachte Mittheilung, das Verbot des Verkaufs oder Austausches europäischer Waaren gegen japanesische betreffend, erlauben wir uns hiermit auf den Artikel 7 des zwischen dem Gesandten der Vereinigten Staaten und den kaiserlich japanesischen Commissairen Hayaschi, Daigakunokami, Ido, Prinz von Tsussima, Jzawa, Prinz von Mimasaki und Udono, abgeschlossenen Vertrages Bezug nehmend, in welchem es wörtlich heißt:

"Man ist übereingekommen, daß den Schiffen der Vereinigten Staaten, welche in die ihnen geöffneten Häfen einlaufen, erlaubt sein soll, Gold und Silber und Güter gegen andere Güter auszutauschen u. s. w.“

darauf hin haben wir es unternommen, unser Schiff mit verschiedenen Gütern aufzufüllen, welche wir zu vertauschen Willens sind. Deshalb erlauben wir uns hiemit schließlich, Ew. Excellenz gehorsamst zu ersuchen, diesen Gegenstand einer genauen Würdigung zu unterziehen und Ew. Excellenz hohem Beschluß entgegensehend, werden wir nicht verfehlen, denselben der Regierung der Vereinigten Staaten vorzulegen.

Wir verbleiben Ew. Excellenz gehorsame und unterthänige Diener

Hakodade, den 19. Mai 1855.

(gez.) Fr. Aug. Lühdorf,

Supercargo der „Greta".

(gez.) G. Thaulow,

Capitain der "Greta".

Damit begaben wir uns gegen 1 Uhr Nachmittags ans Land und trafen drei Mandarinen und den Dolmetscher im Wachthause am Landungsplage an. Durch Letteren erhielten wir von dem Hauptmandarin die Zusage, daß der Brief dem Gouverneur vorgelegt werden solle. Gleich darauf wurden uns knieend zwei Tassen

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