mente tragen såmmtlich den Stempel der geseßlichen Autorität, da sie im Auftrage der protestantischen Regierungen selbst den englischen Geschäftstrågern eingehåndigt worden sind. Unter den Dokumenten der katholischen Höfe lieferten wir auch wiederum nur jene, welche wahre gesegliche Bestimmungen für die katholische Kirche dieser Staaten enthalten. Die wenigen, die wir selbst hinzufügten, sind äußerst interessant für die neuere Zeit und werden es stets bleiben. Sie verdienen die Aufmerksamkeit des Kirchenhistorikers, und wir schmeicheln uns demnach, der Wissenschaft keinen unangenehmen Dienst zu leisten, wenn wir solche der Deffentlichkeit übergeben. Noch wäre eine dritte Frage zu beantworten und ein großer Vorwurf, welcher dem Report gemacht werden kann, aufzuheben. Wie kommt es, daß solcher nicht eine Spur von den Verfügungen enthält, welche katholische Fürsten zu Gunsten ihrer protestantischen Unterthanen erlassen haben, und die sich doch sämmtlich durch so große Milde, Liebe, christliche Schonung und Weisheit auszeichnen? Man weiß, wie in allen katholischen Staaten die Protestanten in den Genuß derselben Rechte mit den katholischen Unterthanen gesezt worden sind. Wie kann demnach ein protestantischer Staat, als an ihm die Reihe war, dieses edle und erhabene Beispiel der katholischen Staaten mit so kaltem Herzen übersehen, als es sich darum handelte, seinen katholischen Unterthanen gleiche Rechte mit den protestantischen zuzuerkennen! Welche Partheilichkeit, welche Ungerechtigkeit! Und wie anders sind die Ansprüche der Katholiken in England im Verhältniß zu den Ansprüchen so mancher kleinen protestantischen Gemeinden in erzkatholischen Staaten? Schon dieser Umstand allein kann, wie Lingard so wahr sich ausdrückt, am deutlichsten darthun, welcher feinde selige und beschränkte Geist die Redaktoren des Report geleitet habe *). *) In conclusion, he would wish to point the attention of the reader to ordinances of foreign states, which do not appear in the Report and Appendix, to the ordinances which have restored the Protestants in Catholic Kingdoms to the fuli enjoymeut Hat sich der Katholizismus je eine so schmählige Ungerech tigkeit zu Schulden kommen lassen? Wie edelmüthig verfuhren katholische Fürsten, namentlich in neuerer Zeit, wenn das Loos protestantische Staaten ihrem Scepter unterwarf! Ist es nicht ihr erster Act, die kirchlichen und bürgerlichen Rechte ihrer protestantischen Unterthanen zu sichern, sie in der alten Gestalt aufrecht zu erhalten und zu bekräftigen; wenn ihnen auch nur eine Handvoll Protestanten anheimgefallen! Wie verfahren aber protestantische Fürsten, wenn ihnen ein ähnliliches Loos katholische Provinzen zuführt! Ist es nicht ihre vorzüglichste Weisheit, diese Provinzen mit einer Schaar protestantischer Beamten aller Art und Farbe zu bevölkern, die Katholiken zurückzudrången, den Protestantismus, wie früher den Philosophismus und Illuminatismus, in die Herzen der Familien durch die schlaue Kunst der gemischten Ehen, des Unterrichts, der öffentlichen Erziehung und durch hundert andere gewandte Polypenwendungen zu verpflanzen? Suchet man nicht die Rechte der Katholiken zu untergraben, zu schwächen und endlich ganz aufzuheben, so daß der Katholik wegen der vielen Bedrångniße, die er in seiner heiligen Sache erfährt, zuleht ganz auf die Vertheidigung seiner Rechte vers zichtet oder sie wenigstens nur lau betreibt. Wer wollte alle diese himmelschreienden Ungerechtigkeiten hier aufzählen, deren sich der Protestantismus bei åhnlicher Gelegenheit vor Gott und der Menschheit schuldig gemacht hat und täglich noch schuldig macht!! of civil rights. In every Catholic country, in which the Protestants exist in any number, all disqualifications on account of religion have been abolished. Now on what conditions whatever. None were ever required. It never occurred to Catholic legislators, when they emancipated their Protestant brethren, that it was necessary to make men purchase the extension of their civil liberties with additional restrictions on the exercise of their religion. L. c. p. 479. Rom, den 21. Juli 1834. Auguftin Theiner. Verzeichniß der Aktenstück e. No. No. No. No. No. No. >> I. A. Offizielles Rundschreiben vom 12. August 1812 B. Wiederholtes offizielles Rundschreiben des Gra- II. A. u. B. Zwei Antwortschreiben von Robert III. A. Offizielles, vom Minister der auswärtigen An- B. No. I u. 11. Offizielle Note desselben toskani- IV. A. Antwortschreiben des englischen Gesandten zu VI. Edikt König Ferdinands VII. von Spanien über No. VII. A. Antwortschreiben von Carl Stuart, Gesandten Seite. 1. 1-2. 2-6. 6-12. 12-13. 14-15. 16. 17-23. 23-27. N. VII. B. Protestation Don Pedro's, Kaisers von C. Schreiben von Lord Viscount Strangfort, No. VIII. A. Ukase der Kaiserin Katharina II. v. 17. Januar Seite. 30-31. 31-36. 36-39. B. Ukase derselben Kaiserin vom 27. September 40-43. Aufhebung der Gesellschaft Jesu in seinen Staaten 44-46. ע D. Bulle Pius VII. vom 11. Juli über die Wies 46-52. 52-55. No. No. No. ע IX. A. Antwortschreiben des Herrn Foster, englischen B. Offizieller Auszug aus den dänischen Gesezen C. Bericht über den Zustand der Katholiken in B. Bemerkungen des Monsignore Gridaine, apostol. XI. A. Antwortschreiben des Herrn Cockburn, englischen B. Toleranz - Edikt der Stadt Hamburg in Betreff No. XII. §. 1–6. Staatsdokumente über die neue Gestaltung No. XIII. §. 1–6. Staatsdokumente über die neue Gestaltung der katholischen Kirche in Malta unter Englischer Herrschaft 55-62. 63-76. 77-88. 89-92. 92-93. 93-99. 99-118. Copy of a Circular Letter from the Right honourable Lord Viscount Castlereagh, His Majesty's Principal Secretary of State for Foreign Affairs, to His Majesty's Ministers at Foreign Courts; dated Foreign Office, 12th August 1812. My Lord, (Sir). The same mail which delivers to you this letter, will likewise be the bearer of a letter to you from Sir John Hippisley, on the subject of the exact state of the Roman Catholic Religion in the country in which you are resident. I am to request that you will have the goodness to pay every possible attention to the points upon which Sir John Hippisley asks you for information; and that you will transmit to him, through this office, the result of your inquiries, I am etc. B. (Signed) CASTLEREAGE. Copy of a Circular Letter from the Right honourable Earl Bathurst to His Majesty's Ministers at Foreign Courts; dated' My Lord (Sir). Foreign Office, Sept 5th. 1815. Sir John Cox Hippisley being engaged in obtaining information, respecting the laws of Foreign Countries, as they affect the Roman Catholics, with the knowlegde, |