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Ad coelum aureum zu Pavia verzeichnet Stumpf acht Urkunden, in deren vier die Kaiserin erwähnt wird (nr. 724. 923. 1086. 1145. 1382. 1561. 1927. 2036.) In vier von fünf Urkunden für Murbach erscheint die Kaiserin (nr. 704. 705. 916. 1813. 1892.), ebenso in fünf von 9 für Kloster Memleben (nr. 740. 774. 798. 799. 800. 976. 1013. 1170. 1334.), in drei von fünf für das Marienkloster zu Florenz (nr. 1556. 1557. 2002. 2060. 2114.), in drei von acht für Corvey (nr. 773. 856. 908. 1041. 1318. 1863. 1870. 1975.), in fünf von dreizehn für Lorsch (nr. 876. 901. 1039. 1233. 1234. 1325. 1429. 1510. 1555. 1559. 1587. 1859. 2055.) und ebenso in fünf von dreizehn für Nienburg (nr. 662. 725. 735. 761. 1004. 1112. 1214. 1222. 1351. 1391. 1392. 1873. 2069.) Ich glaube, die hier angeführten Beispiele 1) werden genügen, um zu zeigen, dass Fulda durchaus keine exceptionelle Stellung in Bezug auf das Vorkommen der Kaiserin in seinen Urkunden einnimmt, dass mithin zuerst ein näheres Verhältniss der Abtei zur Kaiserin nachgewiesen werden muss, ehe dem Vorkommen der Regentin als Intervenientin und dergleichen in den Urkunden für Fulda eine besondere Bedeutung beigemessen werden darf. Sonach erscheint der von Rübsam auf Grund des angeblich ungewöhnlich häufigen Vorkommens der Kaiserin in Fuldaer Urkunden versuchte Nachweis eines höheren Alters des Fuldischen Erzkanzleramts der Kaiserin gänzlich verfehlt 2).

Kemnade mit zwei in drei, S. Sisto zu Piacenza mit drei in drei, Vilich bei Bonn mit zwei in zwei, Niedermünster bei Regensburg mit drei in vier, Niederburg bei Passau mit zwei in vier Urkunden.

1) Ich führe noch summarisch an Ebersheim und S. Udalrich und Afra, zwei von drei, Güntherszell zwei von zwei, S. Johann bei Magdeburg zwei von fünf. Dann Einsiedeln mit vier von dreizehn, Hersfeld drei von zehn.

2) Ebenso grundlos bringt Rübsam a. a. O. S. 73 ff. den Anspruch des Abtes auf einen besonderen Ehrenplatz mit dem angeblich schon existirenden Erzkanzleramt in Zusammenhang. Dazu berechtigt auch nicht die leiseste Andeutung in den Quellen.

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Der erste Theil der habsburgischen Projecte war kläglich gescheitert, die österreichische Politik hatte eine vollständige Niederlage erlitten. Wenn Kaiser Ferdinand II trotz dieses Fiascos jene Pläne, wie sie die Propositionen Spaniens vorgezeichnet hatten, weiter verfolgte und seine bereits 1626 angedeutete Absicht die Verhandlungen in Brüssel, in anderer Form wieder aufzunehmen realisirte, so wird. der Grund in dem mehr und mehr hervortretenden Streben nach Gründung einer Universalmonarchie im Style des früheren Mittelalters, sowie in dem dominirenden Einflusse Spaniens am Wiener Hofe zu suchen sein. Doch auch die redliche Absicht des Kaisers, Deutschland die Wohlthaten des Welthandels zugute kommen zu lassen, ist kaum zu bezweifeln. Die militärischen Erfolge auf dem Kriegsschauplatze erschienen als ein Ersatz für die gescheiterte Allianz; sie liessen der Hoffnung Raum, auch auf diese Weise das erstrebte Ziel, die Festigung der kaiserlichen Autorität, um so leichter zu erreichen, als die Hansestädte trotz der von Holland und England ihnen in den Weg gelegten Hindernisse und der Beeinträchtigung ihres Handels dem Kaiser treu ergeben waren und darin durch die siegreiche Laufbahn der Heere Waldsteins und Tillys bestärkt wurden.

Mit kluger Berechnung wählte man zur Einleitung der Verhandlungen mit den Hansestädten den Moment, als Waldsteins Scharen Schleswig und Holstein erobert und das dänische Heer auf die Inseln zurückgedrängt hatte. Jetzt schien die Idee der Universalmonarchie mit dem römisch-deutschen Kaiser an der Spitze der Verwirklichung nahe. Es verstand sich fast von selbst, dass sowohl Spanien als der deutsche Kaiser mit der Fortsetzung der Brüsseler Tractate ihre vorigen Bevollmächtigten (Gabriel de Roy und den Grafen G. L. zu Schwarzenberg) betrauten; nur wurde dem kaiserlichen Gesandten Dr. Johann Wenzel als Begleiter beigegeben1). In der Sitzung des Reichshofrathes vom 4. September 16272), an welcher Kaiser Ferdinand II, sein Sohn König

1) Khevenhüller, Annales 10, 1509.

Concept im k. k. Hof- und Staatsarchiv zu Wien (Kriegsacten 33).

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