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aus dem deutschen Reichsverbande getreten, und haben sich der schweizerischen Eidgenossenschaft angeschlossen, in der sie gegen auswärtige Staaten und übermächtige Mitstände mehr Sicherheit fanden, als bei der immer schwächer und kraftloser werdenden Centralregierung des deutschen Reichs.

Es entsteht nun die Frage: von welcher Zeit an find diese Städte als aus dem deutschen Reichsverbande getreten anzusehen? Auf den ersten Anblick sollte man glauben, von dem Tage an, an dem sie in den Schweizerbund aufgenommen wurden, weil sie von da an einem andern Staate angehörten, und sich um das deutsche Reich wenig oder nichts mehr bekümmerten. Sonach hätte Zürich 1351, Bern 1353, Sct. Gallen 1454, Solothurn 1481, Chur 1498, Basel und Schaffhausen 1501, und Mühlhausen 1519 aufgehört, eine Reichsstadt zu seyn.

Bei genauerer Erwägung zeigt sich aber diese Ansicht als unstatthaft. Factisch traten diese Städte aus dem Reichsverbande, sobald sie sich stark genug fühlten, unabhängig zu stehen; de jure aber traten sie erst im westphälischen Frieden aus demselben. Zum Beweise für diese Ansicht sprechen folgende Thatfachen:

1) Uri, Schwyz und Unterwalden wollten bei ihrem Bunde nur Habsburgs Usurpation abtreiben. Sie blieben bei ihren alten Rechten und Freiheiten als Glieder des Reichs. Im Jahre 1316 (also ein Jahr, nachdem sie ihren ewigen Bund geschlossen) schickten sie dem Könige Ludwig zweihundert Knechte zu Hülfe, als er die Anhänger Habsburgs belagerte. Immer betrachteten sie sich als Glieder des Reichs, und nur als solche traten auch die übrigen Städte der Schweiz in den eidgenössischen Bund zum Selbstschuß ihrer von Kaiser und Reich erhaltenen Rechte. Noch 1354 pflanzte Zürich das Reichsbanner auf.

2) Die Schweizerstädte erweiterten ihre Rechte und Freiheiten nur durch Gnaden und Schenkungen der Kaiser. Zürich, Lucern und Uri bekamen von König Wenzeslaus, Solothurn,

und Glaris von Sigismund den Blutbann. Die Eidgenossen huldigten (Schwyz allein ausgenommen) noch 1401 förmlich dem Könige Ruprecht.

3) Nach und nach waren die Eidsgenossen so reich an Freihei

ten geworden, daß sie keine Gnaden mehr verlangen konnten, die Kaiser aber so arm, daß sie nicht mehr viel zu vergeben hatten, als etwa die alten Freiheiten zu bestätigen, wie z. B. König Sigismund that. Noch 1481 forderte Kaifer Friedrich III. von den Schweizerstädten Geld und Volk gegen die Türken. Aber sie gaben nichts.

Nach dem Frieden zu Basel (1499) war von Rechten des Kaisers und Reichs wenig mehr die Rede, und im westphälischen Frieden wurde die Unabhängigkeit der Schweizer vom Reiche und ihre Selbstständigkeit anerkannt, da man sie vorher noch als Reichsangehörige angesehen hatte.

§. 7.

Mediatisirung der Reichsstädte.

Im Laufe von beinahe sechs Jahrhunderten sind von 133 Reichsstädten 122 mediatisirt worden, d. h. ste verloren ihre Reichsunmittelbarkeit, und mußten sich theils auswärtigen Staaten, theils Mitständen unterwerfen. Nur drei Reichsstädte (Lübeck, Hamburg und Bremen) überlebten den Untergang der deutschen Reichsverfaffung um wenige Jahre.

Einhundert und zwei und zwanzig Städte wurden, wie schon bemerkt, mediatisirt. Mehrere derselben wurden zweimal mediatifirt; sie verloren ihre Reichsunmittelbarkeit, erhielten sie später wieder, und verloren sie zum zweiten Male. So Breisach, Neuenburg, Rheinfelden, Regensburg und Reutlingen. Ja, eine Reichsstadt, Donauwerth, hatte das ganz eigene Schicksal, dreimal mediatisirt zu werden.

Die Mediatifirung geschah auf mehrfache Weise:

1) Durch Verpfändung von Seiten der römischen Könige und Kaiser.

Auf diese Weise hat in den ältern Zeiten eine Menge Reichsstädte die Reichsunmittelbarkeit eingebüßt. Die römischen Könige und Kaiser, welche es nicht wagten, das Gebiet des kleinsten Dynasten zu verpfänden, verpfändeten ungescheut selbst beträchtliche Reichsstädte, wie namentlich Frankfurt, Zürich und Augsburg. Nur wenige Reichsstädte sind nie verpfändet worden, oder es fehlt wenigstens an urkundlichen Nachrichten über ihre Verpfändung. Es sind folgende 30:

Aachen, Basel, Bern, Besançon, Bremen, Chur, Cöln, Constanz, Hamburg, Heilbronn, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Lübeck, Mainz, Mez, Nürnberg, Pfullendorf, Ravens, burg, Regensburg, Rothwell, Solothurn, Speyer, Straßburg, Toul, Ueberlingen, Verdun, Wezlar, Wimpfen und Worms.

Merkwürdig ist es, daß sich unter diesen nicht verpfändeten Städten sämmtliche Freistädte befinden, sich sonach nicht nur Regensburg (§. 4.), sondern auch alle übrigen Freistädte rühmen 'können, nie Pfand für das Reich noch einen Fürsten geworden zu seyn.

Von den Städten, welche verpfändet worden, waren jedoch die meisten klug und freiheitsliebend genug, die Pfandschaft einzulösen.

Dagegen haben folgende 31 Reichsstädte die Reichsunmittelbarkeit durch Verpfändung eingebüßt, entweder, weil sie die Einlösung versäumten, oder weil der Pfandherr dieselbe nicht gestattete, wie namentlich mit Gelnhausen der Fall war:

Altenburg, Annweiler, Boppart, Breisach, Chemniz, Düren, Duisburg, Eberbach, Eger, Eppingen, Feuchtwangen, Gelnhausen, Germersheim, Heidelsheim, Kaiserslautern, Kaiserswerth, Laupen, Mößbach, Neckargemünd, Neuenburg, Nimwegen, Oberwesel, Odernheim, Oppenheim, Pfeddersheim, Rheinfelden, Selz, Sinsheim, Sinzig, Waibstadt und Zwickau.

Die erste Reichsstadt, welche verpfändet wurde, ist Düren, der erste Kaiser, welcher Reichsstädte verpfändete, ist Kaiser Friedrich II. Das von ihm gegebene Beispiel, fich Geld zu verschaffen, und seine Anhänger und Verwandte auf fremde Kosten zu belohnen und zu vergrößern, schien so lockend und bequem, daß alle seine Nachfolger bis auf Siegismund demselben folgten, und willkürlich Reichsstädte verpfändeten. Sie blieben bei der einfachen Verpfändung nicht stehen, sondern erhöhten später die ursprüngliche Pfandsumme, oder knüpften die Einlösung der Pfandschaft an läftige und schwer zu erfüllende Bedingungen, z. B. daß kein Pfand allein ohne die andern solle eingelöset werden dürfen. Kein Kaiser hat das Verpfänden der Reichsstädte weiter getrieben, als Ludwig der Baier und Karl IV., welche dasselbe als eine sichere Einnahme betrachtet zu haben scheinen; bei ihrem Verfahren muß man sich in der That wundern, daß nicht alle Reichsstädte die Reichsunmittelbarbeit eingebüßt haben. Anfangs verpfändete man nur eine Reichsstadt auf einmal, später verpfändete man deren mehrere, Kaiser Ludwig von Baiern deren sechs ), und Siegismund sogar einmal deren zehn 2) zugleich.

Mit ihm hörte das Verpfänden der Reichsstädte auf, nachdem es volle zweihundert Jahre gedauert hatte.

Schon früher ertheilten die römischen Könige und Kaiser den Reichsstädten die Versicherung, daß sie nie vom Reiche sollen veräußert oder verpfändet werden. Friedrich II. ging auch hierin mit seinem Beispiel voran. Am 15. April 1218 erhob er die Burg Bern zur Reichsstadt, und versprach sie nie vom Reiche zu veräußern. Alle seine Nachfolger ahmten seinem Beispiele nach, und waren mit dem Ertheilen solcher Versicherungen, die

1) Unnweiler, Eberbach, Germersheim, Moßbach, Neckargemünd und Sinsheim. 2) Die zehn Vereinstädte im Elsaß. 3) Die jüngste mir bekannte Verpfändung ist die der zehn elsäßischen Reichsstädte im Jahre 1414

ihnen nichts kosteten, und die ihnen ohne Zweifel reichlich bezahlt wurden, nicht karg. Die Luremburgischen Könige und Kaiser, welche das Verpfänden der Reichsstädte am weitesten trieben, waren auch mit dem nichtssagenden und nicht ernstlich gemeinten Versprechen, die Reichsstädte nicht vom Reiche zu veräußern, am freigebigsten, weßhalb man sie nicht mit Unrecht die Städteversicherer genannt hat.

Man muß sich in der That wundern, daß die Reichsstädte, deren Vorstehern es doch gewiß nicht an Intelligenz fehlte, sich mit solchen leeren und so oft gebrochenen Versprechungen begnügten und nicht gemeinsam auf ein Reichsgeset drangen, welches dem Verpfänden derselben für immer ein Ende gemacht hätte. Freilich würden sich sowohl die römischen Könige und Kaiser als die geistlichen und weltlichen Fürsten, deren Vergrößerungssucht dadurch ein Ziel gesezt worden wäre, aus allen Kräften widersezt haben. Dessenungeachtet irrt man wohl nicht, wenn man behauptet, daß die Reichsstädte, wenn sie diesen Plan beharrlich verfolgt und es verstanden hätten, durch bedeutende Geldopfer das Reichsoberhaupt und die Kurfürsten in ihr Interesse zu ziehen, ein solches Reichsgeseß doch am Ende durchgesezt haben würden, das dem ängstlichen Zustande, in dem sie sich wegen der Furcht, verpfändet zu werden, fortwährend befanden, für immer ein Ende gemacht hätte.

Von den vielen Verpfändungen, welche die römischen Könige und Kaiser mit den Reichsstädten vornahmen, kamen jedoch einige nicht zum Vollzuge. Den kleinern Reichsstädten blieb freilich nichts übrig, als sich in ihr Schicksal zu fügen; von den größern hingegen widerseßten sich mehrere mit Erfolg der Verpfändung, namentlich Frankfurt, Zürich und Sct. Gallen. Frankfurt war zwischen 1247 und 1254 von König Wilhelm an die Edeln der dortigen Gegend verpfändet worden, die Verpfändung wurde aber nie vollzogen, und von Wilhelm selbst zurückgerommen. Ebenso wurden Zürich und Sct. Gallen von Kai

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