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Vorwort.

Indem das Comité zur Herausgabe einer Vereinszeitschrift das erste Heft des Archivs den Freunden der Geschichte und Alterthumskunde übergiebt, halten es die Unterzeichneten für ihre Pflicht, sich über die Grundsäge, welche sie hiebey im Auge hatten, öffentlich auszusprechen.

Vor allem glaubte das Comité die ihm gewordene Aufga be zu erfüllen, wenn es sich bestrebte, tüchtiges historisches Material, so wie es der Forscher liebt, zu sammeln, auf das zweckmåßigste für den Gebrauch zu ordnen und hieben sowohl die alte als die neue Zeit, sowohl Oberbayern, als was die Geschichte unsers Königlichen Hauses und des Königreiches im Allgemeinen betrifft, zu berücksichtigen. Hiebey sollen aber nur diejenigen Arbeiten vollständig der Oeffentlichkeit übergeben werden, welche entweder durch eine vollendete Haltung oder durch die Wichtigkeit ihres Gegenstandes ein abgeschlossenes Ganze bilden; in allen übrigen Fällen aber hielt es das Comité für geeigneter, das Resultat der Forschungen in Kürze mitzutheilen und es den Freunden der Geschichte selbst zu überlaßen, über das Detail von Untersuchungen, die nur einen kleinen Kreis von Personen zu

interessiren im Stande sind, die in der Vereinsbibliothek aufbewahrten handschriftlichen Auffäße zu befragen.

Ueber den Zweck des Vereines geben die Statuten den nöthigen Aufschluß.

Der Jahresbericht des historischen Vereines mit dem Verzeichniß der Mitglieder, den Statuten und übrigen Beilagen befindet sich bereits unter der Presse und wird in wenigen Tagen als ein separiertes Heft nachfolgen.

München, 15. Januar 1839.

v. Maurer. Maszmann. Höfler.

A

I.

1. Der

Burgstall bei Buchheim

am Parsberg, im königlichen Landgerichte Starnberg, uals römische Fortifikation nachgewiesen

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(Vorgetragen in der fünften Plenarversammlung des historischen Vereins von Oberbayern am 6. August 1838.)

Erscheint als Autorität für eine in die historische Topogra= phie eingedrungene irrthümliche oder unbegründete Angabe ein Mann von anderseits vollgültig bewährtem Glauben, so geschieht es nur zu häufig, daß eine offenbare Unrichtigkeit, auf Treu' und Glauben bingenommen, in unangefochtener Ruhe verjährt. Zum Belege einer Verjährung solcher Art dient unter andernauch eine Behauptung, welche unser hochverdienter Westenrieder hinsichtlich eines, nur wenige Stunden von hießiger Stadt entfernten, strategischen Denkmals der Vorzeit vor beinahe einem halben Jahrhundert aufgestellt hat. Es ist dieses der f. 8. Burgstall bei Buchheim am Parsberg im k. Landgerichtsbezirke Starnberg, worüber sich Westenrieder in seiner Beschreibung des Landgerichtes Dachau) auf folgende Weise außerte:

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1) Beiträge zur vaterländ. Hist. Bd. IV. S. 348. Selbststånd, Abdruck. München 1792. S. 108.

,,3u Puechheim (tritt) eine gleiche Erhöhung, deren ich bei ,,Dachau erwähnt habe, und eine gleiche Aenderung des Erdreichs ,,ein. Man nennt diese hier beginnende Anhöhe, und was zunächst ,,an selber liegt, den Parsperger, von dem alten Geschlechte dies ,,ses Namens, dessen man in den Monum. boic, und andern Ur,,kunden häufige Erwähnung findet. Man sieht noch auf einer ,. Stunde vom Dorf entfernten Anhöhe die Spuren eines ehe. maligen Schloffes, das die Herrn bewohnt haben, und bemerkt ,,noch deutlich einen Wall, der zur Vertheidigung des Schlosses gedient hat. Man erzählte mir auch, daß man daselbst Münzen (man konnte mir aber nicht sagen, von welcher Art sie waren) ,,gefunden habe.”

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Diese Angabe ist mit so voller Entschiedenheit ausgesprochen, daß man sich weniger darüber zu wundern bat, wie sie in mehrere seither erschienene topographische Werke) beinabe wörtlich übers gehen konnte, als vielmehr darüber, wie sie in den amtlichen Berichten über die historischen Denkmale im Landgerichts - Bezirke Starnberg) und im Repertorium zum topographischen Atlasse, in welchem den geschichtlichen Merkwürdigkeiten eine eigene Rubrik' gewidmet ist, gänzlich übergangen werden konnte, während sich doch der fragliche Burgstall in der Steuerkatasterkarte und in dem Atlasblatte München, zwar ohne Benennung, aber doch vollkommen erkennbar, angezeigt findet.

Unterwirft man nun obige Westenrieder'sche Angabe einer nåhern Prüfung, sieht man sich namentlich nach einem Beweise derselben in den angezogenen Urkunden um, so zeigt sie sich als platterdings nichtig. Sie enthält zwei Behauptungssäge :

1) daß an der fraglichen Stelle ein von dem in den Mon, B. beurkundeten Geschlechte der Parsberger bewohntes Schloß gestanden;

2) daß die Parsberger Anhöhe von diesem Geschlechte den Naz men erhalten habe.

"

2) Geograph. statist. topogr. Lexikon s. Baieks. Ulm. 1796, Bb. II. S. 613. J. v. Obernberg, Reisen durch das Königreich Baiern. München 1815 20. Bd. 111. ft. 3. S. 421. Eisenmann und Hohn, topograph, geogr. - statist. Lexicon v.. Kontgretch Bayern. Erlangen 1832. Bd. 11. S. 262,

3) Bayerische Annalen, 1833, Nr. 140, Bl. f. Vaterlandsk. Nr. 47. S. 1047,

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