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archive aufbewahrt wird, das Jahr 1550 ihr 25. Amtsjahr; ihre erste erhaltene Urk. ist allerdings im Jahre 1526 ausgestellt. Im Nekr. fand sie keine Aufnahme, wohl aber erhielt sie einen Grabstein mit der Inschrift: Anno 1553 die Kal. (!) 25. Octob. ob. veneranda et nobilis Domina Soror Anna Brendelin de Homburg Abbatissa huius conventus". Ihre Familie war in der letzten Zeit des Klosters durch viele Glieder vertreten; im Nekr. finden sich ausser der Anna noch folgende Schwestern verzeichnet: Dorothea Brendeln, † am 7. Nov. 1472, Kungundis, † am 21. März 1480, Dorothea, am 22. Januar 1495, Hebelgin, † am 6. Januar 1507, Kungundis, † am 17. September (15)24; es sind ihrer also im ganzen sechs. Für zwei von ihnen, Hebele und Dorothea (die jüngere) verzichten in einer Urk. vom 17. Mai 1483 die Äbtissin Margarethe und der Konvent auf alle Ansprüche an Johann, Bernhard und Anna Brendel gegen Empfang einer Summe Geldes; die beiden Schwestern heissen hier Töchter des Friedrich Brendel von Homburg und seiner Frau Kunigund.

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Die Äbtissin Anna erhielt keine Nachfolgerin mehr, das Kloster ging seiner Auflösung entgegen. Die Geschäfte der Äbtissin versah anfangs die Priorin Margarethe Reinbergerin; nach deren im August 1554 erfolgten Tode wird einigemal die Schwester Marie Nassauerin als Statthalterin oder Verwalterin genannt, die im Beisein der Margarethe von Diez mit Handwerksleuten abrechnet; so nach dem Haushaltungsbuch am 14., 23. und 24. September 1554. Aber schon vorher, am 6. September, war die Oberaufsicht über die Verwaltung der Anstalt thatsäch'ich in die Hände des Grafen übergegangen; denn an diesem Tage besichtigten" in seinem Auftrage zwei Beamte von Wiesbaden in Gegenwart der sechs anwesenden Klosterjungfrauen die Briefe und Siegel des Klosters und liessen am 13. September und 18. Oktober Inventare über den Viehbestand aufnehmen. Die endgültige Auflösung der Anstalt erfolgte erst unter dem Sohne des Grafen Philipp, dem jüngeren Philipp, im Jahre 1559. Eine neue Äbtissin zu wählen hatten beide verhindert, von einer anderen Statthalterin hören wir nichts, aber Marie bewohnte bis zu ihrem Scheiden aus dem Kloster die sog. „alte Abtei". Ein Schreiben an den Grafen vom 15. März 1555 ist von fremder Hand geschrieben (da „keine persone under uns [den Klosterschwestern] ist, welche etwas schreyben moge") und unterzeichnet „Der gantz Convent zum Nuwen closter". Doch näher auf diese Zeit einzugehen, gehört nicht hierher.

Anhang. Die Priorinnen.

So dürftig auch die Nachrichten über die Priorinnen des Klosters sind, so wollen wir doch die überlieferten Namen hier kurz zusammenstellen und möglichst die chronologische Folge wahren. Unsere Quelle ist hier nur das Nekrologium.

1. Dem 14. Jahrhundert gehören an:

am

1. Soror Ymagina, longo tempore abbatissa et priorissa,
28. Januar. Sie ist unsere Äbtissin No. 7 und war also vor 1356
Priorin.

2. Soror Gele de Nassauwe, longo tempore abbatissa et priorissa, am 29. September. Unsere Äbtissin No. 8.

3. Soror Jutta de Lurinbore, longo tempore abbatissa et priorissa, am 9. Juni. Unsere Äbtissin No. 9.

Völlig unbestimmt sind die Jahre folgender drei Priorinnen:

4. Soror Agnes de Dente, priorissa X annis, am 5. Februar. Sie war die Tochter eines Mainzer Patriziers.

5. Soror Margretha de Landeck, priorissa VI annis, † am 25. Juni.
Gleichfalls eine Mainzerin.

6. Soror Agnes de Armude, priorissa nostra, † am 21. Dezember.
7. Soror Pacze de Lindau, longo tempore abbatissa et priorissa, † am
20. November (1422); ihr Priorat fällt in das letzte Jahrzehnt des
14. Jahrhunderts.

2. Dem 15. Jahrhundert gehören an:

8. Soror Elisabeth de Yringen, priorissa XVI annis, † am 19. April. Kremer schreibt XIII annis.

9. Soror Nesa zum Widenhoffe,

am 8. September. Sie war

eine Mainzerin und starb bald nach 1440.

10. Soror Katherina Elkershusen, † anno domini M°CCCC°LXI° am

20. August.

11. Domina Katherina de Lindauwe priorissa, am 21. Juni.

3. Dem 16. Jahrhundert gehören an:

12. Soror Margaretha de Schönborn priorissa, am 25. März 15[0]9.

13. Generosa Magdalena Schenkin de Erbach, 20 Jahre preyorin, † am 8. Januar [15]32.

14. Margaretha Reinbergerin1), die letzte Priorin, nicht im Nekrologium, aber 1550 im Visitationsbericht, im Haushaltungs- und Rechnungsbuch des Klosters genannt, † im August 1554.

Auf den zwei folgenden Seiten, S. 194 und 195, geben wir eine übersichtliche Zusammenstellung der Äbtissinnen, wie sie sich uns ergeben hat, mit Angabe der Quellen, auf denen unsere Anordnung beruht, und der Annahmen neuerer Darsteller der Geschichte Clarenthals.

18) Nicht Cambergerin, wie sie in Zeitschrift für Kirchengeschichte XV, 435 irrtümlich gedruckt ist.

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II. Zwei päpstliche Bullen.

Zwei Päpste des 14. Jahrhunderts, ein Clemens und ein Urban, glaubten in die Verwaltung der Besitzungen des Klosters Clarenthal eingreifen zu müssen, um die dort bestehenden Missbräuche zu beseitigen. Veranlasst wurden sie zu diesem Schritte ohne Zweifel durch Berichte des Provinzials der oberrheinischen Provinz des Franziskaner-Ordens, dem das Kloster unterstellt war. In den beiden fast ganz gleichlautenden") Bullen, die aber an verschiedene Personen gerichtet waren, sagen sie, es sei ihnen zu Ohren gekommen, dass die jetzigen und früheren Äbtissinnen und Konvente Einkünfte und Besitzungen des Klosters zu dessen grossem Schaden Klerikern und Laien teils auf Lebenszeit, teils auf unmässige Fristen und andern für immer überlassen hätten; manche hätten sogar, wie es heisse, die Bestätigung des päpstlichen Stuhls erlangt. P. Clemens gibt daher dem Scholasticus der Kirche des h. Mauritius zu Mainz, an den seine Bulle gerichtet ist, P. Urban dem Decan der Kirche des h. Gangolf ebenda die Weisung dahin zu wirken, dass die auf solche Art veräusserten oder zersplitterten Güter, soweit es möglich sei, wieder in den Besitz des Klosters kämen. Sie schliessen mit Bestimmungen über das Verfahren gegen Contradictores und Zeugen, die sich einer Aussage entziehen wollen.

Es ist der Mühe wert, die zwei Bullen genauer zu betrachten, da bisher von Schenck an weder die Zeit ihrer Abfassung und damit die Namen der zwei Päpste richtig angegeben wurden, noch ihr Inhalt den bisherigen Darstellungen entspricht und schliesslich aus ihnen Folgerungen gezogen worden sind, die, weil ihre Grundlagen nicht Stich halten, mit diesen hinfällig werden. Wir schicken voraus, dass wir nicht glauben können, dass Schenck in seiner Geschichte Clarenthals (Geschicht-Beschreibung der Stadt Wiesbaden S. 391 ff.) der eigentliche Urheber dieses Wespennestes von Irrtümern war, sondern derjenige, welcher ihn über den Inhalt der Bullen unterrichtete, sei es nun der Archivar Hagelgans gewesen oder ein anderer; denn er selbst hat nicht für nötig erachtet die Bullen genau anzusehen, sondern begnügt sich mit fremdem Bericht, da seine Mitteilung sonst sicherlich anders lauten würde, jedenfalls anders hätte lauten müssen. Schenck war viel zu bedächtig und sorgfältig in Benutzung seiner Quellen, zu umsichtig, um nicht seine Vorlagen genauer zu prüfen und mehr auszubeuten, als hier geschehen ist. Das Nähere siehe unten.

Ohne uns auf den Nachweis der in den Bullen angegebenen Missstände einzulassen, zumal wir davon höchst mangelhaft unterrichtet sind, fragen wir zunächst wann und von welchen Päpsten sind die beiden Bullen erlassen? Im Laufe des 14. Jahrhunderts erscheinen die Namen Clemens und Urban bei den Päpsten mehrmals. Sehen wir von Clemens V. ab, dessen Pontifikat

19) Wir lassen beide unten folgen; verschieden ist in ihnen einigemal die Wortstellung; bei Aufzählung der oben erwähnten Besitzungen des Klosters fügt P. Urban casalia et grangias bei. Das Kloster nennt P. Clemens monasterium zum Nuen Kloster prope Wysebaden, Urban monasterium Sancte Clare in Clarendayl prope Wysebaden. Die beiden Urkunden befinden sich im Staatsarchive zu Wiesbaden.

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