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1) Wann geschieht einer Reichsstadt zum ersten Male urkundliche Erwähnung?

Bei nicht wenigen Reichsstädten dürfte die als die ál teste Urkunde angeführte Urkunde mit einer noch älteren zu vertauschen seyn, wie ich denn schon jetzt von Germersheim eine noch ältere als die angeführte Urkunde aufgefunden habe.

2) Welches ist das älteste ihr von den römischen Kö nigen und Kaisern ertheilte Privilegium?

3) Ist sie verpfändet worden? Wann? Von wem und an wen?

Wann hat sie die Reichsunmittelbarkeit eingebüßt?

Diese drei Punkte habe ich allein im Auge gehabt, alle andern Verhältnisse der Reichsstädte dagegen, wie interessant sie auch seyn mögen, unberücksichtigt gelassen. Denn es war nicht meine Absicht, eine Geschichte der deutschen Reichsstädte zu schreiben — welche interessante, aber auch sehr schwierige Aufgabe ich einem gelehrtern, als ich bin, zu lösen überlasse — sondern einzig und allein das auf ihre Mediatisirung Bezug Habende zusammenzus stellen. Deßwegen habe ich auch die Geschichte jeder Stadt nur bis zu ihrer Mediatisirung heruntergeführt.

Daß Alle meine Ansichten über einzelne Reichsstädte/ theilen werden, ist nicht zu erwarten; namentlich zweifle ich, daß dieß mit Cambrai, Herford und Mainz der Fall seyn werde. Was insbesondere Mainz betrifft, so bin ich

fest überzeugt, daß diese Stadt bis zum Jahre 1462 eine Freistadt war, und daß man nach den bis jetzt gedrucks ten Urkunden nicht anders urtheilen kann. Es mögen aber noch ungedruckte Urkunden vorhanden seyn, welche meine Ansichten modificiren dürften.

Daß manche Reichsstadt so kurz abgefertigt wird, hat theils in der Unbedeutenheit ihrer Schicksale, theils darin seinen Grund, daß nur sehr wenige von ihren Urkunden auf uns gekommen sind *). Was wäre doch von Bopfingen, Buchorn, Leutkirch, Pfullendorf, Wimpfen, Windsheim und vielen anderen Merkwürdiges zu berichten? Von andern Reichsstädten, wie namentlich Bremen, Cambrai, Constanz, Donauwerth, Gelnhausen, Hamburg, Herford, Metz, Schaffhausen, Weinsberg und Wien glaubte ich dagegen etwas ausführlicher sprechen zu müssen, theils weil ihre Schicksale sehr merkwürdig sind, theils weil die Reichsunmittelbarkeit von einigen dieser Städte bestritten ist.

Wenn mein Verzeichniß Vertrauen verdient, so dürfte es dieß dem Umstande zu verdanken haben, daß ich mich aller Hypothesen und gewagten, unerweislichen Behauptungen enthalten, und keine Stadt in dasselbe aufgenommen habe, deren Reichsunmittelbarkeit nicht mit Urkunden erwiesen werden kann.

*) So haben namentlich Buchau, Giengen, Offenburg, Sct. Gallen, Schaffhausen und Weil ihre ältesten Urkunden durch Brand verloren.

Der Reichsstädte waren vor dem Lüneviller Frieden noch 51; so sehr hatte sich ihre Zahl durch Verpfåndung, feindliche Occupation und auf andere Weise vermindert. Viele dürften sich daher wundern in dem nachstehenden Verzeichniß deren nicht weniger als 135 aufs geführt zu sehen. Mehrere Reichsstädte, wie z. B. Weinss berg, waren spurlos verschwunden, das Andenken an die Reichsunmittelbarkeit von Breisach, Neuenburg, Rheinfelden, Constanz, den elfäßer Vereinstädten und andern pflanzte sich nur als Tradition fort; von Altenburg, Chemnitz, Zwickau, Eger, Odernheim, Oppenheim, Annweiler, Eberbach, Germersheim, Mosbach, Neckargemünd, Sinsheim, Gröningen in Friesland, Cambrai und mehrern andern sind die Urkunden seit mehr als hundert Jahren, von Dießenhofen, Düren, Hagenbach, Heidelsheim, Laupen, Selz, Sinzig und Wien seit mehr als fünfzig Jahren gedruckt, aber Niemand hat sie beachtet. In der neuesten Zeit hat der geistliche Rath Schreiber in Freyburg die Reichsunmittelbarkeit von Freyburg im Breisgau und der Freiherr v. Hormayr die von Wie nerisch Neustadt urkundlich ermittelt, und ich glaube mir dieses Verdienst um Radolfzell, Rapperschwyl, Villingen, Waibstadt, Weinsberg, Winterthur und Wolfstein, deren Urkunden hier zum ersten Male im Druck erscheinen, erworben zu haben.

Bei der Zahl 135 dürfte es wohl nicht bleiben, sondern sich dieselbe noch vermehren, wenn sich in Folge ars chivalischer Forschungen mehrere von den in der dritten Beilage nahmhaft gemachten Städten als unzweifelhafte Reichsstädte herausstellen werden.

Die zweite Beilage gewährt eine bequeme chronologische Uebersicht der mediatisirten Reichsstädte. Mit einem Blick überschaut man, wie binnen fünf Jahrhunderten die einzelnen Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit einges büßt haben.

Die dritte Beilage macht diejenigen Städte namhaft, von denen es ungewiß ist, ob sie wirklich Reichsstädte waren, und die ich deßwegen in das Verzeichniß der unzweifelhaften Reichsstädte aufzunehmen nicht wagte, obgleich die meisten derselben sich bei näherer For: schung als unzweifelhafte Reichsstädte herausstellen dürf ten. Möchten nun recht bald archivalische Forschungen über diese Städte angestellt und der Ungewißheit, ob sie wirklich Reichsstädte gewesen oder irrthümlich dafür gehalten werden, ein Ende gemacht werden!

In der vierten Beilage sind einige Städte aufgeführt, welche irrthümlich für Reichsstädte gehalten werden. Ich håtte dieses zehn Städte enthaltende Verzeichniß aus Knipschild's und Moser's Verzeichniß sehr vermehren können; ich habe es aber absichtlich unterlassen, weil ich die nicht erwiesenen und wohl auch nicht zu erweisenden Behaup

tungen dieser Männer nicht wiederholen mochte. Bei vielen derselben liegt der Irrthum am Lage, so daß es keiner Widerlegung ihrer angeblichen Reichsunmittelbar keit bedarf; für andere aber sprechen mehr oder weniger scheinbare Gründe, wie z. B. der Umstand, daß sie in ei ner oder mehrern Reichsmatrikeln erwähnt werden. Es dürfte daher nicht unverdienstlich seyn, die Unhaltbarkeit der für ihre angebliche Reichsunmittelbarkeit vorgebrach ten Gründe darzuthun, und dadurch die Frage, ob sie reichsunmittelbar gewesen, für immer zu beseitigen.

Daß die fünfte Beilage, worin die Reichsmatrikeln in Beziehung auf die Reichsstädte zusammengestellt sind, mir viele Mühe gekostet, wird man auch ohne Versicherung glauben; ich wünsche aber, daß man sie nicht nur für mühsam, sondern auch für nüßlich halten möge. Man findet hier auf wenigen Blättern zusammengestellt, was in zwölf Reichsmatrikeln zerstreut ist. Erst durch diese Zusammenstellung lernt man die Reichsmatrikeln, so weit sie die Reichsstädte betreffen, recht kennen. Ohne sich um Urkunden umzusehen, die sie ihrer Arbeit hätten zu Grund legen sollen, rafften die mit ihrer Anfertigung beauftrag ten Reichsbeamten Wahres und Falsches, wie sie es auftreiben konnten, zusammen; ihre Arbeit trägt überall das Gepräge der Flüchtigkeit, der Ungenauigkeit und des gänzlichen Mangels an Kritik; von einem leitenden Prin

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