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Diesem dritten Bande des Codex diplomaticus Anhaltinus habe ich nur einige orientierende Worte über die von mir bei Herstellung desselben benutzten Copialbücher, soweit diese nicht schon früher in der Einleitung zu den ersten beiden Bänden aufgezählt und beschrieben worden sind, vorauszuschicken. Es sind:

1) Das Bernburger Copialbuch, früher in dem ehemaligen Hauptarchive zu Bernburg, jetzt im Haus- und Staatsarchive zu Zerbst, ein Folioband von mässiger Grösse, 87 Bll. stark, Papier, geschrieben im 16 Jahrhundert. Vorauf geht auf 6 Bll. die Abschrift eines Theiles von des Fürsten Bernhard III Lehenbuche: der Rest enthält gleichfalls Notizen über Anhaltische Activlehen, sodann aber eine Reihe von Urkunden der späteren Fürsten der Bernburger Linie, namentlich Bernhards VI († 1468), welche zum Theil für die Stadt Bernburg und deren Geschichte von um so grösserer Bedeutung sind, als sich von den Originalen des dortigen Stadtarchivs fast gar nichts erhalten hat. Für den vorliegenden Band kommt davon nur die sehr corrumpierte Urkunde Bernhards II vom 31. October 1311 (no. 239) in Betracht.

2) Das Copialbuch des Cisterciensernonnen-Klosters S. Lorenz in der Neustadt Magdeburg (no. LIV), gross Octav, Papier, 137 Bll. stark, die ersten 83 Blätter und das sich daran schliessende Registrum census von einer Hand des 15 Jahrhunderts und zwar letzteres, wie die Schlussschrift lehrt (conscripta sunt hec anno Domini mo.cccco.xxvij), i. J. 1427 geschrieben, der Rest von verschiedenen Händen des 16 Jahrhunderts. Leider haben die ersten 16 Blätter durch Moder stark gelitten.

3) Das Copialbuch des Kalands zu Loburg ebenda (no. LIII), Pergamentband in Quart s. XV, enthält auf 16 beschriebenen Bll. 11 Urkunden aus der Zeit vom 1314 bis 1450, sämmtlich die Kalandsbrüderschaften zu Loburg und Zerbst und die von ihnen verwalteten Kapellen der Pfarrkirche zu Loburg und der Bartholomäikirche zu Zerbst betreffend.

4) Das Halberstädter Copialbuch im Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel, ein 95 Bll. starker Folioband auf Papier, im 15 Jahrhundert geschrieben, enthält die Abschrif

ten von einer Reihe auf das Domstift Halberstadt bezüglicher Urkunden aus dem 14 und 15 Jahrhundert.

Ich darf an dieser Stelle berichtigend bemerken, dass in der Einleitung zu Bd. II. S. XIII. Z. 1 durch ein Versehen des Druckers das unter 6) aufgeführte Copiarium Halberstadense als no. CXXIX statt no. CIII bezeichnet worden ist.

Die acht Siegeltafeln, welche auch diesem Bande beigegeben sind und sich in dem Siegelverzeichniss gruppenweise zusammengestellt finden, sind von demselben Künstler gezeichnet und von derselben Anstalt lithographiert worden, welche auch diejenigen der beiden ersten Bände hergestellt haben.

Wolfenbüttel am 21 Juni 1877.

0. v. Heinemann.

CODEX DIPLOMATICUS

ANHALTINUS.

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