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von der

Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften

zu Göttingen.

Philologisch-historische Klasse

aus dem Jahre 1913.

Berlin,

Weidmannsche Buchhandlung.

1913.

Register

über

die Nachrichten von der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften

philologisch-historische Klasse

aus dem Jahre 1913.

Seite

Andreas, F. C., und J. Wackernagel, Die erste, zweite und fünfte Ghāthā des Zura thušthro (Josno 28. 29. 32). Versuch einer Herstellung der älteren Textformen nebst Uebersetzung. I. Text und Uebersetzung

363

Beiheft.

Borchling, C., Mittelniederdeutsche Handschriften in den Rhein-
landen und in einigen anderen Sammlungen. Vierter Reise-
bericht
Gerhäußer, W., und A. Rahlfs, Münchener Septuaginta - Fra-
gmente

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Kluge, Th., Materialien zu einer Lazischen Grammatik nach Auf-
nahmen des Dialektes von Trapezunt.

Meyer, W, Spanisches zur Geschichte der ältesten mittellateinischen
Rythmik

72

1

264

104

177

.

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42

338

Ueber die rythmischen Preces der mozarabischen Liturgie
Niese, H., Das Bistum Catania und die sizilischen Hohenstaufen
Pohlenz, M., Eine byzantinische Recension Plutarchischer Schriften
Schröder, E., Zur Kritik des mittelhochdeutschen Gedichtes 'Von

dem übeln Weibe' . .

Schultz, H., Zur Nebenüberlieferung der Hesiodscholien
Wagner, H., Die literarischen Schicksale der Fernelschen Erdmes-
sung von 1527
Wiederhold, W., Papsturkunden in Frankreich. VII. Gascogne,

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88

252

223

Beiheft.

325

271227

Ein ΛΟΓΟΣ ΣΥΣΤΑΤΙΚΟΣ.

Von

Bruno Keil (Korresp. Mitgl.).

Vorgelegt von F. Leo am 25. Januar 1913.

Das 35. Stück in der Sammlung der Julianbriefe1) trägt zwar im Vossianus, der einzig in Betracht kommenden Handschrift, die Uberschrift Ἰουλιανὸς 'Αργείοις, aber Form wie Inhalt lassen Zweifel darüber entstehen, ob in ihm wirklich ein Brief oder nicht vielmehr eine Rede zu erkennen ist. Hertlein hat dem Stücke daher den Titel * Ανεπίγραφος ὑπὲρ Αργείων vorgesetzt, während Hercher es unbezeichnet ließ. Weder jene ausgesprochene Kritik des einen, noch diese stillschweigende des anderen Herausgebers hat jedoch verhindern können, daß das Schriftstück weiterhin als Zeugnis für die julianische Zeit in Anspruch genommen und historisch verwertet worden ist). Allein jenem Zweifel einmal verfallen, ist es zugleich dem Verdachte ausgesetzt, ein Fremdkörper in der Briefsammlung zu sein, die ja reichlich mit Briefen nichtjulianischer Provenienz durchsetzt ist3); dann muß das Schriftstück so lange als zeitlos betrachtet werden, wie nicht der Beweis erbracht wird, daß es derselben Zeit wie die Umgebung, in die die Überlieferung es

1) Die Zählung nach Hertlein; bei Hercher N. 34.

2) So von J. G. Droysen, Hermes 1879 XIV 4 und von F. Cauer, Realenzykl. II 743. Wunderlich bei seiner Titelgebung 'Avenуpáçov Hertlein zu p. 530, 6: ‘mihi ěvπuz Iulianus scripsisse videtur'.

3) Vgl. Bidet-Cumont, Recherches sur la tradition manuscrite des Lettres de l'empereur Julien (Bruxelles 1898) p. 19 ff. 100. Die Stellung des Briefes in den Handschriften gibt übrigens zu Verdacht keinen Anlaß.

Kgl. Ges. d. Wiss. Nachrichten. Phil.-hist. Klasse. 1913. Heft 1.

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