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seum zu Amsterdam. Die einzigen ausgestellten Münzen von Prinz Wilhelm I. bis Wilhelm III. (170 Stück) waren von Herrn Polizeirat Höhn in Wiesbaden geliehen worden. Der die ausgestellten Stücke verzeichnende Katalog (s. unten Sp. 128) enthält 1267 Nummern, wobei jede einzelne Nummer für sich zählt. Die Ausstellung bot nicht das, was sie hätte bieten können, wenn das in Holland dazu vorhandene reiche Material nur einigermassen zusammengebracht worden wäre. In der Abteilung,,Das Geschlecht Nassau vor Prinz Wilhelm I." war sehr viel Minderwertiges, wie die bekannten. Lithographien, Ansichten von Dillenburg, Hadamar, Herborn und Siegen. Eine kunsthistorisch geringwertige, historisch wertlose Sammlung von bunt auf Papier oder Holz gemalten Bildchen, alle im 16. Jahrhundert von demselben Künstler schablonenhaft gefertigt, stellte nassauische Grafen walramischen und ottonischen Stammes im Kostüm der Zeit des Malers und in der gespreizten Haltung Dürerscher Landsknechte vor. Interessant waren zwei Bildnisse des Prinzen Renatus von Chalons. Prinz Wilhelm I. nahm natürlich einen breiten Raum ein. Unter den von ihm ausgestellten Porträts befanden sich zwei Kopien nach Cornelis de Vischer. Es folgten dann Porträts von Wilhelms Gemahlinnen, Brüdern, Söhnen und Töchtern. Die Perle der ganzen Ausstellung bildete ein Porträt Wilhelms II. von A. van Dyck aus dem Besitze des Kaisers von Russland, wie denn überhaupt bei den Bildern Wilhelms II. und denen seiner Angehörigen die Kunst in den Vordergrund tritt. Auch unter den überaus zahlreichen Bildern und Darstellungen Wilhelms III. und seiner Gemahlin Maria Stuart waren hervorragende Arbeiten. Die Nassau-Dillenburger Linie eröffnete Graf Wilhelm

Ludwig. Unter den Bildern seiner Nachfolger und deren Angehörigen waren verschiedene aus dem Schlosse von Weilburg. Mit Wilhelm IV. nahmen die Porträts und Familienbilder an Zahl zu, aber an künstlerischem Werte ab. Über Wilhelms V. Porträts sind einige von Liotard und Tischbein hervorzuheben. Auch von seiner Gemahlin Friederike Sophie Wilhelmine von Preussen, sowie seiner Schwester Karoline von NassauWeilburg waren gute Bilder dieser Meister. Den Beschluss der Ausstellung bildeten die zahlreichen Bildnisse der drei Könige der Niederlande, ihrer Geschwister, Schwäger und sonstigen Anverwandten. Im übrigen sei verwiesen auf Wiesbadener Tagblatt 1898 No. 549, wo der Vortrag wörtlich abgedruckt ist.

Herr Museumsvorsteher Dr. Lehner ging in seinem Vortrag über Praxiteles aus von einer Charakterisierung der antiken Kunstüberlieferung im allgemeinen, sowohl der litterarischen, als der monumentalen, entwarf dann zunächst ein Bild von den Zeitverhältnissen, unter deren Einfluss der Künstler stand, charakterisierte die Thätigkeit seines Vaters Kephisodotos und teilte die wenigen uns erhaltenen Angaben über das Privatleben des Praxiteles mit. Nachdem alsdann aus den litterarischen Zeugnissen ein möglichst geschlossenes Bild von der Gesamtthätigkeit des Meisters gewonnen war, wurden zunächst die drei vollkommen sicher überlieferten Werke, der uns im Original erhaltene Hermes in Olympia, und die in guten Kopien erhaltenen Statuen des Apollo Sauroktonos und der Aphrodite von Knidos an der Hand von grossen Abbildungen eingehend besprochen und stilistisch gewürdigt. Es wurde dann gezeigt, wie das so gewonnene Bild von der Eigenart des Künstlers es ermöglicht,

ihm auch andere, weniger sicher beglaubigte Werke zuzuweisen. In diesem Zusammenhang wurde der ausruhende. Satyr, der einschenkende Satyr, die Artemis von Gabii, ein schöner Aphroditekopf aus Petworth und endlich der unter dem Namen Eubuleus bekannte Kopf besprochen. Ein im Altertumsmuseum in Wiesbaden befindlicher, aus der Gerning'schen Sammlung stammender Marmorkopf (Inv.-No. 10875) wurde als freiere Nachbildung dieses Eubuleustypus erkannt. Zum Schluss wurde die Gesamtthätigkeit des Künstlers eingehend gewürdigt und die ihm eigene Auffassung des Götterideals aus den religiösen Anschauungen seiner Zeit erläutert. Ein grosser Teil der vorgeführten Abbildungen war von Herrn Professor Loescheke in Bonn freundlichst zur Verfügung gestellt worden, einen schönen Abguss des Aphroditekopfes der Sammlung Kaufmann in Berlin hatte Herr Regierungsreferendar Valentiner in Wiesbaden für den Abend überlassen.

Herr Professor Hillebrand gab in seinem Vortrage über Limburg unter Pfandherrschaft einen Überblick über eines der hervorragendsten Beispiele der früher, wie anderswo, so auch im Gebiete des nachmaligen Herzogtums Nassau häufigen Länder-Verpfändungen. Die kleine Herrschaft Limburg war um die Mitte des 13. Jahrhunderts von Gerlach I. begründet worden. Schon sein Sohn Johann I. verkaufte seinen Anteil an Schloss Frauenstein 1310 an Mainz. Johanns Sohn Gerlach II., der Anhänger Friedrich des Schönen, verpfändete um 1315 Judengeld und Accise. von einem Jahre und seine Einkünfte aus der nächsten Ernte von Elz für ein Darlehen und 1328 versetzte er seiner Stadt Limburg Gefälle, Thore und Türme, Mauern und Graben von Limburg. 1344

wurde die Herrschaft zur Hälfte für 28000 Gulden zu Wiederkauf seinem Lehnsherrn Balduin von Trier verpfändet. Natürlich konnte er die Zustimmung der Stadt Limburg dazu nicht ohne Zugeständnisse erlangen. Seiner drei Oberlehnsherren für Burg und Stadt Limburg, des Kaisers, Hessens, Mainz Einwilligung war natürlich auch nötig und vorher eingeholt worden. Gerlachs treues Festhalten an Kaiser Ludwig gegen Karl IV. und gegen Balduin von Trier wurde zwar 1346 durch Überweisung der jährlichen Reichssteuern der Städte Frankfurt, Wetzlar, Friedberg und Gelnhausen und den Zoll zwischen Mainz und Hachenburg, bis er 20 000 Pfund Heller habe, belohnt, allein infolge Ludwigs baldigen Todes wurden neue Verschreibungen und Verkäufe notwendig. Die Einkünfte von den ursprünglichen kaiserlichen Kammerknechten, den Juden, die einst den Herren von Limburg überlassen worden waren, das Schultheissenamt mit seinen Erträgen kommt so an Trier und der Erzbischof wird schliesslich als Inhaber des Reichsdrittels von Limburg gegen einen Geldbetrag anerkannt. Nach dem Tode von Gerlachs II. Sohn Johann teilte sich ein Schwestersohn Wildgraf Gerhard sowie sein Schwiegersohn Graf Adolf von Nassau-Dillenburg-Diez in das Erbe, und als letzterer 1420 kinderlos gestorben war, nahm der Kurfürst von Trier die ganze Herrschaft in Besitz und behauptete sich darin gegen die von der weiblichen Linie geltend gemachten Ansprüche. Trier, durch die Beteiligung am Hussitenkriege in finanzielle Bedrängnis gekommen, verpfändete seinerseits gegen

12 000 Gulden Schloss und Stadt Limburg mit Niederbrechen an Frank von Kronberg und bewilligte diesem die Mitherrschaft. In dem Kampfe, der nach dem Tode des Erzbischofs Otto von

Ziegenhain zwischen Raban und Ulrich um den erzbischöflichen Stuhl entstand, vereinbarte Ulrich 1435 mit Frank, dass dieser die Pfandschaft an Ludwig II. von Hessen cediere. Raban liess die Cession gelten und stellte Ludwig, der ihm durch Zahlung von 10 000 Gulden Schloss Molsberg ausgelöst hatte, einen Schuldbrief über 22000 Gulden aus. Kurfürst und Landgraf teilten sich in die Einnahmen und Ausgaben. Rabans Nachfolger Jacob von Sirk verpfändete die Hälfte von seinem nur mehr halben Teil an den Herrschaften Limburg, Niederbrechen und Molsberg an Dietrich IV. von Runkel, ebenso machte es 1440 Ludwig von Hessen, indem er Frank von Kronberg wieder die Hälfte seines Teils käuflich überliess. Die andere Hälfte kaufte 1446 Graf Bernhard II. zu Solms-Braunfels, von dem sie 1458 Graf Philipp von Katzenelnbogen, der Schwiegervater von Ludwigs von Hessen zweitem Sohne Heinrich, erwarb. Derselbe kaufte 1461 auch Franks Kronberg Anteil und überliess statt Zahlung einer Schuldforderung 1473 ein Viertel der Herrschaft der Wittwe seines ohne männliche Leibeserben verstorbenen Sohnes, Ottilie von Nassau-Dillenburg, die sich mit Graf Oswald von Thierstein vermählt hatte. Nach dem Tode Philipps, der 1475 auch den Runkel'schen Teil angekauft hatte, gingen seine Besitzungen an den Landgrafen Heinrich von Oberhessen über. Der Kurfürst von Trier löste 1482 die Thiersteinsche Pfandschaft ab. Durch die hessische Pfandschaft ward Limburg auch von dem Marburger Erbfolgestreit berührt. Trier löste 1624 die hessische Hälfte für 12000 Gulden wieder ein, nachdem dies bezüglich Molsberg früher schon geschehen war. Limburg blieb nun trierisch bis zum Reichsdeputationshauptschluss, durch den es dem Fürsten

tum Nassau-Weilburg zugeteilt wurde, um dann 1806 mit diesem in dem neugeschaffenen Herzogtum Nassau aufzugehen.

Verwaltungs-Bericht

des Altertums-Museums. (Vom 1. Okt. bis 31. Dez. 1898.)

A. Vorrömische Periode.

Ein reichverziertes Thongefäss der jüngeren Steinzeit, gef. in Wiesbaden in der Jahnstrasse. Es ist 10 cm hoch, hat 13 cm grössten Durchmesser, ist unten gerundet ohne Standfläche und von brauner Farbe. Die Verzierungen sind zum Teil mit einem spitzen Gegenstand eingedrückt, zum Teil scheinen sie sogar mit einem Rädchen hergestellt zu sein und sind mit einer weisslichen Farbmasse gefüllt. In der Form nähert sich das Gefäss den sogenannten birnförmigen Hallstatturnen, indessen ladet der Rand weiter aus als bei diesen (14887).

Scherben der jüngeren Steinzeit, teils mit eingedrückten Strichverzierungen, teils mit Henkeln oder Griffwarzen, gef. in Wiesbaden Ecke der Dotzheimer- und Eleonorenstrasse (14905).

Halbmondförmiges Anhängsel aus Kieselstein, an beiden Enden durchbohrt,

6,4 cm breit, gef. bei Dehrn a. d. Lahn in einem Grabe der jüngeren Steinzeit. Geschenkt von Herrn Bergwerksdirektor Stippler in Limburg (14906).

B. Römische Periode.

Kleinerz des Valentinian I., gef. bei Bierstadt, geschenkt von Herrn E. Zais in München (14897).

Hälfte eines Tellers aus Terra sigillata der Form Dragendorff No. 31 mit Stempel Caranti m(anu), gef. in Wiesbaden, Langgasse 43 (14907).

C. Fränkische Periode.

Konisches Glasgefäss, gef. angeblich bei Bingen in einem Grabe. Geschenkt von Herrn Zais (14896).

D. Mittelalter und Neuzeit.

Siegburger Steinzeugkrug des 15. Jhdts., braun mit kleinen erhabenen Rosetten, gef. bei Limburg, geschenkt von Herrn Amtsgerichtsrat Düssell (14854). Mittelteil eines hellgrauen Siegburger Väschens mit Gitter- und Kerbschnittverzierung, gef. in Wiesbaden, Langgasse 43 (14908). Reichverzierter Pfeifenkopf aus Steinzeug, Nachahmung des Siegburger Töpfers P. Löwenich, geschenkt von Herrn E. Zais, München (14892). Steinzeuggruppe aus Höhr: Madonna mit Kind, blau bemalt, mit Zeichen M. K. (vielleicht Mathias Klödgen) in einer Steinzeugkapelle, welche mit der Jahreszahl 1755 und den Buchstaben J. K. K. R. K. gezeichnet ist (erstere Buchstaben deuten vielleicht auf Jakob Klödgen od. Johann Knödgen, zwei Höhrer Meister jener Zeit), geschenkt von Herrn E. Zais (14898). Zwei Westerwälder Steinzeugkrüge (14899 f.), ein Weihkessel und ein Salzgefäss aus Westerwälder Steinzeug (14894 f.), Gefässbruchstück, gef. zu Ehrenbreitstein, vielleicht von Jost Braun, um 1664 zu Mühlheim im Thale thätig (14890), ein Kachelbruchstück von 1539 aus Montabaur (14891), vierunddreissig Formen. aus der Töpferei von Prinz in Kamberg aus dem ersten Drittel des 19. Jhdts. (14888), Bruchstücke aus der 1698 bei Königstein gegründeten französischen französischen Glashütte (14889) und ein Glasgemälde mit der Darstellung der Auferstehung

Christi, Nürnberger Arbeit (14893), sämtlich Geschenke des Herrn E. Zais in München. Ein hübsch geschnitzter Hobel mit Jahreszahl 1789 und Buchstaben M. M. I. A. K. aus Holzhausen a. d. Haide, geschenkt von Herrn Cand. geod. Bauer in Bonn (14901). Ein Klappstuhl aus Dasbach bei Idstein (14904), eine Brautkrone aus Hofen im ehemaligen Fürstentum Wied-Runkel (14902) und das Bauzunftsiegel der Stadt Dierdorf (14093), Geschenke des Herrn Amtsgerichtsrat Düssell.

Ein ungenannter Gönner des Museums überwies für Museumszwecke die Summe von hundert Mark. Dr. Lehner.

Miscellen.

Zur Vorgeschichte der Landesbibliothek zu Wiesbaden.

(Schluss.)

Einstweilen blieb jedoch alles beim Alten, da sich infolge der Einverleibung der 1803 aufgehobenen nassauischen Klöster mit der Untersuchung und Überführung der Klosterarchive nicht nur Lange's eigentliche Berufsarbeiten noch häuften, sondern ihm auch die Begutachtung der Klosterbibliotheken oblag. Auf seinen. Vorschlag kamen die juristischen Werke und etwa sonst geeignet erscheinende Bücher der Abteien Deutz und Eberbach nicht nach Idstein, wo das Schloss zum Sammelplatz für die ganze Masse der bestimmungslos in den säkularisierten Klöstern lagernden Bücherschätze ausersehen war, sondern wurden mit einigen wenigen, die man aus der 3000 Bände umfassenden Bibliothek des Antoniterhauses zu Höchst auswählte, und einer Reihe von Deduktionen aus der Sayner Klosterbibliothek schon damals gleich der Regierungsbibliothek zu Wiesbaden

überwiesen. Auf Antrag der Sanitätskommission, welche im Jahre 1803 die Gründung einer medizinischen Fachbibliothek ins Auge fasste und dazu mit den in der Regierungsbibliothek und in den Klosterbibliotheken vorhandenen medizinischen und naturwissenschaftlichen Werken den Grund legen wollte, wurden aus Deutz auch die medizinischen Bücher ausgesondert und in die Regierungsbibliothek gebracht.')

Diese Vermehrung des Bücherbestandes vergrösserte zugleich die Unordnung, sodass, als im April 1805 der Regierungsassessor von Ungern-Sternberg auf seinen Wunsch zum Bibliotheksreferenten ernannt wurde, dieser die Bibliothek trotz aller guten Vorschläge Langes noch

1) Die Kommission beantragte ferner unter dem 21. November 1803, dass allen inländischen Ärzten die Überreichung ihrer Inauguraldissertation und sonstiger eigner Schriften, ersterer in 12 bis 16 Exemplaren, an die zu gründende Bibliothek und den inländischen Buchhändlern die Abgabe aller bei ihnen erscheinenden medizinischen und naturwissenschaftlichen Werke auferlegt würde; dass die Bibliothekstaxgelder so verwendet würden, dass die davon angeschafften Werke dem Fache der besteuerten Beamten entsprächen, die vom Sanitätspersonal erhobenen Taxgelder also zur Erwerbung medizinischer Bücher; dass schliesslich die Ärzte, Wundärzte und Apotheker gehalten sein sollten, nach ihrem Examen irgend ein medizinisches Werk der Bibliothek zum Geschenk zu machen. Auch ein eignes Hebammenbuch wollte die Kommission herausgeben, um den aus dem Verlage desselben zu erzielenden Gewinn der Bibliothek zu gut kommen zu lassen. Der Fürst genehmigte zwar die Anträge in der Hauptsache, allein obschon im Jahre 1808 der Hofkammerrat St. George der im Lokal der Regierungsbibliothek aufgestellten Sanitätsbibliothek eine Reihe medizinischer Werke zum Geschenk machte, trat dieselbe eigentlich gar nicht ins Leben. Als im Jahre 1813 die CentralRegierungsbibliothek begründet wurde und die Landesregierung im Interesse derselben bezüglich der Sanitätsbibliothek Erkundigungen einzog, versicherte die Sanitätskommission, dass eine solche Bibliothek nicht existiere.

immer in einem unbeschreiblichen Zustande vorfand. An Stelle des mit anderweitigen Arbeiten überbürdeten Bibliothekars legte der neue Referent selbst Hand an und ordnete die in den zwei Bibliothekszimmern meist auf dem Fussboden liegenden Werke nach Aussonderung alles dem Zweck der Bibliothek nicht Entsprechenden systematisch und stellte sie in zehn Schränken in dem Bibliothekshauptzimmer auf, während der übrige Bücherhaufen in das andere Nebenzimmer verwiesen wurde. Die von ihm gewählten Fächer waren Staatsrecht (3 Schränke), Privatrecht (3 Gefach), Römisches Recht und praktische Rechtsgelehrsamkeit (2 Schr.), kanonisches Recht (5 G.), Lehnrecht (4 G.), Kriminalrecht (1 G.), Staatswirtschaft (3 G.), Geschichte (3 Schr.), Geographie (2 G.), Diplomatik u. Heraldik (3 G.). Zugleich mit dieser Arbeit stellte er einen systematischen Katalog mit alphabetischem Register und einen rein alphabetischen Katalog her. Im Herbst desselben Jahres hatte er mit Hülfe eines Kanzlisten diese Arbeiten im wesentlichen bereits zu Ende geführt. Durch ein Inserat im Wochenblatt sowie durch Erlasse an die verschiedenen Behörden warden Ende Oktober 1805 sämtliche entliehenen Bücher binnen vier Wochen zurückgefordert, allerdings ohne den gehofften Erfolg. Auch die im Februar des folgenden Jahres wiederholte Aufforderung zur Ablieferung blieb wirkungslos. Auf Veranlassung von Ungern-Sternbergs erhielt die Bibliothek auch neben der bisherigen stets schwankenden Einnahme einen festen Fonds, indem der Fürst ihr vom 1. Januar 1806 ab einen jährlichen Zuschuss von 110 Reichsthalern aus früheren Mainzer Universitätsgefällen bewilligte. Der für die Förderung des Instituts so thätige Mann suchte demselben. auch bereits die Pflichtlieferungen zu

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