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ein Ansehen zu verschaffen. Es wäre auch in der That eine schwere Zumuthung gewesen, Weltleute auf einmal wie durch einen Zauberschlag in gelehrte, und was mehr sagen will, gewissenhafte Kanonisten umzuschaffen.

Als die Berichte sämmtlicher Geschäftstråger angelangt waren, wurden sie auf dem Bureau des Hauses der Gemeinen zur nåhern Prüfung niedergelegt, und nebst den beigefügten Dokumenten durch einen Beschluß desselben vom 25. Juni 1816 såmmtlich dem Drucke übergeben*). Der Druck wurde als Staatssache betrieben, und man veranstaltete demnach nur so viele Eremplare, als die beiden Häuser Mitglieder zählten. Jedem Mitgliede wurde ein Eremplar amtlich eingehåndigt. Der lezte Umstand macht dieses Werk zu einer großen Seltens heit. Nur äußerst wenige Eremplare befinden sich in den Hånden von Privaten, und zwar nur in England. Wir waren so glücklich, ein solches durch die große Güte von Monsignore Wiseman, Rector des englischen Collegiums zu Rom und Professor der orientalischen Sprachen und Bibeleregese, zu erhalten.

Unseres Wissens ist vorliegendes Werk unserer geschichtlichen und theologischen Literatur, für welche es doch in so vieler Beziehung von großer Wichtigkeit ist, gänzlich entgangen. Die Mitglieder der Frankfurter Commission zur Organisirung der oberrheinischen Kirchenprovinz, denen, so viel wir wissen, die Sammlung nicht unbekannt war, fanden es nicht gerathen, etwas davon der Oeffentlichkeit zk übergeben. Für England hat der berühmte Theolog und Geschichtsforscher Dr. Johann Lingard sich das Verdienst der näheren Bekanntmachung und

५.

*) Dieses berühmte Werk führt den Titel: Report from the select committee appointed to report the nature and substance of the Laws and Ordinances existing in Foreign States, respecting the Regulation of their Roman Catholic Subjects, in Ecclesiastical matters, and their intercourse with the See of Rome, or any other Foreign Ecclesiastical Jurisdiction. With an appendise. Ordered, by The House of Commons, to be Printed, 25 June 1816. I vol. In fol. von 544 SS.

gerechten Würdigung derselben erworben *). Wir übernehmen diese Aufgabe für Leutschland, und schmeicheln uns, hierdurch der Wahrheit und der Geschichte keinen geringen Dienst zu leisten. Gehen wir nun sofort zur nåhern Beschreibung und Beurtheis lung dieses Werkes über.

Die Dokumente sind nach den verschiedenen Ländern abgetheilt und zerfallen in ein und zwanzig Rubriken, und zwar in Dokumente: 1) über Destreich; 2) über den Congreß von Ems; 3) über die italienischen Staaten Destreichs; 4) über den Freistaat Venedig vor seinem Anheimfall an Oestreich; 5) über Toskana; 6) über das Königreich beider Sicilien; 7) über die Staaten des Königs von Sardinien, Piemont und Savoyen; 8) über Frankreich; 9) Spanien; 10) Portugal und Brasilien; 11) über die Schweiz; 12) über Rußland; 13) Dånemark; 14) Schweden; 15) Preußen; 16) die Niederlande; 17) über Hamburg; 18) Sachsen; 19) Würtemberg; 20) über Hannover, Baiern und die kleinern teutschen Bundesstaaten und endlich 21) über die brittischen Colonien. Die Dokumente selbst sind meistens theils in der jedesmaligen Landessprache geliefert mit zur Seite gesetzter englischer Uebersehung, die aber hie und da bedeutend abweicht, und nicht selten, ob aus Mangel an Sprachkenntniß, ob aus böser Absicht, lassen wir dahin ges stellt sein, den Geist der Dokumente entstellt. Den Dokumenten, welche als Appendir gedruckt sind, geht ein ziemlich weitläufiger Bericht über die in jedem respektiven Staate obwaltende Verfassung der katholischen Kirche voraus. Dieser Bericht ist in gewisser Beziehung nur eine Analyse der auf denselben folgenden Dokumente.

Was nun die Urkunden über Oestreich betrifft, die allein 176 Seiten des Werkes ausfüllen, so enthalten sie fast den halben Rechberger (Enchiridion juris ecclesiastici Austriaci), *) Observations on the Laws and ordinances, which exist in foreign States, relative to the religious concerns of their Roman Catholic subjects. Originally published in 1817. eingerückt in seinem Werfe: A collection of tracts, on several subjects connected with the civil and religious principles of Catholics. London 1826. in 8o pag. 447-479

mehrere jener bekannten Geseße aus der unglücklichen Regies rung Kaiser Joseph's II. und des Großherzogs Leopold von Toskana, nachherigen Kaisers Leopold II., und Auszüge aus den Werken des verrufenen Carraccioli über Joseph II. und Leopold II. Bei Neapel ist aller Schmuß aus Giannone's Geschichte gegen die Kirche und den heiligen Stuhl zusammengesucht, so wie die schönen Waffenthaten der erlauchten und katholischen bourbonischen Höfe gegen Gregor VII. und seinen Gedächtnißtag. Es ist bekannt, daß sich bereits im Jahr 1729 der Hof von Neapel an Kaiser Carl VI. von Destreich wandte und ihm die rührendsten Vorstellungen über die unerläßliche Nothwendigkeit machte, die Feier des Gedächtnißtages eines Mannes, wie Gregors VII., der die heilige und unverlegbare Majestätswürde der Fürsten, Könige und Kaiser so frevelhaft verlegt habe, zu verbieten und aus dem Missale, Vreviere, den Gebetbüchern und dem Kalender herauszustreichen. Dieser schöne Vorgang war nicht ohne Erfolg. Sämmtliche bourbonische Höfe ließen in den lezten drei Dezennien des verflossenen Jahrhunderts die Gedächtnißfeier Gregors VII. aus dem Missale, Brevier, Kalender u. s. w. streichen, und untersagten ihren Völkern, um bei ihnen zu mehr ́Ansehen und Würde zu gelangen als ihre Vorfahrer unter Gregor VII. und seinen heiligen Nachfolgern, die Verehrung dieses großen und heiligen Papstes. Ein unwiderlegbarer Beleg, wie die bourbonischen Höfe durch die tiefe Weisheit ihrer jansenistischen Theologen die Revolution schon frühzeitig zu begünstigen verstanden!

Man kann sich leicht vorstellen, welche schöne Dokumente man bei Frankreich vorfinden wird. Ein Auszug aus den Werken von Pithou und Dupuy über die glorreichen Freis heiten der gallikanischen Kirche; mehrere Geseße der atheistis schen Regierungen der unglücklichen Könige Ludwig XV. und XVI.; die Akten der Assemblee von 1682; die pragmatische Sanction von 1438 aus der Schmiede des Concils von Basel, mehrere Dekrete der Nationalversammlung von 1791, dann endlich die beiden Concordate von Napoleon. Nicht minder erbaulich sind die über Spanien beigebrachten Dokumente; sie sind meistens aus neuerer Zeit, aus der Regierung des

schändlichen Aranda, Montiana Y Luyando und Consorten. Hinzugekommen sind ferner jene kleinlichen konstitutionellen Chicanen der Regentschaft vom Jahr 1814 gegen den heiligen Stuhl und dessen Repråsentanten in Madrid. Noch lächerlicherer Natur sind die Dokumente über Portugal. Man liefert die empörenden akademischen Thesen, welche ein Joseph Teachimo de Paiva, Joseph Mourao, Anton Pereira d'Almeida, Joseph Correa de Sa', Johann Maria Soares Castelbranco, Aloys Thomas Navarro d' Andrade, Joachim de Seiras Dinis, Franz Abreus Pereira, Månitius Anton Joseph de Miranda, Anton Jourdan, Franz Freire de Mello, Joseph de Lemos Mello, Joachim Joseph Ferrerius, Emanuel Xaverius Ribeiro vas de Carvalho, Franz Joseph de Govvea, Vinzenz Joseph Ferriera Cardozo da Costa und Carl Emanuel Calvet in den Jahren 1783, 1785, 1786, 1792, 1796, 1798, 1799 und 1801 über den Einfluß der weltlichen Gewalt auf die kirchlichen Angelegenheiten auf der ehemals so berühmten Universität von Coimbra, die aber nach der Vertreibung der Jesuiten ein Schlupfwinkel der verworfensten und gottlosesten Månner geworden war, öffentlich vertheidigt hatten. Dann kommen alle Geseze des scheußlichen Pombal und seines Ministerrathes, denen sich, wie aus demselben Guße, mehrere Geseze des damaligen Prinz-Regenten Don Pedro anschließen. Ferner sind einige Auszüge aus den Werken des berüchtigten Anton Pereira und des Anton Roberío (Dissertationes selectae de Sacerdotio et Imperio. Olisp. ex Typog. Reg. 1770) beigefügt. Beide Månner hatten ihre feile Feder dem Golde Pombals verkauft.

Was die Schweiz anlangt, so hat sich der edle Lord Stratford Canning nicht viel Mühe gegeben, genaue Nachrichten einzuziehen. Er begnügt sich für alle weitere Nachforschung zwei Brochuren, eine von Balthasar: «De Helvetorum juribus circa sacra. Turigae 1768 » und das anonyme Pamphlet: «Versuch einer analytischen Geschichte der Verhältnisse der weltlichen und geistlichen Gewalt in der Schweiz 1816 » einzusenden. Zur Würze wird schließlich noch ein Verzeichniß der Epochen hinzugefügt, in welchen sich die Schweiz mit dem

heiligen Stuhle zerworfen, und im Heldenkampfe gegen geistliche und weltliche Gewalt versucht hatte. Am kårglichsten, aber auch am ehrlichsten ist Rußland behandelt. Wir lieferten alle Dokumente mit Ausnahme der Aufhebungsbulle der Gesellschaft Jesu von Clemens XIV. Desgleichen verfuhren wir bei Dånemark und Schweden. Bei Preußen scheint der edle Esq. Herr Rose nicht ganz glücklich gewesen zu sein. Er liefert uns einen magern Auszug aus dem alten preußischen Landrechtes. Seine Ercellenz Herr Baron Jakobi, preußischer Ministerresident zu London, hatte bereits unter dem 2. Februar 1816 für Herrn Hippisley auf das Bureau des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten den berühmten Wegweiser von Berlin nach Potsdam des berüchtigten Nikolai (Berlin 1792) niedergelegt, um aus ihm die Rechte der katholischen Kirche in Preußen zu studiren. Risum teneatis amici. Als Beitrag zur Kenntniß der Rechte der katholischen Kirche in den Niederlanden wird ein starker Angriff gegen die Anhänger des römischen Stuhles eingerückt, welcher von den Generalstaaten im Haag am 1. September 1730 mit allem Feuer gegen die katholische Kirche in Form eines Placard unternommen wurde. Er ist ein sprechendes Denkmal der fanatischen Intoleranz der protestantischen Niederländer.

શાક

Bei Hamburg lieferten wir die vorgefundenen Dokumente. Am kårglichsten und nachläßigsten sind die Königreiche Sachsen, Würtemberg, Baiern, Hannover und die kleineren protestantischen Staaten, wie Braunschweig, Hessen-Kassel, HessenDarmstadt und Baden, behandelt. Hier werden nur Auszüge aus Ståudlins Kirchenstatistik und Klübers politischen Werken geliefert. Reicher und weit wichtiger sind die Dokumente über die neue Gestaltung der katholischen Kirche in den brittis schen Kolonien Canada und Malta seit ihrem Gelangen unter englische Herrschaft. Diese Dokumente sind ganz unbekannt. Wir nahmen die wichtigern von ihnen auf.

Den Schluß des Werkes bilden einige unzusammenhängende Actenstücke vermischten Inhalts über verschiedene minder wichs tige Angelegenheiten der katholischen Kirche von England, Irland und Amerika. Für Amerika wird im Ganzen nur ein

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