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(nicht am 26., wie Schl. schreibt), die andere vom 24. November. Einen dritten Namen, der ebenfalls hätte genannt werden müssen, hat Kremer übergangen; am 23. April nämlich (Georgii mart.) ist verzeichnet mit denselben Worten wie der Pfarrer Wigand : „ob. frater Gotfridus de ordine minorum, qui fideliter laberavit pro claustro construendo." Es ist nicht mehr als billig, dass wir das Versäumnis Kremers gutmachen und dem braven Franziskaner Gottfried zu derselben Ehre, als Förderer des Baues genannt zu werden, verhelfen, deren jene beiden teilhaftig sind.

2. Adelheid von Nassau, Tochter des Königs Adolf, heisst im Epit. Abbatissa, nicht aber im Nekr., wo dieser Titel umschrieben wird. Das Epit. bei Helwich und Hagelgans lautet: „Anno domini MCCCXXXVIII VII. Kal. Junii (= 26. Mai) ob. Alheidis Abbatissa de Nassowe Regis filii. R. I. P. A.“ Kremer a. a. O. schreibt hier Alheydis und Nassuwe, lässt auch am Schlusse das A aus. Das Nekr. setzt den Tod auf den 12. Mai, Nerei, Achillei atque Pancracii, und schreibt: „ob. sor. Adelheidis primogenita domini Adolfi regis romanorum, que laudabiliter prefuit nostro claustro. XXVII annis," sie war also von 1311 bis 1338 Äbtissin. Der Grabstein befand sich nach Helwich und dem Epitaphienbuche in choro Virginum, nach Hagelgans im Chor der Kirche (!) vor dem Altar. Der Name wird in den Verzeichnissen willkürlich Adelheid oder Adelheidis, in dem AV. mit dem Zusatz „vel Alheydis" geschrieben.

3. Imagina I., † vor dem 13. Jan. 1348. Ihren Namen lernen wir durch zwei Urkunden des J. 1347 kennen, deren Inhalt Schenck, Mem. II, 61 und Reimer, Urkundenbuch zur Geschichte der Herrn von Hanau, II, No. 712 Zusatz mitteilen. In der einen bekennt die Äbtissin Imagina und der Konvent von Ulrich (III.) von Hanau zehn Mark in Gold, durch welche das Kloster eine jährliche Einnahme von einem Pfund Heller erhält, empfangen zu haben; in der zweiten bescheinigt sie und die Klosterschwester Agnes, Tochter des Grafen Gerlach und Enkelin Ulrichs II, dass die der Agnes von ihrem Grossvater vermachten zwanzig Goldgulden ausgezahlt worden seien. Von Hagelgans wird die zweite, offenbar durch einen Druckfehler, da er sich auf Schenck beruft, in das Jahr 1337 gesetzt. Weil nun die Nachfolgerin Imaginas am 13. Januar 1348 in einer Urk. genannt wird, so muss diejenige Äbtissin Imagina, deren Todestag nach dem Nekr. der 28. Januar war, eine andere sein, die denn auch wirklich in einer Urk. des Jahres 1358 als solche vorkommt (No. 7), und die ältere Imagina bereits im Jahre 1347 oder in den ersten Tagen von 1348 gestorben sein; eine dritte Imagina des Nekr., die am 22. September starb, wird nicht Abbatissa genannt. Der Grund, warum die ältere (wie auch die jüngere) Imagina im Nekr. fehlen, wird darin zu suchen sein, dass, als man das uns vorliegende Nekr. nach älteren Aufzeichnungen am Anfang des 15. Jahrhunderts anfertigte), die Namen der beiden sich nicht mehr vorfanden, mag nun das betr. Blatt verloren oder beschädigt oder unleserlich gewesen sein.

Ob eine der beiden Imagina, wie man bereits früher von der ersten vermutet hat, eine Limburgerin war, wie die Königin Imagina, und welche von

6) Darüber werden wir in einem besonderen Abschnitt handeln.

beiden oder gar beide, ist nicht festzustellen; keinesfalls war eine die Schwester der Adelheid und Tochter des Königs Adolf, da diese auf dem bekannten Bilde bei Hagelgans und Kremer II nicht im Nonnenkleide dargestellt ist, man müsste denn bei Anfertigung desselben von ihrem Leben gar nichts mehr gewusst haben, was unwahrscheinlich ist.

4. Katherina, 1348. Ihr Name fehlt in allen Verzeichnissen, ausser R., doch erscheint er in mehreren Urk. des Jahres 1348, deren erste, wie erwähnt, am 13. Januar und letzte am 9. Dezember ausgestellt ist; Anfang und Ende ihrer Amtsführung sind unbekannt, indessen kann sie noch im Jahre 1349 und 1350 gelebt haben. Denn sie kann diejenige Äbtissin sein, die in einer Urkunde von 1349 vorkommt. Graf Gerlach und seine Söhne, Adolf und Johann, hatten nämlich am 13. Januar 1347 dem Kloster ein Gebüsch, die Geishecke genannt, geschenkt, und achtzehn Ritter und Edelknechte als Mitmärker ihre Zustimmung dazu gegeben. Zwei Jahre später, infra octavam assumptionis b. virg., also zwischen dem 16. und 21. August erlaubt nun Graf Adolf „minre suster undt dem Convent" zu Clarenthal dies Gebüsch zu roden, und die Klosterjungfrauen legten hier einen Weinberg an. Unter der „suster" ist natürlich die Äbtissin zu verstehen, die an der Spitze des Convents stand. Da nun „Schwester" ein Ehrenname aller Nonnen war, so ist es nicht glaublich, dass der Graf die Äbtissin blos Schwester genannt habe, da sie mehr als eine einfache Schwester war; sie muss seine leibliche Schwester gewesen sein. Treffen wir das Richtige, so geht daraus hervor, dass die Katherina 1. im August 1349 noch im Amte war, 2. dass sie dem Hause Nassau angehörte und eine Tochter des Grafen Gerlach und Schwester der Äbtissin Agnes (No. 6) war. Wenn Hagelgans eine Katherina als Tochter Gerlachs nicht kennt, so kann uns das nicht beirren, da er auch sonst nicht fehlerfrei ist, der Name Katherina aber dem gräflichen Hause nicht fremd war. Eine andere Frage ist, ob die Katherina des Nekr., die am 22. Juli eingetragen ist, unsre Äbtissin sei. Wir glauben dies bezweifeln zu müssen, da die Schrift auf die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts hinweist. Dürften wir aber beide für dieselbe Persönlichkeit halten, so würde die Äbtissin mindestens noch den Juli 1350 erlebt haben.

5. Jutta I. von Lurenburg, 1351; auch bei ihr ist Anfang und Ende ihrer Amtszeit nicht bekannt, sie ist aber durch eine Urk. vom 30. Juni 1351 über das Besthaupt zu Biebrich bezeugt. Sie fehlt in allen Verzeichnissen und im Nekr.; denn die hier genannte Jutta von Lurenburg (9. Juni) ist die Äbtissin des Jahres 1371, welche im Jahre 1352 in einer Urk. des Heyno von Lurenburg vom 16. März) als „filia mea in novo claustro" bezeichnet wird. Wäre sie bereits 1351 Äbtissin gewesen, so würde sie im Jahre 1352 auch so genannt worden sein. Auch spricht der Umstand, dass Heyno ihr damals sechs Mark jährlicher Gült und dem Kloster zwölf Mark zur Beschaffung einer jährlichen Gült von einer Mark vermachte, dafür, dass sie erst kurze Zeit in dem Kloster war. Die ältere Jutta mag eine Schwester oder Verwandte Heynos gewesen sein, der vom Jahre 1324 an vielfach in der Umgebung des Grafen

7) Gud. III, 360.

vorkommt.) Jutta hat wie Katherina ihr Amt nur kurze Zeit bekleidet, denn bereits im August des Jahres 1353 ist es in andern Händen,

6. Agnes von Nassau, Tochter des Grafen Gerlach, Äbtissin von 1353 bis 1356. Das Nekr. setzt ihren Tod auf den 16. Mai und giebt ihr drei Jahre Amtszeit: „ob. soror Agnes filia domini Gerlaci comitis de Nassauwe, que fuit abbatissa nostra tribus annis". Da kein Tagesheiliger hier zugefügt ist, fügt Kremer als Datum nach seiner Weise diesmal richtig XVI. Kal. (Jun.) hinzu. Zu der Angabe des Nekr. (tribus annis) stimmt, dass wir drei Urkunden aus den Jahren 1353, 1355 und 1356 besitzen, welche ihren Namen nennen: in der ersten vom 24. August 1353 vermacht Mene von Biergestad żum Dank dafür, dass ihr die „erbarn geistlichen lude, die aptissen undt frauwe Agnes von Nassowe undt der Convent zu den nuwen Closter. . ire bruderschaft" gegeben haben, eine jährliche Rente von einem Malter Korn; durch die zweite vom 17. Dezember 1355 schenkt der Pfalzgraf Ruprecht, das Andenken an seine Mutter Mechtildis von Nassau und seine Nichte, die damalige Äbtissin Agnes ehrend, dem Kloster die Pfarrei Rheinböllen in der Pfalz; in der dritten vom 25. Mai (in die s. Urbani p. et confess. 25. Mai) 1356 vermacht Kraft von Nassau, Sohn des Grafen Gerlach, seiner Schwester Agnes zu Clarenthal die Gülte, die ihm von seinem Hause zu Sonnenberg fällt. Nehmen wir die drei Jahre des Nekr. genau, so muss Agnes etwa im Mai des Jahres 1353 zur Äbtissin erwählt und im Mai 1356 gestorben sein. Die Angabe des Nekr. aber, dass der 16. Mai ihr Todestag gewesen sei, muss gegenüber der zuletzt angeführten Urkunde vom 25. Mai auf einem Irrtum oder darauf beruhen, dass der Gedächtnistag auf einen anderen als den Sterbetag verlegt wurde, wie dies öfter vorkommt. Sie wird in allen Verzeichnissen genannt, aber ihre Amtszeit ungenau oder allgemein angegeben: Sch. sagt nach Imagina“, Schl. „in der Mitte des Jahrhunderts", R.1,2,3 um 1348".

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Nach der bei Hagelgans S. 15 im Auszuge mitgeteilten Urkunde über eine Schenkung des Grafen Gerlach an seine Tochter in Clarenthal war Agnes bereits im Jahre 1333 im Kloster; sie mag damals etwa 20 Jahre alt gewesen sein. Die Urkunde von 1347, die gleichfalls Hagelgans im Auszuge mit falscher Jahresangabe mitteilt, haben wir oben in No. 3 erwähnt.

7. Imagina II. war wohl die Nachfolgerin der Agnes und im Jahre 1356 erwählt worden. Sie siegelt eine Urkunde vom 27. März 1358 mit, durch welche Sifrid von Lindau dem Kloster eine jährliche Gülte vermacht. Sie starb nach dem Nekr. am 28. Januar; denn auf sie geht, wie wir oben gezeigt haben, sein Eintrag: Octava s. Agnetis virg. ( 28. Januar) ob. soror Imagina, que fuit longo tempore abbatissa et priorissa in claustro nostro." Wie lange das longum tempus gedauert habe, wird nicht gesagt, auch nicht, wie es auf beide Ämter verteilt werden soll. Zur Klärung dieser Sache sowie zur Feststellung der Abfolge der Äbtissinnen bis zum Ende des Jahrhunderts dienen vielleicht die nachstehenden Erwägungen.

8) Vergl. Schliephake IV, 129 (1324), 161 (1328), 171 (1333), 176 (1346) und die ungedruckten Urkunden von 1326, 1341, 1347.

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Nach dem Charakter ihrer Schrift im Nekr. werden bis zum Ende des 14. oder bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts, d. h. bis auf Paze von Lindau ausser und nach Imagina II. noch fünf Äbtissinnen genannt; von diesen werden der Margaretha von Nassau 16, der Paze von Hofheim 6, zusammen 22 Jahre zugeschrieben; zwei, Gele von Nassau und Jutta II. von Lurenburg, waren longo tempore abbatissae et priorissae", Cecilie von Mainz ebenfalls longo tempore abbatissa". Wie sind diese anzuordnen? Nur für eine, Jutta II., steht ein Jahr ihrer Amtszeit durch eine Urkunde fest, das Jahr 1371. Es können also die 16 Jahre der Margarethe nicht vor diesem Zeitpunkt gelegen haben, da der Zeitraum von 1358, wo Imagina II. vorkommt, bis 1371 nur 13 Jahre umfasst, auch das vermutliche Alter der Margarethe (s. u.) einen früheren Termin ihrer Wahl zur Äbtissin nicht wohl zulässt. Dieser letzte Grund verbietet aber auch die Paze von Hofheim vor 1371 (Jutta) und vor Margarethe zu setzen (s. u.). Nehmen wir nun an, wie es auch wohl der Fall war, dass um das Jahr 1400 Paze von Lindau ihr Amt antrat, so ergiebt die Zeit von 1356 (Imagina II.) bis 1400 (Paze von L.) 44 Jahre, von denen 22 der Margaretha und Paze von Hofheim gehören, die andern 22 unter Imagina II., Jutta II., Gele von Nassau und Cecilie von Mainz zu verteilen sind, so dass also auf jede im Durchschnitt 5- -6 Jahre kommen; nehmen wir ferner an, dass ebensolang im allgemeinen jede vor ihrem Amte als Äbtissin das Amt einer Priorin verwaltete, wenn auch Cecilie nicht so genannt wird, so können die elf Jahre einer Abbatissa und Priorissa den Ausdruck longum tempus" im Gegensatz zu der kurzen Amtsdauer der drei vorhergehenden Äbtissinnen recht wohl rechtfertigen. Unmöglich bleibt uns freilich, die Jahre der einzelnen genauer festzustellen und deren Verteilung auf beide Ämter anzugeben; nur soviel dürfen wir ohne die Gefahr zu irren annehmen, dass zwischen 1358 und 1371, d. h. Imagina II. und Jutta II. eine Äbtissin einzuschieben ist und ebenso zwischen Paze von Hofheim und Paze von Lindau. Die zwei einzureihenden sind Gele und Cecilie, und da es den vornehmen Damen schwer gefallen sein mag und lange gedauert haben wird, bis sie einer Mainzer Patrizierin die ehrenvolle Stellung einer Äbtissin einräumten (denn ganz frei von menschlichen Schwächen sind die edlen Klosterjungfrauen sicherlich nicht gewesen und geblieben)9), so geben wir der Gele von Nassau den ersten Platz, den nach Imagina II., und der Cecilie von Mainz den nach Paze von Hofheim.

Es mag also Imagina II. von 1356 bis 1361 oder 1362 die Stelle einer Äbtissin inne gehabt haben.

8. Gele von Nassau. Nekr.: „Dedicatio basilice s. Michahelis archangeli (= 29. September). ob. soror Gele de Nassauwe, que fuit longo tempore abbatissa et priorissa in nostro claustro". Sie mag ihr Amt von 1361 oder 1362 an mehrere Jahre lang inne gehabt haben. Ihr Name fehlt in allen Verzeichnissen; bei Schl. findet sie sich unter den Gliedern des Hauses Nassau, die

9) Wir erinnern nur an die Zeilen, welche auf der Innenseite des hinteren Deckels im Nekr. eingetragen sind; sie empfehlen u. a. den Klosterjungfrauen vornehmlich „Kusheit und demudekeit“.

zu Clarenthal Schwestern und Äbtissinnen waren, genannt, aber weder in die Reihe der letzteren eingefügt noch ihre Verwandtschaft mit der gräflichen Familie näher begründet, offenbar weil er die Art derselben nicht kannte. Wir gestehen auch nichts davon zu wissen, ja wir glauben, dass sie gar nicht bestand. Der Name Gele ist dem Grafenhause fremd und wird nirgends in Genealogien desselben genannt. Daher scheint die Vermutung berechtigt, dass sie aus einem anderen Geschlechte, dem der Herrn von Nassau, stammte, die Burgmannen von Nassau und Lehnsleute der Grafen waren. Bestärkt wird sie dadurch, dass zu dem Namen der Gele nicht zugefügt ist der Name des Vaters wie bei No. 1 und 3 u. a. oder ein ehrendes Beiwort wie domina oder illustris. Vergl. die Bemerkung zu Walpurgis nach No. 15. Doch bleibt die Sache dunkel.

wesen.

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9. Jutta von Lurenburg II. ist wahrscheinlich Geles Nachfolgerin geWir haben oben No. 5 die Vermutung ausgesprochen, dass sie die in der Urkunde Heynos von Lurenburg vom Jahre 1352 genannte Tochter Heynos ist. Am 10. Februar 1371 stellt sie eine Urkunde über die Feier des Anniversariums der zu dieser Zeit noch lebenden1) Gräfin Margarethe, Gemahlin des Grafen Adolf von Nassau, aus. Das Nekr. schreibt: „Primi et Feliciani mart. (= 9. Juni) ob. soror Jutta de Lurinborc, que fuit longo tempore abbatissa et priorissa in nostro claustro". War sie ca. 1366 zur Äbtissin erwählt, so wird sie um 1371 oder 1372 gestorben sein.

10. Margarethe von Nassau, eine Tochter des Grafen Adolf I. und der Margarethe von Hohenzollern. Hagelgans setzt sie unter den Kindern Adolfs, der sich wahrscheinlich im Jahre 1332 vermählt habe (die Ehepakten sind am 23. Februar 1330 ausgestellt), an die fünfte Stelle; nach dem bekannten Bilde, das Kremer am Ende des zweiten Bandes der Origines Nass. mitteilt, ist sie unter den Töchtern die zweite; sie wird also um das Jahr 1340 geboren und etwa 1360 in das Kloster getreten sein. Folgte sie bereits im Jahre 1371 der Jutta im Amte, so war sie damals etwa 30 Jahre alt. Das Nekr. schreibt: Kiliani et sociorum eius mart. (= 8. Juli) ob, soror Margareta (Kremer: Margaretha) filia domini Adolfi comitis de Nassauwe, que fuit abbatissa nostra XVI annis.“ Hagelgans giebt als Datum den 5. Juni an. Sch. und Schl. setzen sie ungefähr gegen Ende des Jahrhunderts", R.1,2,3 lässt sie auf Agnes folgen und 137.. sterben, was, wie wir gezeigt haben, nicht der Fall gewesen sein kann; sie wird etwa 1387 oder 1388, ca. 47-48 Jahre alt, gestorben sein.

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11. Paze (Elisabeth) von Hofheim war Margarethas Nachfolgerin, wie wir bereits oben mit Berufung auf ihr Alter angedeutet haben; sie ist etwa im Jahre 1365 in das Kloster eingetreten, da ihr in diesem Jahre ihre Mutter

10) Diese Urkunde, welche Hagelgans S. 19 und Menzel IV, 27 nicht beachtet haben, und die Urk. vom 25. Juli 1370 (betr. das Atzungsrecht der Grafen im Kloster) beweisen, dass sie nach dem Tode ihres Gemahls (17. Jan. 1370) starb; sie heisst hier Graf Adolfs Witwe. Sie lebte aber auch noch am 14. November 1382, wo sie eine Urkunde für ihre Tochter Katherina, Gemahlin des Reinhard von Westerburg, ausstellt. Das Original der Urkunde befindet sich im Staatsarchive zu Wiesbaden, ein Abdruck nach einer späteren Abschrift bei Lehmann, Geschichte der Dynasten von Westerburg, S. 199.

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