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M32 M48

V. 22

0931904-190

Vorwort.

In der Redaktion des Mecklenburgischen Urkundenbuchs ist während der Herausgabe des vorliegenden Bandes ein Wechsel eingetreten. Herr Geh. Archivrat Dr. Grotefend hat sich durch anderweitige Aufgaben veranlaßt gesehen, mit dem 39. Bogen von der Arbeit zurückzutreten, und ist darauf die Fortführung des für die Mecklenburgische Geschichtsforschung wichtigen Werkes mir anvertraut worden. Wenn ich nunmehr den ersten Band, an dessen Text ich tätig sein durfte, der Öffentlichkeit übergebe, so ist es mir eine angenehme Pflicht, vor Allem meinem verdienstvollen Vorgänger für die mannigfachen Hinweise zu danken, die mir bei der Arbeit von Nutzen gewesen sind.

Der XXII. Band umfaßt den Zeitraum von 1391-1395 und bietet 629 Urkunden und Regesten, von denen 415 hier zum ersten Mal gedruckt sind. Der Band ist erheblich stärker als die voraufgehenden Bände ausgefallen, weil die Verhandlungen über die Auslieferung des gefangenen Königs Albrecht von Schweden eine große Zahl von Berichten, Denkschriften und Verträgen hervorgerufen haben, die recht vollständig auf uns gekommen sind. Es wäre ja allerdings möglich gewesen, den Band zu teilen. Aber einmal erschien es der besseren Übersicht wegen nicht empfehlenswert, den seit dem X. Bande befolgten Grundsatz, wonach jedem Band fünf Jahre zuzuweisen waren, zu durchbrechen; dann bildete auch die Freilassung des Königs im Sept. 1395 und der aus den damaligen Verträgen hervorgehende tatsächliche Verzicht auf die große schwedische Politik einen so tiefen Abschnitt in der Landesgeschichte, daß sich das Jahr 1395 ohnehin als passender Abschluß eines Bandes darbot. Die Handlichkeit des Buches wird darunter kaum gelitten haben.

Bei der Herausgabe der Urkunden sind die bisherigen Grundsätze weiter befolgt worden; sie haben sich auch für das ausgehende 14. Jahrhundert durchaus bewährt. Über die Stadtbücher muß allerdings gesagt werden, daß die abgedruckten Stücke das erhaltene Material nicht erschöpfen und auch die wichtigen Eintragungen

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