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mente tragen såmmtlich den Stempel der geseßlichen Autorität, da sie im Auftrage der protestantischen Regierungen selbst den englischen Geschäftstrågern eingehåndigt worden sind. Unter den Dokumenten der katholischen Höfe lieferten wir auch wiederum nur jene, welche wahre gesegliche Bestimmungen für die katholische Kirche dieser Staaten enthalten. Die wenigen, die wir selbst hinzufügten, sind äußerst interessant für die neuere Zeit und werden es stets bleiben. Sie verdienen die Aufmerksamkeit des Kirchenhistorikers, und wir schmeicheln uns demnach, der Wissenschaft keinen unangenehmen Dienst zu leisten, wenn wir solche der Deffentlichkeit übergeben.

Noch wäre eine dritte Frage zu beantworten und ein großer Vorwurf, welcher dem Report gemacht werden kann, aufzuheben. Wie kommt es, daß solcher nicht eine Spur von den Verfügungen enthält, welche katholische Fürsten zu Gunsten ihrer protestantischen Unterthanen erlassen haben, und die sich doch sämmtlich durch so große Milde, Liebe, christliche Schonung und Weisheit auszeichnen? Man weiß, wie in allen katholischen Staaten die Protestanten in den Genuß derselben Rechte mit den katholischen Unterthanen gesezt worden sind. Wie kann demnach ein protestantischer Staat, als an ihm die Reihe war, dieses edle und erhabene Beispiel der katholischen Staaten mit so kaltem Herzen übersehen, als es sich darum handelte, seinen katholischen Unterthanen gleiche Rechte mit den protestantischen zuzuerkennen! Welche Partheilichkeit, welche Ungerechtigkeit! Und wie anders sind die Ansprüche der Katholiken in England im Verhältniß zu den Ansprüchen so mancher kleinen protestantischen Gemeinden in erzkatholischen Staaten? Schon dieser Umstand allein kann, wie Lingard so wahr sich ausdrückt, am deutlichsten darthun, welcher feinde selige und beschränkte Geist die Redaktoren des Report geleitet habe *).

*) In conclusion, he would wish to point the attention of the reader to ordinances of foreign states, which do not appear in the Report and Appendix, to the ordinances which have restored the Protestants in Catholic Kingdoms to the fuli enjoymeut

Hat sich der Katholizismus je eine so schmählige Ungerech tigkeit zu Schulden kommen lassen? Wie edelmüthig verfuhren katholische Fürsten, namentlich in neuerer Zeit, wenn das Loos protestantische Staaten ihrem Scepter unterwarf! Ist es nicht ihr erster Act, die kirchlichen und bürgerlichen Rechte ihrer protestantischen Unterthanen zu sichern, sie in der alten Gestalt aufrecht zu erhalten und zu bekräftigen; wenn ihnen auch nur eine Handvoll Protestanten anheimgefallen! Wie verfahren aber protestantische Fürsten, wenn ihnen ein ähnliliches Loos katholische Provinzen zuführt! Ist es nicht ihre vorzüglichste Weisheit, diese Provinzen mit einer Schaar protestantischer Beamten aller Art und Farbe zu bevölkern, die Katholiken zurückzudrången, den Protestantismus, wie früher den Philosophismus und Illuminatismus, in die Herzen der Familien durch die schlaue Kunst der gemischten Ehen, des Unterrichts, der öffentlichen Erziehung und durch hundert andere gewandte Polypenwendungen zu verpflanzen? Suchet man nicht die Rechte der Katholiken zu untergraben, zu schwächen und endlich ganz aufzuheben, so daß der Katholik wegen der vielen Bedrångniße, die er in seiner heiligen Sache erfährt, zuleht ganz auf die Vertheidigung seiner Rechte vers zichtet oder sie wenigstens nur lau betreibt. Wer wollte alle diese himmelschreienden Ungerechtigkeiten hier aufzählen, deren sich der Protestantismus bei åhnlicher Gelegenheit vor Gott und der Menschheit schuldig gemacht hat und täglich noch schuldig macht!!

of civil rights. In every Catholic country, in which the Protestants exist in any number, all disqualifications on account of religion have been abolished. Now on what conditions whatever. None were ever required. It never occurred to Catholic legislators, when they emancipated their Protestant brethren, that it was necessary to make men purchase the extension of their civil liberties with additional restrictions on the exercise of their religion. L. c. p. 479.

Rom, den 21. Juli 1834.

Auguftin Theiner.

Verzeichniß der Aktenstück e.

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I. A. Offizielles Rundschreiben vom 12. August 1812
von Lord Viscount Castlereagh, Minister
der auswärtigen Angelegenheiten, an sämmtliche
Gesandten, Geschäftsträger, Agenten und Konsuln
Englands an den Höfen sowohl der katholischen als
akatholischen Mächte, worin diese beauftragt werden,
Erkundigungen über die Lage, die Rechte, Privilegien
und Beschränkungen der katholischen Kirche dieser
Länder einzuziehen und sie auf das Bureau des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten nach
London einzusenden

B. Wiederholtes offizielles Rundschreiben des Gra-
fen Bathurst vom 15. September 1815 in der=
selben Angelegenheit

II. A. u. B. Zwei Antwortschreiben von Robert
Gordon, Gesandten am K. K. Hofe zu Wien,
an Lord Castlereagh und John Hippisley über die
Lage der katholischen Kirche in Oestreich

III. A. Offizielles, vom Minister der auswärtigen An-
gelegenheiten in Toscana unter dem 23. Februar
1815 eingesandtes Memoire an Lord Burghersh,
englischen Ministerresidenten zu Florenz, über die
kirchliche Gesetzgebung dieses Landes

B. No. I u. 11. Offizielle Note desselben toskani-
schen Ministers an Lord Burghersh, enthaltend:
No. I. Einige zwischen dem heil. Stühle und Tos-
kana abgeschlossene kirchliche Verträge und No. II.
Rundschreiben des Großherzogs von Toskana an
sämmtliche Landesbischöfe über die Wiederherstellung
der Klöster, v. J. 1815

IV. A. Antwortschreiben des englischen Gesandten zu
Neapel, W. A’Court, an Lord Castlereagh .
B. Offizieller an W. A'Court eingesandter
Bericht über die Gewalt des Pabstes in Sizilien.
V. Offizieller Bericht vom 15. März 1816 an Herrn
Algernon Percy, englischen Ministerresidenten
zu Turin, über die Lage der katholischen Kirche in
Sardinien, Piemont und Savoyen

VI. Edikt König Ferdinands VII. von Spanien über
die Wiederherstellung des Ordens der Jesuiten vom
9. Juli 1815.

No. VII. A. Antwortschreiben von Carl Stuart, Gesandten
zu Lissabon, an Lord Castlereagh vom 17. October

Seite.

1.

1-2.

2-6.

6-12.

12-13.

14-15.

16.

17-23.

23-27.

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N. VII. B. Protestation Don Pedro's, Kaisers von
Brasilien, gegen die Wiederherstellung des Ordens
der Jesuiten vom 1. April 1815

C. Schreiben von Lord Viscount Strangfort,
englischen Gesandten zu Rio- Janeiro, an Herrn
Hippisley über die katholische Kirche und deren Ge-
setzgebung in Brasilien, vom 1. April 1813

No. VIII. A. Ukase der Kaiserin Katharina II. v. 17. Januar
1782 über die Rechte der katholischen Kirche in
Rußland

Seite.

30-31.

31-36.

36-39.

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B. Ukase derselben Kaiserin vom 27. September
1795 ähnlichen Inhalts

40-43.

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Aufhebung der Gesellschaft Jesu in seinen Staaten
betreffend, vom 20. Dezember 1815

44-46.

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D. Bulle Pius VII. vom 11. Juli über die Wies
derherstellung der Gesellschaft Jesu

46-52.

52-55.

No.

No.

No.

ע

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IX. A. Antwortschreiben des Herrn Foster, englischen
Gesandten zu Kopenhagen, an Lord Castlereagh
vom 13. Januar 1816

B. Offizieller Auszug aus den dänischen Gesezen
betreffend die Katholiken dieser Staaten, eingesandt
an Herrn Foster von Herrn v. Kaas, Justiz- und
Kabinetsminister Sr. Majestät des Königs von
Dänemark

C. Bericht über den Zustand der Katholiken in
Dänemark von Herrn Schlegel, Professor der
Rechte zu Kopenhagen 2c., v. 8. Januar 1816 .
X. A. Religionsedikt des Königs Gustav III. von
Schweden v. 24. Januar 1781.

B. Bemerkungen des Monsignore Gridaine, apostol.
Vikars in Schweden, an Herrn Ed. Thornton,
englischen Gesandten zu Stockholm, über den Zu:
stand der katholischen Religion in Schweden, vom
9. November 1812

XI. A. Antwortschreiben des Herrn Cockburn, englischen
Agenten zu Hamburg, an Lord Castlereagh

B. Toleranz - Edikt der Stadt Hamburg in Betreff
der Katholiken

No. XII. §. 1–6. Staatsdokumente über die neue Gestaltung
der katholischen Kirche in Canada unter Englischer
Herrschaft

No. XIII. §. 1–6. Staatsdokumente über die neue Gestaltung der katholischen Kirche in Malta unter Englischer Herrschaft

55-62.

63-76.

77-88.

89-92.

92-93.

93-99.

99-118.

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Copy of a Circular Letter from the Right honourable Lord Viscount Castlereagh, His Majesty's Principal Secretary of State for Foreign Affairs, to His Majesty's Ministers at Foreign Courts; dated

Foreign Office, 12th August 1812.

My Lord, (Sir).

The same mail which delivers to you this letter, will likewise be the bearer of a letter to you from Sir John Hippisley, on the subject of the exact state of the Roman Catholic Religion in the country in which you are resident. I am to request that you will have the goodness to pay every possible attention to the points upon which Sir John Hippisley asks you for information; and that you will transmit to him, through this office, the result of your inquiries,

I am etc.

B.

(Signed) CASTLEREAGE.

Copy of a Circular Letter from the Right honourable Earl Bathurst to His Majesty's Ministers at Foreign

Courts; dated'

My Lord (Sir).

Foreign Office, Sept 5th. 1815.

Sir John Cox Hippisley being engaged in obtaining information, respecting the laws of Foreign Countries, as they affect the Roman Catholics, with the knowlegde,

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